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Heilmittelbericht 2014 - das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO)

Mit dem Beginn der Schulpflicht gehen viele Kinder zum Logopäden: Die altersgerechte Sprech- und Sprachentwicklung wurde im Jahr 2013 bei jedem vierten sechsjährigen Jungen therapeutisch unterstützt. Dies entspricht einer Steigerung von 16 Prozent gegenüber 2007, als etwa jeder fünfte sechsjährige Junge eine Sprachtherapie erhielt. Von den sechsjährigen Mädchen war 2013 jedes sechste zeitweilig in sprachtherapeutischer Behandlung, zeigt der aktuelle Heilmittelbericht 2014 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). "Der Übergang vom Kindergarten zur Grundschule wird in Deutschland zu großen Teilen mit ergotherapeutischer und logopädischer Hilfe gemeistert. Nach den deutlichen Steigerungen in den letzten Jahren mit immer mehr Grundschulkindern in diesen Therapien scheint das Verordnungsgeschehen nun eher auf einem hohen Niveau zu stagnieren", sagte Helmut Schröder aus der WIdO-Geschäftsführung.

Knapp die Hälfte (48 Prozent) aller in 2013 verordneten sprachtherapeutischen Therapien wurden von Kindern zwischen fünf und neun Jahren in Anspruch genommen. Dabei steigen im fünften Lebensjahr vor allem bei den Jungen die logopädischen Behandlungen sprunghaft an und liegen bei 19,1 Prozent (Mädchen: 12,8 Prozent). Bei den sechsjährigen Kindern liegt die Verordnungszahl am höchsten: Je 1.000 AOK-versicherte Jungen wurden 808 Leistungen verordnet, ein Viertel der Jungen (24,6 Prozent) war in Behandlung. Bei den sechsjährigen Mädchen lag die Anzahl der Verordnungen bei 539 je 1.000 AOK-versicherten Mädchen und 16,7 Prozent der Mädchen erhielten mindestens eine Behandlung.

Medizin am Abend TOP Link: 
Mehr Infos im Internet: http://wido.de/heilmittel_2014.htm

Auch bei der Ergotherapie bilden Kinder und Jugendliche das Gros der Patienten: 40 Prozent sind unter 15 Jahre, wovon etwa 70 Prozent wiederum Jungen sind. Wie bei der Sprachtherapie werden die meisten Ergotherapien im Einschulungsalter verordnet: Von 1.000 AOK-versicherten sechsjährigen Jungen waren in 2013 125 in ergotherapeutischer Behandlung (387 Verordnungen je 1.000 AOK-versicherten Jungen). Von den gleichaltrigen Mädchen befanden sich 51 in dieser Therapieform (151 Verordnungen je 1.000 AOK-versicherte Mädchen).

Über die möglichen Ursachen der starken Verbreitung von ergotherapeutischen und logopädischen Behandlungen rund um den Schuleintritt wird in der Fachwelt seit Jahren diskutiert. Eine Erklärung ist, dass sich die zu diesem Alter angemessenen Fähigkeiten bei den Kindern verschlechtert haben.

Gleichzeitig wird aber auch ein Wandel bei den Anforderungen von Schule und Elternhaus an die Kinder beobachtet, wie auch ärztliches Diagnoseverhalten und Therapiemöglichkeiten kontinuierlichen Veränderungsprozessen unterliegen.
Werden alle ergotherapeutischen Therapien des Jahre 2013 betrachtet, zeigt sich ein leichter Anstieg von 3,5 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Dies ist auf den Verordnungszuwachs bei älteren Versicherten zurückzuführen: Bei den AOK-Versicherten mit einem Lebensalter zwischen 50 und 65 Jahren stieg die Verordnungsmenge je 1.000 AOK-Versicherte um 11 Prozent. Dagegen nahm die Verordnungsmenge der Sprachtherapien je 1.000 AOK-Versicherte in 2013 nur um 1,3 Prozent zu, die der Physiotherapien je 1.000 AOK-Versicherte um 0,4 Prozent.

Jeder zweite Besuch in physiotherapeutischer Praxis wegen Rückenschmerzen
Im Jahr 2013 wurden GKV-weit 36,5 Millionen Leistungen - und damit der mengenmäßig weitaus größte Teil aller Therapien - aus dem Maßnahmenkatalog der Physiotherapie in Anspruch genommen (AOK: 12,4 Millionen). Dies entspricht knapp 242 Millionen einzelnen physiotherapeutischen Behandlungen mit einem Gegenwert von 3,86 Milliarden Euro. Physiotherapien haben damit einen Anteil von 85 Prozent an allen Heilmittelverordnungen.

Beinahe jeder zweite Besuch (48,8 Prozent) in der physiotherapeutischen Praxis diente der Behandlung von Rückenbeschwerden. Die verordnungshäufigste physiotherapeutische Methode, die normale Krankengymnastik (rund 37,6 Millionen Behandlungen), wurde im Wesentlichen aufgrund dieser Beschwerden (43 Prozent) oder Erkrankungen des Beckens oder der Extremitäten (36 Prozent) nachgefragt.

Für den Heilmittelbericht 2014 hat das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) die im Jahr 2013 für etwa 70 Millionen GKV-Versicherte ausgestellten Heilmittelrezepte analysiert. Diese erreichten einen Umsatz von insgesamt 5,36 Milliarden Euro. Der Bericht zeigt Versorgungstrends für die vier Heilmittelbereiche Ergotherapie, Sprachtherapie, Physiotherapie und Podologie auf und stellt die regionale Inanspruchnahme durch die Versicherten dar. Mit übersichtlichen Darstellungen nach Altersgruppen und Geschlecht sowie Arztgruppen und Indikationen schafft er eine Grundlage für Gespräche und Verhandlungen zwischen Ärzten, Therapeuten und Krankenkassen über die bundesweite Heilmittelversorgung.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO) - Nils Franke Tel.: 030/34646-2298 Fax.: 030/34646-332298

360° TOP-Thema: Urteilsfähigkeit von Patienten besser einschätzen

Für Ärzte ist es oft schwierig, zu bestimmen, ob ein dementer oder
depressiver Patient urteilsfähig ist oder nicht. Das zeigt eine Studie im
Rahmen des Nationalen Forschungsprogramms "Lebensende" (NFP 67). Nun will
die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der
medizinischen Wissenschaften neue Beurteilungsgrundsätze ausarbeiten.

Die Frage nach der Urteilsfähigkeit des Patienten ist bei jeder
medizinischen Therapie entscheidend. Denn nur wer in der Lage ist, die
Informationen des Arztes zu verstehen, abzuwägen und zu gewichten, kann
eine gültige Einwilligung zu einer Behandlung geben. Ist ein Patient nicht
urteilsfähig, muss sich der Arzt gemäss der aktuellen Gesetzgebung auf
eine Patientenverfügung abstützen können oder sich an eine
vertretungsberechtigte Person wenden.

"Eine Urteilsunfähigkeit entwickelt sich oft bei Erkrankungen wie Demenz,
schweren Depressionen oder nach Hirnverletzungen", sagt Manuel Trachsel,
Oberassistent am Institut für Biomedizinische Ethik der Universität
Zürich. Gerade am Lebensende seien viele Menschen aufgrund schwerer
Erkrankungen nicht mehr urteilsfähig. Gleichzeitig stehen dann oft
komplexe, sehr wichtige medizinische Entscheidungen an: Sollen zum
Beispiel lebensverlängernde Massnahmen abgebrochen werden? Oder will ein
Patient gar Sterbehilfe in Anspruch nehmen?

Alles andere als trivial

"Die Erhebung der Urteilsfähigkeit ist alles andere als trivial", sagt
Trachsel. Der Entscheid hängt etwa von der Situation ab: Eine Person kann
zum Beispiel als urteilsfähig gelten, wenn es um alltägliche Entschlüsse
wie Kleider oder Essen geht, aber als urteilsunfähig, wenn es um eine
schwierige medizinische Entscheidung geht. Zudem können die kognitiven
Fähigkeiten, zum Beispiel bei Patienten, die an Alzheimer oder Parkinson
erkrankt sind, von Tag zu Tag erheblich schwanken. Zusammen mit seinen
Kolleginnen Helena Hermann und Nikola Biller-Andorno hat Trachsel sich in
einer Fachzeitschrift kürzlich Gedanken gemacht, wie Ärzte unter diesen
erschwerten Umständen trotzdem die Urteilsfähigkeit einschätzen könnten
(*).

Doch was verstehen Ärzte überhaupt unter Urteilsfähigkeit? Im Rahmen des
Nationalen Forschungsprogramms "Lebensende" (NFP 67) haben Trachsel und
seine Kolleginnen rund 760 Ärztinnen und Ärzte aus der ganzen Schweiz
befragt. Laut den nun veröffentlichten Ergebnissen (**) fühlen sich die
allermeisten Ärzte zwar verantwortlich, die Urteilsfähigkeit von Patienten
einzuschätzen. Doch selbst von jenen, die sich "sehr verantwortlich"
fühlen, denkt nur etwa jeder Dritte, dass er dazu auch genügend kompetent
ist.

Faustregeln statt Leitfäden

Entsprechend uneinig ist sich die Ärzteschaft bei der Definition der
Urteilsfähigkeit, bei der Frage, welches die wichtigsten
Beurteilungskriterien sind und in der Art, wie sie die Urteilsfähigkeit
einschätzen. "Die meisten Ärzte haben ihre eigenen Faustregeln, um zu
bestimmen, ob ein Patient urteilsfähig ist oder nicht", sagt Trachsel.

Dass es bereits verschiedene spezifische Leitfäden gibt, um die
Urteilsfähigkeit zu bestimmen, ist den wenigsten bekannt.


Die überwiegende Mehrheit der befragten Ärzte gibt aber an, dass sie gerne
solche Evaluationsinstrumente nutzen würden. Eine grosse Mehrheit
befürwortet zudem klare Richtlinien und bekundet Interesse an Schulungen
auf dem Gebiet. Das soll nun geschehen: Basierend auf den Ergebnissen der
Umfrage hat die Zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der
medizinischen Wissenschaften (SAMW) entschieden, sich ab nächstem Jahr
näher mit dem Thema zu befassen und Grundsätze zur Beurteilung der
Urteilsfähigkeit auszuarbeiten.

(*) Manuel Trachsel, Helena Hermann, Nikola Biller-Andorno (2014).
Cognitive Fluctuations as a Challenge for the Assessment of Decision-
Making Capacity in Patients With Dementia. American Journal of Alzheimer’s
Disease online. doi: 10.1177/1533317514539377
(als PDF-Datei unter com@snf.ch erhältlich)

(**) Helena Hermann, Manuel Trachsel, Christine Mitchell, Nikola Biller-
Andorno (2014). Medical decision-making capacity: knowledge, attitudes,
and assessment practices of physicians in Switzerland. Swiss Medical
Weekly online. doi: 10.4414/smw.2014.14039




Medizin am Abend DirektKontakt:

Dr. Manuel Trachsel
Institut für Biomedizinische Ethik und Medizingeschichte
Universität Zürich
Pestalozzistrasse 24
CH-8032 Zürich
Tel.: +41 78 685 44 54
E-Mail: manuel.trachsel@uzh.ch


Medizin am Abend Fazit: Urteilsfähigkeit von Patienten besser einschätzen