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Herzmuskel: Defekte im Muskelgewebe

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Kleber für gebrochene Herzen

Ist der Herzmuskel geschädigt, stellt die Reparatur des stets aktiven Organs eine Herausforderung dar. 

Empa-Forschende entwickeln daher einen von der Natur inspirierten Gewebekleber, der Defekte im Muskelgewebe wieder perfekt zusammenfügen kann. 

Sie haben sich dazu die phänomenale Haftfähigkeit von Meeresmuscheln zunutze gemacht. 
 
An Wind- und Wellen-gepeitschten Küsten haftet sie stoisch an Felsen, Booten und Stegen: die Muschel. Mit Superkräften, die Spiderman erblassen lassen, hält sich der Muschelfuss auf dem Untergrund fest, produzieren seine Drüsen doch feine Haltefäden, die im Gegensatz zur Spinnenseide auch unter Wasser standhaft und dennoch hochelastisch bleiben. Bestandteil dieser Muschelseide sind unter anderem zwei Eiweisse, mfp-3 und das besonders schwefelhaltige mfp-6. Als Strukturproteine sind sie für die Biomedizin besonders interessant aufgrund ihrer faszinierenden mechanischen Eigenschaften und der Bioverträglichkeit mit lebendem Gewebe.

Am schlagenden Herzen
Diese Eigenschaften machten sich Empa-Forscher vom «Biomimetic Membranes and Textiles»-Labor in St. Gallen zunutze. Das Team um Claudio Toncelli war auf der Suche nach einem bioverträglichen Gewebekleber, der auch unter den herausfordernden Bedingungen am schlagenden Herzen haftet und dennoch elastisch bleibt.

Denn wenn Herzmuskelgewebe, etwa durch einen Infarkt oder eine angeborene Störung, geschädigt ist, müssen die Wunden heilen können, obwohl die Muskulatur permanent weiterarbeitet.

«Eigentlich bietet sich Kollagen als Grundlage eines Wundklebers an, ein Eiweiss, das auch im menschlichen Bindegewebe und in Sehnen vorkommt», sagt Toncelli. Gelatine beispielsweise besteht aus Kollagen in einer vernetzten Struktur, die für einen Gewebekleber sehr attraktiv wäre. «Die Struktur von Gelatine kommt einigen natürlichen Eigenschaften des menschlichen Bindegewebes bereits recht nahe», so der Forscher. Allerdings ist das Hydrokolloid bei Körpertemperatur nicht stabil, sondern verflüssigt sich. Um also ein adhäsives Material zu entwickeln, das Wunden an inneren Organen fest zusammenhalten kann, mussten die Forscher einen Weg finden, der Gelatine zusätzliche Eigenschaften einzuverleiben.

Perfekte Muschelseide
«Der muskulöse Fuss von Muscheln produziert kräftige Haltefäden, mit denen sich die Muschel im Wasser an allen möglichen Oberflächen anhaften kann», erklärt Toncelli. In dieser Muschelseide spielen mehrere darin enthaltene Eiweisse perfekt zusammen. Inspiriert von der Lösung der Natur, mit wogenden Kräften unter Wasser umzugehen, statteten die Forscher Gelatine-Biopolymere mit funktionellen chemischen Einheiten aus, die jenen der Muschelseide-Eiweisse mfp-3 und mfp-6 gleichen. Sobald das Gelatine-Muschelseide-Gel mit Gewebe in Kontakt kommt, vernetzen sich die Strukturproteine miteinander und sorgen für eine stabile Verbindung der Wundflächen.

Wie gut das neuartige Hydrogel tatsächlich klebt, haben die Forscher bereits in Laborexperimenten untersucht, mit denen sich technische Standards zur sogenannten Berstfestigkeit nachweisen lassen. «Der Gewebekleber hält einem Druck, der dem menschlichen Blutdruck entspricht, stand», so Empa-Forscher Kongchang Wei.

Ebenso konnten die Wissenschaftler die gute Gewebeverträglichkeit des neuen Klebers in Zellkultur-Experimenten bestätigen. Nun arbeiten sie mit Hochdruck daran, die klinische Anwendung des «Muschelklebers» voranzutreiben.

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Originalpublikation:
K Wei, B Senturk, MT Matter, X Wu, IK Hermann, M Rottmar, C Toncelli; Mussel-Inspired Injectable Hydrogel Adhesive Formed under Mild Conditions Features Near-Native Tissue Properties; ACS Applied Materials & Interfaces (2019); doi: 10.1021/acsami.9b16465

CAVE-Untersucher: Sterbehilfe: Paragraf: 217 und nicht nicht 216

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: „Dieses Urteil ist fundamental“ - Staats- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf über das Urteil zur Sterbehilfe

Das Bundesverfassungsgericht hatte vorgestern (26. Februar 2020) zwei Sterbehilfe-Fälle bestätigt und von Dritten begleitetes Sterben unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. 

Die Karlsruher Richter erklärten damit das im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches festgelegte Verbot der Sterbehilfe in Deutschland für verfassungswidrig. 

Staats- und Verwaltungsrechtsexperte Prof. Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig begrüßt das Urteil und erwartet weitreichendere Konsequenzen. 
 
  • Herr Prof. Gersdorf, wie schätzen Sie das Urteil der Bundesverfassungsrichter ein?

Dieses Urteil ist fundamental, weil es die Menschenwürde aus Sicht des Einzelnen in den Mittelpunkt stellt – und zwar unabhängig von gesellschaftlichen, politischen oder religiösen Normen. Jeder Einzelne ist Herr über sich selbst. Es muss nur sichergestellt werden, dass der Wille des Betreffenden, aus dem Leben zu scheiden, autonom ist und nicht dem Druck aus der Gesellschaft oder dem persönlichen Umfeld geschuldet ist. Der Einzelne entscheidet, ob sein Leben lebenswürdig ist oder nicht, und nicht der Staat oder die Gesellschaft.

Welche Folgen könnte dieses Urteil noch haben?

Das heutige Urteil betrifft bislang nur den Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches.

  • Jeder Mensch, der selbstbestimmt aus dem Leben scheiden möchte, kann dies tun. 
  • Und auch diejenigen, die den todbringenden Cocktail beschaffen, werden nicht bestraft. 

Aber über den Paragrafen 216 wurde noch nicht entschieden. 

  • Er besagt, dass die Tötung auf Verlangen strafbar ist. 
  • Das heißt, wenn jemand nicht mehr selbst in der Lage ist, sich die todbringende Spritze zu setzen und einen Dritten darum bittet, macht dieser sich bisher noch strafbar. 

Ich wage die These, dass nicht nur der Paragraf 217, sondern auch der 216 – die Tötung auf Verlangen – verfassungswidrig ist. 

  1. Dieser war bislang nicht Gegenstand der Verhandlung.

Wer müsste die Änderung vornehmen?

  1. Ich hoffe, dass der Gesetzgeber die nun anstehende Neuregelung des Paragrafen 217 zum Anlass nimmt, auch den Paragrafen 216 neu zu definieren. Es gibt ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Das hat der Staat zu respektieren – unabhängig davon ob die Gesellschaft anderer Ansicht ist.
 
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