Die digitale Brust-Tomosynthese könnte etwa ein Viertel der invasiven Brustkrebsfälle verhindern, die zwischen zwei regulären Screening-Untersuchungen entdeckt werden. Im ersten Jahr nach einem unauffälligen Screening lag die Rate dieser sogenannten Intervallkarzinome um 29 Prozent niedriger als bei der herkömmlichen Mammografie. Das zeigt die bislang weltweit größte Vergleichsstudie TOSYMA. Ein Forschungsteam der Universität Münster und des Universitätsklinikums Münster (UKM) hat die Ergebnisse mit weiteren Partnern in der Fachzeitschrift „The Lancet Oncology“ veröffentlicht. Mit rund 75.000 Neuerkrankungen pro Jahr ist Brustkrebs in Deutschland die mit Abstand häufigste Krebserkrankung bei Frauen. Durch den Einsatz der digitalen Brust-Tomosynthese im Screening-Programm für Brustkrebs könnten möglicherweise etwa ein Viertel der sogenannten invasiven Intervallkarzinome vermieden werden, die innerhalb von zwei Jahren nach einer herkömmlichen digitalen Mammografie auftreten. Im ersten Jahr nach einem unauffälligen Screening lag die Rate dieser Brustkrebsdiagnosen in der Tomosynthese-Gruppe um 29 Prozent niedriger als in der Mammografie-Gruppe. Dies geht aus den Ergebnissen der „TOSYMA“-Studie hervor, der bislang weltweit größten Vergleichsstudie der beiden Diagnoseverfahren. ProProf. Dr. Walter Heindel |
MaAB - Medizin am Abend Berlin ...interdisziplinär...ganzheitliche Betreuung
Pro Bono - CHEFÄRZTLICHE - OA- FACHÄRZTLICHE SPRECHSTUNDEN / VISITEN / UNTERSUCHER/KGP STUDIEN KOLLEG / Frühe Fallfindung - : Advence Care Planning // Patientenzentriert denken, organisieren und handeln Patienten + Mediziner + Medizinische Einsatz-Team (MET): Behandlungsvertrag mit Veränderbarkeit: "Fit for the Aged": Ändern–Verändern– Medizinisches Wissenziel 2026: Wissen teilen, Gesundheit stärken MaAB/DGK/NAKO/BAGPH/ASB/VDK/Ver.di/ www.KORRESPONDENTEN.com + www.DIPLO.NEWS
PICS Ambulanz
BG Klinken - Post-COVID-Programm
medpoint - Fortbildungskalendar
Was hab ich?
SCD Deutschland
discharge
Anamnese- und Untersuchungsbogen
Diagnostische Pfade
Brustkrebs
Das Gesundheitsklima
„Die Energiewende zu vollziehen, kostet einen Haufen Geld. Sie nicht zu vollziehen, kostet die Zukunft.“ Das sagte Bestsellerautor Frank Schätzing („Der Schwarm“) am Mittwoch als Gast einer Sitzung des Parlamentarischen Beirats für Nachhaltigkeit und Zukunftsfragen zum Thema „Schnelles Handeln in der Klimakrise - verschiedene Szenarien unserer Zukunft“. Das größte Kapital, damit die Energiewende gelinge, sei nicht Geld, sagte er. Es sei das Vertrauen der Bevölkerung in die Gestaltungsmacht der Politik. Deren Aufgabe sei es nicht, Ängste zu verwalten, sondern „Ängsten positive Erzählungen entgegenzusetzen“.
Einige solcher positiven Erzählungen präsentierte Schätzing den Abgeordneten. „Green-Tech und Innovationen werden Deutschland zurück an die Spitze bringen“, lautete eine davon. Warum das so sei, erläuterte er auch: Die Nachfrage nach sauberen Technologien, erneuerbarer E-Mobilität, Wasserstoff und Kreislaufwirtschaft boome weltweit. „Unternehmen und Länder, die hier Pionierarbeit leisten, besetzen die Kernmärkte der Zukunft“, sagte er. Eine weitere positive Erzählung, die sich Schätzing von der Politik erhofft, lautet: Unabhängigkeit und Widerstandskraft werden Deutschland und Europa stark machen. Investitionen in den Klimaschutz seien betriebswirtschaftlich günstiger als die sozialen Schäden durch Unwetterereignisse, Ernteausfälle oder unterbrochene Lieferketten. Außerdem schütze die Abkehr von Kohle, Öl und Gas vor geopolitischen Preisschocks und Versorgungsengpässen, lautet seine Erklärung.
Schätzing empfahl den Abgeordneten auch gleich einen Masterplan, den diese vor dem EU-Parlament darlegen sollten. Schluss mit fossiler Verbrennung - alle Kraft in die Vollversorgung durch Erneuerbare, und zwar bis 2030, lautete sein erster Punkt. Außerdem brauche es „echte“ Innovationsschübe und Effizienzsteigerungen bei Wind, Solar, intelligenten Netzen, Zwischenspeichern, Batterien, autonomer Mobilität und künstlicher Intelligenz. Was es nicht brauche, so Schätzing, sei die „Nachbeatmung von Auslauftechnologien unter dem Deckmäntelchen der Technologieoffenheit“.
Als weitere Teile des Masterplans benannte er einen Bildungsturbo, die gezielte Einwanderung von Talenten aus dem Ausland mit einem „Fast-Track-Visum“, Kooperationen mit sonnenreichen Ländern zur Erzeugung grünen Wasserstoffs sowie Schuldenschnitte und „Green-Support“ für Länder des globalen Südens, damit diese „klimagerecht prosperieren können“. In Afrika, im globalen Süden, entscheide sich die Geopolitik von morgen, sagte der Autor.
Er erläuterte auch, warum es eigentlich das 1,5-Grad-Ziel gibt. „Unterhalb von 2 Grad haben wir gute Chancen die Ökosysteme, von denen unser Überleben abhängt, einigermaßen im Gleichgewicht zu halten, damit sie keine Kipppunkte überschreiten.“ Werde ein Kipppunkt überschritten, bewege sich ein System „unweigerlich in eine neue Richtung“. Schätzing illustrierte das mit dem grönländischen Eispanzer, den man sich wie einen Stapel Konservendosen vorstellen könne. Aus diesem könne man viele Dosen herausziehen, ohne dass er instabil werde. Greife man aber eine Dose zu viel, „kracht er in sich zusammen“. Diese Dose sei der Kipppunkt. Erwärme sich die Erde um mehr als zwei Grad, so Schätzing, drohten viele solcher Kipppunkte innerhalb kürzester Zeit überschritten zu werden. Dann komme es zu Kaskadeneffekten und damit zu einer noch stärkeren Erderwärmung, gegen die dann nichts mehr getan werden könne.
Das Geld für die Energiewende müsse „aus allen Quellen kommen“, forderte Schätzing. Für ihn ist die Rechnung ganz einfach: „Gelingt die Energiewende, wird sie sich in neuen Branchen, Arbeitsplätzen und Wachstum verzinsen, aus dem sich die aufgenommenen Schulden tilgen und Gewinne erzielen lassen.“ Misslinge sie, „weil unterfinanziert“, bleibe Deutschland im Hintertreffen, „in das es sich durch jahrelange Verwaltung des Stillstands hineinbugsiert hat“. Misslinge sie gar weltweit, werde Geld überhaupt nicht mehr in Wertschöpfung fließen, „sondern nur noch in Klimaanpassung verdampfen“.
Stichwort Klimaanpassung: Der Schriftsteller machte deutlich, dass dies keine Alternative zum Klimaschutz sei. „Klimaanpassung ist das, was es braucht, um die Folgen des menschengemachten Klimawandels, der Erderwärmung, erträglich zu gestalten.“ Die Menschheit könne nur innerhalb gewisser Rahmenbedingungen überleben. „Wir wären nicht die erste Spezies, die ausstirbt, weil es zu warm oder zu kalt wird“, sagte Schätzing. Setze man also nicht alles daran, die Erderwärmung zu stoppen, „ist irgendwann die Grenze jeder Anpassung überschritten“.
Auch was die politischen Umgangsformen angeht, äußerte Schätzing klare Vorstellungen. „Hören Sie bitte auf, sich öffentlich zu prügeln wie die Schulhofjungen“, sagte er. Auch das Einanderbeleidigen müsse aufhören. „Es ist am Ende immer eine Beleidigung des Wählers.“ Streiten um den richtigen Weg? Ja! Sich zerstreiten? Nein! „Zerstrittenen Anführern folgt niemand“, sagte Schätzing. Stattdessen gelte es, an einem Strang zu ziehen, über die Schatten des Machtwillens und der Parteiprogramme zu springen. „Verstehen Sie“, so Schätzing, „dass die Situation nicht so ist, wie sie ist, weil Extremisten stark sind.“ Sie sei so, „weil die Repräsentanten der Mitte schwach sind und sich gegenseitig weiter schwächen“.
Patientendaten
Gesundheitsfachleute fordern praxistaugliche Digitalisierung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hob die geplante digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion als Mehrwertanwendung auch für gesunde Versicherte mit wenig Arztkontakten hervor. Das sollte die Vorstufe sein für den digitalen und interaktiven Impfpass, in dem ein immenses medizinisches Präventionspotenzial stecke. Mit Blick auf die Erhebung personenbezogener Daten erklärte der Verband, je mehr Gesundheitsdaten oder Sozialdaten die Krankenkassen erhielten, umso einfacher werde es für sie, ihr Handeln an wirtschaftlichen statt an gesundheitlichen Erwägungen auszurichten.
Ähnlich kritisch kommentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diese Neuregelung. Zwar sei eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung grundsätzlich sinnvoll. Jedoch überschritten die vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten der Kassen in die ePA, die Möglichkeit zur Erhebung personenbezogener Daten der Versicherten bei „anderen Stellen“ sowie darauf aufbauende Verhaltenshinweise mit dem Ziel, auf „Lebensverhältnisse einzuwirken“, deutlich die Grenze des Zumutbaren.
Der AOK-Bundesverband wertete die erweiterten Datennutzungsmöglichkeiten hingegen als wichtigen Präventionsansatz. Krankenkassen könnten Versicherte gezielter auf Risiken und geeignete Versorgungsangebote hinweisen. Datennutzung werde damit zu einem wichtigen Instrument der Prävention. So könnten künftig nicht nur bestehende Erkrankungen, sondern auch erhöhte Risiken, etwa für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, identifiziert werden. Dieser Ansatz sollte nach Ansicht der AOK konsequent weiterentwickelt werden, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Grundsätzlich gelte in der digitalen Versorgung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen hohen Sicherheitsanforderungen und einer praktikablen Nutzung für Versicherte sicherzustellen.
Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) beklagte vorgesehene Honorarkürzungen bei nicht zertifizierten Praxissystemen. Der Gesetzgeber müsse technische Anforderungen bei denjenigen durchsetzen, die diese Produkte entwickelten und anböten. Versäumnisse dürften nicht auf die Praxen abgewälzt werden. Der Verband erwarte klare Grenzen für die Datennutzung der Kassen, den Schutz der ärztlichen Organisationsverantwortung sowie den Ausschluss von Honorarkürzungen für unverschuldete Systemmängel.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, dass die elektronische Einweisung in die stationäre Versorgung unberücksichtigt bleibe, während die elektronische Überweisung ausdrücklich geregelt werde. Dies sei eine erhebliche Regelungslücke, weil gerade die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einen hohen Bedarf an standardisierten, interoperablen und rechtssicheren digitalen Zuweisungsprozessen aufweise.
In der Anhörung forderten mehrere Sachverständige die Abgeordneten dazu auf, praxistaugliche Regelungen mit einem konkreten Mehrwert zu ermöglichen. Die Allgemeinmedizinerin Annette Rennert ging auf die Vorteile eines digitalen Medikamentenplans ein und betonte, wenn digitale Anwendungen gut gestaltet seien, würden sie in der Breite angenommen. Auch Sylvia Thun von der Berliner Charité sagte, zentral seien der Versorgungsnutzen und die Patientensicherheit.
Apotheken-Vertreter wiesen darauf hin, dass die digitalen Möglichkeiten bisher oft nicht genutzt würden. Ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sagte, die Digitalisierung müsse Prozesse einfacher machen. Er wies darauf hin, dass derzeit schon geringfügige Formfehler einen enormen bürokratischen Aufwand und Kosten verursachen könnten. Künftig sollte es möglich sein, nur noch ordnungsgemäße Verschreibungen digital in das System zu geben, damit es nicht zu Retaxationen kommt. Ein Sprecher des Verbandes innovativer Apotheken (Via) forderte bei einem Kundenkontakt in der Apotheke Echtzeitinformationen der Krankenkassen, um wirtschaftliche Risiken abzufedern.
Ein Sprecher der Techniker Krankenkasse (TK) würdigte den Gesetzentwurf als einen großen Schritt hin zur Digitalisierung, allerdings mangele es an Tempo. Um schneller zu werden, müssten Prozesse ganz neu aufgesetzt werden. Die digitalen Systeme müssten so gestaltet sein, dass die Menschen sie auch benutzen wollten.
Konsumcannabisgesetzes
Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Änderung des Konsumcannabisgesetzes befasst.
Mit dem Gesetzentwurf (21/2116) will die MdB-Fraktion eine Liberalisierung des Nutzhanfanbaus erreichen. Nachdem in den vergangenen Jahren immer mehr Nutzhanf angebaut wurde, hätten sich die Anbauflächen zuletzt wieder verringert, schildert die MdB-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Den Grund für den Rückgang führt die Fraktion insbesondere auf Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage zurück. Diesen soll durch die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Dazu gehört die Streichung der sogenannten Missbrauchsklausel im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Demnach wird eine Hanfpflanze bislang nur als Nutzhanf klassifiziert, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Für einen solchen Missbrauch liegen laut der Darstellung im Gesetzentwurf keine Belege vor. Seit der Verabschiedung des KCanG und den damit einhergehenden legalen Beschaffungsoptionen sei „ein derartiger Missbrauch von Nutzhanf praktisch endgültig auszuschließen“.
Im Weiteren sieht der Entwurf die Zulassung des Indoor-Anbaus für Nutzhanf vor, um auch Wirtschaftsbeteiligten außerhalb des klassischen Ackerbaus den Anbau zu ermöglichen. Zudem soll der THC-Grenzwert für die Definition von Nutzhanf von 0,3 auf 1 Prozent angehoben werden. Der THC-Gehalt sei abhängig von den Wetterverhältnissen in der Wachstumsphase. Somit bestehe für Landwirte das hohe wirtschaftliche Risiko einer nachträglichen „Aberkennung des Nutzhanfcharakters der Ernte“. Ein THC-Gehalt von 1 Prozent entspricht den Grenzwerten in der Schweiz und in Tschechien.
Der Sachverständige Felix Drewes, Berater und Fachbuchautor zum Thema Nutzhanf, nannte die Streichung der Missbrauchsklausel „sachgerecht und überfällig“. Die Klausel mache die Strafbarkeit des Umgangs mit einem zulässigen Rohstoff von einer unterstellten Zweckentfremdung abhängig. Der Landwirt stehe damit stets „unter Generalverdacht“, sagte Drewes in der Anhörung. Die Anhebung des THC-Werts auf ein Prozent hielt er für vertretbar. Der von der Linksfraktion benannte Sachverständige wies allerdings darauf hin, dass der EU-Förderwert unverändert bei 0,3 Prozent liege. Zudem müsse für die Höchstgehalte in Lebensmitteln ein gemeinsames Konzept entwickelt werden, „sonst wandert das Risiko vom Landwirt zum Verarbeiter“. Drewes plädierte außerdem dafür, bei der THC-Kontrolle an der Sorte statt an jedem einzelnen Feld anzusetzen. Die Hebel für die Förderung des Nutzhanfanbaus sieht der Sachverständige auch außerhalb des KCanG. Er schlägt etwa eine Quote für biobasierte Baustoffe bei Bauvorhaben des Bundes nach französischem Vorbild vor. Zudem sollten rechtliche Bestimmungen zu Nutzhanf im Agrarrecht festgehalten werden, forderte er. Nutzhanf sei ein Ackerrohstoff und solle auch so behandelt werden.
Simone Graeff-Hönninger, Professorin für Pflanzenbau an der Universität Hohenheim, sah in dem Entwurf einen „wesentlichen Schritt“ zur Förderung des Nutzhanfanbaus in Deutschland. Wie Drewes führte auch sie an, dass ein Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken nicht belegt sei. Da der THC-Gehalt neben der Genetik von Standort, Witterung und Stressfaktoren abhänge, komme es beim bisherigen Grenzwert auch bei zertifiziertem Saatgut zu unverschuldeten Überschreitungen. Dies könne wiederum zur Aberkennung der Ernte führen. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige legte außerdem dar, dass der Wert von 0,3 Prozent als „genetischer Flaschenhals“ bei der Züchtung wirke, der viele Sorten in der EU ausschließe. Den Indoor-Anbau befürwortete sie ebenso wie Drewes. Fragen des Verbraucher- und Tierschutzes sind Graeff-Hönninger zufolge im Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu regeln.
Katharina Geiger vom Deutschen Bauernverband (DBV) begrüßte den Entwurf ebenfalls ausdrücklich. Durch den Wegfall der Missbrauchsklausel werde die Rechtssicherheit erheblich verbessert. Das betreffe strafrechtliche Risiken, die selbst bei ordnungsgemäßem Umgang mit Nutzhanf entstehen könnten. Die Vertreterin des DBV sagte zudem, die Anhebung des THC-Grenzwerts trage zu mehr Wettbewerbsgleichheit innerhalb Europas bei. Der DBV unterstütze eine nationale Anhebung, die „so schnell wie möglich“ erfolgen solle. Das schaffe Planungssicherheit, so Geiger. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige bezeichnete es in der Anhörung als entscheidend, die vorgeschlagenen Maßnahmen zudem „durch weiteren Bürokratieabbau zu begleiten“.
Kritisch sehen den Gesetzentwurf Robert Pieper und Bernd Schäfer vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die von der Unionsfraktion eingeladenen Sachverständigen warnten vor den Risiken für Tiere und Verbraucher. Pieper legte den Fokus auf Futtermittel. Dazu stellte er eine Modellrechnung auf: Würde man an Milchkühe, etwa bei regionaler Futtermittelknappheit, Nutzhanf verfüttern, würde der toxikologische Referenzwert bereits bei 0,3 Prozent THC und rund einem Kilogramm Hanf am Tag um das rund 130-Fache überschritten. THC und andere Cannabinoide gingen zudem in die Milch über. Da es auf EU-Ebene noch keine Höchstgehalte für Futtermittel gebe, sei die Missbrauchsklausel derzeit „unsere letzte Bastion“, sagte der Sachverständige. Wenn auch bei Lebens- und Futtermitteln solche Höchstgehalte oder ein Fütterverbot gelten würden, werde die Klausel nicht mehr gebraucht, so Pieper.
Schäfer bezog sich dagegen auf Lebensmittel. Verbraucherinnen und Verbrauchern sei oft nicht bewusst, dass hanfhaltige Lebensmittel einen psychoaktiven Stoff enthalten könnten. Besonders gefährdet seien Kinder. Für ihren Schutz reiche das geltende Lebensmittelrecht „auf gar keinen Fall“ aus, sagte der zweite Sachverständige des BfR. Höchstgehalte gebe es im Wesentlichen nur für Erzeugnisse aus Hanfsamen, nicht aber für Lebensmittel aus Blättern und Blüten. Wie Pieper plädierte auch er dafür, die Maßnahmen zur Missbrauchsklausel und zum THC-Grenzwert erst dann umzusetzen, wenn im Lebensmittelbereich eine ausreichende Regelung bestehe.
Dein Stress
Obwohl das "Transaktionale Stressmodell" Stresserleben als dynamischen Prozess beschreibt, der im Alltag von kontinuierlichen Bewertungen abhängt, stützten sich bisherige Untersuchungen fast ausschließlich auf einmalige Befragungen. Erstmals ist es einer Forschungsgruppe nun gelungen, das Zusammenspiel beider Stressbewertungen im Alltag gleichzeitig zu untersuchen – und dabei sauber zu trennen, WER generell mehr Stress erlebt und WANN im Tagesverlauf Stress entsteht. Das Transaktionale Stressmodell von Richard Lazarus zählt zu den einflussreichsten Theorien der Psychologie, präventiven Medizin und der Gesundheitswissenschaften. Es bildet eine zentrale wissenschaftliche Grundlage für nahezu alle Angebote, Interventionen und Maßnahmen im Bereich Stressmanagement, Resilienzförderung und Entspannung. Obwohl das Modell Stresserleben als dynamischen Prozess beschreibt, der im Alltag von kontinuierlichen Bewertungen abhängt („moment-to-moment"), stützten sich bisherige Untersuchungen fast ausschließlich auf einmalige Befragungen („Cross-Sectional Designs"). Erstmals ist es einer Forschungsgruppe um Prof. Dr. Dennis John (Evangelische Hochschule Nürnberg), Dr. Hannah van Alebeek (Universität Salzburg) und Prof. Dr. Thomas Probst (Universität Wien) nun gelungen, das Zusammenspiel beider Stressbewertungen im Alltag gleichzeitig zu untersuchen – und dabei sauber zu trennen, wer generell mehr Stress erlebt und wann im Tagesverlauf Stress entsteht. MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT
|
Änderungen im Betreuungsrecht
Änderungen im Betreuungsrecht waren Thema einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 7. Oktober 2026. Sieben Sachverständige nahmen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen“ (21/7561). Die Änderungen gingen den Sachverständigen teilweise nicht weit genug. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten - Rechte von Patientinnen und Patienten stärken“ (21/7060). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Änderungsantrag zum Entwurf vorgelegt.
Jörg Grotkopp, Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg, verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit zu schaffen, eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines stationären Krankenhausaufenthaltes durchzuführen. Dieser sei umgesetzt worden, es gebe aber auch Spielräume. „Damit kann die Justiz leben“, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Experte. Einerseits würden Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen, die alle ärztlichen Zwangsmaßnahmen beträfen. Vor allem aber erfolgten im Verfahrensrecht Neuerungen. Da bundesweit nur sehr wenige Fälle erfasst würden, erscheine es hinnehmbar, dass das Verfahren ganz erheblich ausgeweitet werde. Weitaus größerer Mehraufwand entstehe durch die begleitenden Änderungen der Regelungen. Es werde komplizierter werden und länger dauern. Das sei „nicht im Sinne der Betroffenen“.
Walter Klitschka, Vorsitzender des Bundesverbands freier Berufsbetreuer, begrüßte die Erweiterung auf ambulante Zwangsbehandlungen. Die Betreuer hätten es lieber gesehen, dass die ambulante Zwangsbehandlung die Regelbehandlung sei und die stationäre die Ausnahme, sagte der ebenfalls für die Unionsfraktion eingeladene Sachverständige. In der Pflege gehe ambulant vor stationär und solle zur Entlastung der Betreuten auch hier gelten. Die geforderte Dokumentation halte der Verband nicht für sinnvoll. Dies sei „großer bürokratischer Aufwand“, den man nicht in das Gesetz schreiben müsse. Aus seiner Sicht habe man das Thema Zwangsbehandlung etwas einseitig behandelt, sagte Klitschka. Es werde immer nur die Gewaltsituation gesehen. Das sei aber nicht das, was täglich stattfinde, nämlich Zwangsbehandlungen wie Sedierungen. Dies sei ein „Graubereich“ in der Betreuung, den man hätte regeln können.
Volker Lipp von der Georg-August-Universität Göttingen verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben habe, bei der Neuregelung des Krankenhausvorbehalts in jedem Fall sicherzustellen, dass die Grundrechte sämtlicher Betroffenen möglichst weitgehend gesichert werden. Der Entwurf treffe deshalb die richtige Grundentscheidung, dass eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch künftig in einem geeigneten Krankenhaus stattfinden solle und die Ausnahme davon auf bestimmte, vom Gesetz näher beschriebene Ausnahmefälle beschränkt werde. Die bisherige Regelung habe zu zahlreichen ungeklärten Abgrenzungsfragen geführt. Die Neuregelung sei daher zu begrüßen, erklärte der von der SPD-Fraktion nominierte Sachverständige. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung entspreche den Anforderungen des BVerfG. „Das Gesetz sichert die hohen materiellen Anforderungen durch ein dreistufiges Verfahren und organisatorische Sicherungen“, sagte Lipp.
Für Hülya Özkan, die Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen, enthält der Entwurf „wichtige Ansätze“. Es bestünden aber in drei Punkten „erhebliche Klarstellungs- und Änderungsbedarfe“, sagte die ebenfalls für die SPD-Fraktion teilnehmende Sachverständige. Dies betreffe zuerst die Behandlung außerhalb eines Krankenhauses. Hier verbleibe kaum ein tatsächlicher Anwendungsbereich. Erforderlich sei eine tatsächliche Einzelfallprüfung - „ist der alternative Ort medizinisch geeignet und ist die Behandlung dort für die betroffene Person weniger eingriffsintensiv als eine Behandlung im Krankenhaus?“. Die Gesetzesbegründung sollte diese Abwägung nicht faktisch ausschließen. Der zweite Punkt betreffe die Ausführungen zu medikamentösen Behandlungen. Hier sei unklar, welche Fallgestaltung gemeint sei. Der dritte Punkt betreffe die Empfehlungen des Bundesrates. So sei die Überlegung, kurzfristige postoperative freiheitsentziehende Maßnahmen von einem aufwendigen gerichtlichen Genehmigungsverfahren auszunehmen, aus Sicht des Verbandes nachvollziehbar.
Der für die Fraktion Die Linke eingeladene Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah erklärte in seiner Stellungnahme, die begrüßenswerten Abmilderungen und Stärkungen des Patientenwillens im Entwurf reichten im Ergebnis nicht aus, um die bestehenden menschenrechtlichen Bedenken gänzlich auszuräumen. Aufgrund der daher fortbestehenden völker- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zwangsbehandlungen generell und der Gefahr einer Ausweitung solcher Maßnahmen sowie aufgrund der gesundheitlichen Gefahren eines Home-Treatment, sollten die Regelungen zu einer ambulanten Zwangsbehandlungsmöglichkeit analog zum Antrag der Linksfraktion so restriktiv wie möglich sein. Es wäre durchaus möglich, wie von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen, Ausnahmen vom Krankenhausvorbehalt nur zuzulassen, wenn der Betroffene dem in einer entsprechenden Vorausverfügung zugestimmt hat.
Katarina Stengler von der Aktion Psychisch Kranke (APK) begrüßte die Intention des Gesetzentwurfs ebenfalls. Neben der Regelung einer Ausnahme vom Krankenhausvorbehalt für eine ärztliche Zwangsmaßnahme würden vor allem die Verfahrensrechte der Betroffenen auf der Basis von Evaluationserkenntnissen gestärkt. Es gebe keinen guten Kenntnisstand über die Durchführung von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Pflege und außerhalb der Krankenhäuser. Diese Lücke sollte geschlossen werden, sagte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Expertin. Deshalb setze sich die APK insbesondere dafür ein, ein einrichtungsinternes, aber auch auf kommunaler, Landes- und Bundesebene durchzuführendes Monitoring von Zwangsmaßnahmen gesetzlich zu regeln. Eine Datenanalyse der Zwangsmaßnahmen wäre ein Qualitätsmerkmal und würde die Möglichkeit eröffnen, eine Reduktion der Zwangsmaßnahmen zu erzielen.
Laut Entwurf kann nach geltendem Recht ein Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn diese im Rahmen eines Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt wird. Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024 um. Das Gericht hatte entschieden, dass diese ausnahmslose Vorgabe in bestimmten Einzelfällen zu einem unangemessenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit führen kann, und dem Gesetzgeber eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2026 aufgegeben.
Der Krankenhausaufenthalt soll laut Entwurf Regelfall bleiben. Der Betreuer solle in eine Zwangsmaßnahme außerhalb eines Krankenhauses nur einwilligen können, wenn dem Betroffenen durch die Verbringung oder den Aufenthalt im Krankenhaus erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen und diese außerhalb des Krankenhauses voraussichtlich vermieden oder signifikant reduziert werden können. Der alternative Behandlungsort müsse die erforderliche medizinische Versorgung einschließlich der Nachversorgung den Krankenhausstandard nahezu erreichen.
Die Einwilligung des Betreuers bedarf weiterhin der Genehmigung des Betreuungsgerichts. „Diese Regelung erfordert somit eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls, bei dem anhand von konkreten Anhaltspunkten eine Bewertung der in Betracht gezogenen Maßnahme vorgenommen wird“, führt die Bundesregierung aus. Die neue Norm soll im bestehenden Paragraf 1832 des BGB ergänzt werden.
Zur Stärkung des Grundsatzes, dass Zwangsmaßnahmen nur als letztes Mittel (ultima ratio) eingesetzt werden dürfen, sieht der Entwurf zudem zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten vor. Die Feststellung des zu beachtenden Willens des Betroffenen soll stärker dokumentiert werden. Zudem sollen Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen gestärkt und grundsätzlich verpflichtend bestellt werden.
Der Bundesrat verlangte in seiner Stellungnahme weitergehende Änderungen wie bestimmte Ausnahmen von betreuungsrechtlichen Genehmigungsvorschriften. Die Bundesregierung lehnte diese ab. Ebenfalls ablehnend äußerte sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, bei bestimmten freiheitsentziehenden Maßnahmen auf die Bestellung eines Verfahrenspflegers verzichten zu können. Eine vom Bundesrat geforderte Verlängerung der gerichtlichen Genehmigungsdauer ärztlicher Zwangsmaßnahmen von sechs Wochen auf drei Monate wurde als „zu weitgehend“ abgelehnt.
Konrad Veitenhansl, Leiter des Betreuungsgerichts beim Amtsgericht München, der ebenfalls auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur Anhörung eingeladen wurde, lobte die Umsetzung der BVerfG-Entscheidung. Gleichzeitig begrüßte er die in der Stellungnahme des Bundesrates enthaltenen Änderungsanträge bezüglich postoperativer Maßnahmen, der Bestellung eines Verfahrenspflegers und der Anpassung beziehungsweise Verlängerung der Fristen. Letzteres sei aus der betreuungsgerichtlichen Praxis uneingeschränkt zu befürworten, heißt es in seiner Stellungnahme.
Im Antrag der Linksfraktion heißt es, psychiatrische Zwangsbehandlungen seien die schwersten Grundrechtseingriffe, die in Deutschland legal praktiziert würden. Der Staat habe daher die Aufgabe, diese Eingriffe auf ein Minimum zu begrenzen. Es gebe aber nicht einmal eine systematische Erhebung zum Ausmaß der Zwangsbehandlungen, sodass die Versorgungsrealität im Dunkeln bleibe und evidenzbasiertes politisches Handeln nicht möglich sei. Laut Änderungsantrag der Grünenfraktion schafft der Gesetzentwurf für Transparenz, Qualitätssicherung und Zwangsvermeidung bislang keine ausreichende Grundlage, weshalb diese Lücke durch eine Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung um Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung und zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen geschlossen werden solle. Der Bundestag hatte am Donnerstag, 24. September 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung debattiert.
Tabaksteuer
Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Tabaksteuer wird nach Ansicht der deutschen Zigarrenhersteller eine „erdrosselnde Wirkung“ für Hersteller und Fachgeschäfte haben. Dagegen erklärte der AOK-Bundesverband in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, deutliche Tabaksteuererhöhungen seien die wirksamste Einzelmaßnahme, um den Tabakkonsum zu reduzieren und insbesondere junge Menschen vom Einstieg abzuhalten. Das zeigten internationale Erfahrungen.
Unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) befasste sich der Finanzausschuss mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (21/7859). Damit soll die Steuer auf Tabakprodukte wie Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden. Im kommenden Jahr werden dadurch Steuermehreinnahmen in Höhe von 756 Millionen Euro erwartet, die im Jahr 2030 bei 3,589 Milliarden Euro liegen sollen. Gegenstand der Anhörung war auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit dem die Tabaksteuer noch stärker als im Regierungsentwurf vorgesehen erhöht werden soll. Die Mehreinnahmen sollen im kommenden Jahr damit sogar 1,523 Milliarden Euro betragen und sich von 2027 bis 2030 auf 11,7 Milliarden Euro summieren.
Der Bundesverband der Zigarrenindustrie warnte vor der Erhöhung, die eine Verzwanzigfachung der Steuer auf Zigarren bedeute und zu Preiserhöhungen von 50 bis 60 Prozent führen werde. Die überwiegend mittelständischen Firmen müssten die Steuererhöhung vorfinanzieren, sodass es keine Mittel zum Auffangen von Kostensteigerungen mehr gebe. Statt zu Steuermehreinnahmen werde es zu einer ernsthaften wirtschaftliche Bedrohungslage für die lokalen Zigarrenhersteller, ihre 1.600 tarifgebundenen Beschäftigten und für den Fachhandel kommen. Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist es nicht nachvollziehbar, dass keine Folgenabschätzung für die Beschäftigungslage in der Branche vorgenommen worden sei. Der Großteil dieser Arbeitsplätze liege in ländlichen und wirtschaftsschwachen Regionen und könne durch die Steuererhöhungen gefährdet sein.
Darauf wies auch Professor Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau) hin. Im Entwurf werde außerdem sehr deutlich gemacht, dass der fiskalische Zweck eindeutig überwiege und dass der Gesundheitsschutz nur ein Nebenaspekt sei. „Es geht nur um das Stopfen von Haushaltslöchern“, sagte Söllner. Nach seiner Ansicht kann die Tabaksteuer weder aus steuersystematischer noch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht gerechtfertigt werden. Daher „sollte sie natürlich nicht nur nicht erhöht, sondern vielmehr ganz abgeschafft werden“, forderte Söllner. Solange dies aus EU-Gründen noch nicht möglich sei, sollte die Steuer möglichst einfach gestaltet und die Steuersätze sollten auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden.
Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie geht davon aus, dass die erhofften Mehreinnahmen „unter keinen Umständen“ fließen werden. Einziger Gewinner werde der Schwarzmarkt sein. Damit wandere der Konsum in Ware ohne Alters- und Qualitätskontrolle. In Deutschland würden illegale Zigarettenfabriken entstehen, warnte der Verband. Auch der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse nannte die im Regierungsentwurf vorgesehenen Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt zu hoch. Sie würden die Stabilität des legalen Marktes und des Steueraufkommens gefährden. Die im Änderungsantrag vorgesehenen nochmals deutlich höheren Steuersätze für Zigaretten würden diese Risiken zusätzlich verschärfen. Mit Blick auf Erfahrungen in anderen Ländern warnte der Verband: „Drastische Steuererhöhungen bedeuten nicht automatisch mehr Einnahmen.“
Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erkannte die Erhebung und Anpassung von Verbrauchsteuern als legitimes Instrument des Gesetzgebers an. Steuerpolitik und Vollzug dürften aber nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Die erwarteten Mehreinnahmen könnten nur dann realisiert und dauerhaft gesichert werden, wenn der legal versteuerte Markt stabil bleibe und Ausweichbewegungen in unversteuerte, geschmuggelte oder gefälschte Produkte wirksam begrenzt werden könnten. „Genau hierfür ist eine leistungsfähige Zollverwaltung unverzichtbar“, so die Gewerkschaft, die auch warnte: „Der boomende Tabakschwarzmarkt bringt die betroffenen Bereiche des Zolls bereits heute an Belastungsgrenzen.“ Die illegale Produktion von Zigaretten habe sich in Deutschland bereits etabliert und sei Nährboden für die organisierte Kriminalität.
Der AOK-Bundesverband erklärte, Rauchen sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko, das man kenne. Es gebe täglich 350 Todesfälle. Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs bewegen sich „in einer Größenordnung, die geeignet ist, eine relevante Steuerungswirkung auf das Konsumverhalten zu entfalten“. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bringt laut AOK Verbesserungen an entscheidender Stelle, da der Preissprung im ersten Jahr insgesamt deutlich stärker ausfallen und auch der Preisanstieg bei Feinschnitt stärker ausfallen würde, um ein Ausweichen auf die günstige Alternative Drehtabak zu verringern.
Katrin Schaller (Deutsches Krebsforschungszentrum) begrüßte, dass mit der Änderung des Tabaksteuergesetzes deutliche Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt umgesetzt werden sollen. Denn deutliche Tabaksteuererhöhungen seien die wirksamste Maßnahme, um rauchende Personen zum Rauchstopp zu motivieren und Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten. Es sei nicht zwangsläufig, dass der Schwarzmarkt durch die Steuererhöhung wachsen werde.
Auch Tobias Effertz (Universität Hamburg) lobte die Steuererhöhung als echten Schritt in Richtung Prävention und wirksamer Reduzierung der durch das Rauchen verursachten gesundheitlichen Kosten in Deutschland. Die Tabaksteuer sei das „effektivste Instrument“, Raucher zur Reduzierung des Konsums zu bewegen. Effertz erklärte, die ökonomischen Kosten des Rauchens würden sich unter Berücksichtigung neuer medizinischer Therapien in der Krebsbehandlung, einer älter werdenden Bevölkerung in Deutschland und der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklungen auf rund 38 Milliarden Euro im Gesundheitswesen summieren.
Das Herz und die Chemo
Forschende der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg haben den molekularen Mechanismus entschlüsselt, über den das gängige Chemotherapeutikum Doxorubicin das Herz schädigen kann. Schutz bot in präklinischen Versuchen ein anderes Krebsmedikament. Die Ergebnisse sind in „Nature Communications“ erschienen. Das Chemotherapeutikum Doxorubicin wird erfolgreich zur Behandlung verschiedener Krebsarten eingesetzt, kann jedoch als Nebenwirkung den Herzmuskel schädigen. Forschende der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg haben nun den molekularen Signalweg identifiziert, über den Doxorubicin die Herzschäden verursacht. Zudem entdeckten sie, dass der ebenfalls als Krebsmedikament zugelassene Wirkstoff SAHA (Suberoylanilid-Hydroxamsäure) in Zell- und Tierversuchen die schädlichen Mechanismen in Herzmuskelzellen abschwächt und so das Herz schützen könnte. MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT |
Thrombose
Zusammenarbeit klärt Thrombose nach viralem Infekt auf
|
Asthma
Obwohl Asthma die häufigste chronische Krankheit im Kindesalter ist, lässt es sich mit heutigen Tests erst ab einem Alter von fünf Jahren diagnostizieren. Eine frühe Asthmadiagnose wäre jedoch wichtig, um Folgeschäden zu verhindern. Forschende der Empa und des Universitäts-Kinderspitals Zürich haben nun gemeinsam ein Forschungsprojekt gestartet – mit dem Ziel, ein neuartiges Diagnoseprotokoll zu erarbeiten, damit auch Babys und Kleinkinder möglichst früh eine verlässliche Diagnose erhalten. Das Projekt kann dank der grosszügigen Zuwendungen verschiedener Stiftungen durchgeführt werden.
MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT |

