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Die Monozyten

Forschende der Universität zu Köln zeigen, dass COVID-19-Impfstoffe auf der Grundlage von mRNA das angeborene Immunsystem langfristig prägen. 

Diese Mechanismen können bewirken, dass der menschliche Körper auf künftige Infektionen schneller und breiter reagieren kann / Veröffentlichung in „Molecular Systems Biology“

Die neuartigen mRNA-Impfstoffe gegen COVID-19 rufen nicht nur klassische Immunantworten des adaptiven Immunsystems wie zum Beispiel die Antikörperproduktion hervor, sondern führen auch zu langanhaltenden epigenetischen Veränderungen in Abwehrzellen des angeborenen Immunsystems. Das ist das Ergebnis einer Impfstudie von Forschenden der Universität zu Köln und der Uniklinik Köln. Die Studie, die von Professor Dr. Dr. med. Jan Rybniker, Leiter des Schwerpunkts für Klinische Infektiologie und Arbeitsgruppenleiter am Zentrum für Molekulare Medizin Köln (Center for Molecular Medicine Cologne – CMMC), und Dr. Robert Hänsel-Hertsch, Arbeitsgruppenleiter am CMMC, geleitet wurde, ist unter dem Titel „Persistent epigenetic memory of SARS-CoV-2 mRNA vaccination in monocyte-derived macrophages”, im Fachjournal Molecular Systems Biology erschienen.

Das Immunsystem besteht aus einer angeborenen und einer erworbenen (adaptiven) Abwehr. Das angeborene Immunsystem bietet einen unspezifischen Schutz vor Krankheitserregern. Es muss schnell reagieren können. Das adaptive Immunsystem passt sich neuen oder veränderten Erregern an. Beide Teile arbeiten eng zusammen. Die in der aktuellen Studie beobachteten Veränderungen am angeborenen Immunsystem kommen dem Forschungsteam zufolge durch epigenetische Markierungen des Erbguts zustande. Epigenetisch bedeutet, dass Histone - Proteine, auf die die DNA wie auf einer Kabeltrommel aufgerollt ist -reversibel acetyliert werden. Die Acetylierung ist eine chemische Veränderung, die wie ein Stecker auf die Kabeltrommel gesetzt und wieder entfernt werden kann. Dies führt zu Veränderungen der Genaktivität, ohne eine Änderung der DNA-Sequenz selbst zu verursachen. Die Veränderungen aufgrund der mRNA-Impfung könnte dazu führen, dass der menschliche Körper auf künftige Infektionen schneller und breiter reagieren kann. „Die Daten zeigen, dass mRNA-Impfstoffe eine epigenetische ‚Schulung‘ des angeborenen Immunsystems fördern, was eine verstärkte Immunantwort zu Folge hat“, so Erstautor Dr. Alexander Simonis. Diese epigenetischen Veränderungen können die Grundlage für eine anhaltende und wirksame Immunität bieten, die über den bereits gut erforschten Schutz durch Mechanismen des sogenannten erworbenen Immunsystems hinausgeht. Dies kann nun auf Grundlage der Arbeiten der Studie in größeren klinischen Studien getestet werden.

Die Wissenschaftler*innen untersuchten zu sechs Zeitpunkten in Blutproben von geimpften Probanden menschliche Monozyten – eine bestimmte Art weißer Blutkörperchen –, die im Körper zu Makrophagen umgewandelt werden. Makrophagen sind Zellen des angeborenen Immunsystems und spielen eine Schlüsselrolle, um Krankheitserreger schnell zu erkennen und zu bekämpfen. Die Forschenden beobachteten, dass die Impfung mit einem mRNA-Coronaimpfstoff eine signifikante und langanhaltende Veränderung durch Acetylierung herbeiführt, also das Binden einer chemischen Gruppe an spezifischen, immunologisch relevanten Genen der Monozyten bewirkt.

Darüber hinaus zeigte die Studie, dass diese epigenetischen Veränderungen bis zu sechs Monate nach der Impfung bestehen blieben, was auf ein langfristiges „Gedächtnis“ des Immunsystems als Reaktion auf den Impfstoff hinweist. Da die Lebensdauer von menschlichen Monozyten nur etwa drei Tage beträgt, vermutet das Team, dass auch die Vorläuferzellen der Monozyten im Knochenmark die epigenetischen Markierungen tragen.

Eine einzige Dosis des mRNA-Impfstoffs konnte diese langanhaltenden Markierungen jedoch nicht ausreichend etablieren. „Erst eine zweite Impfung oder eine einzelne Auffrischungsimpfung – also eine Verstärkung der Immunisierung – stabilisierte die epigenetische Modifikation nachhaltig. Das unterstreicht die Notwendigkeit mehrerer Impfungen für die langfristige Aufrechterhaltung der Immunantwort“, sagt Jan Rybniker.

Die beobachteten epigenetischen Veränderungen führten zu einem verstärkten „Ablesen“ von entzündungsfordernden Genen, was wiederum zur Produktion von Botenstoffen führte, die zahlreiche Immunzellen aktivieren können und somit deren Fähigkeit zur Bekämpfung von Infektionen verstärken. „Da es sich um eine Aktivierung des angeborenen Immunsystems handelt, das relativ breit und unspezifisch auf verschiedene Erreger zielt, kann dies bedeuten, dass die mRNA-Impfungen zumindest für eine gewisse Zeit auch vor anderen Viren und Bakterien schützen“, so Dr. Sebastian Theobald, ein weiterer Erstautoren der Studie.

„Zudem deuten unsere Erkenntnisse darauf hin, dass diese Histon-Markierungen in Makrophagen nicht nur Gene aktivieren, die für die Immunantwort relevant sind, sondern dass diese Gene zusätzlich guaninreiche viersträngige DNA-Strukturen ausbilden, die für die langfristige Immunität von entscheidender Bedeutung sein könnten“, sagt der Epigenetikexperte Dr. Robert Hänsel-Hertsch.

Diese Erkenntnisse haben weitreichende Implikationen für die Entwicklung zukünftiger Impfstrategien, sowohl gegen COVID-19 als auch gegen andere Infektionskrankheiten.

Die Forschungsergebnisse wurden im Rahmen eines Forschungsprojekts zur Entschlüsselung der angeborenen Immunität bei Impfungen des Center for Molecular Medicine Cologne (CMMC) und der vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Plattform COVIM – COllaboratiVe IMmunity Platform des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM) – generiert.

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Professor Dr. Dr. Jan Rybniker
Zentrum für Molekulare Medizin Köln
+49 221 470 89611
jan.rybnikerSpamProtectionuk-koeln.de

Dr. Robert Hänsel-Hertsch
Zentrum für Molekulare Medizin Köln
+49 221 478 96988
robert.haensel-hertschSpamProtectionuni-koeln.de

Originalpublikation:
https://www.embopress.org/doi/full/10.1038/s44320-025-00093-6

Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshilfe zur Unterstützung Pflegebedürftiger kommt

 

Ministerium bereitet entsprechende Verordnung vor – Sozialministerin Britta Müller erklärt im Landtag: „Wir werden das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen spürbar erleichtern.“

 

In Brandenburg gibt es über 214.000 pflegebedürftige Menschen. Rund 89 Prozent von ihnen werden in der eigenen Häuslichkeit versorgt; sie brauchen vielfach Hilfe im Alltag. Zum Beispiel beim Einkaufen, bei Behördengängen oder im Haushalt. Um Pflegebedürftige und deren Angehörige in ihrem Alltag noch stärker zu entlasten, sollen in Brandenburg künftig Einzelpersonen als Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer als „alltagsunterstützende Angebote“ anerkannt werden. Das Sozialministerium bereitet eine entsprechende Verordnung vor. Das erklärte Sozialministerin Britta Müller heute im Landtag.

Sozialministerin Müller sagte in ihrer Rede im Landtag: „Die Nachbarschaftshilfe ist eine große Chance: Wir können das Leben vieler pflegebedürftiger Menschen und ihrer Familien damit spürbar erleichtern. Es geht um mehr als bloße Unterstützung – es geht um Würde, Teilhabe und ein soziales Miteinander. Wir haben die Möglichkeit, bürokratische Hürden abzubauen und Mitmenschlichkeit aktiv zu fördern. Dass wir dabei parteiübergreifend an einem Strang ziehen, zeigt, wie wichtig dieses Anliegen ist. Es geht um Menschen, um Familien, um unser soziales Miteinander. Pflegebedürftige Menschen benötigen weit mehr als medizinische Versorgung. Es geht um ganz alltägliche Unterstützung: Begleitung beim Einkaufen, Hilfe beim Gang zum Arzt, Unterstützung beim Papierkram oder einfach ein wenig Gesellschaft beim Spazierengehen. Diese Aufgaben sollten nicht allein auf den Schultern der Angehörigen lasten. Unsere Gesellschaft muss hier zusammenstehen – und genau dafür setzen wir uns ein! Brandenburg verfügt bereits über eine gut ausgebaute Struktur von alltagsunterstützenden Angeboten. Und das werden wir weiter verbessern.“

Mit dem Entlastungsbetrag der Pflegeversicherung in Höhe von aktuell 131 Euro monatlich können unterschiedliche Hilfen und Leistungen finanziert werden, die Pflegebedürftige bei der Alltagsgestaltung unterstützen. In Brandenburg nutzen bereits über 31.500 pflegebedürftige Menschen „Alltagsunterstützende Angebote“. Doch der Bedarf ist größer, denn noch nicht alle finden wohnortnah eine passende Unterstützung. „Ein Grund dafür sind die hohen Hürden bei der Anerkennung solcher Angebote. In der Nachbarschaft gibt es viele Menschen, die helfen wollen – regelmäßig, zuverlässig und direkt vor Ort“, so Müller.

Hintergrund

An der Überarbeitung der Angebotsanerkennungsverordnung wird im Sozialministerium intensiv gearbeitet. Mit der Überarbeitung der Rechtsverordnung soll der Ausbau und die Weiterentwicklung der Angebote zur Unterstützung im Alltag befördert werden. Insbesondere sollen bürokratische Hürden abgebaut werden, um für die Anspruchsberechtigten einen möglichst unkomplizierten Zugang zu den Unterstützungsangeboten zu schaffen. Im Fokus steht hierbei die Möglichkeit, dass auch eine Nachbarschaftshilfe durch eine Einzelperson (sogenannte Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer) als alltagsunterstützendes Angebot anerkannt werden kann.

Die Überarbeitung dieser Verordnung wurde im letzten Jahr ausgesetzt. Hintergrund war, dass das Bundesgesundheitsministerium im Frühjahr 2024 angekündigt hatte, „zeitnah“ einen Gesetzentwurf vorlegen zu wollen, der die Anforderungen an Angeboten zur Unterstützung im Alltag neu regelt und damit insbesondere Regelungen zur Nachbarschaftshilfe durch Einzelpersonen erstmalig in einem Bundesgesetz aufgenommen werden sollen. Der entsprechende Gesetzentwurf sollte durch das Bundesgesundheitsministerium noch vor der Sommerpause 2024 vorgelegt werden. Da also das Bundesrecht an genau dieser Stelle reformiert werden sollte, wurde das Verfahren in Brandenburg zur Überarbeitung der Landesregelung zunächst „auf Eis gelegt“. Der Referentenentwurf für das Pflegekompetenzgesetz wurde dann im September 2024 vom Bund vorgelegt. Am 18. Dezember 2024 hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf zwar beschlossen, aber durch die vorgezogene Neuwahl des Bundestages konnte das Pflegekompetenzgesetz dann aber nicht mehr verabschiedet werden.

Da es nun unklar ist, wie lange es dauern wird, bis es zu einem neuen Anlauf auf Bundesebene kommt, hat Sozialministerin Müller ihre Sozialabteilung beauftragt, zunächst unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren des Bundes den Entwurf für eine Änderung der Landes-Rechtsverordnung fertigzustellen. Dies hat die Ministerin bereits am 12. Februar 2025 im Landtagsausschuss für Gesundheit und Soziales angekündigt. Die Novellierung soll noch in diesem Jahr erfolgen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ministerium für Gesundheit und Soziales des Landes Brandenburg

Henning-von-Tresckow-Straße 2-13

14467 Potsdam

Tel: 0331 866-5044

Internet: https://mgs.brandenburg.de