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Gesundheitsfachleute fordern praxistaugliche Digitalisierung

Fachverbände sehen in der Digitalisierung des Gesundheitswesens eine wichtige Entwicklung zur Verbesserung der Versorgung. Die im Gesetzentwurf der Bundesregierung für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (21/8279) (GeDIG) angelegten Regelungen werden im Grundsatz begrüßt. Allerdings sehen Ärzte und Verbraucherschützer die geplante ausgeweitete Datennutzung durch Krankenkassen kritisch. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch in der öffentlichen Anhörung zu dem Gesetzentwurf sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hob die geplante digitale Impfübersicht mit Erinnerungsfunktion als Mehrwertanwendung auch für gesunde Versicherte mit wenig Arztkontakten hervor. Das sollte die Vorstufe sein für den digitalen und interaktiven Impfpass, in dem ein immenses medizinisches Präventionspotenzial stecke. Mit Blick auf die Erhebung personenbezogener Daten erklärte der Verband, je mehr Gesundheitsdaten oder Sozialdaten die Krankenkassen erhielten, umso einfacher werde es für sie, ihr Handeln an wirtschaftlichen statt an gesundheitlichen Erwägungen auszurichten.

Ähnlich kritisch kommentierte die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) diese Neuregelung. Zwar sei eine bessere Nutzung von Daten in der Gesundheitsversorgung grundsätzlich sinnvoll. Jedoch überschritten die vorgesehenen Einsichtsmöglichkeiten der Kassen in die ePA, die Möglichkeit zur Erhebung personenbezogener Daten der Versicherten bei „anderen Stellen“ sowie darauf aufbauende Verhaltenshinweise mit dem Ziel, auf „Lebensverhältnisse einzuwirken“, deutlich die Grenze des Zumutbaren.

Der AOK-Bundesverband wertete die erweiterten Datennutzungsmöglichkeiten hingegen als wichtigen Präventionsansatz. Krankenkassen könnten Versicherte gezielter auf Risiken und geeignete Versorgungsangebote hinweisen. Datennutzung werde damit zu einem wichtigen Instrument der Prävention. So könnten künftig nicht nur bestehende Erkrankungen, sondern auch erhöhte Risiken, etwa für schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen, identifiziert werden. Dieser Ansatz sollte nach Ansicht der AOK konsequent weiterentwickelt werden, um schwere Krankheitsverläufe zu vermeiden. Grundsätzlich gelte in der digitalen Versorgung, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen hohen Sicherheitsanforderungen und einer praktikablen Nutzung für Versicherte sicherzustellen.

Der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte Deutschlands (Spifa) beklagte vorgesehene Honorarkürzungen bei nicht zertifizierten Praxissystemen. Der Gesetzgeber müsse technische Anforderungen bei denjenigen durchsetzen, die diese Produkte entwickelten und anböten. Versäumnisse dürften nicht auf die Praxen abgewälzt werden. Der Verband erwarte klare Grenzen für die Datennutzung der Kassen, den Schutz der ärztlichen Organisationsverantwortung sowie den Ausschluss von Honorarkürzungen für unverschuldete Systemmängel.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisierte, dass die elektronische Einweisung in die stationäre Versorgung unberücksichtigt bleibe, während die elektronische Überweisung ausdrücklich geregelt werde. Dies sei eine erhebliche Regelungslücke, weil gerade die Schnittstelle zwischen ambulanter und stationärer Versorgung einen hohen Bedarf an standardisierten, interoperablen und rechtssicheren digitalen Zuweisungsprozessen aufweise.

In der Anhörung forderten mehrere Sachverständige die Abgeordneten dazu auf, praxistaugliche Regelungen mit einem konkreten Mehrwert zu ermöglichen. Die Allgemeinmedizinerin Annette Rennert ging auf die Vorteile eines digitalen Medikamentenplans ein und betonte, wenn digitale Anwendungen gut gestaltet seien, würden sie in der Breite angenommen. Auch Sylvia Thun von der Berliner Charité sagte, zentral seien der Versorgungsnutzen und die Patientensicherheit.

Apotheken-Vertreter wiesen darauf hin, dass die digitalen Möglichkeiten bisher oft nicht genutzt würden. Ein Sprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) sagte, die Digitalisierung müsse Prozesse einfacher machen. Er wies darauf hin, dass derzeit schon geringfügige Formfehler einen enormen bürokratischen Aufwand und Kosten verursachen könnten. Künftig sollte es möglich sein, nur noch ordnungsgemäße Verschreibungen digital in das System zu geben, damit es nicht zu Retaxationen kommt. Ein Sprecher des Verbandes innovativer Apotheken (Via) forderte bei einem Kundenkontakt in der Apotheke Echtzeitinformationen der Krankenkassen, um wirtschaftliche Risiken abzufedern.

Ein Sprecher der Techniker Krankenkasse (TK) würdigte den Gesetzentwurf als einen großen Schritt hin zur Digitalisierung, allerdings mangele es an Tempo. Um schneller zu werden, müssten Prozesse ganz neu aufgesetzt werden. Die digitalen Systeme müssten so gestaltet sein, dass die Menschen sie auch benutzen wollten.

Konsumcannabisgesetzes

Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat hat sich am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Anhörung mit einer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagenen Änderung des Konsumcannabisgesetzes befasst.

Mit dem Gesetzentwurf (21/2116) will die MdB-Fraktion eine Liberalisierung des Nutzhanfanbaus erreichen. Nachdem in den vergangenen Jahren immer mehr Nutzhanf angebaut wurde, hätten sich die Anbauflächen zuletzt wieder verringert, schildert die MdB-Fraktion in ihrem Gesetzentwurf. Den Grund für den Rückgang führt die Fraktion insbesondere auf Unsicherheiten bezüglich der Rechtslage zurück. Diesen soll durch die im Entwurf enthaltenen Maßnahmen entgegengewirkt werden. Dazu gehört die Streichung der sogenannten Missbrauchsklausel im Konsumcannabisgesetz (KCanG). Demnach wird eine Hanfpflanze bislang nur als Nutzhanf klassifiziert, wenn der Missbrauch zu Rauschzwecken ausgeschlossen ist. Für einen solchen Missbrauch liegen laut der Darstellung im Gesetzentwurf keine Belege vor. Seit der Verabschiedung des KCanG und den damit einhergehenden legalen Beschaffungsoptionen sei „ein derartiger Missbrauch von Nutzhanf praktisch endgültig auszuschließen“.

Im Weiteren sieht der Entwurf die Zulassung des Indoor-Anbaus für Nutzhanf vor, um auch Wirtschaftsbeteiligten außerhalb des klassischen Ackerbaus den Anbau zu ermöglichen. Zudem soll der THC-Grenzwert für die Definition von Nutzhanf von 0,3 auf 1 Prozent angehoben werden. Der THC-Gehalt sei abhängig von den Wetterverhältnissen in der Wachstumsphase. Somit bestehe für Landwirte das hohe wirtschaftliche Risiko einer nachträglichen „Aberkennung des Nutzhanfcharakters der Ernte“. Ein THC-Gehalt von 1 Prozent entspricht den Grenzwerten in der Schweiz und in Tschechien.

Der Sachverständige Felix Drewes, Berater und Fachbuchautor zum Thema Nutzhanf, nannte die Streichung der Missbrauchsklausel „sachgerecht und überfällig“. Die Klausel mache die Strafbarkeit des Umgangs mit einem zulässigen Rohstoff von einer unterstellten Zweckentfremdung abhängig. Der Landwirt stehe damit stets „unter Generalverdacht“, sagte Drewes in der Anhörung. Die Anhebung des THC-Werts auf ein Prozent hielt er für vertretbar. Der von der Linksfraktion benannte Sachverständige wies allerdings darauf hin, dass der EU-Förderwert unverändert bei 0,3 Prozent liege. Zudem müsse für die Höchstgehalte in Lebensmitteln ein gemeinsames Konzept entwickelt werden, „sonst wandert das Risiko vom Landwirt zum Verarbeiter“. Drewes plädierte außerdem dafür, bei der THC-Kontrolle an der Sorte statt an jedem einzelnen Feld anzusetzen. Die Hebel für die Förderung des Nutzhanfanbaus sieht der Sachverständige auch außerhalb des KCanG. Er schlägt etwa eine Quote für biobasierte Baustoffe bei Bauvorhaben des Bundes nach französischem Vorbild vor. Zudem sollten rechtliche Bestimmungen zu Nutzhanf im Agrarrecht festgehalten werden, forderte er. Nutzhanf sei ein Ackerrohstoff und solle auch so behandelt werden.

Simone Graeff-Hönninger, Professorin für Pflanzenbau an der Universität Hohenheim, sah in dem Entwurf einen „wesentlichen Schritt“ zur Förderung des Nutzhanfanbaus in Deutschland. Wie Drewes führte auch sie an, dass ein Missbrauch von Nutzhanf zu Rauschzwecken nicht belegt sei. Da der THC-Gehalt neben der Genetik von Standort, Witterung und Stressfaktoren abhänge, komme es beim bisherigen Grenzwert auch bei zertifiziertem Saatgut zu unverschuldeten Überschreitungen. Dies könne wiederum zur Aberkennung der Ernte führen. Die von der SPD-Fraktion benannte Sachverständige legte außerdem dar, dass der Wert von 0,3 Prozent als „genetischer Flaschenhals“ bei der Züchtung wirke, der viele Sorten in der EU ausschließe. Den Indoor-Anbau befürwortete sie ebenso wie Drewes. Fragen des Verbraucher- und Tierschutzes sind Graeff-Hönninger zufolge im Lebensmittel- und Futtermittelrecht zu regeln.

Katharina Geiger vom Deutschen Bauernverband (DBV) begrüßte den Entwurf ebenfalls ausdrücklich. Durch den Wegfall der Missbrauchsklausel werde die Rechtssicherheit erheblich verbessert. Das betreffe strafrechtliche Risiken, die selbst bei ordnungsgemäßem Umgang mit Nutzhanf entstehen könnten. Die Vertreterin des DBV sagte zudem, die Anhebung des THC-Grenzwerts trage zu mehr Wettbewerbsgleichheit innerhalb Europas bei. Der DBV unterstütze eine nationale Anhebung, die „so schnell wie möglich“ erfolgen solle. Das schaffe Planungssicherheit, so Geiger. Die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Sachverständige bezeichnete es in der Anhörung als entscheidend, die vorgeschlagenen Maßnahmen zudem „durch weiteren Bürokratieabbau zu begleiten“.

Kritisch sehen den Gesetzentwurf Robert Pieper und Bernd Schäfer vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Die von der Unionsfraktion eingeladenen Sachverständigen warnten vor den Risiken für Tiere und Verbraucher. Pieper legte den Fokus auf Futtermittel. Dazu stellte er eine Modellrechnung auf: Würde man an Milchkühe, etwa bei regionaler Futtermittelknappheit, Nutzhanf verfüttern, würde der toxikologische Referenzwert bereits bei 0,3 Prozent THC und rund einem Kilogramm Hanf am Tag um das rund 130-Fache überschritten. THC und andere Cannabinoide gingen zudem in die Milch über. Da es auf EU-Ebene noch keine Höchstgehalte für Futtermittel gebe, sei die Missbrauchsklausel derzeit „unsere letzte Bastion“, sagte der Sachverständige. Wenn auch bei Lebens- und Futtermitteln solche Höchstgehalte oder ein Fütterverbot gelten würden, werde die Klausel nicht mehr gebraucht, so Pieper.

Schäfer bezog sich dagegen auf Lebensmittel. Verbraucherinnen und Verbrauchern sei oft nicht bewusst, dass hanfhaltige Lebensmittel einen psychoaktiven Stoff enthalten könnten. Besonders gefährdet seien Kinder. Für ihren Schutz reiche das geltende Lebensmittelrecht „auf gar keinen Fall“ aus, sagte der zweite Sachverständige des BfR. Höchstgehalte gebe es im Wesentlichen nur für Erzeugnisse aus Hanfsamen, nicht aber für Lebensmittel aus Blättern und Blüten. Wie Pieper plädierte auch er dafür, die Maßnahmen zur Missbrauchsklausel und zum THC-Grenzwert erst dann umzusetzen, wenn im Lebensmittelbereich eine ausreichende Regelung bestehe.

Dein Stress

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Obwohl das "Transaktionale Stressmodell" Stresserleben als dynamischen Prozess beschreibt, der im Alltag von kontinuierlichen Bewertungen abhängt, stützten sich bisherige Untersuchungen fast ausschließlich auf einmalige Befragungen. Erstmals ist es einer Forschungsgruppe nun gelungen, das Zusammenspiel beider Stressbewertungen im Alltag gleichzeitig zu untersuchen – und dabei sauber zu trennen, WER generell mehr Stress erlebt und WANN im Tagesverlauf Stress entsteht.

Das Transaktionale Stressmodell von Richard Lazarus zählt zu den einflussreichsten Theorien der Psychologie, präventiven Medizin und der Gesundheitswissenschaften. Es bildet eine zentrale wissenschaftliche Grundlage für nahezu alle Angebote, Interventionen und Maßnahmen im Bereich Stressmanagement, Resilienzförderung und Entspannung. Obwohl das Modell Stresserleben als dynamischen Prozess beschreibt, der im Alltag von kontinuierlichen Bewertungen abhängt („moment-to-moment"), stützten sich bisherige Untersuchungen fast ausschließlich auf einmalige Befragungen („Cross-Sectional Designs"). Erstmals ist es einer Forschungsgruppe um Prof. Dr. Dennis John (Evangelische Hochschule Nürnberg), Dr. Hannah van Alebeek (Universität Salzburg) und Prof. Dr. Thomas Probst (Universität Wien) nun gelungen, das Zusammenspiel beider Stressbewertungen im Alltag gleichzeitig zu untersuchen – und dabei sauber zu trennen, wer generell mehr Stress erlebt und wann im Tagesverlauf Stress entsteht.

In der im Fachjournal PLOS Digital Health (Impact-Faktor: 7,7) erschienenen Studie analysierte das Forschungsteam mithilfe der Smartphone-App TrackYourStress 2.908 Alltagsmessungen von 164 Personen. Über bayesianische Mehrebenenmodelle ließ sich präzise unterscheiden, wer generell mehr Stress erlebt und wann im Tagesverlauf Stress entsteht.

Die zentralen Ergebnisse der Studie:

- Nicht die Situation entscheidet, sondern ihre Bewertung: Ob ein Moment Stress auslöst, hängt davon ab, wie relevant eine Situation erscheint (primäre Bewertung) und ob man sich ihr gewachsen fühlt (sekundäre Bewertung) – und Stress entsteht dann, wenn beides zusammenkommt: hohe Relevanz bei knappen Ressourcen.

- Ressourcen sind der stärkste Hebel: Sowohl zwischen Personen wie auch im Alltagsverlauf derselben Person hing das Gefühl, handlungsfähig zu sein, am deutlichsten mit weniger Stress zusammen. Wer sich einer Situation gewachsen fühlt, erlebt spürbar weniger Druck.

- „Wer" und „Wann" folgen denselben Regeln: Was Menschen dauerhaft voneinander unterscheidet, treibt auch die Schwankungen im Alltag einer einzelnen Person – die transaktionale Stresstheorie gilt nicht nur im Vergleich zwischen Menschen, sondern auch innerhalb von Personen im zeitlichen Verlauf.

Die Ergebnisse liefern konkrete Anhaltspunkte für die Praxis. Herkömmliche, statische Stressmanagement-Angebote greifen oft zu kurz, weil sie die ständigen Schwankungen des Stresserlebens unberücksichtigt lassen. Da sich vor allem die Bewältigungsressourcen als wirksamer Ansatzpunkt erwiesen haben, sollten künftige Angebote gezielt diese Ressourcen im Alltag stärken. Genau hier zeigen eHealth-Anwendungen ihr Potenzial: Über regelmäßige Abfragen via Smartphone lassen sich kritische Momente im Alltag frühzeitig erkennen und passgenaue Unterstützung anbieten – „just in time", also genau dann, wenn die eigenen Ressourcen knapp werden.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT


Prof. Dr. Dennis John, Evangelische Hochschule Nürnberg, dennis.john@evhn.de

Originalpublikation:
https://doi.org/10.1371/journal.pdig.0001716

Änderungen im Betreuungsrecht

Änderungen im Betreuungsrecht waren Thema einer Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 7. Oktober 2026. Sieben Sachverständige nahmen Stellung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen“ (21/7561). Die Änderungen gingen den Sachverständigen teilweise nicht weit genug. Ebenfalls auf der Tagesordnung stand ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zwangsbehandlungen reduzieren statt ausweiten - Rechte von Patientinnen und Patienten stärken“ (21/7060). Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Änderungsantrag zum Entwurf vorgelegt.

Jörg Grotkopp, Direktor des Amtsgerichts Bad Segeberg, verwies in seiner schriftlichen Stellungnahme auf den Auftrag des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), bis Ende dieses Jahres die Möglichkeit zu schaffen, eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch außerhalb eines stationären Krankenhausaufenthaltes durchzuführen. Dieser sei umgesetzt worden, es gebe aber auch Spielräume. „Damit kann die Justiz leben“, sagte der von der CDU/CSU-Fraktion benannte Experte. Einerseits würden Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgenommen, die alle ärztlichen Zwangsmaßnahmen beträfen. Vor allem aber erfolgten im Verfahrensrecht Neuerungen. Da bundesweit nur sehr wenige Fälle erfasst würden, erscheine es hinnehmbar, dass das Verfahren ganz erheblich ausgeweitet werde. Weitaus größerer Mehraufwand entstehe durch die begleitenden Änderungen der Regelungen. Es werde komplizierter werden und länger dauern. Das sei „nicht im Sinne der Betroffenen“.

Walter Klitschka, Vorsitzender des Bundesverbands freier Berufsbetreuer, begrüßte die Erweiterung auf ambulante Zwangsbehandlungen. Die Betreuer hätten es lieber gesehen, dass die ambulante Zwangsbehandlung die Regelbehandlung sei und die stationäre die Ausnahme, sagte der ebenfalls für die Unionsfraktion eingeladene Sachverständige. In der Pflege gehe ambulant vor stationär und solle zur Entlastung der Betreuten auch hier gelten. Die geforderte Dokumentation halte der Verband nicht für sinnvoll. Dies sei „großer bürokratischer Aufwand“, den man nicht in das Gesetz schreiben müsse. Aus seiner Sicht habe man das Thema Zwangsbehandlung etwas einseitig behandelt, sagte Klitschka. Es werde immer nur die Gewaltsituation gesehen. Das sei aber nicht das, was täglich stattfinde, nämlich Zwangsbehandlungen wie Sedierungen. Dies sei ein „Graubereich“ in der Betreuung, den man hätte regeln können.

Volker Lipp von der Georg-August-Universität Göttingen verwies in seiner Stellungnahme darauf, dass das BVerfG dem Gesetzgeber aufgegeben habe, bei der Neuregelung des Krankenhausvorbehalts in jedem Fall sicherzustellen, dass die Grundrechte sämtlicher Betroffenen möglichst weitgehend gesichert werden. Der Entwurf treffe deshalb die richtige Grundentscheidung, dass eine ärztliche Zwangsmaßnahme auch künftig in einem geeigneten Krankenhaus stattfinden solle und die Ausnahme davon auf bestimmte, vom Gesetz näher beschriebene Ausnahmefälle beschränkt werde. Die bisherige Regelung habe zu zahlreichen ungeklärten Abgrenzungsfragen geführt. Die Neuregelung sei daher zu begrüßen, erklärte der von der SPD-Fraktion nominierte Sachverständige. Die vorgeschlagene Ausnahmeregelung entspreche den Anforderungen des BVerfG. „Das Gesetz sichert die hohen materiellen Anforderungen durch ein dreistufiges Verfahren und organisatorische Sicherungen“, sagte Lipp.

Für Hülya Özkan, die Vorsitzende des Bundesverbands der Berufsbetreuer*innen, enthält der Entwurf „wichtige Ansätze“. Es bestünden aber in drei Punkten „erhebliche Klarstellungs- und Änderungsbedarfe“, sagte die ebenfalls für die SPD-Fraktion teilnehmende Sachverständige. Dies betreffe zuerst die Behandlung außerhalb eines Krankenhauses. Hier verbleibe kaum ein tatsächlicher Anwendungsbereich. Erforderlich sei eine tatsächliche Einzelfallprüfung - „ist der alternative Ort medizinisch geeignet und ist die Behandlung dort für die betroffene Person weniger eingriffsintensiv als eine Behandlung im Krankenhaus?“. Die Gesetzesbegründung sollte diese Abwägung nicht faktisch ausschließen. Der zweite Punkt betreffe die Ausführungen zu medikamentösen Behandlungen. Hier sei unklar, welche Fallgestaltung gemeint sei. Der dritte Punkt betreffe die Empfehlungen des Bundesrates. So sei die Überlegung, kurzfristige postoperative freiheitsentziehende Maßnahmen von einem aufwendigen gerichtlichen Genehmigungsverfahren auszunehmen, aus Sicht des Verbandes nachvollziehbar.

Der für die Fraktion Die Linke eingeladene Rechtsanwalt David Schneider-Addae-Mensah erklärte in seiner Stellungnahme, die begrüßenswerten Abmilderungen und Stärkungen des Patientenwillens im Entwurf reichten im Ergebnis nicht aus, um die bestehenden menschenrechtlichen Bedenken gänzlich auszuräumen. Aufgrund der daher fortbestehenden völker- und verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Zwangsbehandlungen generell und der Gefahr einer Ausweitung solcher Maßnahmen sowie aufgrund der gesundheitlichen Gefahren eines Home-Treatment, sollten die Regelungen zu einer ambulanten Zwangsbehandlungsmöglichkeit analog zum Antrag der Linksfraktion so restriktiv wie möglich sein. Es wäre durchaus möglich, wie von der Fraktion Die Linke vorgeschlagen, Ausnahmen vom Krankenhausvorbehalt nur zuzulassen, wenn der Betroffene dem in einer entsprechenden Vorausverfügung zugestimmt hat.

Katarina Stengler von der Aktion Psychisch Kranke (APK) begrüßte die Intention des Gesetzentwurfs ebenfalls. Neben der Regelung einer Ausnahme vom Krankenhausvorbehalt für eine ärztliche Zwangsmaßnahme würden vor allem die Verfahrensrechte der Betroffenen auf der Basis von Evaluationserkenntnissen gestärkt. Es gebe keinen guten Kenntnisstand über die Durchführung von Zwangsmaßnahmen in psychiatrischen Einrichtungen, in Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Pflege und außerhalb der Krankenhäuser. Diese Lücke sollte geschlossen werden, sagte die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagene Expertin. Deshalb setze sich die APK insbesondere dafür ein, ein einrichtungsinternes, aber auch auf kommunaler, Landes- und Bundesebene durchzuführendes Monitoring von Zwangsmaßnahmen gesetzlich zu regeln. Eine Datenanalyse der Zwangsmaßnahmen wäre ein Qualitätsmerkmal und würde die Möglichkeit eröffnen, eine Reduktion der Zwangsmaßnahmen zu erzielen.

Laut Entwurf kann nach geltendem Recht ein Betreuer in eine ärztliche Zwangsmaßnahme nur einwilligen, wenn diese im Rahmen eines Aufenthalts in einem Krankenhaus durchgeführt wird. Mit der geplanten Neuregelung setzt die Bundesregierung ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. November 2024 um. Das Gericht hatte entschieden, dass diese ausnahmslose Vorgabe in bestimmten Einzelfällen zu einem unangemessenen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit führen kann, und dem Gesetzgeber eine Neuregelung spätestens bis zum 31. Dezember 2026 aufgegeben.

Der Krankenhausaufenthalt soll laut Entwurf Regelfall bleiben. Der Betreuer solle in eine Zwangsmaßnahme außerhalb eines Krankenhauses nur einwilligen können, wenn dem Betroffenen durch die Verbringung oder den Aufenthalt im Krankenhaus erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen und diese außerhalb des Krankenhauses voraussichtlich vermieden oder signifikant reduziert werden können. Der alternative Behandlungsort müsse die erforderliche medizinische Versorgung einschließlich der Nachversorgung den Krankenhausstandard nahezu erreichen.

Die Einwilligung des Betreuers bedarf weiterhin der Genehmigung des Betreuungsgerichts. „Diese Regelung erfordert somit eine individuelle Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls, bei dem anhand von konkreten Anhaltspunkten eine Bewertung der in Betracht gezogenen Maßnahme vorgenommen wird“, führt die Bundesregierung aus. Die neue Norm soll im bestehenden Paragraf 1832 des BGB ergänzt werden.

Zur Stärkung des Grundsatzes, dass Zwangsmaßnahmen nur als letztes Mittel (ultima ratio) eingesetzt werden dürfen, sieht der Entwurf zudem zusätzliche Dokumentations- und Prüfpflichten vor. Die Feststellung des zu beachtenden Willens des Betroffenen soll stärker dokumentiert werden. Zudem sollen Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen gestärkt und grundsätzlich verpflichtend bestellt werden.

Der Bundesrat verlangte in seiner Stellungnahme weitergehende Änderungen wie bestimmte Ausnahmen von betreuungsrechtlichen Genehmigungsvorschriften. Die Bundesregierung lehnte diese ab. Ebenfalls ablehnend äußerte sich die Bundesregierung zu dem Vorschlag, bei bestimmten freiheitsentziehenden Maßnahmen auf die Bestellung eines Verfahrenspflegers verzichten zu können. Eine vom Bundesrat geforderte Verlängerung der gerichtlichen Genehmigungsdauer ärztlicher Zwangsmaßnahmen von sechs Wochen auf drei Monate wurde als „zu weitgehend“ abgelehnt.

Konrad Veitenhansl, Leiter des Betreuungsgerichts beim Amtsgericht München, der ebenfalls auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion zur Anhörung eingeladen wurde, lobte die Umsetzung der BVerfG-Entscheidung. Gleichzeitig begrüßte er die in der Stellungnahme des Bundesrates enthaltenen Änderungsanträge bezüglich postoperativer Maßnahmen, der Bestellung eines Verfahrenspflegers und der Anpassung beziehungsweise Verlängerung der Fristen. Letzteres sei aus der betreuungsgerichtlichen Praxis uneingeschränkt zu befürworten, heißt es in seiner Stellungnahme.

Im Antrag der Linksfraktion heißt es, psychiatrische Zwangsbehandlungen seien die schwersten Grundrechtseingriffe, die in Deutschland legal praktiziert würden. Der Staat habe daher die Aufgabe, diese Eingriffe auf ein Minimum zu begrenzen. Es gebe aber nicht einmal eine systematische Erhebung zum Ausmaß der Zwangsbehandlungen, sodass die Versorgungsrealität im Dunkeln bleibe und evidenzbasiertes politisches Handeln nicht möglich sei. Laut Änderungsantrag der Grünenfraktion schafft der Gesetzentwurf für Transparenz, Qualitätssicherung und Zwangsvermeidung bislang keine ausreichende Grundlage, weshalb diese Lücke durch eine Verpflichtung der Leistungserbringer zur Qualitätssicherung um Maßnahmen zur Förderung der Selbstbestimmung und zur Vermeidung von Zwangsmaßnahmen geschlossen werden solle. Der Bundestag hatte am Donnerstag, 24. September 2026, den Gesetzentwurf der Bundesregierung in erster Lesung debattiert.

Tabaksteuer

Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung der Tabaksteuer wird nach Ansicht der deutschen Zigarrenhersteller eine „erdrosselnde Wirkung“ für Hersteller und Fachgeschäfte haben. Dagegen erklärte der AOK-Bundesverband in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, deutliche Tabaksteuererhöhungen seien die wirksamste Einzelmaßnahme, um den Tabakkonsum zu reduzieren und insbesondere junge Menschen vom Einstieg abzuhalten. Das zeigten internationale Erfahrungen.

Unter Leitung des amtierenden Vorsitzenden Christian Görke (Linke) befasste sich der Finanzausschuss mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (21/7859). Damit soll die Steuer auf Tabakprodukte wie Zigaretten, Feinschnitt, Pfeifentabak, erhitzten Tabak, Wasserpfeifentabak und Substitute für Tabakwaren über einen Zeitraum von vier Jahren regelmäßig erhöht werden. Im kommenden Jahr werden dadurch Steuermehreinnahmen in Höhe von 756 Millionen Euro erwartet, die im Jahr 2030 bei 3,589 Milliarden Euro liegen sollen. Gegenstand der Anhörung war auch ein Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, mit dem die Tabaksteuer noch stärker als im Regierungsentwurf vorgesehen erhöht werden soll. Die Mehreinnahmen sollen im kommenden Jahr damit sogar 1,523 Milliarden Euro betragen und sich von 2027 bis 2030 auf 11,7 Milliarden Euro summieren.

Der Bundesverband der Zigarrenindustrie warnte vor der Erhöhung, die eine Verzwanzigfachung der Steuer auf Zigarren bedeute und zu Preiserhöhungen von 50 bis 60 Prozent führen werde. Die überwiegend mittelständischen Firmen müssten die Steuererhöhung vorfinanzieren, sodass es keine Mittel zum Auffangen von Kostensteigerungen mehr gebe. Statt zu Steuermehreinnahmen werde es zu einer ernsthaften wirtschaftliche Bedrohungslage für die lokalen Zigarrenhersteller, ihre 1.600 tarifgebundenen Beschäftigten und für den Fachhandel kommen. Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) ist es nicht nachvollziehbar, dass keine Folgenabschätzung für die Beschäftigungslage in der Branche vorgenommen worden sei. Der Großteil dieser Arbeitsplätze liege in ländlichen und wirtschaftsschwachen Regionen und könne durch die Steuererhöhungen gefährdet sein.

Darauf wies auch Professor Fritz Söllner (Technische Universität Ilmenau) hin. Im Entwurf werde außerdem sehr deutlich gemacht, dass der fiskalische Zweck eindeutig überwiege und dass der Gesundheitsschutz nur ein Nebenaspekt sei. „Es geht nur um das Stopfen von Haushaltslöchern“, sagte Söllner. Nach seiner Ansicht kann die Tabaksteuer weder aus steuersystematischer noch aus wohlfahrtstheoretischer Sicht gerechtfertigt werden. Daher „sollte sie natürlich nicht nur nicht erhöht, sondern vielmehr ganz abgeschafft werden“, forderte Söllner. Solange dies aus EU-Gründen noch nicht möglich sei, sollte die Steuer möglichst einfach gestaltet und die Steuersätze sollten auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt werden.

Der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie geht davon aus, dass die erhofften Mehreinnahmen „unter keinen Umständen“ fließen werden. Einziger Gewinner werde der Schwarzmarkt sein. Damit wandere der Konsum in Ware ohne Alters- und Qualitätskontrolle. In Deutschland würden illegale Zigarettenfabriken entstehen, warnte der Verband. Auch der Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse nannte die im Regierungsentwurf vorgesehenen Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt zu hoch. Sie würden die Stabilität des legalen Marktes und des Steueraufkommens gefährden. Die im Änderungsantrag vorgesehenen nochmals deutlich höheren Steuersätze für Zigaretten würden diese Risiken zusätzlich verschärfen. Mit Blick auf Erfahrungen in anderen Ländern warnte der Verband: „Drastische Steuererhöhungen bedeuten nicht automatisch mehr Einnahmen.“

Die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft erkannte die Erhebung und Anpassung von Verbrauchsteuern als legitimes Instrument des Gesetzgebers an. Steuerpolitik und Vollzug dürften aber nicht voneinander getrennt betrachtet werden. Die erwarteten Mehreinnahmen könnten nur dann realisiert und dauerhaft gesichert werden, wenn der legal versteuerte Markt stabil bleibe und Ausweichbewegungen in unversteuerte, geschmuggelte oder gefälschte Produkte wirksam begrenzt werden könnten. „Genau hierfür ist eine leistungsfähige Zollverwaltung unverzichtbar“, so die Gewerkschaft, die auch warnte: „Der boomende Tabakschwarzmarkt bringt die betroffenen Bereiche des Zolls bereits heute an Belastungsgrenzen.“ Die illegale Produktion von Zigaretten habe sich in Deutschland bereits etabliert und sei Nährboden für die organisierte Kriminalität.

Der AOK-Bundesverband erklärte, Rauchen sei das größte vermeidbare Gesundheitsrisiko, das man kenne. Es gebe täglich 350 Todesfälle. Die Maßnahmen des Gesetzentwurfs bewegen sich „in einer Größenordnung, die geeignet ist, eine relevante Steuerungswirkung auf das Konsumverhalten zu entfalten“. Der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen bringt laut AOK Verbesserungen an entscheidender Stelle, da der Preissprung im ersten Jahr insgesamt deutlich stärker ausfallen und auch der Preisanstieg bei Feinschnitt stärker ausfallen würde, um ein Ausweichen auf die günstige Alternative Drehtabak zu verringern.

Katrin Schaller (Deutsches Krebsforschungszentrum) begrüßte, dass mit der Änderung des Tabaksteuergesetzes deutliche Tabaksteuererhöhungen für Zigaretten und Feinschnitt umgesetzt werden sollen. Denn deutliche Tabaksteuererhöhungen seien die wirksamste Maßnahme, um rauchende Personen zum Rauchstopp zu motivieren und Jugendliche vom Einstieg ins Rauchen abzuhalten. Es sei nicht zwangsläufig, dass der Schwarzmarkt durch die Steuererhöhung wachsen werde.

Auch Tobias Effertz (Universität Hamburg) lobte die Steuererhöhung als echten Schritt in Richtung Prävention und wirksamer Reduzierung der durch das Rauchen verursachten gesundheitlichen Kosten in Deutschland. Die Tabaksteuer sei das „effektivste Instrument“, Raucher zur Reduzierung des Konsums zu bewegen. Effertz erklärte, die ökonomischen Kosten des Rauchens würden sich unter Berücksichtigung neuer medizinischer Therapien in der Krebsbehandlung, einer älter werdenden Bevölkerung in Deutschland und der allgemeinen Lohn- und Preisentwicklungen auf rund 38 Milliarden Euro im Gesundheitswesen summieren.

Das Herz und die Chemo

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Forschende der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg haben den molekularen Mechanismus entschlüsselt, über den das gängige Chemotherapeutikum Doxorubicin das Herz schädigen kann. Schutz bot in präklinischen Versuchen ein anderes Krebsmedikament. Die Ergebnisse sind in „Nature Communications“ erschienen.

Das Chemotherapeutikum Doxorubicin wird erfolgreich zur Behandlung verschiedener Krebsarten eingesetzt, kann jedoch als Nebenwirkung den Herzmuskel schädigen. Forschende der Medizinischen Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg haben nun den molekularen Signalweg identifiziert, über den Doxorubicin die Herzschäden verursacht. Zudem entdeckten sie, dass der ebenfalls als Krebsmedikament zugelassene Wirkstoff SAHA (Suberoylanilid-Hydroxamsäure) in Zell- und Tierversuchen die schädlichen Mechanismen in Herzmuskelzellen abschwächt und so das Herz schützen könnte.

Doxorubicin ist eines der am häufigsten eingesetzten Chemotherapeutika unter anderem bei Brustkrebs, Lungenkrebs, bestimmten Sarkomen sowie Leukämien und Lymphomen. Seine Anwendung wird jedoch durch das Risiko einer sogenannten Kardiotoxizität begrenzt, also einer Schädigung des Herzmuskels, die langfristig zu Herzschwäche führen kann. „Eine ausgeprägte Herzschwäche tritt zwar nur selten auf, allerdings werden bei rund einem Viertel der Patientinnen und Patienten messbare Veränderungen der Herzfunktion nachgewiesen, die langfristig das Risiko einer Herzschwäche erhöhen“, so Professor Dr. Norbert Frey, Medizinische Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg, Ärztlicher Direktor der Abteilung für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) und Co-Autor der Studie. „Besonders gefährdet sind Personen mit vorbestehender Herz-Kreislauf-Erkrankung – und eine wirksame Strategie zur Prävention der Herzschäden fehlt bislang.“

Das Team um Professor Dr. Lorenz Lehmann, Medizinische Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg und Leiter der Sektion Kardio-Onkologie am UKHD, zeigte in Zell- und Tierversuchen, dass Doxorubicin die Aktivität bestimmter Gene in den Herzmuskelzellen verändert. Dabei spielen die Proteine Topoisomerase IIβ und MEF2 (Myocyte Enhancer Factor 2) eine zentrale Rolle. Es kommt zu einer Kettenreaktion: Doxorubicin führt dazu, dass sich das Enzym Topoisomerase IIβ verstärkt an bestimmte Bereiche der DNA in Herzmuskelzellen anlagert, an die auch MEF2 bindet. Diese Kombination hat zur Folge, dass MEF2 zahlreiche Gene überaktiviert. Das setzt die krankhaften Umbauprozesse im Herzen in Gang. Der Wirkstoff SAHA, der zur Therapie bei bestimmten Formen von Lymphomen eingesetzt wird, unterdrückte in den Untersuchungen diese Fehlregulation. Die Forschenden wiesen nach, dass SAHA über mehrere Zwischenschritte die schädliche Aktivierung von MEF2 bremst. In Mäusen verringerte SAHA die durch Doxorubicin verursachten Herzschäden.

„In unseren Arbeiten haben wir erstmals gezeigt, dass es sich bei der Entstehung der Herzschäden um einen mehrschrittigen Mechanismus handelt, der medikamentös beeinflusst werden kann“, sagt Professor Lehmann. „Das eröffnet mögliche Perspektiven für die Entwicklung gezielter Strategien, um das Herz bei Chemotherapien zu schützen. SAHA hat hier eindeutig Potenzial.“ Ob der Wirkstoff seine herzschützende Wirkung auch beim Menschen entfaltet und bei Krebspatientinnen und -patienten trotz eigener Nebenwirkungen sicher eingesetzt werden kann, müssen künftige klinische Studien zeigen. Dass SAHA bereits zugelassen ist, könnte die Weiterentwicklung für diesen Anwendungsbereich beschleunigen.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT

Professor Dr. Lorenz Lehmann
Medizinische Fakultät Heidelberg der Universität Heidelberg
Sektionsleitung Kardio-Onkologie, Leitung Coronary-Care-Unit (CCU)
Klinik für Kardiologie, Angiologie und Pneumologie
Universitätsklinikum Heidelberg
lorenz.lehmann@med.uni-heidelberg.de

Originalpublikation:
Eksi B, Finke F et al. HDAC inhibition via suberoylanilide hydroxamic acid ameliorates doxorubicin-induced cardiotoxicity. Nat Commun 17, 9505 (2026). https://doi.org/10.1038/s41467-026-77428-w

Thrombose

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Zusammenarbeit klärt Thrombose nach viralem Infekt auf

Die Universitätsmedizin Greifswald identifizierte im internationalen Forschungsteam bei einem Kind in Österreich erstmals die auslösende Variante des Adenovirus als Ursache lebensbedrohlicher Blutgerinnsel.


Zur Diagnose zogen die behandelnden Ärzte der Medizinischen Universität Innsbruck die Greifswalder Transfusionsmediziner hinzu. Weitere virologische Untersuchungen erfolgten gemeinsam mit Forschenden der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen. Die Erkenntnisse dieses Falles wurden nun in einer Studie im New England Journal of Medicine veröffentlicht.

Ein zwölfjähriger Patient entwickelte eine Woche nach Beginn eines normalen Atemwegsinfekts plötzlich lebensbedrohliche Blutgerinnsel in Kombination mit niedrigen Blutplättchen. Am vierten Tag im Krankenhaus der Medizinischen Universität Innsbruck diagnostizierten die behandelten Ärzte venöse Thrombosen, darunter eine tiefsitzende Venenthrombose sowie eine Lungenembolie. Aufgrund dieses schwerwiegenden Verlaufes konsultierten die behandelnden Ärzte aus Innsbruck direkt das Institut für Transfusionsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald, welches das Krankheitsbild der Virus-induzierten Immunthrombozytopenie und Thrombose (VITT) seit Jahren im Schwerpunkt erforscht. In Greifswald wiesen das Team um Priv.-Doz. Dr. Linda Schönborn und Prof. Thomas Thiele Antikörper gegen das körpereigene Protein Plättchenfaktor 4 als Ursache für die Blutgerinnsel nach. Das ermöglichte eine gezielte Behandlung. Das Kind erholte sich und ist heute beschwerdefrei. Aus einem Abstrich des Patienten wurde in Innsbruck das für den Infekt verantwortliche humane Adenovirus Typ 3 (HAdV-B3) identifiziert und genetisch charakterisiert.

„Bei einer so seltenen Erkrankung ist die schnelle Zusammenarbeit über Fach- und Ländergrenzen hinweg entscheidend“, sagt Priv.-Doz. Dr. Linda Schönborn vom Institut für Transfusionsmedizin der Universitätsmedizin Greifswald, Verantwortliche der Studie. „Die Innsbrucker Kolleginnen und Kollegen haben den ungewöhnlichen Krankheitsverlauf erkannt und uns für die spezialisierte Diagnostik hinzugezogen. Gemeinsam konnten wir das für diese seltene Immunreaktion verantwortliche Adenovirus identifizieren und erstmals mit der Entstehung der Blutgerinnsel in Verbindung bringen.“

Adenoviren kommen als unterschiedliche Typen vor und sind weit verbreitet. Nahezu jeder Mensch infiziert sich im Leben mit Adenoviren. Es ist bekannt, dass natürliche Adenovirus-Infektionen in seltenen Fällen durch eine fehlgeleitete Immunantwort Blutgerinnsel auslösen können. Unklar war jedoch bisher, welche Adenoviren genau dafür verantwortlich sind.

Besonders wichtig ist diese neue Erkenntnis für die Entwicklung sicherer Impfstoffe. Bei sogenannten Vektorimpfstoffen dienen abgeschwächte und veränderte Adenoviren als Transportmittel. Sie schleusen den Bauplan für ein typisches Merkmal eines anderen Krankheitserregers in menschliche Zellen ein, sodass das Immunsystem dieses Merkmal kennenlernt und einen Schutz gegen den eigentlichen Erreger aufbauen kann. Die verwendeten Adenoviren sind dabei so verändert, dass sie sich im Körper nicht vermehren können. „Adenoviren interessieren uns besonders aus zwei Gründen: Sie verursachen weltweit häufig Infektionen und sind gleichzeitig wichtige Werkzeuge moderner Impfstoffe und Gentherapien“, sagt Prof. Dr. Thomas Thiele, Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin. „Wenn wir besser verstehen, welche Virusbestandteile Blutgerinnsel auslösen, können wir sowohl die Komplikationen der Infektionen besser einordnen als auch Impfungen sicherer machen.“

Die aktuelle Studie fügt sich damit in ein größeres Forschungsprojekt ein: In der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit rund 5,9 Millionen Euro geförderten Forschungsgruppe FOR 5898 „AdBHealth“ erforschen Wissenschaftler verschiedener deutscher Universitäten Adenoviren, ihre Wechselwirkungen mit dem Immunsystem und ihre Nutzung als medizinische Vektoren. Beteiligte aus Greifswald sind Priv.-Doz. Dr. Linda Schönborn und Prof. Dr. Thomas Thiele vom Institut für Transfusionsmedizin sowie Priv.-Doz. Dr. Wibke Bayer von der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen, die die aktuelle Studie ebenso federführend mit verantwortet.

Prof. Karlhans Endlich, Wissenschaftlicher Vorstand der Unimedizin Greifswald, hebt in der Betrachtung des Falls die Bedeutung für Wissenschaft und Versorgung hervor. „Dass unser Institut für Transfusionsmedizin speziell konsultiert wird, spricht für sich. An erster Stelle steht natürlich, dass wir mit vereinter Kompetenz dem Jungen helfen konnten. Das ist ein glückliches Ende dieses schwerwiegenden Verlaufs. Die zusätzlich gewonnenen wissenschaftlichen Erkenntnisse aus dieser Studie sind ebenso unschätzbar wertvoll für die Impfstoffentwicklung, da sie voraussichtlich in Zukunft Leben retten werden.“

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Originalpublikation:
Irsara C, Benainouna H, Wang JJ, Griesmacher A, Winkler C, Loacker L, Anliker M, Wang X, Moser A, Müller T, Streif W, Greinacher A, Thiele T, Bayer W, Schönborn L. Human Adenovirus B3-Induced Immune Thrombocytopenia and Thrombosis. N Engl J Med. 2026 Sep 17;395(11):1136-1137. DOI: 10.1056/NEJMc2605960

Asthma

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Obwohl Asthma die häufigste chronische Krankheit im Kindesalter ist, lässt es sich mit heutigen Tests erst ab einem Alter von fünf Jahren diagnostizieren. Eine frühe Asthmadiagnose wäre jedoch wichtig, um Folgeschäden zu verhindern. Forschende der Empa und des Universitäts-Kinderspitals Zürich haben nun gemeinsam ein Forschungsprojekt gestartet – mit dem Ziel, ein neuartiges Diagnoseprotokoll zu erarbeiten, damit auch Babys und Kleinkinder möglichst früh eine verlässliche Diagnose erhalten. Das Projekt kann dank der grosszügigen Zuwendungen verschiedener Stiftungen durchgeführt werden.


«Tief Luft holen und so fest wie möglich in ein Röhrchen blasen»: Was für Erwachsene einfach tönt, ist für ein Kleinkind eine schwierige Aufgabe. Für ein Baby ist sie gar unmöglich. Doch um Asthma zu diagnostizieren, stehen Ärztinnen und Ärzten heute ausschliesslich Tests zur Verfügung, bei denen diese Anleitung befolgt werden muss. Babys und Kleinkinder mit Asthmaverdacht bleiben deshalb zwangsläufig bis im Alter von fünf Jahren ohne klare Diagnose. Laut Alexander Möller, Leitender Arzt Pneumologie am Universitäts-Kinderspital Zürich (Kispi), besteht dadurch die Gefahr, dass diese Kinder nicht die richtige Therapie erhalten: «Bleibt ihr Asthma unbehandelt, ist das Risiko für häufigere und schwerere asthmatische Anfälle gross, und die chronischen Entzündungen können Vernarbungen zur Folge haben, die die Lungenfunktion einschränken», so Möller. «Haben die Kinder hingegen kein Asthma, sondern zum Beispiel eine Bronchitis, erhalten aber trotzdem Asthma-Medikamente, kann es unter Umständen zu relevanten Nebenwirkungen kommen, wie zum Beispiel einer Wachstumsverzögerung.» Die Kindermedizin benötigt deshalb dringend eine Möglichkeit, um eine korrekte Frühdiagnose stellen zu können.


Neues Forschungsprojekt baut auf bisheriger Forschung auf

Die bisherige Asthma-Forschung hat gezeigt, dass die komplexe Zusammensetzung der Atemluft asthmatische Entzündungsveränderungen in der Lunge widerspiegelt. Zudem ist bereits wissenschaftlich belegt, dass Asthma auch eine starke genetische Komponente hat. Auf diesen Erkenntnissen wollen die Empa und das Universitäts-Kinderspital Zürich nun in einem gemeinsamen Forschungsprojekt aufbauen. Die beiden Institutionen ergänzen sich perfekt: Die Empa-Forschungsgruppe «Multi-Omics für Materialien im Gesundheitswesen» unter der Leitung von Marija Buljan verfügt über umfassende Expertise in statistischen Analysen sowie den molekularen Mechanismen der Krankheitsentstehung. Die Forschungsgruppe von Alexander Möller am Kinderspital Zürich bringt die Möglichkeit der Atemanalyse sowie die klinische Erfahrung ein.

Das gemeinsame Forschungsprojekt basiert auf einem sogenannten «Multi-Omics-Ansatz», der die Entstehung und Ausprägung von Asthma auf verschiedenen molekularen und genetischen Ebenen untersucht. Ziel des Projekts ist ein neuartiges Diagnoseprotokoll, das eine nicht-invasive und schmerzfreie Asthma-Diagnose auch bei Babys und Kleinkindern ermöglicht. Dieses Protokoll soll aus zwei Komponenten bestehen: Aus einem Mundabstrich zur DNA-Analyse sowie einer Atemanalyse mittels Massenspektrometrie.


Molekulare «Asthmaspuren» in der Atemluft

Die beiden Forschungsteams haben das Forschungsprojekt auf eine Dauer von vier Jahren ausgelegt und es in fünf Phasen unterteilt. Die ersten beiden Phasen haben zum Ziel, asthmatypische Moleküle in der Atemluft zu erkennen und zu beurteilen, ob diese eine Diagnose unterstützen können. Dazu rekrutiert das Kispi 180 Kinder zwischen zwei und vier Jahren für eine prospektive Längsschnittbeobachtungsstudie, davon 120 mit wiederkehrenden Atemwegssymptomen sowie 60 gesunde Kinder für die Kontrollgruppe. Diese Kinder atmen in einen speziellen Beutel aus, damit ihre Atemluft in einem speziellen Analysegerät, einem hochauflösenden Flugzeit-Massenspektrometer, untersucht werden kann. Um in den riesigen Datenmengen, die dabei gewonnen werden, die spezifischen Moleküle zu erkennen und zu klassifizieren, haben Kispi-Forschende ein maschinelles Lernmodell entwickelt. Auf der Grundlage der gewonnen Erkenntnisse treffen sie eine Voraussage, ob die Kinder später eine Asthmadiagnose erhalten werden oder nicht. «Sobald sie das fünfte Lebensjahr erreicht haben, überprüfen wir diese Voraussage mithilfe des etablierten Diagnoseprotokolls», ergänzt Alexander Möller.


Suche nach Asthma-Genvarianten

Die späteren Projektphasen widmen sich der Identifikation von asthmatypischen Genvarianten, mit dem Ziel, ein sogenanntes «Genpanel» zu erstellen. Dies wäre eine kostengünstige Methode, um eine Asthmadiagnose zu unterstützen: «Sobald ein Genpanel besteht, muss man nicht das gesamte Erbgut untersuchen, sondern kann gezielt danach suchen, ob bestimmte Asthma-Genvarianten bei einer Patientin oder einem Patienten vorhanden sind», erklärt Marija Buljan.

Um diese Genvarianten zu finden, entwickeln die Empa-Forschenden ein Computermodell, das eine Karte der zellulären Signalwege erstellt. Dabei liegt der Fokus auf bestimmten Immunzellen, die bei der grossen Mehrheit der Kinder mit Asthma an der Auslösung der Symptome (siehe Infobox) beteiligt sind. «Die Karte der zellulären Signalwege zeigt uns, welche Botenstoffe zur Aktivierung dieser Zellen führen und was sich in den Zellen nach dem Kontakt mit den Botenstoffen verändert», führt Marija Buljan aus. Um zu validieren, dass sie die richtigen zellulären Prozesse gefunden haben, führen die Forschenden daraufhin Laborexperimente mit den Zellen durch und identifizieren dabei die Gene, die eine zentrale Rolle spielen.

Schliesslich gilt es, eine endgültige Liste von Asthma-Genvarianten zu erstellen. Dafür werden einem Dutzend Eltern-Kind-Paaren, die bereits eine Asthmadiagnose erhalten haben, ein Mundabstrich genommen, anhand dem die Forschenden überprüfen, ob diese Genvarianten tatsächlich vorhanden sind. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse entsteht schliesslich das Genpanel.


Ein Quantensprung für die pädiatrische Pneumologie

Sollte das Forschungsprojekt erfolgreich sein, würde es weltweit ein riesiges Problem lösen: «Das wäre ein Quantensprung für die pädiatrische Pneumologie», betont Alexander Möller. «Mit einer Frühdiagnose könnten wir betroffene Kleinkinder weitgehend von ihren asthmatischen Beschwerden befreien und Spitalaufenthalte verhindern. Gleichzeitig würde man das Risiko minimieren, dass nicht-asthmatische Kinder unnötig Kortison erhalten.» Ausserdem könnte das Forschungsprojekt den Weg zur Entwicklung neuartiger Asthma-Medikamente ebnen. «Das bessere Verständnis der zellulären Mechanismen hinter Asthmaerkrankungen könnte als Grundlage dienen, um gezielt wirkende und gut verträgliche Medikamente zu entwickeln», sagt Marija Buljan. Zuerst gilt es nun aber, das angelaufene Projekt zur Asthma-Frühdiagnose erfolgreich abzuschliessen. Bis das neue Diagnoseprotokoll feststeht und es sich in der Kindermedizin etabliert hat, wird es voraussichtlich noch fünf bis zehn Jahre dauern.
Das Forschungsprojekt kann dank der grosszügigen Zuwendung seitens der Blumenau-Léonie Hartmann-Stiftung, der Thomas und Doris Ammann Stiftung sowie zweier weiterer Stiftungen durchgeführt werden.


BOX 1:
Was ist Asthma?

Asthma (medizinisch Asthma bronchiale) ist eine chronische, entzündliche Erkrankung der Atemwege, die nach Kontakt mit bestimmten Auslösern akute Atemnot verursacht. Auslöser können zum Beispiel virale Infektionen, Stress, kalte Luft, Abgase, Zigarettenrauch oder Allergene wie etwa Hausstaub sein. Typische Anzeichen für einen Asthmaschub sind Atemnot, pfeifende Geräusche beim Ausatmen, ein Engegefühl in der Brust und trockener Husten. Auch wenn bei 30 bis 50 Prozent der Kinder das Asthma im Jugendalter verschwindet, ist es grundsätzlich nicht heilbar. Die heutige Therapie beschränkt sich weitgehend auf die Symptombekämpfung mithilfe von inhalierbarem Kortison. Grundsätzlich gilt: Je früher die Behandlung beginnt, desto besser lassen sich die chronischen Entzündungen unterdrücken und Folgeschäden vermeiden.


BOX 2:
Zukunftsfonds

Der Zukunftsfonds der Empa sucht für solche herausragenden Forschungsprojekte und Talente, die anderweitig (noch) nicht unterstützt werden, private Spenden. Falls auch Sie einen Beitrag zu unserer Talentförderung leisten möchten, finden Sie hier unser Spendenformular: https://www.empa.ch/web/zukunftsfonds/online-spenden.

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Dr. Marija Buljan
Empa, Nanomaterials in Health
Tel. ‪+41 58 765 7908‬
marija.buljan@empa.ch


Prof. Dr. med. Alexander Möller
Universitäts-Kinderspital Zürich
Tel. ‪+41 44 249 5752‬
alexander.moeller@kispi.uzh.ch

Der Myokardinfarkte

Liebe Studierende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

für ein translationales kardiovaskuläres Forschungsprojekt in unserer Cardiac Surgery Research Group suchen wir ab sofort eine hochmotivierte und Karriereorientierte Doktorandin bzw. einen motivierten Doktoranden für ein Forschungsprojekt rund um den Myokardinfarkt mit nichtobstruktiven Koronarieren.

 

Hintergrund:

Der Myokardinfarkte mit nicht obstruktiven Koronararterien (MINOCA) macht bis zu 12% aller Myokardinfarkte aus. Spezifische Therapien fehlen bislang. In unserem Schweinemodell des durch kardiale Mikroembolisation induzierten MINOCA konnten wir zeigen, dass der MINOCA mit einer vom klassischen Myokardinfarkt abweichenden Entzündungsreaktion einhergeht, unter anderem mit einer deutlich stärkeren Immunzellinfiltration im Bereich der Mikrothromben und einem veränderten Zytokinprofil.

Publikation: https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/40512240/

Darauf aufbauend führen wir aktuell eine therapeutische Studie durch, in der MINOCA-Tiere mit dem TNF-α-Antikörper Infliximab behandelt wurden. Der tierexperimentelle Teil wird Anfang November abgeschlossen, wodurch sämtliche Gewebe- und Blutproben vorliegen. Ziel der Doktorarbeit ist die Analyse dieser Proben, um den Effekt der Anti-TNF-α-Therapie auf Gewebeschaden und Inflammation zu untersuchen. Die Arbeit ist rein laborbasiert, eine Beteiligung an Tierversuchen ist nicht erforderlich.

 

Deine Aufgaben:

– Histologie (H&E Färbung): Färbung & Quantifizierung von Gewebeschäden und inflammatorischer Zellinfiltration

– Multiplex-ELISA zur Bestimmung eines breiten Zytokin-Panels

– Einzel-ELISA für TNF-α & LTB4

– RNA-Isolation aus Infarktgewebe und qPCR inflammatorischer Zielgene

– Mitarbeit an der Publikation der Daten

 

Wir Bieten:

– Ein klar definiertes Projekt mit bereits vorhandenem Probenmaterial, Ethikantrag und damit gut planbarem Zeitrahmen – Die Arbeit soll Ende November beginnen und bis April 2027 abgeschlossen sein.

– Enge wissenschaftliche sowie Karriere-Betreuung.

– Eine Autorenschaft bei der resultierenden Publikation.

– Bei guter Zusammenarbeit die Möglichkeit für einen Forschungsaustausch in einem Partnerlabor in den USA 

 

Deine Voraussetzungen für dieses Projekt:

– Du solltest das Ziel einer universitären Karriere verfolgen 

– Eine sehr selbstständige Arbeitsweise aufweisen

– Den Umgang mit KI-Tools beherrschen

– Eine zeitliche Verfügbarkeit von 4 Monaten mitbringen

– Je mehr Laborvorerfahrung du hast, desto besser, es ist jedoch keine Voraussetzung

 

Sollten wir dein Interesse geweckt haben, sende ein kurzes Motivationsschreiben, deinen Lebenslauf und gegebenenfalls eine aktuelle Leistungsübersicht bis zum 20.09 an:

jasper.iske@dhzc-charite.de
jonas.hildinger@dhzc-charite.de

Liebe Grüße

Jasper Iske & Jonas Hildinger

Geflüchtetenunterkünften

Senat fördert Lohndumping bei Geflüchtetenunterkünften – ver.di, DGB, Berliner Stadtmission und AWO kritisieren Billigvergabe

In den letzten zwei Jahren hat die Berliner Stadtmission an 16 Ausschreibungen des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten und Unterbringung (LFU) teilgenommen und keine gewonnen. Die AWO hat sich in den letzten drei Jahren 24 mal beworben und auch sie erhielt keinen einzigen Zuschlag.


Der Hintergrund ist, dass die Unterkünfte immer an diejenigen vergeben werden, die das billigste Preisangebot unterbreiten. In den Verfahren ist also lediglich der Preis ausschlaggebend, die Qualität der Angebote spielt bei der Vergabe keine Rolle. Keine Rolle spielt auch die Frage, ob ein Bewerber einen Tarifvertrag anwendet und ob ein Bewerber faire Löhne an seine Beschäftigten zahlt.


Für die Beschäftigten bedeutet diese Entwicklung entweder drohender Job-Verlust oder oft Einbußen beim Gehalt, wenn sie zu den neuen Betreibern wechseln.


ver.di, DGB, Berliner Stadtmission und AWO kritisieren die Vergabe nach dem billigsten Angebot scharf. Das Betreiben von Geflüchtetenunterkünften stellt eine öffentliche Aufgabe dar. Dementsprechend muss auch der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVL) oder vergleichbare Tarifverträge der Orientierungswert für diesen Bereich sein. Die Regierungskoalition muss sicherstellen, dass das Ziel der Tarifbindung nicht durch die Form der Ausschreibungen untergraben wird.


Claus Foerster, Mitglied der ver.di Tarifkommission bei der AWO Berlin: „Es ist ein Skandal, dass der Senat in einem gesellschaftlich so sensiblen Bereich wie dem der Unterkünfte für Geflüchtete das Lohndumping fördert. Statt gleicher Lohn für gleiche Arbeit, gilt hier das Prinzip, der billigste kriegt den Zuschlag. Dieser Preiskampf auf dem Rücken von uns Beschäftigten muss sofort beendet werden.“


Dr. Timm Meike, Geschäftsführer AWO Kreisverband Berlin Mitte e.V.: „Durch unseren Tarifvertrag und unbefristete Arbeitsverträge haben wir keine Chance gegen Anbieter, die uns mit befristet eingestellten und niedrig bezahlten Arbeitskräften im Preis unterbieten.“


Katja Karger, DGB-Vorsitzende Berlin-Brandenburg: „Der Senat hat im ersten Halbjahr das Berliner Vergabegesetz reformiert. Weniger Bürokratie und gleichzeitig mehr Tariftreue sollte die Novellierung bringen. Das ist aber nicht überall der Fall: den Unterkünften für Geflüchtete. Hier zählt nur das billigste Angebot. Das ist weder unbürokratisch noch fair gegenüber den Beschäftigten. Dass die Tariftreue komplett hinten runter fällt ist inakzeptabel. Berlin will eine Stadt der Guten Arbeit sein - das muss auch für die Unterkünfte gelten. Da muss eine neue Senatskoalition ganz offensichtlich nachsteuern.“


Mia Michels (Berliner Stadtmission): „Es ist kurzsichtig und riskant, wenn allein der niedrigste Preis über die Vergabe und damit über den Erfolg von Integrationsmaßnahmen entscheidet. Damit stellt sich grundsätzlich die Frage, ob öffentliche Zuwendungen ihren eigentlichen Zweck – nämlich eine qualitativ angemessene und zukunftsorientierte Leistung sicherzustellen – noch erfüllen können. Tariflich faire und angemessene Bezahlung darf nicht zum Wettbewerbsnachteil werden. Eine gute Bezahlung nach dem TV EKBO ist eine wesentliche Grundlage für die Gewinnung und Bindung qualifizierter Fachkräfte und damit für eine verlässliche und qualitativ hochwertige und nachhaltige Arbeit. Diese Fachkräfte leisten mit ihrer Arbeit einen wichtigen Beitrag zur Integration und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt.“


Für Rückfragen:
Max Bitzer, ver.di-Gewerkschaftssekretär
max.bitzer@verdi.de
‪0171 3600791‬
 

Heiko Linke, Unternehmenskommunikation Berliner Stadtmission
presse@berliner-stadtmission.de
Tel. ‪0172 4358483‬
 

Mia Michels, Fachbereichsleitung Flüchtlingshilfe Berliner Stadtmission
m.michels@berliner-stadtmission.de


Julika Krimphove, Pressereferentin AWO-Mitte
krimphove@awo-mitte.de
‪0172 75 26 178‬


Nicole-Babett Heroven, Pressesprecherin DGB-Berlin-Brandenburg
0151-63391298
nicole-babett.heroven@dgb.de