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Feuerwehr und Rettungsdienste

An keinem anderen Tag im Jahr sind Feuerwehr und Rettungsdienste so häufig gefragt wie an Silvester. Oftmals ist die Ursache für Brände und Unfälle an Silvester die fahrlässige Verwendung von Feuerwerkskörpern nicht selten in Kombination mit Alkohol.

Solche Gefahren lassen sich durch den richtigen Umgang mit Feuerwerkskörpern jedoch leicht vermeiden. "Wichtig ist es beim Feuerwerk vor allem, einen klaren Kopf zu bewahren und die Gebrauchsanweisung genau zu beachten", so Rainer Weiskirchen, Fachmann für Produktsicherheit bei TÜV Rheinland.

 TÜV Rheinland AG

Nur getestetes Feuerwerk zulässig 

In Deutschland sind nur Feuerwerksprodukte zulässig, die von unabhängigen Prüfinstituten wie TÜV Rheinland einer Baumusterprüfung unterzogen wurden. Diese geprüften Produkte sind dann an der Registriernummer in Kombination mit dem CE-Zeichen, der vierstelligen Kennnummer der Prüfstelle und einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache auszumachen. "Feuerwerk, das mit F1 oder F2 gekennzeichnet ist, darf ab 12 beziehungsweise 18 Jahren verwendet werden. Mit F3 und F4 gekennzeichnete Produkte dürfen nur von Pyro-Profis erworben und gezündet werden, auch an Silvester", so Weiskirchen.

Feuerwerkskörper sollten nur aus sicheren Quellen, wie Super- oder Baumärkten und Warenhäusern, bezogen werden und für Kinder unter 12 Jahren ist der Gebrauch von Feuerwerkskörpern generell verboten.

Raketen nie aus der Hand zünden 

Wer keine Brände riskieren will, sollte die Gebrauchsanweisung des Herstellers genau beachten und Türen und Fenster in jedem Fall geschlossen halten. Raketen sind nur im Freien und auch niemals aus der Hand heraus zu zünden. Wichtig ist es, frühzeitig sämtliche brennbaren Elemente von Balkonen und Terrassen zu räumen. Nicht explodierte Feuerwerkskörper dürfen auf keinen Fall ein zweites Mal angezündet werden. Außerdem sollte stets ein ausreichender Sicherheitsabstand zu Personen, Autos und Bäumen bewahrt werden. An bestimmten Örtlichkeiten, wie vor Kirchen, Krankenhäusern, Kindern- oder Altersheimen, ist das Zünden grundsätzlich untersagt. Gemeinden und Städte bieten auf ihrer Internetpräsenz Bekanntmachungen zu örtlichen Verboten an. Auch die Kombination mit Alkohol ist eine häufige Ursache für Unfälle. Erwachsene sollten daher Verantwortung übernehmen und stets darauf achten alkoholisierten Personen in ihrer Umgebung das Zünden von Feuerwerksprodukten zu untersagen.

Rettungsstelle Jüdisches Krankenhaus Berlin

http://www.juedisches-krankenhaus.de/kliniken-und-medizinische-zentren/rettungsstelle.html


Medizin am Abend DirektKontakt empfiehlt daher:

Der Jahreswechsel ist die längste Nacht des Jahres - auch für die Feuerwehren.  Die häufigste Brandursache ist an diesem Tag der falsche Umgang mit Feuerwerkskörpern.

Feuerwerkskörper und Raketen gehören nicht in die Hände von Kindern. Nur gemeinsam mit Erwachsenen dürfen Feuerwerksartikel gezündet werden.
Grundsätzlich sind Raketen, Böller und Fontänen nur im Freien zu verwenden. Ganz wichtig ist es, die Gebrauchsanleitung zu beachten und genügend Abstand zu Menschen, Tieren, sowie Häusern, Mülltonnen und Autos zu halten. Bei Reetdächern ist besondere Vorsicht und großer Abstand geboten. Außerdem sind regionale Feuerwerksverbote der Ordnungsbehörden zu beachten.

Beim Kauf des Feuerwerks "BAM"-Prüfzeichen (BAM - Bundesanstalt für Materialprüfung) achten. Nur gekennzeichnetes Feuerwerk ist zugelassen und knallt nicht viel stärker als erwartet.

Raketen immer senkrecht in den Himmel schießen und nicht in der Hand behalten. Eine mit Wasser gefüllte Getränkeflasche oder ein Eimer mit Sand ist eine gute Startrampe.

Böller und anderes Feuerwerk sollten auf dem Boden liegend bzw. stehend angezündet werden. Nach dem Anzünden schnell aus dem Bereich entfernen. Wichtig: Blindgänger nicht ein zweites Mal zünden, sondern entsor-gen.
Rechtzeitig Vorkehrungen treffen. Vor der Jahreswende kann man bereits einiges tun, um Schäden zu verhindern. Türen und Fenster der Wohnung sollten geschlossen bleiben, damit sich kein Feuerwerk hinein verirrt. Mülltonnen, Papiertonnen und Gelbe Säcke sollten soweit wie möglich sicher verwahrt werden.

Auch das Auto sollte sicher untergebracht sein. Um den Gefahren weitgehend aus dem Weg zu ge-hen, stellt man am besten den eigenen Wagen in der Silvesternacht in die Garage. "Laternenparker" können versuchen, ihr Fahrzeug in ruhigen Seitenstraßen abzustellen und belebte Kreuzungen sowie bekannte Feierplätze in der Nachbarschaft zu meiden. Zwischen 23.30 und 1.00 Uhr sollten nur un-vermeidbare Fahrten vorgenommen werden. Dabei langsam fahren, die Fenster geschlossen halten, "Feuerwerkern" ausweichen und gegebenenfalls anhalten. Das Durchfahren eines Privatfeuerwerks provoziert Attacken auf das Auto.

Im Gefahrenfall den Notruf 112 nutzen. Bei einem Brand oder einem Unfall immer sofort die Feuerwehr und den Rettungsdienst über den Telefonnotruf 112 benachrichtigen.


Rainer Weiskirchen Tel.: 0911/655-4230

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