Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Erste S3-Leitlinie zur vaginalen Geburt am Termin erschienen
Die Geburt eines Menschen zählt zweifelsohne zu den Schlüsselmomenten des Lebens.
Um Gebärende flächendeckend auf hohem Niveau, sprich auf Basis wissenschaftlicher Empfehlungen und möglichst fraubezogen betreuen zu können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) nun die erste S3-Leitlinie zu diesem Thema im deutschsprachigen Raum veröffentlicht.
Die Geburt eines Menschen zählt zweifelsohne zu den Schlüsselmomenten des Lebens.
In den meisten Fällen handelt es sich um vaginale Geburten am Termin.
Per Definition schließt das den Zeitraum 37+0 Schwangerschaftswochen (SSW) bis 41+6 SSW ein.
In der Regel erfolgt die Betreuung im Team aus Hebammen und ärztlichen GeburtshelferInnen.
Zudem kann es im Einzelfall notwendig werden, dass
KinderärztInnen und AnästhesistInnen hinzugezogen werden, um dieses
besondere Ereignis im Sinne einer guten Geburtshilfe gemeinsam sicher zu
gestalten.
Um Gebärende flächendeckend auf hohem Niveau, sprich auf Basis
wissenschaftlicher Empfehlungen und möglichst fraubezogen betreuen zu
können, wurde von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen
Medizinischen Fachgesellschaften e. V. (AWMF) nun die erste S3-Leitlinie
zu diesem Thema im deutschsprachigen Raum veröffentlicht. Entstanden
ist die Handlungsempfehlung unter der Federführung der Deutschen
Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) und der
Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) unter
Beteiligung zahlreicher weiterer Fachgesellschaften.
Die Empfehlungen
gelten für Gebärende und deren Kinder, die am Termin als Einling aus
Schädellage geboren werden.
„Erstmalig wurde hier eine Leitlinie auf der höchsten Entwicklungsstufe
von Hebammen und ÄrztInnen initiiert und gemeinsam mit der
Bundeselterninitiative Mother Hood e. V. entwickelt. Ein wichtiger
Schritt, von dem hoffentlich viele Mütter und Neugeborene profitieren
werden.“
Prof.in Dr.in Rainhild Schäfers, DGHWi-Leitlinienkoordinatorin
„Ziel der vorliegenden Leitlinie ist die Zusammenfassung des aktuellen
Wissens über die vaginale Geburt am Termin“, betonen die
DGHWi-Vorsitzende Elke Mattern und der DGGG-Präsident Prof. Dr. Anton J.
Scharl gemeinsam.
Der Fokus liegt auf der Beschreibung der
physiologischen Geburtsphasen mit Abgrenzung zu problematischen
Entwicklungen. Erläutert werden zudem vorliegende Gründe für oder gegen
Eingriffe in den natürlichen Geburtsverlauf. Das Papier bietet aus Sicht
der AutorInnen zudem die Chance, die Zusammenarbeit der beteiligten
Berufsgruppen – zum Wohl von Mutter und Kind – weiter zu fördern.
„Die Leitlinie ist das Ergebnis verfügbarer Evidenz und eines langen
Konsensprozesses. Unter dem Strich bietet das komprimierte Wissen den
beteiligten Berufsgruppen in der Geburtshilfe eine gute Orientierung für
ihr berufliches Handeln.“
Prof. Dr. Michael Abou-Dakn, DGGG-Leitlinienkoordinator
In einzelnen Kapiteln widmen sich die AutorInnen insbesondere der
Betreuung in den einzelnen Phasen der Geburt sowie der Überwachung,
Vorbeugung und Therapie von Geburtsverletzungen, dem Schmerzmanagement
und der Qualitätssicherung.
- Vor dem Hintergrund stetigen Personalmangels betonen die AutorInnen, dass Gebärende ab der aktiven Eröffnungsphase eine Eins-zu-eins-Betreuung durch eine Hebamme erhalten sollten und insbesondere in der aktiven Austrittsphase – also dem Höhepunkt der Geburt – nicht vom geburtshilflichen Personal im Kreißsaal allein gelassen werden sollen.
- Unmittelbar nach der Geburt, so lautet eine weitere Empfehlung, sollten alle pflegerischen und diagnostischen Maßnahmen oder medizinischen Eingriffe auf ein Mindestmaß reduziert werden.
Gerade diese Zeit ist für das gegenseitige Kennenlernen – in der Fachsprache Bonding genannt – besonders wichtig. Hierzu zählt vor allem auch der Haut-zu-Haut-Kontakt.
- Die Nabelschnur sollte nicht früher als eine Minute nach der Geburt abgeklemmt werden, sofern diese nicht verletzt ist und das Neugeborene keine Hinweise für eine anormale Stresssituation zeigt.
- Um den Beginn des Stillens zu fördern, sollten Mütter das Neugeborene so früh wie möglich anlegen – idealerweise in der ersten Stunde des Lebens.
Ausführlich präsentiert werden die Ergebnisse der insgesamt 258 Seiten
umfassenden Handlungsempfehlung voraussichtlich auf den anstehenden
Tagungen der Arbeitsgemeinschaft für Geburtshilfe und Pränatalmedizin in
der DGGG e.V. (AGG) und des Deutschen Hebammenverbands (DHV).
Diese Leitlinie wurde vom Bundesministerium für Gesundheit finanziell
unterstützt und von der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und
Geburtshilfe e. V. (DGGG) im Rahmen des Leitlinienprogramms gefördert.
Kosten, die im Rahmen der redaktionellen Überarbeitung entstanden sind,
wurden von der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi)
übernommen.
Leitlinien sind für ÄrztInnen rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Die Kurz- und Langversion der Leitlinie sowie den Leitlinienreport finden Sie auf der Seite der AWMF:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-083.html
Sara Schönborn | Nina Franke I Heiko Hohenhaus
Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30-514 88 3333
E-Mail: presse@dggg.de
Internet: www.dggg.de
Elke Mattern
Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi)
Telefon: +49 176 93152837
E-Mail: vorsitzende@dghwi.de
Internet: www.dghwi.de
Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG)
ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in
Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der
Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte
Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde
und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische
Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit
von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch
in diversen politischen Gremien.
Die Deutsche Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e. V. (DGHWi) ist die
einzige wissenschaftliche Fachgesellschaft für Hebammen in Deutschland,
der Schweiz und Österreich. Sie fördert hebammenwissenschaftliche
Forschung, Lehre und Praxis, die sowohl der Entwicklung des Faches
Hebammenwesen, als auch einer bedarfsgerechten und evidenzbasierten
Versorgung von Frauen und ihren Familien in der Lebensphase von
Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit dienen.
Originalpublikation:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/015-083.html