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Blutwerte in der Schwangerschaft liefern Hinweise auf spätere Herz-Kreislauf-Erkrankungen

Blutwerte in der Schwangerschaft liefern Hinweise auf spätere Herz-Kreislauf-Erkrankungen / Sprechstunde für betroffene Frauen am Universitätsklinikum Freiburg eingerichtet / Studie am 18. Februar in JAMA Cardiology erschienen

Eine Schwangerschaft stellt für den Körper von Frauen eine besondere Belastung dar – und kann damit frühe Hinweise auf die spätere Herz-Kreislauf-Gesundheit liefern. 

Das zeigen Forschende des Universitätsklinikums Freiburg gemeinsam mit dänischen Kolleg*innen in einer aktuellen Studie. Sie untersuchten das Blut von über 2.000 schwangeren Frauen und verknüpften die Ergebnisse mit Gesundheitsdaten aus rund zwölf Jahren Nachbeobachtung. Dabei zeigte sich: Frauen mit erhöhten Werten eines bestimmten Blutmarkers entwickelten später häufiger Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Schlaganfall oder Herzschwäche – auch dann, wenn sie zuvor als herzgesund galten. Die Ergebnisse der Langzeitstudie wurden am 18. Februar 2026 im Fachjournal JAMA Cardiology veröffentlicht. Als Konsequenz dieser Ergebnisse wurde am Universitätsklinikum Freiburg eine spezielle Sprechstunde für betroffene Frauen eingerichtet.

„Eine Schwangerschaft wirkt wie ein natürlicher Stresstest für das Herz.

Mit unseren Erkenntnissen können wir die Gesundheit von Frauen langfristig verbessern. Denn Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind weiterhin die Todesursache Nummer eins bei Frauen“, sagt Prof. Dr. Dirk Westermann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Kardiologie und Angiologie am Universitätsklinikum Freiburg. „Unsere Studie zeigt, dass sich bereits in der Schwangerschaft Hinweise finden lassen, die auf ein später erhöhtes Herz-Kreislauf-Risiko hindeuten – lange bevor Beschwerden auftreten“, sagt Erstautor und wissenschaftlicher Leiter der Studie Dr. Lucas Bacmeister, Kardiologe an der Klinik für Kardiologie und Angiologie am Universitätsklinikum Freiburg.

Blutwerte von über 2.000 Frauen, zwölf Jahre Nachbeobachtung

Die Daten stammten aus einer großen Kohortenstudie in Süd-Dänemark mit 38.455 schwangeren Frauen. Bei 2.056 Frauen wurden Blutmarker in der Schwangerschaft gemessen, und innerhalb von rund 12 Jahren entwickelten 28 eine Herz-Kreislauf-Erkrankung. Zu diesem Zeitpunkt waren die Frauen im Schnitt gerade einmal etwa 40 Jahre alt.

Es zeigte sich: Erhöhte Werte vom Blutmarker sFlt-1 im letzten Drittel der Schwangerschaft sowie Schwangerschafts-Bluthochdruck waren mit einem höheren späteren Risiko für schwere Herz-Kreislauf-Krankheiten verbunden. Die Kombination aus Alter und diesem Marker ermöglichte eine genauere Risikoeinschätzung als klassische Faktoren wie Blutdruck oder Cholesterin allein.

Neue Nachsorge-Sprechstunde schließt Versorgungslücke

Von Schwangerschaftsbluthochdruck sind sechs bis zehn Prozent aller Schwangeren betroffen. 

Die häufigste Form wird als Präeklampsie bezeichnet. 

Um diese Frauen auch nach der Geburt umfassend zu betreuen und spätere Risiken zu minimieren, wurde am Universitätsklinikum Freiburg eine spezialisierte Nachsorge-Sprechstunde eingerichtet. 

Diese steht auch Frauen mit Schwangerschaftshochdruck offen, die nicht am Universitätsklinikum Freiburg entbunden haben. 

„Wir schaffen mit der Sprechstunde eine klare Anlaufstelle für Frauen nach Schwangerschaftshochdruck“, sagt Bacmeister, der die Sprechstunde koordiniert. 

„Mit standardisierten Terminen wenige Wochen nach der Geburt und erneut nach einem Jahr können wir früh erkennen, wer eine engere Betreuung benötigt, und gezielt gegensteuern.“

Die Sprechstunde entsteht in enger Zusammenarbeit mit der Frauenheilkunde. 

„Die strukturierte Nachsorge ist ein wichtiger Schritt, um die langfristige Gesundheit der Patientinnen im Blick zu behalten“, ergänzt Prof. Dr. Ingolf Juhasz-Böss, Leiter der Klinik für Frauenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg. 

Ein begleitendes wissenschaftliches Register soll helfen, das Angebot kontinuierlich weiterzuentwickeln.

MaAB - Medizin am Abend Berlin Fortbildungen VOR ORT

Prof. Dr. Dirk Westermann
Ärztlicher Direktor
Klinik für Kardiologie und Angiologie
Universitätsklinikum Freiburg
Universitäts-Herzzentrum Freiburg ∙ Bad Krozingen


dirk.westermann@uniklinik-freiburg.de


https://www.herzzentrum.de

Anmeldung zur Sprechstunde:
Dr. Lucas Bacmeister
lucas.bacmeister@uniklinik-freiburg.de

Originalpublikation:
Originaltitel der Publikation: Clinical Factors and Biomarkers During Pregnancy and Risk of Cardiovascular Disease
DOI: https://doi.org/10.1001/jamacardio.2025.5595
Veröffentlichung: JAMA Cardiology, 18. Februar 2026
Weitere Informationen finden Sie unter
Klinik für Kardiologie und Angiologie, Universitätsklinikum Freiburg
Klinik für Frauenheilkunde

Finanzierung von freiwilligen Integrationskursen

Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR)

Das Bundesinnenministerium stoppt die Finanzierung von freiwilligen Integrationskursen und schränkt damit den Zugang zu Integrationskursen etwa für Geflüchtete aus der Ukraine ein. Der Sachverständigenrat für Integration und Migration (SVR) befürchtet einen integrationspolitischen Rückschritt. Integrations- und Sprachkurse haben sich als Instrument bewährt, um Zugewanderte erfolgreich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Wer keinen unmittelbaren Rechtsanspruch auf einen Integrationskurs hat, soll künftig laut Bundesinnenministerium keinen Integrationskurs mehr bezahlt bekommen. Die Unterstützung gelte nur noch für Menschen mit dauerhafter Bleibeperspektive. Die Kürzungen betreffen vor allem Geflüchtete aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, Afghanistan und der Türkei sowie Unionsbürgerinnen und -bürger. „Der Staat ist berechtigt, bei einer angespannten Haushaltslage den Kreis derjenigen anzupassen, für die er die Kosten bei einer freiwilligen Teilnahme übernimmt. Allerdings müssen die Folgen gut abgewogen werden. Menschen, die einen Kurs nicht selbst bezahlen können, werden dadurch beim Erlernen der Sprache und dem Erwerb weiterer Qualifikationen ausgebremst. Das ist dann widersprüchlich, wenn es solche Gruppen betrifft, deren Arbeitsmarktintegration man gleichzeitig fordert“, sagt Prof. Winfried Kluth, Vorsitzender des SVR.

„Die jüngsten Daten zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aus der Ukraine zeigen, dass sich der ihnen bisher gewährte Zugang zu staatlichen Fördermaßnahmen wie Integrationskursen und die Förderung durch die Jobcenter positiv auf ihre Beschäftigung ausgewirkt hat“, so Kluth. Schon im Jahr 2024 hat eine Studie der OECD bestätigt, dass die in Deutschland etablierten Sprach- und Integrationskurse sich bewährt haben. „Sie sind eine wichtige Brücke zur sprachlichen, ökonomischen und nicht zuletzt zur sozialen Integration“, sagt der SVR-Vorsitzende. „Die freiwilligen Kurse werden in besonderem Maße von Ukrainerinnen und Ukrainern genutzt, die kollektiv als schutzberechtigt anerkannt worden sind. Sie sind von der Kürzung daher stark betroffen und können künftig nur dann kostenfrei teilnehmen, wenn sie zur Teilnahme verpflichtet werden.“

Kluth warnt vor den wirtschaftlichen Folgekosten: 

„Wir müssen davon ausgehen, dass die Arbeitsmarktintegration der neu aus der Ukraine Gekommenen – um bei dieser Gruppe zu bleiben – sich ohne hinreichende Deutschkenntnisse deutlich verzögert. Damit sind sie im Zweifel länger auf Sozialleistungen angewiesen. Der Wirtschaft gehen potenzielle Arbeitskräfte verloren. Hier steht zu befürchten, dass die Politik die Falschen trifft, nämlich gerade diejenigen, die sich integrieren und arbeiten wollen. Langfristig können die kurzfristigen Einsparungen dann zu viel höheren Kosten führen.“

Hintergrund:
Laut einem Rundschreiben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) an die Träger vom 9. Februar 2026 sollen Integrationskurse für Asylbewerberinnen und -bewerber, Geduldete (nach § 60a Abs. 2 S. 3 AufenthG), Geflüchtete aus der Ukraine sowie Unionsbürger und -bürgerinnen künftig nicht mehr finanziert werden. Ukrainerinnen und Ukrainer und Personen aus dem EU-Ausland können zwar noch über die Jobcenter eine Zuweisung für einen Integrationskursen beantragen, die Berechtigung ist aber abhängig von Bedingungen, die erst noch geprüft werden müssen. Der Zugang ist damit stärker begrenzt und der bürokratische Aufwand höher.

Der Sprach- und Integrationskurs wurde im Jahr 2005 mit dem Zuwanderungsgesetz eingeführt. Er umfasst 700 Unterrichtseinheiten, 600 davon entfallen auf den Spracherwerb. Hier lernen die Teilnehmenden die deutsche Sprache bis zum Niveau A2/B1 und beschäftigen sich mit der deutschen Kultur, Geschichte und Rechtsordnung. Haben die Teilnehmenden den allgemeinen Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen, können sie ihre sprachlichen Kompetenzen in den Berufssprachkursen des BAMF erweitern.
Die Teilnahme an Integrationskursen mit einem Sprachkursanteil von mindestens 600 Unterrichtseinheiten erhöht die spätere Arbeitsmarktbeteiligung von Geflüchteten wissenschaftlichen Studien zufolge nachweislich.

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Über den Sachverständigenrat:
Der Sachverständigenrat für Integration und Migration ist ein unabhängiges und interdisziplinär besetztes Gremium der wissenschaftlichen Politikberatung. Mit seinen Gutachten soll das Gremium zur Urteilsbildung bei allen integrations- und migrationspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie der Öffentlichkeit beitragen. Dem SVR gehören derzeit acht Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen und Forschungsrichtungen an: Prof. Dr. Winfried Kluth (Vorsitzender), Prof. Dr. Birgit Glorius (Stellvertretende Vorsitzende), Prof. Dr. Dr. Rauf Ceylan, Prof. Dr. Havva Engin, Prof. Dr. Marc Helbling, Prof. Sandra Lavenex, Ph. D., Prof. Dr. Annekatrin Niebuhr, Prof. Dr. Hannes Schammann.

Weitere Informationen unter: www.svr-migration.de