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360° VOR ORT: Bundestags - Ausschuss für Gesundheit (Anhörung): Behinderte und deren Versorgung

Medizin am Abend Fazit:  Bessere Versorgung für Behinderte angemahnt

 

http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/031/1803155.pdf



Die Gesundheitsversorgung körperlich und geistig Behinderter muss nach Ansicht von Fachleuten besser auf die speziellen Bedürfnisse der Betroffenen ausgerichtet werden. So seien viele Arzt- und Zahnarztpraxen nach wie vor nicht barrierefrei. 

Die Behinderten scheiterten dort nicht nur an baulichen Unzulänglichkeiten, sondern oft auch an den viel zu komplizierten Informationen, erklärten Sachverständige anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für eine verbesserte Versorgung Behinderter am Mittwoch im Bundestag.

Verbraucher-, Sozial- und Behindertenfachverbände gaben auch in ihren schriftlichen Stellungnahmen zu bedenken, dass Behinderte für Ärzte, Pfleger und das Personal in Krankenhäusern einen Mehraufwand bedeuten.

Nicht selten werde die Behandlung deshalb als Last empfunden. Es sollten daher möglichst konkrete Vorgaben gemacht werden mit Anreizen, sich um behinderte Patienten angemessen zu kümmern.

Bei der ärztlichen Bedarfsplanung etwa sollte die Barrierefreiheit eine verbindliche Rolle spielen. Verlangt werden auch eine gesonderte Schulung für Studenten, Mediziner, Pflegekräfte und Therapeuten, was den Umgang mit Behinderten angeht, und spezielle medizinische Geräte in Arztpraxen.

Die Bundesärztekammer (BÄK) regte an, behindertengerechte Umbauten zu fördern und staatliche Investitionshilfen zu geben.

Sinnvoll wäre nach Ansicht der Gesundheitsexperten eine Ausrichtung der ärztlichen Praxis am „Zwei-Sinne-Prinzip“. Das bedeutet, mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Tasten, Sehen“ sollten im Umgang mit Behinderten angesprochen werden. Auch die sogenannte Leichte Sprache wird als wichtiger Zugang zu medizinischen Informationen gehandelt.

Die Caritas wies ferner darauf hin, dass in der Prävention die Einrichtungen der Behindertenhilfe als Lebenswelten eingestuft werden sollten, analog zu den anderen Lebenswelten im Präventionsgesetz, das im Bundestag gerade beraten wird.

Behinderte Menschen hätten bestimmte gehäufte Erkrankungsrisiken, die durch Vorbeugung verhindert werden könnten. So seien Menschen mit einer geistigen oder mehrfachen Behinderung häufiger übergewichtig. Mit Angeboten zur gesunden Ernährung und mehr Aktivität könnten gesundheitsbewusstes Verhalten gestärkt und Gesundheitsrisiken reduziert werden.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe und andere Fachverbände forderten in ihren Stellungnahmen auch gesetzliche Klarstellungen, um Behinderten die nötigen Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zukommen zu lassen. Dazu sei eine Erweiterung des Häuslichkeitsbegriffs nötig. 

Die Krankenkassen lehnten die Übernahme der Behandlungspflege als Leistung der häuslichen Krankenpflege in Wohnstätten der Behindertenhilfe oft ab und argumentierten, diese Einrichtungen seien kein „geeigneter Ort“ im Sinne des Gesetzes.

Behinderte müssten jedoch unabhängig von ihrem Wohnort Zugang zu Leistungen der häuslichen Krankenpflege haben. Demzufolge sollte klargestellt werden, dass auch Wohnstätten der Behindertenhilfe ein „geeigneter Ort“ seien.

Was behinderte Pflegefälle angehe, müsse festgehalten werden, dass Pflegeleistungen von der Behandlungspflege, die der Krankheitsbekämpfung dient, zu unterscheiden sind. 

Ein Anspruch auf häusliche Krankenpflege könne immer auch neben einem Anspruch auf Pflege bestehen, argumentieren die Fachverbände. Der Pauschalhöchstbetrag von monatlich 266 Euro decke den Pflegebedarf längst nicht mehr ab.

Ähnlich argumentierte auch der Verbraucherzentrale Bundesverband. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) gab zu bedenken, dass es unterschiedliche Rechtsauffassungen zu diesem Thema gebe und Änderungen in dem Komplex zu erheblichen Mehrkosten führen würden.

Nach Ansicht einiger Gesundheitsexperten werden vermutlich erst mit dem geplanten Bundesteilhabegesetz die derzeit komplexen Vorschriften vereinheitlicht und damit auch im Sinne der Behinderten praxistauglich.

Nach Ansicht der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) werden die häufigen psychischen Erkrankungen von Menschen mit Behinderung oft nur unzureichend berücksichtigt. So seien viele Behinderte depressiv. Psychische Erkrankungen würden bei Behinderten zu selten erkannt, zumal die Diagnostik bei Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung erschwert sei. Eine angemessene Behandlung sei oft nicht möglich. Nötig wären spezialisierte Angebote mit multiprofessionellen Teams.

Ein Sprecher der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben (ISL) mahnte bei der Anhörung, die Behinderten dürften „nicht mit Teillösungen abgespeist werden“.

So sei es keine Lösung, Sondereinrichtungen zu schaffen, um eine als schwierig angesehene Klientel dorthin abzuschieben. Die Versorgung Behinderter ist derzeit Bestandteil der Beratungen über das Präventionsgesetz und das Versorgungsstärkungsgesetz.

Medizin am Abend DirektKontakt

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360° TOP - Studieneinladung: Chronisch kranke Menschen - Bitte LESEN!

Medizin am Abend Fazit: MHH-Forscher untersuchen Lebensqualität chronisch kranker Menschen

Viele Menschen leben heute lange mit einer oder mehreren chronischen Erkrankungen. Dabei müssen sich chronisch Erkrankte oft mit den Auswirkungen der Erkrankungen arrangieren.

Ein Forschungsteam der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) und des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) möchte herausfinden, wie es diesen Menschen im Alltag geht.

In der SHILD-Studie sollen unter anderem folgende Fragen geklärt werden: 

Wie bewerten chronisch kranke Patienten ihre Behandlung? Wie empfinden sie ihre Lebensqualität? Sind ihr Alltag und ihr soziales Leben durch die Krankheit beeinträchtigt? Und was wissen sie über ihre Gesundheit und Krankheit? Darüber hinaus wollen die Wissenschaftler ermitteln, welche Rolle Selbsthilfegruppen im Leben der Betroffenen spielen und ob die Teilnahme an einer Selbsthilfegruppe die Erkrankten oder auch deren Angehörige entlasten kann? Um diese Fragen beantworten zu können und Näheres über die Situation und die Wünsche von chronisch kranken Menschen zu erfahren, suchen die Forscher dringend Studienteilnehmer.

Teilnehmen können folgende Personengruppen:

- Menschen mit Diabetes mellitus Typ 2 aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

- Menschen mit Prostatakrebs aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt

- Menschen mit Multipler Sklerose sowie pflegende Angehörige von
Demenzkranken aus den Bundesländern Niedersachsen, Hamburg,
Berlin und Sachsen



Medizin am Abend DirektKontakt

Interessierte finden alle weiteren Informationen zur Teilnahme im Internet unter:


 www.uke.de/shild/ 

oder bei Marius Haack, Institut für Epidemiologie, Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung, Telefon (0511) 532-8426, shild@mh-hannover.de.

Carl-Neuberg-Straße 1
30625 Hannover
Postfach Hannover
30623 Hannover
Deutschland Niedersachsen


Stefan Zorn
Telefon: 0511 / 532-6773
Fax: 0511 / 532-3852
E-Mail-Adresse: zorn.stefan@mh-hannover.de

Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen

Medizin am Abend Fazit: Pulsoxymetrie-Screening bei Neugeborenen: Anhaltspunkt für Nutzen bei kritischen Herzfehlern

Mit Screening werden mehr Fälle entdeckt als ohne


Für ein Pulsoxymetrie-Screening von Neugeborenen auf kritische angeborene
Herzfehler, das die bisherigen Standarduntersuchungen ergänzt, gibt es
einen Anhaltspunkt für einen Nutzen:

Mit dem zusätzlichen Screening werden mehr Fälle entdeckt als mit den beiden klinischen Untersuchung U1 und U2 allein. So können mehr Neugeborene frühzeitig behandelt und vor schweren Folgeschäden geschützt werden.

Für eine Abwägung des Nutzens und Schadens der Diagnose anderer
Erkrankungen, die beim Pulsoxymetrie-Screening zusätzlich entdeckt werden,
reicht die Datenbasis nicht aus. Zu diesem Ergebnis kommt ein am 6. Mai
2015 veröffentlichter Abschlussbericht, den das Institut für Qualität und
Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) im Auftrag des Gemeinsamen
Bundesausschusses (G -BA) erstellt hat.

Je früher die Diagnose, desto besser die Chancen

Einige angeborene Herzfehler, also Fehlbildungen am Herzen oder an
herznahen Gefäßen, können nach der Geburt schnell zu lebensbedrohlichen
Störungen des Herz-Kreislauf-Systems führen. Solche kritischen angeborenen
Herzfehler (kAHF) kommen in Deutschland bei etwa einem von 1000 Kindern
vor. Je früher sie diagnostiziert werden, desto besser lassen sich
Folgeschäden und Todesfälle durch eine frühzeitige Behandlung verhindern.

In Deutschland werden bei der ersten und zweiten klinischen Untersuchung
nach der Geburt (U1 und U2) regelmäßig auch Herz und Pulsschlag von
Neugeborenen überprüft. Bei einem auffälligen Befund wird eine
Ultraschalluntersuchung durchgeführt, um einen möglichen Herzfehler
abzuklären.

Ergänzende Pulsoxymetrie soll diagnostische Lücke verkleinern

Doch ein Fünftel bis ein Viertel der kritischen angeborenen Herzfehler
wird bei der U1 und der U2 nicht erkannt. Diese diagnostische Lücke soll
die zusätzliche Pulsoxymetrie schließen: Über die Haut werden dabei die
Sauerstoffsättigung des kindlichen Blutes und die Pulsfrequenz gemessen.

Gesunde Neugeborene haben durch diese nicht invasive Untersuchung keinen
Nachteil. Ein auffälliger pulsoxymetrischer Befund kann allerdings auch
ein Zeichen für andere Erkrankungen sein, etwa eine Lungenerkrankung.
Deren Diagnose kann zu diesem frühen Zeitpunkt möglicherweise unnötige
Untersuchungen und Behandlungen auslösen.

Interventionsstudie unterstützt die Hypothese

In die nunmehr abgeschlossene Nutzenbewertung gingen insgesamt sechs
Studien ein: eine vergleichende Interventionsstudie und fünf Studien zur
Bewertung der diagnostischen Güte. Diese Testgüte-Studien kamen für die
Bewertung infrage, weil davon auszugehen ist, dass eine frühzeitige
Diagnose und Therapie der kAHF Komplikationen und Todesfälle verhindern
kann.

Die Interventionsstudie verglich klinische Routineuntersuchungen
Neugeborener mit und ohne ergänzendes Pulsoxymetrie-Screening. In der
Interventionsgruppe war der Anteil von Neugeborenen, bei denen ein kAHF
festgestellt wurde, etwas höher (0,13 Prozent) als in der Kontrollgruppe
(0,10 Prozent). Außerdem traten schwere präoperative Azidosen
(Übersäuerungen des Blutes) als weitere Anzeichen für eine Unterversorgung mit Sauerstoff deutlich seltener auf als in der Kontrollgruppe.

Diese Ergebnisse unterstützen die Hypothese, dass ein zusätzliches
Pulsoxymetrie-Screening die krankheitsbedingte Morbidität bei Neugeborenen
mit kAHF verringert. Da die Studie nicht randomisiert war und man
Störfaktoren (Confounder) nicht ausschließen kann, lässt sich aus ihr
allein aber kein Nutzen der Intervention ableiten.

Testgüte-Studien bestätigen Nutzen

Die fünf Studien zur diagnostischen Güte zeigen übereinstimmend, dass mit
dem Pulsoxymetrie-Screening zusätzliche Neugeborene mit kAHF entdeckt
werden können, die in der klinischen Routineuntersuchung unauffällig
waren: Um ein zusätzliches Kind mit kAHF zu finden, mussten in den Studien
zwischen 421 und 7100 asymptomatische Neugeborene pulsoxymetrisch
gescreent werden. Unter der Annahme, dass bei kAHF eine frühere
Intervention Vorteile hat, leitet das IQWiG aus diesen Ergebnissen einen
Anhaltpunkt für einen Nutzen des Pulsoxymetrie-Screenings als Ergänzung
der Routineuntersuchungen ab.

Wegen großer Unterschiede zwischen den Studien lassen sich die Ergebnisse
aber nicht in einer Meta-Analyse gemeinsam auswerten. Auch klare
Empfehlungen für eine Screening-Strategie (Zeitpunkt, Messorte, Grenzwerte
etc.) sind auf dieser Basis nicht möglich.

Risiko von Überdiagnose und Übertherapie

Die Ergebnisse der Testgüte-Studien haben eine große Spannbreite: Ein
Viertel bis drei Viertel der Neugeborenen, bei denen man im Pulsoxymetrie-
Screening auffällige Befunde feststellte, hatten tatsächlich keinen kAHF.

Bei diesen Fällen handelt es sich entweder um falsch-positive Befunde oder
um nicht kritische Herzfehler oder andere Erkrankungen, bei denen ein
Nutzen oder Schaden einer früheren Diagnose und Therapie ungeklärt ist.

Eltern sollten im Vorfeld eines solchen Screenings stets darüber informiert werden, dass falsch-positive Untersuchungsergebnisse möglich sind.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

Die vorläufigen Ergebnisse, den sogenannten Vorbericht, hatte das IQWiG im
November 2014 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende
des Stellungnahmeverfahrens wurde der Vorbericht überarbeitet und als
Abschlussbericht im März 2015 an den Auftraggeber versandt. Die
eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen
Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert. Der Bericht wurde
gemeinsam mit externen Sachverständigen erstellt.

Einen Überblick über Hintergrund, Vorgehensweise und weitere Ergebnisse
des Abschlussberichts gibt die Kurzfassung.



Medizin am Abend DirektKontakt


Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),

Dr. Anna-Sabine Erns
Telefon: 0221 35685 153
Fax: 0221 35685 833
E-Mail-Adresse: anna-sabine.ernst@iqwig.de

Weitere Informationen finden Sie als Medizin am Abend Beteiligte unter
http://www.iqwig.de