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Feuerwehr und Rettungsdienste

An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit Alkohol.

Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden. "Wichtig ist es beim Feuerwerk vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

 TÜV Rheinland AG

Nur getestetes Feuerwerk zulässig 

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten wie TÜV Rheinland einer Baumusterprüfung unterzogen wurden. Diese geprüften Produkte sind dann an der Registriernummer in Kombination mit dem CE-Zeichen, der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache auszumachen. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen.

Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden und für Kinder unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten.

Raketen nie aus der Hand zünden 

Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen halten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche brennbaren Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten, wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an. Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden von Feuerwerksprodukten zu untersagen.

Rettungsstelle Jüdisches Krankenhaus Berlin

http://www.juedisches-krankenhaus.de/kliniken-und-medizinische-zentren/rettungsstelle.html


Medizin am Abend DirektKontakt empfiehlt daher:

Der Jahreswechsel ist die längste Nacht des Jahres - auch für die Feuerwehren.  Die häufigste Brandursache ist an diesem Tag der falsche Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern. Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel gezündet werden.
Grundsätzlich sind Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Ganz wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Menschen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Bei Reetdächern ist besondere Vorsicht und großer Abstand geboten. Außerdem sind regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden zu beachten.

Beim Kauf des Feuerwerks "BAM"-Prüfzeichen (BAM - Bundesanstalt für Materialprüfung) achten. Nur gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen und knallt nicht viel stärker als erwartet.

Raketen immer senkrecht in den Himmel schießen und nicht in der Hand behalten. Eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein Eimer mit Sand ist eine gute Startrampe.

Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem Boden liegend bzw. stehend angezündet werden. Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich entfernen. Wichtig: Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden, sondern entsor-gen.
Rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Vor der Jahreswende kann man bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern. Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und Gelbe Säcke sollten soweit wie möglich sicher verwahrt werden.

Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein. Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu ge-hen, stellt man am besten den eigenen Wagen in der Silvesternacht in die Garage. "Laternenparker" können versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen sowie bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft zu meiden. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr sollten nur un-vermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, die Fenster geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und gegebenenfalls anhalten. Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto.

Im Gefahrenfall den Notruf 112 nutzen. Bei einem Brand oder einem Unfall immer sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Telefonnotruf 112 benachrichtigen.


Rainer Weiskirchen Tel.: 0911/655-4230

BPI-Ratgeber: Leichte Brandwunden richtig versorgen

Auch leichtere Brandverletzungen sind schmerzhaft und müssen mit den richtigen Mitteln behandelt werden, damit sie gut verheilen. Wer sich an Weihnachten an einer Kerze verbrennt oder beim Plätzchenbacken aus Versehen an das heiße Backblech fasst, muss als erstes für Kühlung sorgen: "Halten Sie den verbrannten Finger sofort unter kaltes Wasser", sagt Thomas Brückner, Apotheker beim Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI). "Sie sollten mindestens fünf, lieber zehn Minuten lang kühlen, damit die ersten Schmerzen nachlassen. Wenn dann immer noch keine Linderung eintritt oder Ihnen sogar schwindelig wird, rufen Sie bitte sofort einen Arzt. Das gilt natürlich generell auch für großflächige und sich entzündende Wunden oder für Verbrühungen. Bei kleineren und leichteren Verbrennungen hingegen sollten Sie die Wunde zunächst mit einem sterilen Schutzverband oder einer mit Aluminium beschichteten Kompresse abdecken. Bitte verzichten Sie unbedingt auf angebliche Hausmittel wie zum Beispiel Joghurt oder Öl, denn damit gießen Sie buchstäblich Öl ins Feuer und verschlimmern die Schmerzen. Außerdem kann sich die Wunde so leichter entzünden. Zur weiteren Behandlung und Vorbeugung von Infektionen empfehle ich eine spezielle Brandsalbe bzw. ein Brand- und Wundgel."

Leichtere Brandverletzungen werden medizinisch dem ersten von drei Schweregraden zugeordnet. "Ersten Grades" bedeutet, dass nur die oberste Schicht der Epidermis, der äußeren Hautschicht, verbrannt ist. Die von der Hitze betroffenen Blutgefäße weiten sich und die Haut wird rot und schwillt schmerzhaft an. In der Regel heilen Brandverletzungen ersten Grades binnen einiger Tage oder Wochen wieder komplett aus. Verbrennungen zweiten und dritten Grades hingegen sind viel gravierender, sie betreffen tiefere Hautschichten und müssen grundsätzlich ärztlich behandelt werden, insbesondere weil erhöhte Infektionsgefahr besteht. Außerdem ist der Heilungsprozess in der Regel viel langwieriger und die Haut kann dauerhaft beschädigt bleiben. Anders ist es bei leichteren Verbrennungen, die häufig selbst behandelt werden können, ohne dass Spuren zurückbleiben. Hierbei haben sich unter anderem lokal anzuwendende Salben oder Gels bewährt, die nicht nur kühlen sondern vor allem antientzündlich wirken und bei der kompletten Ausheilung der Wunde helfen. "Diese Präparate benutzt man in der Regel im Akutfall, also in den ersten Tagen nach der Verbrennung", erklärt Thomas Brückner. "Danach kann man den Heilungsprozess mit anderen wirkstoffhaltigen Cremes oder Salben fördern. Basispräparate mit Polidocanol oder Harnstoff etwa, spenden der neu entstandenen Haut Feuchtigkeit und können Juckreiz verhindern."

HINWEIS: Die hier genannten allgemeinen Ratschläge bieten keine Grundlage zur medizinischen Selbstdiagnose oder -behandlung. Sie können keinen Arztbesuch ersetzen.

Medizin am Abend DirektKontakt

Andreas Aumann, Tel. 030/27909-123, aaumann@bpi.de

 

Impfberatung, AMNOG und Arzneimittelpreisen

Klare Positionen zu Impfgegnern und dem Stand des AMNOG bezieht das neue CDU-Präsidiumsmitglied Jens Spahn im Interiew mit dem Branchenmagazin Pharma Fakten. Unter anderem erteilt er der von den Krankenkassen geforderten rückwirkenden Anpassung des Erstattungsbetrages eine klare Absage und fordert eine verantwortungsvolle Preispolitik der Pharmaindustrie.

Höhere Impfquoten bei Kindern durch eine verpflichtende Impfberatung - das ist eines der Ziele des Präventionsgesetzes, dessen Entwurf kurz vor Weihnachten vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. So sollen z.B. Masern-Ausbrüche an Schulen oder Kindergärten verhindert werden. Im Interview mit Pharma Fakten fordert Jens Spahn, gesundheitspolitischer Sprecher der CDU/CSU Fraktion, deshalb eine enge Kooperation vor Ort: Kassen, Kommunen, Ärzte und Kindergärten  müssten enger zusammenarbeiten.

"Verbindliche Aufklärung ist das A und O", sagt Spahn gegenüber dem Branchendienst. "Es macht mich wahnsinnig, wenn eigentlich gebildete Eltern die Parolen von Impfgegnern nachbeten. Deshalb werden wir das im Präventionsgesetz regeln", betont das frisch gekürte Präsidiumsmitglied der CDU.
Spahn: Das AMNOG ist richtig.

 PHARMA FAKTEN

Im Interview mit Pharma Fakten verteidigte Spahn den neuen Weg der Preisfindung bei neuen Medikamenten - der Preis müsse sich nach dem Nutzen richten. Er verstehe, dass die Hersteller mit den verhandelten Preisen "teilweise nicht zufrieden sind". Wichtig ist ihm, dass Innovationen einen ausreichend hohen Zusatznutzen bescheinigt bekommen und ein fairer Preis verhandelt wird: "Das müssen wir sicherstellen, auch durch Weiterentwicklung des gesetzlichen Rahmens", unterstreicht Spahn. Der Forderung der Gesetzlichen Krankenkassen, den im Zuge des AMNOG-Verfahrens verhandelten Preis rückwirkend gelten zu lassen, erteilte er eine Absage: "Wir stehen zu den Grundzügen des AMNOG wie vereinbart." Allerdings erwarte er von den Herstellern Verantwortungsbewusstsein bei der Festlegung des Preises.

Hintergrund dieser Diskussion: Während die Krankenkassen das AMNOG feiern bzw. noch verschärfen wollen, sieht die pharmazeutische Industrie mit Sorge, dass viele AMNOG-bewertete Produkte nur zögerlich beim Patienten ankommen. Und dass der durch das AMNOG ausgelöste Preisdruck mittlerweile so groß ist, dass sich Deutschland im europäischen Vergleich hinten anstellt: Fast die Hälfte der hierzulande ausgehandelten Preise liegen mittlerweile unter dem niedrigsten Preis in Europa.

Im Interview äußert sich Jens Spahn auch zum Reizthema Nummer 1 des auslaufenden Jahres - die Preise für neue Therapien im Bereich Hepatitis C. Die neuen Therapieoptionen seien "unumstritten eine Innovation, die vielen Patienten besser hilft als die bisher bestehenden Therapiealternativen bei Hepatitis C. Das ist auch weitestgehend unumstritten." Wichtig sei jetzt, dass bei den laufenden Preisverhandlungen ein fairer Preis rauskomme, der dem Zusatznutzen des Wirkstoffes gerecht werde aber gleichzeitig auch die Bezahlbarkeit durch die Krankenkassen berücksichtige. Im AMNOG-Verfahren hatte das erste Präparat seiner Klasse nur für einen kleinen Teil der Patienten einen "beträchtlichen Zusatznutzen" zugesprochen bekommen - die beste Kategorie "erheblicher Zusatznutzen" wurde bisher in den rund 100 Verfahren noch nicht vergeben.

Das vollständige Pharma-Fakten-Interview mit Jens Spahn lesen Sie auf http://www.pharma-fakten.de

Medizin am Abend DirektKontakt

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