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Tierseuchen

Pflichtbeiträge für Entschädigungen bei Tierseuchen festgelegt

Aus der Sitzung des Senats von Berlin am 16. Dezember 2014:

Der Senat hat heute die Höhe der Beiträge festgelegt, mit der sich Berlins Nutztier-Besitzerinnen und -Besitzer an der Tierseuchenentschädigung für das Jahr 2013 beteiligen müssen. Er hat dazu auf Vorlage von Justiz- und Verbraucherschutzsenator Thomas Heilmann die entsprechende Verordnung erlassen.

Demnach sind abhängig von der Bestandsgröße rückwirkend für das Jahr 2013

• bis zu 3,60 €/Tier für Rinder,
• 2,60 €/Tier für Schweine und
• 1,50 €/Tier für Schafe


als Beitrag für Entschädigungsleistungen bei Tierseuchen zu zahlen. Der Mindestbeitrag für jeden beitragspflichtigen Tierhalter beträgt 5,00 €.

Neben weiteren Tierarten stehen den Besitzern von Schweinen, Schafen und Rindern nach dem Tiergesundheitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland Entschädigungszahlungen zu, wenn sie durch Tierseuchen Tiere verlieren oder auf Anordnung der Behörden Tiere töten müssen.

Die Kosten tragen dem Grundsatz nach zwar die Bundesländer, bei bestimmten Tierarten müssen sich die Besitzer aber an den Kosten beteiligen.

Die letzte Viehzählung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, die als Grundlage für die Beitragsberechnung herangezogen wird, ergab im März 2013 im Land Berlin 65 Schweine und 440 Schafe sowie gemäß Zählung der Rinder im November 2013 einen Bestand von 721 Rindern.

Die Beiträge werden erhoben, auch wenn im Jahr 2013 keine Entschädigungsleistungen für Schweine, Schafe und Rinder angefallen sind.

Mit dem Geld werden Rücklagen gebildet, um finanziell für einen flächendeckenden Ausbruch einer Tierseuche und dementsprechend notwendige staatliche Bekämpfungsprogramme gewappnet zu sein.

Medizin am Abend DirektKontakt

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz, Telefon: (030) 9013-3633

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