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Mastern, Mumps, Röteln, Windpocken: Kitas, Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wie die Masern-Impfpflicht juristisch zu rechtfertigen ist

Die neue Masern-Impfpflicht, die am 1. März 2020 in Deutschland eingeführt wurde, ist verfassungsmäßig. 

Zu diesem Schluss kommt Dr. Andrea Kießling vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie der Ruhr-Universität Bochum (RUB).

Sie hat die Einführung der Impfpflicht verfolgt und die Argumente dafür und dagegen abgewogen. Das Bochumer Wissenschaftsmagazin Rubin berichtet über ihre Arbeit. 

Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany
 
Die neue Impfpflicht gilt für Kitas, Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsunterkünfte.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Geburtshilfe  

  • Alle, die dort arbeiten oder diese Einrichtungen in Anspruch nehmen, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben. 
  • Wer dem nicht nachkommt, kann seinen Kita-Platz verlieren, oder es droht ein Bußgeld.
Ein Eingriff in die elterlichen Rechte

Kritiker sagen, dass es sich bei der Impfpflicht um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Kinder und in die elterlichen Rechte handle. „Das ist es natürlich auch“, sagt Andrea Kießling.

„Aber der Eingriff ist zu rechtfertigen. Denn es geht um den Schutz der Bevölkerung. Das Ziel ist es, eine Herdenimmunität zu erreichen, sodass auch nicht Geimpfte geschützt sind.“ 

  • Kinder, die noch keine elf Monate alt sind, oder Menschen mit Immunschwäche können beispielsweise nicht geimpft werden. 

Experten zufolge wären sie bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent vor einer Masern-Verbreitung sicher.

Die Art der Krankheit ist entscheidend

„Bei einer Impfpflicht muss man immer betrachten, um welche Krankheit es geht“, erklärt Andrea Kießling. „Wie schwer verläuft sie? Wie ansteckend ist sie?“

Eine Impfpflicht für Windpocken wäre zum Beispiel nicht verhältnismäßig, weil die Krankheit zwar ansteckend ist, aber maximal Narben als bleibende Schäden auslöst.  

Gleiches gilt für die zwar schwer verlaufende, aber nicht ansteckende Tetanus-Krankheit.

Masern hingegen sind hoch ansteckend und können schwere Folgen haben. Da die Viren das Immunsystem schwächen, treten oft Begleiterkrankungen auf, die schwere Komplikationen verursachen können. Bei diesen Voraussetzungen kann der Gesetzgeber sich auf bevölkerungsmedizinische Gründe stützen und zum Schutz der Gemeinschaft eine Impfpflicht durchsetzen.

Nur Dreifachimpfung verfügbar

Einen Haken hat das Masernschutz-Gesetz in seiner jetzigen Form jedoch, erklärt Andrea Kießling:

„In dem Gesetzestext und in der Begründung ist ausschließlich von Masern die Rede“, sagt die Forscherin. „In der Praxis ist in Deutschland aber nur ein Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln im Einsatz. Das Gesetz wirkt faktisch also auch als Impfpflicht für andere Krankheiten.“ Allerdings müsste wegen dieser Schwachstelle nicht unbedingt das Gesetz geändert werden. 
  • In anderen Ländern gibt es auch Impfstoffe, die nur gegen Masern wirken und die auch in Deutschland auf den Markt gebracht werden könnten.

Impfpflicht gilt auch für Flüchtlingsunterkünfte

Auch die Impfpflicht in Flüchtlingsunterkünften hält Andrea Kießling für verhältnismäßig. 

„Der Impfstatus der geflüchteten Menschen ist oft nicht bekannt, und sie kommen häufig aus Ländern mit einem schlechter strukturierten Gesundheitssystem. 

Daher muss man davon ausgehen, dass die Impfquote in Flüchtlingsunterkünften schlechter ist als in der breiten Bevölkerung Deutschlands“, begründet die Juristin.


Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany


Ausführlicher Artikel in Rubin

Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema finden Sie im Wissenschaftsmagazin Rubin unter: https://news.rub.de/wissenschaft/2020-04-23-masern-impfpflicht-wenn-der-staat-ue....

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Humane Papillomviren, die Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen

Medizin am Abend Berlin Thema ist heute:  HPV-Impfung - die oft versäumte Chance gegen Krebs

Gegen Bakterien gibt es Antibiotika, nur gegen einzelne Viren gibt es antivirale Medikamente, die jedoch oft nicht ausreichend wirksam sind und auch Nebenwirkungen verursachen können. 

Daher hat die Impfprävention gegen virusbedingte Krankheiten, wie z.B. Masern, Mumps, Röteln oder Hepatitis B schon immer eine ganz besondere Bedeutung. 
 
Eines der erfreulichsten Ergebnisse dieser Bemühungen war die Entwicklung und Zulassung einer Impfung gegen humane Papillomviren, die Gebärmutterhalskrebs und Genitalwarzen verursachen können. Studien bestätigen die schützende Wirkung der HPV-Impfung, unerwünschte Reaktionen sind ausgesprochen selten.

  • Dennoch liegen die Durchimpfungsraten trotz der seit zehn Jahren durch die STIKO ausgesprochenen Empfehlung noch unter 50 Prozent, stellt die Stiftung Kindergesundheit in einer aktuellen Übersicht fest.

Eine Untersuchung der Ständigen Impfkommission STIKO beim Robert-Koch-Institut Berlin kam nämlich zu eher ernüchternden Ergebnissen, berichtet die Stiftung Kindergesundheit: Seit der Einführung der Impfung in Deutschland sind die Impfquoten zwar leicht angestiegen, liegen jedoch immer noch auf niedrigem Niveau.

  • Ende 2016 wiesen nur 30,5 Prozent der 15-jährigen Mädchen eine vollständige Impfung auf. Auch unter den 17-jährigen waren Ende 2016 lediglich 42,5 Prozent vollständig geimpft. Dabei lagen die Impfquoten in den neuen Bundesländern stets weit über den noch niedrigeren Werten der alten Bundesländer.

„Beim Gebärmutterhalskrebs – in der Fachsprache Zervixkarzinom genannt - konnte durch den deutschen Forscher Harald zur Hausen belegt werden, dass an seiner Entstehung bestimmte Viren beteiligt sind“, berichtet Professor Dr. Johannes Liese, Mitglied des Kuratoriums der Stiftung Kindergesundheit. „Es sind die Humanen Papillomviren, abgekürzt HPV.

Die bis heute bekannten rund 210 Untertypen des humanen Papillomvirus sind weltweit verbreitet.

Einige von ihnen können bei Menschen Gebärmutterhalskrebs, aber auch Scheiden-, Penis- und Analkarzinome und Genitalwarzen hervorrufen“.

Es gibt mittlerweile drei zugelassene Impfstoffe gegen HPV-Viren: Alle drei Impfstoffe schützen vor der Infektion mit den beiden häufigsten an der Krebsentstehung beteiligten HPV-Typen, HPV 16 und 18. Diese zwei Typen führen zu Schleimhautveränderungen, die in der Scheide und auch an den äußeren Genitalien beider Geschlechter, also bei Frau und Mann, Krebs auslösen können. HPV 16 und 18 verursachen in Europa rund 75 Prozent der Gebärmutterhalskrebse.

Ein weiterer Impfstoff bietet ebenfalls Schutz vor HPV 16 und 18, richtet sich darüber hinaus auch gegen die beiden HPV-Typen HPV 6 und 11, die zwar nicht zu Krebs, aber zu Genitalwarzen, so genannten Kondylomen oder Feigwarzen führen können.

Ein weiterer, im letzten Jahr zugelassener Impfstoff vermittelt Schutz vor den HPV-Typen 6, 11, 16, 18, 31, 33, 45, 52 und 58 und kann damit die Infektion mit weiteren, Zervixkarzinom auslösenden HPV Typen verhindern. Dieser so genannte „9-valente“ Impfstoff wird vermutlich nach einer Übergangszeit den früheren („4-valenten“) Impfstoff ersetzen. Zusammen sind die HPV-Impfstoffe weltweit bereits über 260 Millionen Mal verwendet worden.
Lovestories mit Risiken
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„HPV-Infektionen sind häufig“, erläutert Professor Dr. Johannes Liese. „Fast jeder sexuelle aktive Erwachsene kommt irgendwann in seinem Leben in Kontakt mit Papillomviren. Die meisten von ihnen müssen keine negativen Folgen befürchten: Das Immunsystem schafft es in aller Regel, den unerwünschten Eindringling wieder loszuwerden. Eine chronische Infektion mit den so genannten Hochrisikotypen von HP-Viren kann aber auch gefährlich werden:

Als vermutliche Folge davon erkranken in Deutschland jedes Jahr etwa 4.700 Frauen neu am Gebärmutterhalskrebs, 1.500 bis 1.600 sterben daran“.

Die Impfung ist nur dann wirksam, wenn es noch nicht zur Ansteckung gekommen ist. 

Da humane Papillomviren durch Geschlechtsverkehr übertragen werden, sollte früh genug geimpft werden, lautet die übereinstimmende Empfehlung von Infektiologen und Impfexperten. Sie lässt sich mit Zahlen untermauern:

Die Mehrheit der Mädchen erlebt heute ihre erste Regel mit zwölf oder 13 Jahren. 36 Prozent der Mädchen und 20 Prozent der Jungen geben an, bereits mit 14 bis 15 Jahren den ersten Geschlechtsverkehr erlebt zu haben (Statista 2016).


Wirksam und gut verträglich
 
Der Schutz der HPV-Impfstoffe wird durch die Erzeugung von hohen Antikörperspiegeln im Blut der Geimpften vermittelt. Die Dauer des Schutzes ist jedoch noch nicht vollständig geklärt, es wird jedoch von mindestens 10 Jahre ausgegangen. Empfehlungen für Auffrischungen gibt es deshalb noch nicht.

In Australien wurden bereits 2007 durch ein staatliches Impfprogramm an Schulen fast neun von zehn Mädchen geimpft, berichtet die Stiftung Kindergesundheit. Bereits einige Jahre später wurde eine 60-prozentige Abnahme der auffälligen Gebärmutterhals-Abstriche beim Frauenarzt dokumentiert. Bei Jugendlichen unter 21 Jahren konnte zudem ein Rückgang der Genitalwarzen um 80 Prozent festgestellt werden. Da in Australien sehr viele Mädchen geimpft sind, ist die Infektionsrate auch bei den Jungen zurückgegangen, obwohl nur die Mädchen geimpft wurden (Herdenschutz).

In den USA wurden bisher mehr als 56 Millionen Impfdosen verabreicht. Lebensbedrohliche Nebenwirkungen sind dabei nicht aufgetreten. Als unerwünschte Wirkungen der Impfung wurde häufiger über Fieber, Schmerzen, Rötung und Schwellung an der Injektionsstelle berichtet. Auch Juckreiz und Blutungen an der Injektionsstelle sind möglich. Im Schnitt wurden bei 100.000 Impfungen lediglich 54 Nebenwirkungen gemeldet.


Schutz auch vor Krebs in Mund und Hals
 
In Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass die HPV-Impfung auch Genitalwarzen und Krebsvorstufen an der Scheide und den Schamlippen vorbeugen kann, die mit Papillomviren in Zusammenhang stehen, hebt die Stiftung Kindergesundheit hervor. Studien mit insgesamt über 18.000 jungen Frauen ergaben: Geimpfte Frauen hatten zu 49 Prozent weniger Hautveränderungen an Scham und Scheide als nicht geimpfte Patientinnen. In Australien, wo Impfprogramme zu einer Durchimpfungsrate von 73 Prozent geführt haben, ging die Häufigkeit von Genitalwarzen bei Frauen unter 21 Jahren von 11,5 Prozent im Jahre 2007 auf 0,85 Prozent im Jahre 2011 zurück. Bei Frauen im Alter zwischen 21 und 30 Jahren wurde ein Rückgang von 11,3 auf 3,1 Prozent registriert.

Möglicherweise kann die HPV-Impfung auch das Risiko für Krebserkrankungen im Mund-Rachen-Raum, wie z.B. von Kehlkopf-Krebs verringern. Offenbar spielen nämlich neben Alkohol und Rauchen auch HP-Viren vom Typ 16 bei der Entstehung derartiger Tumore eine ursächliche Rolle.


Impfalter auf neun Jahre gesenkt
Die STIKO empfahl die Impfung ursprünglich für Mädchen zwischen zwölf und 17 Jahren. Im August 2014 senkte das Expertengremium am Robert-Koch Institut das empfohlene Impfalter auf neun bis 14 Jahre und empfahl nur noch zwei anstatt drei Impfstoffdosen für eine vollständige Immunisierung.  

  • Versäumte Impfungen sollten spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden. 
  • Alle Krankenkassen übernehmen die kompletten Kosten für die Impfung für den Altersbereich der 9- bis 17jähriger Mädchen, ohne dass eine Zuzahlung nötig ist.

Zur besseren Information der Zielgruppe bieten sich die von Kinder- und Jugendärzten angebotene und vielen Krankenkassen freiwillig übernommene Vorsorgeuntersuchung U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren und die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im Alter von 12 bis 14 Jahren an. 

„Leider wird gerade die J1 immer noch von viel zu wenigen Berechtigten wahrgenommen“, so Professor Liese. „Es bedarf deshalb einer Intensivierung der Impf-Aufklärung auch in den gynäkologischen Praxen. Auch Eltern sollten den Kinder- und Jugendarzt, Haus- oder Frauenarzt ihrer Töchter früh auf die HPV-Impfung ansprechen“.


Impfung bald auch für die Jungen?
Laut Professor Liese wäre es auch sinnvoll, nicht nur junge Mädchen, sondern auch Jungen gegen die Papillomviren zu impfen. Schließlich können auch Männer an den Folgen einer HPV-Infektion erkranken, am häufigsten an den schwer zu behandelnden und sehr infektiösen Genitalwarzen. Darüberhinaus sind jugendliche Männer auch Überträger der Viren. Dadurch bestünde die Möglichkeit, die Anzahl der Gebärmutterhalskrebserkrankungen und anderer HP-Virus assoziierter Erkrankungen noch weiter zu senken.

Die sächsische Impfkommission SIKO empfiehlt die HPV-Impfung bereits seit 2013 auch für Jungen und Männer. Seit Anfang 2017 empfiehlt sie die HPV-Impfung für alle Mädchen und Frauen ab 10. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr und für alle Jungen und Männer ab 10. bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, bevorzugt mit dem 9-valenten Impfstoff.

Mädchen und Frauen, die sich gegen die humanen Papillomviren impfen lassen, sollten jedoch wissen:

  • Die Impfung schützt nur vor den darin deklarierten HPV-Viren, nicht jedoch vor Infektionen mit anderen Typen des Virus, betont die Stiftung Kindergesundheit. 

Die Früherkennungsmaßnahmen zum Gebärmutterhalskrebs beim Frauenarzt sollten deshalb auch von geimpften Frauen unverändert in Anspruch genommen werden.

In Deutschland haben alle Frauen ab dem 20. Lebensjahr einmal jährlich Anspruch auf die kostenlose Früherkennung.

Wichtige Informationen über die HPV-Impfung und über die Sexualaufklärung von Kindern und Jugendlichen vermittelt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Maarweg 149-161 / 50825 Köln / Tel +49 221 8992-0 / Fax +49 221 8992-300. Online-Angebote unter www.bzga.de, www.impfen-info.de und www.kindergesundheit-info.de




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Masern: Ausbruch statt Ausrottung - mit Video

Medizin am Abend Fazit:  Masern: Ausbruch statt Ausrottung

 

http://otsvideo.presseportal.de/1677_1_otsvideovod.mp4 

 

Die Eliminierung der Masern in Europa war das ehrgeizige Ziel der WHO für 2015. 

In den letzten Monaten kam es jedoch zu einem erneuten großen Masern-Ausbruch in Deutschland, und dessen Ende ist noch nicht in Sicht.

Bereits über 500 Fälle wurden bis zur letzten Februar-Woche dieses Jahres gemeldet. Das sind mehr als im gesamten Jahr 2014.

Die Voraussetzungen für die Masern-Ausrottung waren positiv, die Impfstoffe sind sicher und wirksam. Außerdem gibt es keine weiteren Überträger als den Menschen, bei genügend hoher Durchimpfungsrate könnte sich das Virus nicht mehr verbreiten.

Jedoch genau daran ist die Umsetzung des Vorhabens gescheitert.

Denn die 95 % an geimpften Personen, die für eine Ausrottung nötig wären, wurden in Deutschland noch immer nicht erreicht. Das betrifft nicht nur Kinder, sondern auch Erwachsene. Gerade in der Generation der nach 1970 geborenen Erwachsenen sind erhebliche Impflücken vorhanden. 

Ein redaktioneller Film zeigt die Hintergründe zum WHO-Ziel der Masernausrottung und den vorhandenen Impflücken auf.

Durch Interviews mit medizinischen Experten und einer Patientin wird unter anderem die Krankheit Masern erläutert und die Situation in Deutschland im internationalen Vergleich dargestellt.


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