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Sterbekultur - Lebensende

Interview mit FAU-Medizinethiker Prof. Dr. Andreas Frewer

Die Corona-Pandemie hat die Kostbarkeit und Endlichkeit des Lebens neu ins Bewusstsein gebracht. 


Zugleich stellte sie etablierte Formen der Begleitung am Lebensende auf die Probe. Die Notwendigkeit einer neuen Sterbekunst (Ars moriendi nova) wurde deutlich. Derzeit wird nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 die gesetzliche Neuregelung des Suizids diskutiert. Damit verbunden sind intensive (medizin-)ethische und gesellschaftliche Diskurse. Andreas Frewer, Professor am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU), thematisiert aktuelle Fragen der Sterbekultur. Seine Forschungsschwerpunkte sind Ethik und Menschenrechte in der Medizin, Lebensende und „Euthanasie“, Medizingeschichte des 20. Jahrhunderts sowie Ethikberatung.

Welche Facetten des Lebensendes müssen in den Blick genommen werden, wenn wir uns mit dem Thema „Sterbekultur“ auseinandersetzen?

Dies betrifft ein weites Spektrum des Handelns in Kliniken, Stationen für Palliativmedizin und Hospizen, aber natürlich auch die Betreuung in niedergelassenen Praxen und viele soziale Umgangsformen. Letztlich ist die gesamte „Kultur“ einer Gesellschaft relevant, ob wir sowohl bei der fachlichen Seite wie Schmerztherapie, Suizidprävention und Sterbebegleitung wie auch im sozialen Miteinander von ehrenamtlichem Engagement der Bürgerschaft bis hin zur „letzten Hilfe“ professionelle Kompetenz und differenzierte Angebote haben. Auch deswegen beschäftigt sich ein neues Buch, das wir gemeinsam mit Dorothee Arnold-Krüger, Philosophin am Zentrum für Gesundheitsethik in Hannover und Daniel Schäfer, Professor am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin an der Universität zu Köln, herausgebracht haben, mit den Herausforderungen der Sterbekultur und möchte eine „neue Kunst“ am Lebensende stärken: „Ars moriendi nova“.

Welche aktuellen Fragestellungen beeinflussen die Sterbekultur im Jahr 2024?

In der Gegenwart ist gerade die schwierige Phase der Covid-19-Pandemie einigermaßen bewältigt, da steht mit den gesellschaftlichen Debatten und der parlamentarischen Entscheidung zur Regelung des „assistierten Suizids“ eine weitere große Herausforderung an. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom Februar 2020 eine Neugestaltung angemahnt, zwei parteiübergreifende Gesetzesentwürfe haben im Sommer 2023 jedoch keine Mehrheit erhalten. Aus diesem Grund steht die Neuregelung des Paragrafen 217 in Kürze an.

Welche besonderen moralischen Herausforderungen sind damit verbunden?

Die ärztliche Profession sollte aus ethischer Sicht per se für das Leben und eine Unterstützung bei Krankheit und Leiden stehen. Die Möglichkeit von „ärztlich assistiertem Suizid“ könnte hier eine schwierige Änderung der Grundwerte in der Medizin mit sich bringen. Kranke sollten sich eigentlich immer darauf verlassen können, dass die Ärzteschaft alles für Lebenserhalt und Leidensminderung tut. Wenn das Angebot von Lebensverkürzung eine Option ist, stellen sich manche Betroffene und vor allem Menschen in vulnerablen Situationen womöglich viel schneller die Frage, ob sie für andere eine „Last“ darstellen und nicht den „Freitod“ wählen sollten. Auch die Aktivitäten von Suizidhilfe-Organisationen sind aktuell in einem Wandel begriffen mit größerer Ausbreitung von Angeboten. Hier ist die gesamte Gesellschaft stark herausgefordert, denn alle Entwicklungen in diesen Gebieten sind womöglich nicht mehr so leicht oder schnell zu revidieren.

Braucht es hierzulande eine neue Sterbekultur in Zeiten der Hochleistungsmedizin, zunehmender kultureller Diversität etc.?

Das Themenfeld hat in der Tat noch weitere Facetten. Mit der Entwicklung einer immer vielfältigeren und inklusiven Gesellschaft müssen auch mehr interkulturelle Kompetenzen in der Medizin realisiert und neue Fragen beantwortet werden: Wie möchten andere Religionsgemeinschaften bestimmte Rituale am Lebensende gestalten? Welche Handlungen sind in Kliniken und Hospizen für Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen sinnvoll und erforderlich? Wie kann in der Hochleistungsmedizin nicht nur „High Tech“, sondern „High Care“ gewährleistet werden? Und wie sollte man manchmal auch bewusst „Low Tech“ umsetzen, um der direkten menschlichen Begegnung mehr Raum zu geben?

Man sieht schon in der Gegenwart bei einem wichtigen Instrument wie der Patientenverfügung, wie komplex die sich dabei stellenden Fragen in der klinischen Praxis sind und wie wenig Zeit etwa in der hausärztlichen Praxis für wichtige Hintergrundgespräche bleibt. Wie soll der Drang nach immer mehr Selbstbestimmung bis hin zum (assistierten) Suizid durch kompetente Beratung differenziert beantwortet werden, wenn schon kaum Zeit für Beratungen im Sinne eines „Advance Care Planning“ bleibt?

Gibt es postmoderne Konzepte des Sterbens und welche normativen Inhalte tragen sie in sich?

Eine dieser Ideen ist der Transhumanismus: Durch Technik soll der Tod nicht nur bekämpft, sondern langfristig sogar abgeschafft werden. Mittels Kryonik, also dem Einfrieren bis zum erneuten Wiederbeleben, wird auf diese Weise der alte Menschheitstraum der Unsterblichkeit angestrebt. Technikorientierung bis zum unkritischen Optimismus eines möglichen „Uploading“ von Bewusstsein führt zu Lebensmodellen, die unserer Gesellschaft durchaus gefährlich werden können. Sie sind ungerecht und verändern menschliches (Zusammen-)Leben grundlegend. Schon der antike Mythos der Sibylle von Cumä, die sich 1.000 Lebensjahre wünschte, aber dann am unweigerlichen Verfall nur noch mehr litt, zeigen alten Wünsche und gleichzeitig anthropologische Gefahren. Der Tod gibt dem menschlichen Leben Sinn, denn wenn man unendlich leben würde, wäre jede Handlung egal oder könnte auf später verschoben oder revidiert werden. Sterblichkeit ist kostbar, der Tod etwas sehr Besonderes.

Die gesetzliche Neuregelung des assistierten Suizids wird intensiv diskutiert, ein diesbezügliches Gesetz mit Spannung erwartet. Ist der assistierte Suizid in die gegenwärtige Sterbekultur integrierbar oder stellt er gar deren Kontrapunkt dar?

Hier stellen sich grundsätzliche Fragen. Aspekte der ärztlichen Rolle und der Profession mit ihren normativen (Selbst-)Verpflichtungen werden hier neu zu bewerten sein. Aus meiner ärztlichen Erfahrung in verschiedenen Bereichen der Berliner Universitätsmedizin, aber auch nach 20 Jahren Ethikberatung in unterschiedlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens, rate ich hier zu großer Vorsicht. Schon die Sprache kennt dies: Man kann zwar getötet oder gar ermordet werden, man kann jedoch nicht „gestorben werden“. Der Tod ist etwas höchst individuelles, das Sterben persönlich zu gestalten.

Der „gute Tod“, ein „humanes Sterben“ wird immer wieder angestrebt, aber nicht nur die Pervertierung der „Euthanasie“ im NS-Staat hat dieses Konzept grundsätzlich in Frage gestellt. Die fehlgeleiteten Ideen dazu waren durchaus schon deutlich früher zu sehen, etwa in Büchern wie „Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens“ des Psychiaters Hoche und des Juristen Binding in einer ersten Auflage 1920 sowie einer zweiten 1922. Die menschenverachtenden Bewertungen und Rassismen sind keineswegs nur eine Erfindung der Nazis. Auch in Zukunft stellen sich große Herausforderungen, etwa durch Altersdiskriminierung oder wenn durch Expertensysteme wie Künstliche Intelligenz Lebensentscheidungen und Ressourcenzuteilungen (Triage) dominiert werden könnten.

MaAB -Medizin am Abend Berlin Fortbildung en VOR ORT
Prof. Dr. Andreas Frewer
Professur für Ethik in der Medizin
Tel: 09131/85-26430
andreas.frewer@fau.de

Prof. Dr. Andreas Frewer
Professur für Ethik in der Medizin
Tel: 09131/85-26430
andreas.frewer@fau.de

S3-Leitlinie zum Hepatozellulären Karzinom (HCC) und zu biliären Karzinomen

 Das Leitlinienprogramm Onkologie hat die S3-Leitlinie zum Hepatozellulären Karzinom (HCC) und zu biliären Karzinomen aktualisiert. Die nunmehr fünfte Version der Leitlinie zu diesen beiden Tumorentitäten beinhaltet beim HCC insbesondere Aktualisierungen bei der Diagnostik und Systemtherapie. Aktualisierungen bei den biliären Karzinomen betreffen die Risikofaktoren und ebenfalls Empfehlungen zur Systemtherapie.

Die Leitlinie entstand unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) und unter Mitwirkung von 36 Fachgesellschaften und Organisationen. Finanziert wurde sie von der Deutschen Krebshilfe im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie.

Das Hepatozelluläre Karzinom (HCC) ist die häufigste Form von Leberkrebs und zählt mit rund 9.800 Neuerkrankungen pro Jahr zu den seltenen Krebserkrankungen. Mit zugleich schlechter Prognose und fast 8.200 Todesfällen gehört Leberkrebs zu den häufigsten Krebstodesursachen. Zu den wichtigsten Risikofaktoren gehören die Leberzirrhose und eine chronische Infektion mit dem Hepatitis-B-Virus.

Neuerungen in der Systemtherapie des Hepatozellulären Karzinoms

„Für nicht operable Patient*innen stehen verschiedene medikamentöse Therapien zur Erstlinienbehandlung zur Verfügung, die in der aktualisierten Leitlinie aufgrund neuer Studiendaten angepasst wurden“, sagt Prof. Nisar Malek, Medizinische Klinik Universitätsklinikum Tübingen. Zusammen mit Prof. Michael Bitzer und Dr. Sabrina Groß – beide ebenfalls vom Universitätsklinikum Tübingen – sowie Prof. Peter Galle, Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, ist er Koordinator der S3-Leitlinie. Er führt weiter aus: „Bei den Wirkstoffen handelt es sich um Checkpoint-Inhibitoren, VEGF-Inhibitoren und Tyrokinase-Inhibitoren, die in unterschiedlichen Kombinationen oder auch als Monotherapie zur Anwendung kommen.“ Zudem betont Malek, dass Patient*innen mit einem Hepatozellulären Karzinom vor einer Behandlung und auch bei Änderung der Therapiestrategie in einer interdisziplinären Tumorkonferenz vorgestellt werden sollen.

Eine weitere Neuerung in der aktualisierten Leitlinie betrifft die Terminologie: Hier wurde die neue Nomenklatur zur MASLD (Metabolic Dysfunction Associated Steatotic Liver Disease; metabolische Dysfunktion assoziierte steatotische Lebererkrankung) anstelle der nicht-alkoholischen Fettlebererkrankung umgesetzt und die NASH wurde dementsprechend zu MASH (metabolic dysfunction-associated steatohepatitis). „Die neuen Fachbegriffe ermöglichen exaktere Diagnosen, und die vorherigen Bezeichnungen, die als stigmatisierend empfunden werden könnten, werden dadurch vermieden“, erläutert Galle.

Biliäre Karzinome: Epidemiologie und Neuerungen in der Systemtherapie

Zu biliären Karzinomen (auch Cholangiokarzinome, CCA) zählen Gallenblasenkarzinome und Tumoren der Gallenwege. In Deutschland gibt es etwa 7.000 Neuerkrankungen pro Jahr, wobei Frauen häufiger erkranken als Männer. Der wichtigste Risikofaktor für die Entwicklung eines Gallenblasenkarzinoms sind Gallensteine. Neben weiteren Risikofaktoren wurden neu in der Leitlinie bestimmte erbliche Veranlagungen wie das Vorliegen eines Lynch-Syndroms und BRCA-Keimbahnmutationen als Risikofaktoren benannt. Die langfristige Prognose des Gallenblasenkarzinoms ist insgesamt sehr schlecht, mit einer 5-Jahres-Überlebensrate zwischen fünf bis 15 Prozent. Wenn der Krebs jedoch in einem frühen Stadium erkannt und angemessen behandelt wird, können 5-Jahres-Überlebensraten von 75 Prozent erreicht werden. Aktuell bietet die komplette chirurgische Resektion den einzigen kurativen Therapieansatz. Postoperativ sollte eine adjuvante Therapie erfolgen.

Die Empfehlungen zur systemischen Erstlinientherapie wurden erneut modifiziert und um eine Kombinationstherapie mit einem weiteren Antikörper erweitert. 


„Wenn eine Erstlinientherapie nicht anschlägt oder nicht vertragen wird, sollte spätestens vor Beginn einer Zweitlinientherapie eine molekulare Charakterisierung des Tumors erfolgen und Patient*innen sollten in einem molekularen Tumorboard vorgestellt werden“, so Malek. „Denn diese Tumorentität eignet sich – je nach Art der Veränderungen – in besonderem Maße für eine Behandlung mit einer molekular gerichteten Therapie.“

Die S3-Leitlinie zum Hepatozellulären Karzinom (HCC) und zu biliären Karzinomen ist auf dieser Webseite abrufbar: 

https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/hcc-und-biliaere-karzinom...

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Weitere Informationen unter: 


https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 34 S3-Leitlinien, die zu einem großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen. Mehr unter: 

https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home

Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) e.V.
Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten wurde 1913 als wissenschaftliche Fachgesellschaft zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute vereint sie mehr fast 7000 in Klinik und Forschung tätige Ärztinnen und Ärzte unter einem Dach. Die DGVS fördert sehr erfolgreich wissenschaftliche Projekte und Studien, veranstaltet Kongresse und Fortbildungen und unterstützt aktiv den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein besonderes Anliegen ist der DGVS die Entwicklung von Standards und Behandlungsleitlinien für die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der Verdauungsorgane – zum Wohle der Patientinnen und Patienten. https://www.dgvs.de/