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Selbstinformation der Patienten - Arbeit der Ärzte

Medizin am Abend Berlin Fazit:    Ärzte sehen informierte Patienten kritisch

Patienten informieren sich immer häufiger selbst über Krankheiten, Behandlungsmöglichkeiten oder Kassenleistungen. 

  • Bei niedergelassenen Ärzten ist dieses Verhalten umstritten, oft raten sie Patienten von einer eigenen Recherche ab. 

Gleichzeitig haben jedoch viele Ärzte selbst Probleme, seriöse Quellen im Internet als solche zu erkennen.

Mehr als die Hälfte der niedergelassenen Ärzte findet informierte Patienten mindestens problematisch. 

  • 45 Prozent der Ärzte stimmen außerdem der Aussage zu, die Selbstinformation der Patienten erzeuge vielfach unangemessene Erwartungen und Ansprüche, die die Arbeit der Ärzte belaste. 

Dies geht aus einer Online-Umfrage der Bertelsmann Stiftung und der BARMER GEK hervor. Fast ein Drittel (30 Prozent) der Ärzte ist der Ansicht, dass die Selbstinformation die Patienten meist verwirre und das Vertrauen zum Arzt beeinträchtige. Knapp ein Viertel der Ärzte rät Patienten sogar aktiv von der eigenständigen Suche nach Informationen ab.

Patienten recherchieren zunehmend im Internet

Der Trend ist allerdings ein anderer:

"Es ist eine unumkehrbare Entwicklung, dass immer mehr Patienten ihre Krankheitssymptome und die dazugehörigen Therapiemöglichkeiten im Internet recherchieren", sagt Dr. Brigitte Mohn, Vorstandsmitglied der Bertelsmann Stiftung. Daher sollten Ärzte die Selbstinformation ihrer Patienten als Chance betrachten und fördern. "Auch was das Thema Gesundheit angeht, sind die Menschen heutzutage viel anspruchsvoller und selbstbewusster. Ein gut informierter Patient, der auf Augenhöhe mit dem Arzt über Krankheit und Behandlungsoptionen diskutiert, sollte das Ziel aller an der Versorgung Beteiligten sein", so Dr. med. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK.

Ärzte wenig selbstkritisch

Fast alle niedergelassenen Ärzte (98 Prozent) geben der Umfrage zufolge an, dass sich der Trend zur Selbstrecherche medizinischer Fragen in den vergangenen fünf Jahren verstärkt hat. Das wachsende Interesse von Laien an gesundheitsbezogenen Themen ist in der Ärzteschaft jedoch umstritten. Gut 40 Prozent der Ärzte freuen sich über das Interesse der Patienten. Knapp zehn Prozent ärgern sich allerdings, dass der Patient sich mit seiner Frage nicht zuerst an sie gewandt hat. Die Frage, ob es auch an ihnen selbst liegen könne, dass Patienten sich auf eigene Faust informieren und nicht direkt auf sie zukommen, stellen sich lediglich elf Prozent der Ärzte. Nur etwa zehn Prozent von ihnen fragen sich, ob der Patient sich zuvor mehr Beratung gewünscht hätte.

Ärzte kennen seriöse Informationen im Internet nicht

  • Nur etwas mehr als die Hälfte der Ärzte (56 Prozent) hat nach eigenen Angaben vertrauenswürdige Informationsmaterialien in ihrer Praxis ausliegen und gibt diese ihren Patienten mit. 

Knapp 50 Prozent weisen ihre Patienten auf gute Informationsquellen hin und ebenfalls knapp 50 Prozent der Ärzte suchen selbst nach geeigneten Informationen für ihre Patienten.

Nur 15 Prozent der Ärzte kennen sich nach eigenen Angaben eher nicht so gut oder überhaupt nicht gut mit den für Patienten verfügbaren Informationsangeboten aus. Trotzdem kennen gerade einmal 21 Prozent der Ärzte die Internetseite patienten-information.de des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin (ÄZQ), das immerhin das gemeinsame Kompetenzzentrum von Bundesärztekammer und Kassenärztlicher Bundesvereinigung ist. Nur ein Drittel dieser Ärzte hält die Patienteninformationen dieser Internetseite für vertrauenswürdig, während das Vertrauen in Wikipedia mehr als doppelt so groß ist.

Zusatzinformationen

Die Online-Umfrage der Bertelsmann Stiftung und der BARMER GEK wurde im November und Dezember 2015 durchgeführt. Befragt wurden ambulant tätige niedergelassene Ärzte aus den Fachbereichen Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Anästhesie, Allgemeinchirurgie, Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie und Orthopädie, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Urologie, Augenheilkunde und HNO. Für die Datenanalyse liegen 804 Online-Fragebögen von Ärztinnen und Ärzten vor.

Die Autorin der Studie ist Anja Bittner (Ärztin und Mitbegründerin der mehrfach ausgezeichneten Internetseite washabich.de)


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sSezialisierte geriatrische Versorgung + hausärztliche Betreuung multimorbider, älterer Patienten im ambulanten Bereich.

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Bessere Vergütung für ambulante geriatrische Medizin = bessere Versorgung für alte Patienten?!

Es ist ein Meilenstein. Seit dem 01.07.2016 bessern sich die Voraussetzungen, hochbetagte Patienten ambulant von einem auf Altersmedizin spezialisierten Arzt behandeln zu lassen. 

Denn seit gestern, Freitag,  werden neue Gebührenordnungspositionen zur spezialisierten geriatrischen Versorgung in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. 

Sprich: Ein geriatrisch qualifizierter Arzt kann seine erbrachten Leistungen ab sofort besser abrechnen! 

Schließlich bedarf ein sehr alter Patient besonderer Fürsorge und kostet den betreuenden Arzt entsprechend viel Zeit. Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) begrüßt diese Entwicklung außerordentlich. 

Gleichzeitig warnt die Fachgesellschaft allerdings. 

 PD Dr. Rupert Püllen, Präsident der DGG
 PD Dr. Rupert Püllen, Präsident der DGG
 
Denn: Nur ein adäquat ausgebildeter Arzt kann mit seinem Fachwissen auch diese Leistungen erbringen. 

Die Überlegungen einiger Landesärztekammern, Hausärzte jetzt im Schnelldurchlauf zu Spezialisten für Altersmedizin auszubilden, wird die Versorgung Hochbetagter nicht verbessern. Im Gegenteil.

Ja zur Förderung einer spezialisierten Altersmedizin

Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) begrüßt ausdrücklich die Förderung einer spezialisierten geriatrischen Versorgung. Angesichts der demographischen Entwicklung mit einer starken Zunahme hochbetagter, multimorbider Patienten ist dies ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Zugleich wird damit die Bedeutung der geriatrischen Medizin anerkannt und ihre Form von personalintensiver Medizin finanziell gefördert.

Die spezialisierte geriatrische Versorgung ergänzt die hausärztliche Betreuung multimorbider, älterer Patienten im ambulanten Bereich. Sie richtet sich an komplex erkrankte geriatrische Patienten mit einem erhöhten Aufwand an Diagnostik und Therapie. „Mit der spezifischen geriatrischen Versorgung wird eine Lücke geschlossen zwischen einer ambulanten Basisversorgung des älteren Patienten auf der einen Seite und der stationären Behandlung älterer Patienten in geriatrischen Krankenhaus-Fachabteilungen auf der anderen Seite“, sagt DGG-Präsident PD Dr. Rupert Püllen.

Nein zur Absenkung des ärztlichen Weiterbildungsniveaus

Aber: Die spezifische geriatrische Versorgung wird nur dann das Ziel einer besseren Versorgung älterer Menschen erreichen, wenn sie von spezifisch qualifizierten Ärzten erbracht wird. Deshalb ist die Erbringung der neu geschaffenen Leistungen gebunden an Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung oder Zusatzbezeichnung „Geriatrie“, die nach einer Fachweiterbildung von 1,5 Jahren erteilt wird. Fachärzte oder langjährige Vertragsärzte, die eine qualifizierte geriatrische Fortbildung nachweisen können, wie beispielsweise einen 160-Stundenkurs in Verbindung mit einer Tätigkeit in einer geriatrischen Einrichtung, sind ebenfalls qualifiziert, spezifische geriatrische Versorgung zu übernehmen.

Entsprechend warnt die DGG vor einer Absenkung des ärztlichen Weiterbildungsniveaus im Fachbereich Geriatrie. Der Mangel an Geriatern darf nicht dazu führen, die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Geriatrie so weit abzusenken, dass diese Zusatzbezeichnung in einem 40 Stunden-Kurs zu erwerben ist. Wie für andere Zusatzweiterbildungen ist auch für die Geriatrie eine Mindestweiterbildungszeit von 18 Monaten erforderlich.

Nur wenn die neuen Leistungen von spezifisch qualifizierten Ärzten erbracht werden, bedeutet der 01.07. den vielfach zitierten Meilenstein. Und nur dann bedeutet dies einen erheblichen Nutzen für die bislang oftmals noch unterversorgten älteren Patienten.

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Nina Meckel Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG)

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Myokardinfarkt: Präventation nach Myokardinfarkt (Akuten Koronarsysndrom) und atherothrombotische Ereignisse

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Ticagrelor zur Prävention nach Myokardinfarkt

Zulassungserweiterung / Nachteile stellen Vorteile bei der Mortalität nicht infrage 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Gemeinsamer Bundesausschuss  

 
Den Zusatznutzen von Ticagrelor für Patientinnen und Patienten mit einem akuten Koronarsyndrom hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) bereits 2011 in seiner allerersten Dossierbewertung untersucht, als das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) gerade in Kraft getreten war. 
  • Damals zeigte sich, dass der Wirkstoff Betroffenen mit einem leichteren Herzinfarkt ohne typische EKG-Veränderungen oder mit einer instabilen Angina pectoris einen beträchtlichen Zusatznutzen bietet. 
  • Für schwerere Herzinfarkte fehlten entsprechende Belege.

Nun wurde die Zulassung erweitert:

  • Ticagrelor darf gemeinsam mit niedrig dosierter Acetylsalicylsäure (ASS) auch bei bestimmten Patienten eingesetzt werden, deren Myokardinfarkt mindestens ein Jahr zurückliegt, und zwar zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse nach einer einjährigen Anfangstherapie. 

Das IQWiG hat untersucht, ob der Wirkstoff auch für dieses Anwendungsgebiet Vorteile gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie aufweist.

Demnach gibt es einen Hinweis auf einen Zusatznutzen mit dem Ausmaß „gering“.

Myokardinfarkt muss ein bis drei Jahre zurückliegen

Die Zulassungserweiterung gilt für Erwachsene mit einem hohen Risiko für ein weiteres atherothrombotisches Ereignis, deren Myokardinfarkt ein bis drei Jahre zurückliegt. 
  • Als Risikofaktoren gelten dabei ein Alter von mindestens 65 Jahren, ein medikationsbedürftiger Diabetes mellitus, mehr als ein vorangegangener Myokardinfarkt, eine koronare Herzkrankheit, die mehr als ein Gefäß betrifft, oder eine chronische Nierenfunktionsstörung.
  • Ticagrelor wird dann gleichzeitig mit ASS zur Prävention eingenommen, und zwar in einer Dosierung von 60 mg, während es in der Anfangstherapie (Myokardinfarkt weniger als ein Jahr zurückliegend) mit 90 mg dosiert wird. 
Als zweckmäßige Vergleichstherapie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine ASS-Monotherapie unter Fortführung der Basistherapie des Myokardinfarkts und Maßnahmen zum Erreichen einer angemessenen Lebensführung festgelegt.

Nutzenbewertung auf Basis der PEGASUS-Studie

Die Bewertung erfolgte auf Basis der dreiarmigen randomisierten Studie PEGASUS-TIMI 54. Alle Teilnehmer erhielten ASS als Basistherapie unverblindet, außerdem – verblindet – Ticagrelor in den Dosierungen 60 mg und 90 mg oder Placebo. Für die Nutzenbewertung wurden Daten aus dem 60-mg-Arm und dem Placebo-Arm verglichen. Etwa drei Viertel dieser Patientinnen und Patienten entsprachen der Zulassung und bildeten damit die für die Bewertung relevante Teilpopulation.

Vorteile bei Mortalität und Morbidität, aber auch Nachteile

Bei der Gesamtmortalität zeigt sich ein Hinweis auf einen Zusatznutzen der Kombination gegenüber der ASS-Monotherapie. 

Auch bei den Morbiditätsendpunkten „kardiovaskuläre Mortalität, nicht tödlicher Myokardinfarkt und nicht tödlicher Schlaganfall“ sowie „Myokardinfarkt“ finden sich Hinweise auf einen Zusatznutzen.

Daten zur gesundheitsbezogenen Lebensqualität wurden in der Studie nicht erhoben.

In der Endpunktkategorie Nebenwirkungen gibt es sowohl beim Abbruch wegen unerwünschter Ereignisse (inklusive Blutungen) als auch bei den schweren Blutungen jeweils einen Hinweis auf einen höheren Schaden und bei den Dyspnoen einen Beleg für einen höheren Schaden durch Ticagrelor.

Diese Nachteile stellen die Vorteile, insbesondere bei der Gesamtmortalität, nicht gänzlich infrage.

Zusammenfassend gibt es zur Prävention atherothrombotischer Ereignisse bei Risikopatienten mit einem Myokardinfarkt in der Vorgeschichte einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen von Ticagrelor in Kombination mit ASS gegenüber der ASS-Monotherapie.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil der frühen Nutzenbewertung gemäß AMNOG, die der G-BA verantwortet. Nach Publikation der Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch und fasst einen abschließenden Beschluss über das Ausmaß des Zusatznutzens.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website gesundheitsinformation.de finden Sie zudem allgemein verständliche Informationen.

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