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Mastern, Mumps, Röteln, Windpocken: Kitas, Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wie die Masern-Impfpflicht juristisch zu rechtfertigen ist

Die neue Masern-Impfpflicht, die am 1. März 2020 in Deutschland eingeführt wurde, ist verfassungsmäßig. 

Zu diesem Schluss kommt Dr. Andrea Kießling vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie der Ruhr-Universität Bochum (RUB).

Sie hat die Einführung der Impfpflicht verfolgt und die Argumente dafür und dagegen abgewogen. Das Bochumer Wissenschaftsmagazin Rubin berichtet über ihre Arbeit. 

Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany
 
Die neue Impfpflicht gilt für Kitas, Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsunterkünfte.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Geburtshilfe  

  • Alle, die dort arbeiten oder diese Einrichtungen in Anspruch nehmen, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben. 
  • Wer dem nicht nachkommt, kann seinen Kita-Platz verlieren, oder es droht ein Bußgeld.
Ein Eingriff in die elterlichen Rechte

Kritiker sagen, dass es sich bei der Impfpflicht um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Kinder und in die elterlichen Rechte handle. „Das ist es natürlich auch“, sagt Andrea Kießling.

„Aber der Eingriff ist zu rechtfertigen. Denn es geht um den Schutz der Bevölkerung. Das Ziel ist es, eine Herdenimmunität zu erreichen, sodass auch nicht Geimpfte geschützt sind.“ 

  • Kinder, die noch keine elf Monate alt sind, oder Menschen mit Immunschwäche können beispielsweise nicht geimpft werden. 

Experten zufolge wären sie bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent vor einer Masern-Verbreitung sicher.

Die Art der Krankheit ist entscheidend

„Bei einer Impfpflicht muss man immer betrachten, um welche Krankheit es geht“, erklärt Andrea Kießling. „Wie schwer verläuft sie? Wie ansteckend ist sie?“

Eine Impfpflicht für Windpocken wäre zum Beispiel nicht verhältnismäßig, weil die Krankheit zwar ansteckend ist, aber maximal Narben als bleibende Schäden auslöst.  

Gleiches gilt für die zwar schwer verlaufende, aber nicht ansteckende Tetanus-Krankheit.

Masern hingegen sind hoch ansteckend und können schwere Folgen haben. Da die Viren das Immunsystem schwächen, treten oft Begleiterkrankungen auf, die schwere Komplikationen verursachen können. Bei diesen Voraussetzungen kann der Gesetzgeber sich auf bevölkerungsmedizinische Gründe stützen und zum Schutz der Gemeinschaft eine Impfpflicht durchsetzen.

Nur Dreifachimpfung verfügbar

Einen Haken hat das Masernschutz-Gesetz in seiner jetzigen Form jedoch, erklärt Andrea Kießling:

„In dem Gesetzestext und in der Begründung ist ausschließlich von Masern die Rede“, sagt die Forscherin. „In der Praxis ist in Deutschland aber nur ein Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln im Einsatz. Das Gesetz wirkt faktisch also auch als Impfpflicht für andere Krankheiten.“ Allerdings müsste wegen dieser Schwachstelle nicht unbedingt das Gesetz geändert werden. 
  • In anderen Ländern gibt es auch Impfstoffe, die nur gegen Masern wirken und die auch in Deutschland auf den Markt gebracht werden könnten.

Impfpflicht gilt auch für Flüchtlingsunterkünfte

Auch die Impfpflicht in Flüchtlingsunterkünften hält Andrea Kießling für verhältnismäßig. 

„Der Impfstatus der geflüchteten Menschen ist oft nicht bekannt, und sie kommen häufig aus Ländern mit einem schlechter strukturierten Gesundheitssystem. 

Daher muss man davon ausgehen, dass die Impfquote in Flüchtlingsunterkünften schlechter ist als in der breiten Bevölkerung Deutschlands“, begründet die Juristin.


Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany


Ausführlicher Artikel in Rubin

Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema finden Sie im Wissenschaftsmagazin Rubin unter: https://news.rub.de/wissenschaft/2020-04-23-masern-impfpflicht-wenn-der-staat-ue....

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Dr. Andrea Kießling
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie
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Einladung zur Studie: ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Universität Bremen startet bundesweite Online-Befragung von Pflegeeinrichtungen zur Corona-Pandemie

Ein Forschungsteam der Universität Bremen will mit einer breit angelegten Online-Befragung herausfinden, vor welchen Herausforderungen Pflegeeinrichtungen angesichts der Corona-Pandemie stehen und wie sie damit umgehen. 

Befragt werden mehr als die Hälfte aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Ziel sind Handlungsvorschläge für die Landes- und Bundespolitik. 
 
Pflegekräfte waren auch vor Ausbruch der Pandemie hoch belastet.

Nun hat sich die Situation verschärft und die Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen.

Das betrifft sowohl personelle als auch materielle Ressourcen.

Darüber, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen, ist wenig bekannt. 

Die Universität Bremen hat sich zum Ziel gesetzt, dazu verlässliche Daten zu erheben.

Ein neunköpfiges Team aus dem Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und dem SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik führen unter Leitung von Professorin Karin Wolf-Ostermann und Professor Heinz Rothgang eine bundesweite Online-Befragung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch.

Mehr als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland, insgesamt 18.000, werden jetzt per E-Mail kontaktiert.

„Wir befinden uns in einem Dilemma“

Pflegebedürftige gehören zu den gefährdeten Gruppen im Land.

Wenn Sie an COVID-19 erkranken, ist die Todesrate sehr hoch.

Sie sollten geschützt werden.  

Die einzige derzeit bekannte und genutzte Strategie zur Eindämmung der Pandemie ist soziale Distanzierung. 
  • Diese Strategie ist bei Pflegebedürftigen aber nicht im selben Maß anwendbar wie bei der restlichen Bevölkerung, da die Betroffenen auf persönliche Unterstützung angewiesen sind und damit auch auf körperliche Nähe nicht verzichten können. 
Dennoch können Maßnahmen der sozialen Distanzierung ergriffen werden, etwa durch Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten.

„Dies führt aber zu Isolation und Einsamkeit, die für Pflegebedürftige ebenfalls gefährlich ist.

Wir befinden uns also in einem Dilemma“, sagt Pflegeprofessorin Karin Wolf-Ostermann.

Handlungsempfehlungen für die Politik

Ziel der wissenschaftlichen Untersuchung ist es nun, festzustellen, welche Herausforderungen für die Pflegedienstleitungen während der Corona-Pandemie bestehen. 

Es soll ermittelt werden, an welchen personellen und materiellen Ressourcen es mangelt und welche Änderungen der Rahmenbedingungen sich entlastend auf die Pflegeeinrichtungen auswirken könnten.

Aus den Ergebnissen wollen die beteiligten Bremer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsempfehlungen formulieren, die über das Bundesministerium für Gesundheit in den politischen Prozess eingespeist werden können.

„Die Corona-Krise macht deutlich, wie belastet Pflegeeinrichtungen sind. Es ist zu hoffen, dass Bemühungen, die Personalsituation in Einrichtungen zu verbessern, durch die Krise nicht behindert, sondern sogar befördert werden“, sagt Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang.

Seine Kollegin Karin Wolf-Ostermann ergänzt:

„Die Krise ist eine Chance für einen technologischen Innovationsschub. 

Einrichtungen sollten zum Beispiel die digitale Kommunikation der Bewohner mit Angehörigen ermöglichen.“

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Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann
Pflegewissenschaftliche Versorgungsforschung am Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP)
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-68960
E-Mail: wolf-ostermann@uni-bremen.de

Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Zentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
Universität Bremen
Tel.: +49 421 218-58557
E-Mail: rothgang@uni-bremen.de

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