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Medizinprodukte-Verordnung: Herzklappen, Hüftprothesen, Brustimplatate.....

Medizin am Abend Berlin Fazit:  AWMF und BMG arbeiten gemeinsam an Konzept: EU-Verordnung zur Bewertung von Medizinprodukten

Am 25. Mai ist die neue Medizinprodukte-Verordnung der EU in Kraft getreten. 

In drei Jahren muss die sogenannte Medical Device Regulation (MDR) verpflichtend umgesetzt werden. 

Strengere Vorschriften sollen mehr Sicherheit für die Patienten bringen. 

Für die Hersteller von Medizinprodukten bringt die Verordnung zahlreiche Veränderungen mit sich. 

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. ist an dem „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung“ (NAKI) beteiligt, den das Bundesgesundheitsministerium (BMG) ins Leben gerufen hat, um ein Konzept für die Übergangszeit und für die Umsetzung der Verordnung zu erarbeiten. 
 
Aktuelles Ziel von AWMF und BMG ist unter anderem die Festlegung von Bewertungskriterien auch für „alte Medizinprodukte“.

Rund 500 Seiten umfasst die neue EU-Verordnung für Medizinprodukte:

Sie wird die aktuelle, bis Mai 2020 gültige Richtlinie ablösen.

Die Verordnung bringt umfassende Veränderungen für die Hersteller von Medizinprodukten mit sich: 

Ein neues Klassifizierungssystem, höhere Anforderungen bei der Erstellung von klinischen Daten und verschärfte Anforderungen bei der Zertifizierung von Produkten sind nur einige der neuen Regelungen. 

„Die EU-Kommission verspricht sich davon mehr Sicherheit für die Patienten.

Für die betroffenen Hersteller und die zuständigen Stellen ist die Umsetzung der neuen Verordnung eine große Herausforderung“, sagt Professor Dr. med. Ernst Klar, Direktor der Abteilung Allgemeine, Thorax-, Gefäß- und Transplantationschirurgie, Universitätsmedizin Rostock.

„Deshalb ist es wichtig, schon in der Übergangszeit Maßnahmen zu definieren, wie die neuen Regelungen umgesetzt werden können“, so Klar, Vorsitzender der AWMF-Sektion „Bewertung von Medizinprodukten“, die seit 2016 aktiv ist. Zusammen mit Vertretern der verschiedenen Fachgesellschaften erarbeitet sie Konzepte zur Umsetzung der neuen Verordnung.

Im Februar 2017 hat das BMG den „Nationalen Arbeitskreis zur Implementierung der MDR und IVDR1“ - kurz NAKI - gegründet. Die AWMF ist beim NAKI beteiligt, die Vertreter analysieren nun die Anforderungen der neuen Verordnung, klären die Übergangsregelungen und erarbeiten Lösungen zur Umsetzung.

Eine grundlegende Veränderung der EU-Verordnung ist das neue Konsultationsverfahren für Hochrisiko-Produkte wie Herzklappen, Hüftprothesen und Brustimplantate:

Zukünftig soll ein Expertengremium bei der Zertifizierung dieser Produkte miteinbezogen werden und die Hersteller bei der Planungs- und Entwicklungsphase unterstützen. 

Zusätzlich werden diese Experten bei besonderer klinischer Prüfung neuer Medizinprodukte („Scrutiny Process“) von den benannten Stellen (TÜV, DEKRA etc.) hinzugezogen.

Die Zusammensetzung der Gremien wird von der EU-Kommission bestimmt, das Ministerium hat auf die Wahl der Experten nur indirekten Einfluss. 

Deshalb schlägt das BMG zusätzlich ein Netzwerk nationaler Experten vor, die Behörden bei der Bewertung von Medizinprodukten beraten. Die Experten werden auch von der AWMF empfohlen und sind bereits an das BMG gemeldet.

  • Außerdem müssen Produkte, die bereits auf dem Markt sind, innerhalb der nächsten drei Jahre rezertifiziert werden. 

Derzeit ist die Infrastruktur bei den zuständigen Stellen unzureichend und die Datenlage für eine Rezertifizierung nicht eindeutig geklärt.

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang die Einführung von Registern.

 „Um die systematische Überprüfung von Implantaten zu ermöglichen, sind Implantatregister notwendig“, so Professor Dr. med. Rolf Kreienberg, Präsident der AWMF.

„Die Beteiligung an diesen Registern müsste verpflichtend werden“, fordert er. 

Auch die Einrichtung unabhängiger sach- und fachkundiger Untersuchungsstellen für Implantate hält die AWMF-Sektion für wichtig.

Hierzu ist auch eine enge Vernetzung mit anderen Akteuren notwendig.

Die AWMF schlägt eine Registerstelle für ein „Deutsches Implantatregister“ vor und fordert, Daten des Instituts für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) zu integrieren sowie Synergien mit dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu nutzen.

Diese übergreifenden Register müssten dann mit spezifischen Registern der medizinischen Fachgesellschaften vernetzt werden. „Die Implementierung der neuen EU-Verordnung ist komplex – eine gemeinsame Datenbasis und ein stetiger Informationsfluss ist eine wichtige Voraussetzung für eine reibungslose Umsetzung“, bilanziert Klar.

Link zur EU-Verordnung:
https://ec.europa.eu/growth/sectors/medical-devices/regulatory-framework_de

1IVDR: EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika

Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. bündelt die Interessen der medizinischen Wissenschaft und trägt sie verstärkt nach außen. Sie handelt dabei im Auftrag ihrer 177 medizinisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften. Gegründet 1962 mit dem Ziel, gemeinsame Interessen stärker gegenüber dem Staat und der ärztlichen Selbstverwaltung zu positionieren, erarbeitet die AWMF seitdem Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese im wissenschaftlichen und politischen Raum. Die AWMF ist Ansprechpartner für gesundheitspolitische Entscheidungsträger, wie den Gemeinsamen Bundesausschuss, und koordiniert die Entwicklung und Aktualisierung medizinisch wissenschaftlicher Leitlinien in Deutschland. Jede gemeinnützige Fachgesellschaft in Deutschland kann Mitglied werden, sofern sie sich wissenschaftlichen Fragen der Medizin widmet. Die AWMF finanziert sich vorwiegend durch die Beiträge ihrer Mitgliedsgesellschaften und Spenden.

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Deutsches Herzzentrum Berlin: Medizinische Implantate: Herzschrittmacher und Herzpumpen

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Schutzhülle für Implantate

ETH-Wissenschaftler entwickelten eine Membran, welche medizinische Implantate vor einer unerwünschten Einkapselung mit Bindegewebe schützt. Die Forschenden haben vor einem guten Jahr eine Spin-off-Firma gegründet und sind nun beim Jungunternehmer-Wettbewerb Venture Kick ausgezeichnet worden.

Es ist eine der grossen Hürden der Implantationsmedizin: 

Der Körper erkennt Implantate wie zum Beispiel einen Herzschrittmacher als fremdes Gewebe und kapselt es in einer Abwehrreaktion mit Bindegewebe ein. 
  • Unter Umständen kann solches wucherndes Gewebe die Funktion des Implantats behindern. 
  • Ärzte sehen sich daher manchmal nach Monaten oder Jahren zu einer Revisionsoperation gezwungen, in der sie das Bindegewebe entfernen oder gar das Implantat auswechseln.


Eine mikrostrukturierte Zellulosemembran zum Einfassen einer Herzpumpe.
Eine mikrostrukturierte Zellulosemembran zum Einfassen einer Herzpumpe. ETH Zürich


Forschende der ETH Zürich und des ETH-Spin-offs Hylomorph fanden in den vergangenen Jahren eine Möglichkeit, diese Bindegewebsbildung zu vermindern: 

  • Sie entwickelten eine biokompatible Zellulosehülle mit dreidimensionaler Mikrostruktur. 

Erste Forschungsergebnisse geben ihnen Hoffnung, dass damit eingehüllte Implantate weniger von Bindegewebsbildung betroffen sind (siehe ETH-News vom 19.01.2015 [https://www.ethz.ch/de/news-und-veranstaltungen/eth-news/news/2015/01/zellulose-...]).

Nun ist das Spin-off Hylomorph im Rahmen des Start-up-Wettbewerbs Venture Kick ausgezeichnet worden. Es ist eine von zwei Jungfirmen, die diesen Monat das Venture-Kick-Finale erreicht haben und mit 130‘000 Franken Startkapital unterstützt werden.

Membran mit Mikrovertiefungen

Die Forschenden lassen die Zellulose in Zellkultur von bestimmten Bakterien herstellen, und zwar auf einem mikrometerfeinen «Nagelbrett» als Negativform. 

Auf diese Weise entstehen Zellulosemembranen mit entsprechend winzigen Vertiefungen. «Diese 3D-Struktur verhindert, dass auf der Membran ein durchgehender Bindegewebsrasen wachsen kann», erklärt Simone Bottan, Mitgründer und CEO von Hylomorph.

Derzeit entwickeln die Wissenschaftler mit Hochdruck die Anwendung der Membran als Hülle für eine künstliche Herzpumpe weiter. 

Hylomorph ist Partner im Projekt HeartOne des Wyss Translational Center Zurich, einem Entwicklungszentrum von ETH Zürich und Universität Zürich. Das Projekt hat zum Ziel, künstliche Herzpumpen zu verbessern.

Breite Anwendung

Mögliche Anwendungen der Zellulose beschränken sich jedoch nicht auf Herzpumpen und Herzschrittmacher. «Die Technologie könnte in Zukunft für jegliche Implantate benutzt werden, wo Bindegewebsbildung ein Problem ist, zum Beispiel auch für Brustimplantate oder für chirurgische Netze, die Hernien-Operationen eingesetzt werden», sagt Bottan.

Derzeit testen die Wissenschaftler ihre Hüllen in Zusammenarbeit mit dem Universitätsspital Zürich und dem Deutschen Herzzentrum Berlin im Tierversuch bei Schweinen auf Unbedenklichkeit, Gebrauchstauglichkeit und auf ihr Vermögen, Bindegewebsbildung in einer realistischen Anwendung zu reduzieren.

Wenn diese Tests erfolgreich verlaufen, werden die Wissenschaftler erste klinische Studien bei Menschen planen.

Venture Kick

Venture Kick ist eine von mehreren Stiftungen, Unternehmen und Privatpersonen getragene Initiative zur Förderung von innovativen Geschäftsideen. Jeden Monat erhalten acht Startup-Projekte die Chance, sich einer Jury zu präsentieren. In drei Beurteilungsrunden werden davon zwei Projekte als Sieger ermittelt, die insgesamt 130‘000 Franken als Startkapital erhalten. Die Jury bewertet unter anderem die Teamzusammensetzung, das Marktpotenzial und wie sich das Start-up in den neun Monaten seit Beginn des Wettbewerbs entwickelt hat. Teilnahmeberechtigt sind Studierende, Forschende oder Professoren und Professorinnen von schweizerischen Hochschulen, welche mit ihrer Geschäftsidee eine Firma gründen wollen.

Website Hylomorph (auf Englisch) [http://www.hylomorph-medical.com/]

Projektwebsite HeartOne (Wyss Zurich, auf Englisch) [http://www.WyssZurich.uzh.ch/projects/heartone/id/10/action/show/ctrl/Page/]


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Fabio Bergamin Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich)

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