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Sicher Impfen: Chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED)

Medizin am Abend Berlin Fazit:   Sicher Impfen bei immunsuppressiver Therapie

 

Für seine Studie zur Erfassung des Impfstatus bei Kindern mit chronisch entzündlichen Darmerkrankungen (CED) ist Dr. Carsten Posovszky, Leiter des Bereichs Kindergastroenterologie an der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendmedizin Ulm, mit dem renommierten Ludwig-Demling-Forschungspreis 2015 ausgezeichnet worden. Der Ulmer Mediziner erhielt den Preis, der von der Freiburger Falk Foundation e. V. gestiftet wird und mit 25.000 € dotiert ist, im Rahmen der Jahrestagung Viszeralmedizin 2015 von der deutschen Morbus Crohn / Colitis Ulcerosa Vereinigung e. V. in Leipzig. 

 v. links: Ditmar Lümmen (Vorsitzender, DCCV), Dr. Carsten Posovszky (Preisträger), Dr. Martin Strünkelnberg (Marketingleiter, Dr. Falk Pharma), Birgit Kaltz (stellvertretende Vorsitzende, DCCV e.V.)
 v. links: Ditmar Lümmen (Vorsitzender, DCCV), Dr. Carsten Posovszky (Preisträger), Dr. Martin Strünkelnberg (Marketingleiter, Dr. Falk Pharma), Birgit Kaltz (stellvertretende Vorsitzende, DCCV e.V.)  Thomas Werner Hackländer
 
  • Insbesondere für Kinder unter immunsuppressiver Therapie (Unterdrückung des Immunsystems) ist eine Infektionsprophylaxe wichtig. 
  • Denn gerade diese sind einem hohen Infektionsrisiko durch ungeimpfte Kinder ausgesetzt und besonders gefährdet, an einer schweren Infektion zu erkranken. Daher sollten alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) und der European Crohn’s and Colitis Organisation (ECCO) empfohlenen Impfungen erfolgen, bevor eine immunsuppressive Therapie begonnen wird. Dr. Carsten Posovszky erfasst in einer Studie den Impfstatus von Kindern mit CED in Deutschland. Zusätzlich prüft er die Impfantwort auf eine Lebendimpfung mit Windpockenimpfstoff unter immunsuppressiver Therapie.

Aktuell findet man in Deutschland eine Zunahme von impfpräventablen Erkrankungen bei gleichzeitig unzureichender Kohortenimmunität. Sind zum Beispiel weniger als 95 Prozent der Bevölkerung geimpft, können sich Infektionserkrankungen wie Masern und Windpocken ungehindert ausbreiten. 
Da zur Impfung mit Lebendviren (z. B. Windpocken-Impfung) keine belastbaren Daten vorliegen und eine Erkrankung durch Impfviren möglich erscheint, wird diese derzeit unter immunsuppressiver Therapie nicht empfohlen. 
Ein Absetzen der Therapie über mehrere Monate zur Durchführung einer Lebendimpfung ist aufgrund der Krankheitsaktivität und Rezidivgefahr meist nicht möglich oder wird von den Betroffenen nicht gewollt – und so bleiben sie jahrelang ungeimpft. Diesen gordischen Knoten möchte Dr. Posovszky lösen.

Die Studie soll eine repräsentative Aussage zum Impfstatus bei Kindern mit CED in Deutschland ermöglichen, die allgemeine Impfprävention verbessern, die qualitative Immunfunktion unter immunsuppressiver Therapie erfassen und Kinder mit erhöhtem Infektionsrisiko identifizieren. Dazu werden Daten zur Sicherheit und Effektivität der Windpocken-Impfung unter Anwendung einer Checkliste geliefert. Darüber hinaus sollen microRNAs – kleine, nicht-kodierende Ribonukleinsäuren, die die Genexpression von verschiedenen Zielgenen regulieren – als prädiktive Biomarker für eine adäquate Immunantwort identifiziert werden.


Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

Jörg Portius
0731 500-43043

Weitere Informationen

Die Deutsche Morbus Crohn / Colitis ulcerosa Vereinigung (DCCV) e. V. ist der Selbsthilfeverband für die über 320.000 Menschen mit einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung (CED) in Deutschland. Die 1982 gegründete DCCV wird ausschließlich von Betroffenen organisiert und ist eine der großen Patientenvereinigungen Deutschlands.

Lungenerkrankungen: Asthma und Herzinfarkte - RDE-Testwerte erst ab 2018?

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Gefährlich hohe Stickoxidwerte in deutschen Städten

  • Jüngste Messwerte: Jede zweite Station überschreitet in den ersten neun Monaten die Grenzwerte

  • Die Bevölkerung in deutschen Städten muss auch in den ersten neun Monaten dieses Jahres unter Stickoxid-Belastungen leiden, die deutlich über den zugelassenen Grenzwerten liegen. 

Jede zweite der bislang ausgewerteten 137 Luftmessstationen in Städten überschreitet im Neun-Monats-Mittel den erlaubten Jahreswert von 40 Mikrogramm. Dies ergab die Greenpeace-Auswertung der jüngsten Daten des Umweltbundesamts (UBA). Das Gesamtergebnis dürfte sich bis Ende des Jahres deutlich verschlechtern. "Wir haben nicht alleine einen Manipulationsskandal bei VW, sondern einen handfesten Abgasskandal", sagt Greenpeace-Verkehrsexperte Daniel Moser. "Die massiv überhöhten Innenstadtwerte bedrohen die Gesundheit der Menschen. Verkehrsminister Dobrindt muss uns endlich vor den Abgaslügen der Autoindustrie schützen."

Der jüngste Skandal über manipulierte Stickoxidwerte in Millionen von VW-Dieselwagen unterstreicht, dass die Politik handeln muss. Obwohl der NOx-Ausstoß von PKW in den vergangenen Jahren schrittweise gesenkt wurde, werden die innerstädtischen Luftgrenzwerte seit Jahren massiv überschritten. Im Jahr 2014 meldeten etwa zwei Drittel der innerstädtischen Messstationen höhere Durchschnittswerte als zugelassen. Im Gesamtjahr 2015 drohen ähnlich schlechte Ergebnisse. Zum einen liegen in den Wintermonaten die Werte der Stickoxide (NOx) aus dem Verkehr erfahrungsgemäß höher. Zum anderen haben die noch ausstehenden Messstationen in der Vergangenheit zu fast drei Viertel überschrittene Grenzwerte gemeldet.

  • Abgastests müssen realistischer werden 

  • Erhöhte Stickoxidbelastungen können zu Lungenerkrankungen wie Asthma und Herzinfarkten und vorzeitigen Todesfällen führen. Verkehr ist die mit Abstand größte Stickoxid-Quelle in Deutschland. 

"Das Verursacherprinzip muss auch für die Autoindustrie gelten. Die Hersteller müssen künftig für die massiven Gesundheitsfolgen insbesondere von schmutzigen Dieselwagen aufkommen", so Moser.

Derzeit wird der Abgasausstoß von PKW im Labor getestet, unter Bedingungen, die mit dem alltäglichen Gebrauch von Autos nur wenig zu tun haben.

Entsprechend klaffen die offiziellen Werte der Hersteller und die tatsächlichen weit auseinander. Um diese seit Jahren bekannte legalisierte Manipulation der Hersteller zu unterbinden, sollen die Tests künftig realistischer werden.

  • Ab 2016 soll der Abgasausstoß in so genannten RDE-Tests ("Real Driving Emissions") gemessen werden, also im Straßenverkehr - allerdings nur zu Informationszwecken.
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  • Neuzugelassene Fahrzeuge sollen die RDE-Testwerte erst ab 2018 einhalten müssen. 

"Die viel zu hohen NOx-Werte in den Städten und der VW-Betrug zeigen, dass wir realistische Untersuchungen brauchen - nicht erst 2018, sondern schon ab dem nächsten Jahr", fordert Moser.

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

Daniel Moser, Tel. 0151-6529 1025, oder Gregor Kessler, Tel. 0151-72 70 29 18. Telefon 040-30618-340, Email presse@greenpeace.de; Greenpeace im Internet: www.greenpeace.de, auf Twitter: http://twitter.com/greenpeace_de, auf Facebook: www.facebook.com/greenpeace.de.


Medizin am Abend Berlin Fazit:  

VW Abgasskandal - Fachanwalt fordert Rücknahme von VW, Audi, Seat, Skoda PKW

Die VW Abgasaffäre und der Abgasskandal (Dieselgate) zieht immer weitere Kreise. Mittlerweile ist bekannt, dass neben VW Modellen (Motor EA 189) auch Audi-, Skoda- und Seat-Dieselfahrzeuge betroffen sind. Durch eine Nachbesserungsaktion will Volkswagen nun die Softwaremanipulationen bereinigen. Doch die rechtlichen Fragen der Autofahrer sind damit noch nicht gelöst. Denn trotz der Nachbesserungsaktion ist nicht abzusehen, welche Schäden am Ende bei den Autofahrern verbleiben. Viele Käufer auf dem Gebrauchtwagenmarkt werden versuchen den Kaufpreis zu drücken wegen des Mangels. Autokäufer von Volkswagen Dieseln (VW Golf, VW Jetta, VW Beetle, VW Tiguan VW Passat , VW Sharan, VW Caddy, VW Transporter, VW Polo), Audi Diesel (A 1, A 3, A 5, A 6, TT, Q 3, Q 5), Skoda Diesel (Fabia, Roomster, Octavia, Superb) oder Seat Diesel müssen daher befürchten, dass ihr VW Diesel einen Makel behält trotz des Softwareupdates.

Fahrzeugbesitzer sollten daher umgehend ihre Rechte wahrnehmen, insbesondere weil diese möglicherweise verjähren werden. Wenn ein Auto mangelhaft ist, dann stehen Käufern Rechte zu. Sie können Behebung von Fehlern verlangen und möglicherweise ihren VW Diesel zurückgeben. Auch gegen den VW Konzern selbst können Ansprüche geltend gemacht werden, weil die Käufer hinters Licht geführt wurden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt bereits eine Vielzahl von Autobesitzern, die gegen den VW Konzern vorgehen wollen, notfalls auch gerichtlich. Fachanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit: "Unsere Kanzlei wird den VW Konzern in Anspruch nehmen und den Rücktritt von den Kaufverträgen über VW Dieselfahrzeuge erklären. Wenn Volkswagen sich nicht bewegt, werden wir die Ansprüche gerichtlich geltend machen. Wir sehen sehr gute Chancen für die Autobesitzer."

Autobesitzer von VW, Audi, Seat und Skoda Dieseln sollten sich daher dringend an einen Fachanwalt wenden, bevor es zu spät ist und die Ansprüche verjährt sind. Eine kostenlose Erstberatung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH an.

http://www.vw-schaden.de/rechte-der-autokaeufer
 

Medizin am Abend Berlin DirektKontakt

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de 

Palliativmedizin in der Klinik vorhanden?

Rheinische Post: Nur jede vierte Klinik ist auf Palliativmedizin spezialisiert

  • Nur 500 der rund 2000 Krankenhäusern in Deutschland können Sterbenskranke umfassend palliativmedizinisch versorgen.

Die geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag hervor, die der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Montagausgabe) vorliegt.

  • Im vergangenen Jahr rechneten die Krankenhäuser in 58.691 Fällen eine spezielle palliativmedizinische Versorgung ab. 73 Prozent der Fälle lag als Hauptdiagnose Krebs zugrunde. 

Aus Sicht der Linken ist der Bedarf deutlich größer. "Bedarfsgerechtigkeit muss endlich Maßstab der Gesundheitsversorgung werden", sagte die Gesundheits- und Pflegeexpertin der Linksfraktion, Birgit Wöllert.

  •  "Das gilt besonders für die stationären Angebote zur Palliativ- und Hospizversorgung." 

Ein Defizit sieht Wöllert insbesondere in den Pflegeheimen: "Auch schwerstkranke und sterbende Menschen in Pflegeheimen müssen denselben Anspruch auf eine hochwertige Versorgung haben wie Menschen im stationären Hospiz", forderte Wöllert.

In ihrer Antwort räumt auch die Bundesregierung ein, dass es im Bereich der Pflegeheime bei der Palliativversorgung ein Defizit gibt:

"Untersuchungen zeigen, dass Pflegebedürftige in der Sterbephase oft in ein Krankenhaus überwiesen werden, da ein Teil der Pflegeheime nicht im erforderlichen Maß auf die Versorgungsbedarfe ihrer Bewohner und Bewohnerinnen am Lebensende eingeht oder eingehen kann", heißt es in der Antwort der Bundesregierung. 


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