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TV-Hinweis: Dokumentation "Crystal Meth: Die Horror-Droge".

Crystal Meth gilt als die gefährlichste Droge der Welt - sie macht sofort süchtig, macht krank, tötet. Wie eine Welle überflutet das synthetische Rauschgift das Land. Längst ist Crystal Meth von der Party- zur Alltagsdroge aufgestiegen.

Zu den Konsumenten zählen Politiker, Eltern, Berufstätige, Studenten und Schüler.

 
ZDFinfo sendet am Dienstag, 6. Januar 2015, 9.45 Uhr, in Erstausstrahlung die Dokumentation "Crystal Meth: Die Horror-Droge". 

Neue Statistiken zeigen: Crystal-Meth-Konsumenten werden immer jünger, vor allem immer mehr junge Mädchen nehmen Crystal.

Die Droge erreicht mittlerweile eine noch größere Zielgruppe als Cannabis oder Heroin. Davon wegzukommen schaffen nur wenige. Die Rückfallquote liegt bei 90 Prozent. Die Dokumentation bietet eine aktuelle Bestandsaufnahme in Deutschland, schaut aber auch in die USA.

Dort begann der Kampf gegen Crystal schon vor über zehn Jahren - mit Erfolg, berichtet Bryan Lockerby vom Justizministerium Montana.

 

In dem US-Bundesstaat gelang es durch ein außergewöhnliches Projekt, den rasanten Anstieg der Konsumentenzahlen zu stoppen.

Medizin am Abend DirektKontakt

http://info.zdf.de
Telefon: +49-6131-70-12121

Chronischer Nierenschwäche


Sucroferric Oxyhydroxid (Handelsname Velphoro) ist seit August 2014 für
Erwachsene mit chronischer Nierenschwäche zugelassen, die eine Hämodialyse
oder Peritonealdialyse erhalten.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer Dossierbewertung überprüft, ob der Wirkstoff den Patientinnen und
Patienten in diesen Fällen einen Zusatznutzen gegenüber den zweckmäßigen
Vergleichstherapien bietet. Demnach ist ein Zusatznutzen nicht belegt,
weil keine geeigneten Daten vorliegen.

G-BA legt zweckmäßige Vergleichstherapie fest

Kann die Niere den Salz-, Wasser- und Säure-Basen-Haushalt nicht mehr
regulieren, reichert sich im Blut u. a. Phosphat an (Hyperphosphatämie).

Phosphatbinder sollen helfen, das mit der Nahrung aufgenommene Phosphat
vor Eintritt in den Blutkreislauf zu binden und Folgen wie etwa Herz-
Kreislauf-Erkrankungen zu vermindern.

Medizin am Abend empfiehlt jetzt den Link:

http://www.praxisvita.de/kaelte-risiko-fuer-herzkranke

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) unterscheidet bei der zweckmäßigen
Vergleichstherapie zwischen Patienten mit und ohne Kontraindikation
gegenüber kalziumhaltigen Phosphatbindern: Kommen kalziumhaltige
Phosphatbinder nicht infrage, soll Sucroferric Oxyhydroxid mit Sevelamer
oder Lanthankarbonat verglichen werden. Liegt keine Kontraindikation vor,
stehen ebenfalls diese beiden Wirkstoffe, aber auch kalziumhaltige
Phosphatbinder als Vergleichstherapie zur Verfügung.

Wirkstoff wurde in Studien über- oder unterdosiert

In einer der beiden vorgelegten Studien (PA-CL-03A) wurde die zweckmäßige
Vergleichstherapie (Sevelamer) nicht zulassungskonform angewendet und bei
mehr als der Hälfte der Patientinnen und Patienten (ungefähr 64 %) die
Startdosis überschritten. Außerdem war weder bei der Behandlung mit
Sevelamer noch bei der mit Sucroferric Oxyhydroxid eine
patientenindividuelle Dosisanpassung möglich, wie es die Zulassung
vorsieht. Und es war nicht sichergestellt, dass bei Bedarf zusätzlich
Kalziumergänzungsmittel, Vitamin D3-Derivate oder deren Analoga gegeben
wurden, um renale Knochenerkrankungen zu vermeiden. So sieht es der
multiple Therapieansatz aber vor, der laut Zulassung mit dem Einsatz von
Sucroferric Oxyhydroxid verbunden sein soll.

In der zweiten Studie (PA-CL-05A/05B) war die Startdosierung beider
Wirkstoffe nicht zulassungskonform. Das führte zu einer Unterdosierung bei
allen Patienten im Sucroferric- Oxyhydroxid-Arm und zu einer Überdosierung
bei rund der Hälfte der Patientinnen und Patienten (ungefähr 51 %) im
Sevelamerarm.

Somit ist keine der vorgelegten Studien für die Bewertung des Zusatznutzens von Sucroferric Oxyhydroxid gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie geeignet.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen
Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und
Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das
ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten
Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das
Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt
folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website
gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche
Kurzinformation.

Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur
Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Sucroferric
Oxyhydroxid zu finden.

Medizin am Abend DirektKontakt

Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG),
Dr. Anna-Sabine Ernst, 02.01.2015 12:28
+49 (0)221 - 35685-0

Weitere Informationen finden Sie unter

https://www.iqwig.de/download/A14-37_Sucroferric-Oxyhydroxid_Kurzfassung_Nutzenbewertung-35a-SGB-V.pdf
 Kurzfassung der Nutzenbewertung

Charité Ebola-Behandlungsteams

Heute ist ein Mitglied des südkoreanischen Behandlungsteams, das in Sierra Leone im Einsatz gegen Ebola war, auf der Sonderisolierstation der Charité − Universitätsmedizin Berlin eingeliefert worden. Nach unmittelbarem Kontakt mit einem an Ebola Erkrankten besteht die Möglichkeit, dass sich die Person mit dem Virus angesteckt hat. Bislang zeigt sie keine Erkrankungserscheinungen und ist demzufolge nicht ansteckend.

Die Zusage zur Aufnahme erfolgte nach Absprache mit der Charité und mit dem Einverständnis der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales als oberster Landesgesundheitsbehörde. Heute ist die zu untersuchende Person mit einem Spezialflugzeug auf dem Flughafen Tegel gelandet und wurde dann von der Berliner Feuerwehr in einem Spezialtransportfahrzeug in die Charité gefahren. Seitdem wird sie auf der Station für hochinfektiöse Erkrankungen versorgt.

„Das ärztliche und pflegerische Personal unserer Sonderisolierstation ist speziell für die Versorgung von Menschen mit hochinfektiösen Krankheiten geschult“, betont Prof. Dr. Ulrich Frei, Ärztlicher Direktor der Charité. „Falls die Untersuchungen einen positiven Ebola-Befund ergeben sollten, ist unser Anspruch die bestmögliche Behandlung des infizierten Menschen unter allerhöchsten Sicherheitsansprüchen.“

„Berlin ist für solche Szenarien gut vorbereitet und aufgestellt. Das zahlt sich heute aus. Die Zusammenarbeit aller Partner hat sowohl in der Vorbereitung als auch im konkreten Ablauf heute reibungslos funktioniert. Dafür möchte ich allen Beteiligten danken“, sagt Mario Czaja, Senator für Gesundheit und Soziales.

Alle Berliner Gesundheitsämter handeln nach dem Infektionsschutzgesetz und dem Berliner Seuchenalarmplan. In letzterem ist das konkrete Vorgehen für alle Akteure festgeschrieben. Damit ist ein einheitliches Handeln nach den geltenden Qualitätsstandards sichergestellt.


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Constance Frey, Telefon: (030) 9028-1135
 

BERLINER MORGENPOST: Die fast vergessene Katastrophe/ Ein Leitartikel von Joachim Fahrun

Der Kampf gegen Ebola gehört zwar nicht unbedingt wieder in die Schlagzeilen, aber nach oben auf die globale Agenda. Vor wenigen Wochen erst klagten Hilfsorganisationen, dass sie aus den reichen Ländern keine ausreichende Unterstützung für die Arbeit in klimatisch und hygienisch schwieriger Umgebung erhalten. Grundsätzlich muss die Staatengemeinschaft klären, wie sie mit Krankheiten umgeht, deren Bekämpfung den Pharmaunternehmen keine Gewinne versprechen. Das Ebola-Virus ist seit 1976 bekannt. Wirksame Medikamente oder Impfstoffe gibt es nicht. So zynisch das klingt: Diese werden wohl nur ernsthaft erforscht, wenn die Seuche den wohlhabenden Teil der Welt bedroht.

Der ganze Leitartikel im Internet: www.morgenpost.de/135977807