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Prof. Dr. Frank Edelmann: Überleben bei chronischer Herzinsuffizienz: Bewegungstraining https://lauflab.de/

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: 

https://intensivmed.de/

Bewegungstraining hilft Patienten mit künstlichem Herzen

https://lauflab.de/ 

https://www.wanderkonzepte.de/

Menschen mit einer schweren Herzschwäche, die ein externes Herzunterstützungssystem tragen, profitieren von einem angepassten körperlichen Training. 

Das ergab die Studie Ex-VAD-DZHK11, die an acht Zentren in Deutschland durchgeführt wurde. 

Sowohl die Lebensqualität als auch die submaximale Belastungsfähigkeit erhöhten sich bei den Probanden signifikant.

Prof. Frank Edelmann vom Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) ist einer der Studienleiter.
Prof. Frank Edelmann vom Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC) ist einer der Studienleiter.privat

Evidenzbasierte Therapien haben das Überleben bei chronischer Herzinsuffizienz deutlich verbessert. 

Immer mehr Patientinnen und Patienten erreichen daher ein fortgeschrittenes Stadium der Herzschwäche

  • Die Implantation eines linksventrikulären Unterstützungssystems (LVAD) kann bei terminaler Herzinsuffizienz die einzige Therapieoption sein, wenn ein Spenderherz nicht rechtzeitig zur Verfügung steht oder eine Transplantation aus anderen Gründen nicht möglich ist. 
  • Die komplexen mechanischen Geräte sind lebensrettend, bringen jedoch auch Nachteile. 

So sind Patienten mit einem LVAD gezwungen, ihre Aktivitäten weiter einzuschränken und müssen bestimmte Vorsichtsmaßnahmen beachten, um das Risiko von Verletzungen oder Infektionen zu minimieren.

  • In den ersten drei Monaten nach der Operation verbessert sich der Zustand der Patienten zwar, aber dann stabilisiert sich ihr Befinden auf einem meist niedrigen Niveau. 
  • 30 bis 40 Prozent der Patienten zeigen zudem depressive Symptome.


Die vom Deutschen Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) geförderte Studie Ex-VAD-DZHK11 ist die weltweit erste multizentrische, prospektive, randomisierte, kontrollierte Studie, die nun gezeigt hat, dass Herzinsuffizienz-Patienten mit einem LVAD von einem Bewegungstraining profitieren.

„Sowohl die Lebensqualität als auch die submaximale Belastungsfähigkeit, die am ehesten der Belastung im Alltag entspricht, verbesserten sich bei den Studienteilnehmern nach dem zwölfwöchigen Bewegungstraining signifikant“, sagt Prof. Frank Edelmann vom Deutschen Herzzentrum der Charité (DHZC), einer der Studienleiter. 

„Für Patienten im Endstadium der Herzschwäche, die nicht mehr therapiert werden können und auf ein neues Herz warten, ist das ein sehr wichtiges Ergebnis. 

Ein Bewegungstraining würde ich ihnen unbedingt empfehlen.“ 

Aktuell gibt es keine strukturierten Bewegungsangebote für diese Patientengruppe, vielmehr raten die Ärzte ihnen, sich nicht zu sehr zu belasten und vorsichtig zu sein.


Sicher und durchführbar

Insgesamt nahmen 64 Patienten und Patientinnen an der Studie teil, wobei es sich überwiegend um Männer (97 Prozent) handelte. Sie trainierten drei Monate lang dreimal pro Woche. Das Bewegungsprogramm setzte sich aus einem vordefiniertem Ausdauer- und Widerstandstraining sowie zusätzlichen freien Übungen zur Verbesserung von Flexibilität, Gleichgewicht und Koordination zusammen. Auch die maximale Leistungsfähigkeit der Mitglieder der Trainingsgruppe, ein in sportkardiologischen Studien häufig verwendeter Parameter, verbesserte sich dabei leicht, was jedoch nicht signifikant war.

Mögliche Risiken durch das Training bewertete ein Data Safety Monitoring Board. Die Mitglieder beobachteten bei der trainierenden Studiengruppe keine Auffälligkeiten, vielmehr erwies sich das Bewegungsprogramm als sehr sicher.

„Auch wenn die vorliegenden Daten darauf hindeuten, dass die Patienten allein trainieren könnten, sollten diese hochkomplexen Patienten in einem Setting üben, bei dem ein Arzt oder eine Ärztin anwesend sind, zum Beispiel in einer ambulanten Reha“, so Edelmann. „So kann bei eventuell auftauchenden Fragen und Problemen schnell ein Mediziner kontaktiert werden.“

Mehr Patienten länger beobachten

Bislang empfehlen die Leitlinien ein abgestimmtes körperliches Training nur für Patienten mit Herzschwäche. 

Bewegung und Hirnalterung 

https://www.covid19-rheuma.de/

Die Studienautoren gehen jedoch angesichts der aktuellen Ergebnisse davon aus, dass ein Bewegungstraining für Herzschwäche-Patienten mit einem LVAD in die Leitlinien aufgenommen werden wird. 

Das bedeute jedoch noch nicht, dass die Krankenkassen die Kosten übernähmen, bis dahin sei es noch ein langer Weg.

Geplant sind nun größere Studien, die die Patienten über einen längeren Zeitraum beobachten, um die Ergebnisse der EX-VAD-DZHK11-Studie zu bestätigen. 

 In der weltweit ersten Studie dieser Art konnten Forschende zeigen, dass Herzinsuffizienz-Patienten mit einem LVAD (einer mechanischen Miniherzpumpe) von einem Bewegungstraining profitieren.

In der weltweit ersten Studie dieser Art konnten Forschende zeigen, dass Herzinsuffizienz-Patienten mit einem LVAD (einer mechanischen Miniherzpumpe) von einem Bewegungstraining profitieren. vonderelbe.com

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Prof. Dr. Frank Edelmann, Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Virchow-Klinikum, frank.edelmann@dhzc-charite.de

Christine Vollgraf Deutsches Zentrum für Herz-Kreislauf-Forschung e.V.

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Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://dzhk.de/forschung/klinische-forschung/alle-studien/studie/detail/exvaddz... Studientitel: Exercise Training in Patients with Left Ventricular Assist Device (Ex-VAD-DZHK11)

 

Die Triage: Regelung der Zuteilung begrenzter Behandlungskapazitäten

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:

Medizin am Abend Berlin ZusatzLink: Treffen wir uns alle in Bremen zum Kongress 

InfektionsschutzgesetzVerfassungsbeschwerde gegen Triage-Regelung eingereicht

Mehrere Ärztinnen und Ärzte klagen gegen die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz. 

Sie verstoße gegen die Grundrechte der Berufsgruppe, heißt es.

Intensivstation
Sudok1/stock.adobe.com Symbolfoto

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) stand schon häufiger in der Kritik. 

Nun haben 14 Notfall- und Intensivmediziner*innen mit der Unterstützung des Marburger Bundes Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingelegt. 

Wie der Marburger Bund am Mittwoch (gestern) mitteilte, richtet sich die Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patientinnen und Patienten. 

Durch diese werden Medizinern demnach „Grenzentscheidungen aufgezwungen, die ihrem beruflichen Selbstverständnis an sich widersprechen und sie in eklatante Gewissensnöte bringen“.

Aus der Sicht der Beschwerdeführer verletze das IfSG hierdurch das Grundrecht der Berufsfreiheit (§ 12 Abs. 1 GG) und das der Gewissensfreiheit (§ 4 Abs. 1 Var. 2. GG).

Triage bedeutet, dass Ärzte und Ärztinnen bei zu wenigen Betten oder Beatmungsgeräten etwa in einer Pandemie eine Reihenfolge festlegen, wer zuerst behandelt wird. 

  • Konkret richtet sich die Kritik unter anderem gegen die aus Sicht der Kläger uneindeutige Regelung der Zuteilung begrenzter Behandlungskapazitäten. 
  • Die Unbestimmtheit des gesamten Verfahrens bringe erhebliche Rechtsunsicherheit für die entscheidungsverpflichteten Ärzte mit sich, heißt es.

Zudem wird das Verbot der sogenannten Ex-post-Triage kritisiert, wonach eine einmal getroffene Entscheidung zur Behandlung eines Patienten nicht zurückgenommen werden darf, falls zu einem späteren Zeitpunkt ein Patient eingeliefert wird, der eine bessere Überlebenschance hat. 

Hierin sieht der Marburger Bund einen Konflikt mit dem Berufsethos: 

Den Ärzten werde die Möglichkeit genommen, in einer Notsituation die größtmögliche Zahl an Menschen zu retten.

Seit 2023 sind sogenannte tagesstationäre Behandlungen in den Krankenhäusern möglich. Diese entsprechen einem vollstationären Aufenthalt, allerdings ohne Übernachtung. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass bis zu 25% aller Behandlungen im Krankenhaus tagesklinisch erbracht werden könnten. Hinzu kommt die Weiterentwicklung des AOP-Katalogs nach § 115b SGB V um zusätzliche operative und erstmalig auch medizinisch konservative Leistungen. Darüber hinaus ergibt sich durch die neuen Kontextfaktoren ein enormes ambulantes Potenzial von zuvor stationär erbrachten Leistungen.
Ab 01.01.2024 treten als weiterer Baustein der sogenannten sektorübergreifenden Versorgung und der Ambulantisierung bisher überwiegend stationär erbrachter Krankenhausleistungen die sog. "Hybrid-DRGs" in Kraft.
In unseren bundesweiten KlinikFrühbesprechungsVeranstaltungen erhalten Sie hoffentlich einen umfassenden und praxisorientierten Überblick über die Regelungen zu tagesstationären Behandlungen nach § 115e SGB V und der speziellen sektorengleichen Vergütung nach § 115f SGB V ("Hybrid-DRG"). Hierbei wird auch auf den neuen ab 01.01.2024 geltenden AOP-Katalog nach § 115b SGB V und die Kontextfaktoren eingegangen.