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Mastern, Mumps, Röteln, Windpocken: Kitas, Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wie die Masern-Impfpflicht juristisch zu rechtfertigen ist

Die neue Masern-Impfpflicht, die am 1. März 2020 in Deutschland eingeführt wurde, ist verfassungsmäßig. 

Zu diesem Schluss kommt Dr. Andrea Kießling vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie der Ruhr-Universität Bochum (RUB).

Sie hat die Einführung der Impfpflicht verfolgt und die Argumente dafür und dagegen abgewogen. Das Bochumer Wissenschaftsmagazin Rubin berichtet über ihre Arbeit. 

Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany
 
Die neue Impfpflicht gilt für Kitas, Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsunterkünfte.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Geburtshilfe  

  • Alle, die dort arbeiten oder diese Einrichtungen in Anspruch nehmen, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben. 
  • Wer dem nicht nachkommt, kann seinen Kita-Platz verlieren, oder es droht ein Bußgeld.
Ein Eingriff in die elterlichen Rechte

Kritiker sagen, dass es sich bei der Impfpflicht um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Kinder und in die elterlichen Rechte handle. „Das ist es natürlich auch“, sagt Andrea Kießling.

„Aber der Eingriff ist zu rechtfertigen. Denn es geht um den Schutz der Bevölkerung. Das Ziel ist es, eine Herdenimmunität zu erreichen, sodass auch nicht Geimpfte geschützt sind.“ 

  • Kinder, die noch keine elf Monate alt sind, oder Menschen mit Immunschwäche können beispielsweise nicht geimpft werden. 

Experten zufolge wären sie bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent vor einer Masern-Verbreitung sicher.

Die Art der Krankheit ist entscheidend

„Bei einer Impfpflicht muss man immer betrachten, um welche Krankheit es geht“, erklärt Andrea Kießling. „Wie schwer verläuft sie? Wie ansteckend ist sie?“

Eine Impfpflicht für Windpocken wäre zum Beispiel nicht verhältnismäßig, weil die Krankheit zwar ansteckend ist, aber maximal Narben als bleibende Schäden auslöst.  

Gleiches gilt für die zwar schwer verlaufende, aber nicht ansteckende Tetanus-Krankheit.

Masern hingegen sind hoch ansteckend und können schwere Folgen haben. Da die Viren das Immunsystem schwächen, treten oft Begleiterkrankungen auf, die schwere Komplikationen verursachen können. Bei diesen Voraussetzungen kann der Gesetzgeber sich auf bevölkerungsmedizinische Gründe stützen und zum Schutz der Gemeinschaft eine Impfpflicht durchsetzen.

Nur Dreifachimpfung verfügbar

Einen Haken hat das Masernschutz-Gesetz in seiner jetzigen Form jedoch, erklärt Andrea Kießling:

„In dem Gesetzestext und in der Begründung ist ausschließlich von Masern die Rede“, sagt die Forscherin. „In der Praxis ist in Deutschland aber nur ein Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln im Einsatz. Das Gesetz wirkt faktisch also auch als Impfpflicht für andere Krankheiten.“ Allerdings müsste wegen dieser Schwachstelle nicht unbedingt das Gesetz geändert werden. 
  • In anderen Ländern gibt es auch Impfstoffe, die nur gegen Masern wirken und die auch in Deutschland auf den Markt gebracht werden könnten.

Impfpflicht gilt auch für Flüchtlingsunterkünfte

Auch die Impfpflicht in Flüchtlingsunterkünften hält Andrea Kießling für verhältnismäßig. 

„Der Impfstatus der geflüchteten Menschen ist oft nicht bekannt, und sie kommen häufig aus Ländern mit einem schlechter strukturierten Gesundheitssystem. 

Daher muss man davon ausgehen, dass die Impfquote in Flüchtlingsunterkünften schlechter ist als in der breiten Bevölkerung Deutschlands“, begründet die Juristin.


Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany


Ausführlicher Artikel in Rubin

Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema finden Sie im Wissenschaftsmagazin Rubin unter: https://news.rub.de/wissenschaft/2020-04-23-masern-impfpflicht-wenn-der-staat-ue....

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Dr. Andrea Kießling
Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie
Juristische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
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Bindungsverhalten für unsere Baby- und Kleinkinder

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Mehr elterliche Fürsorge, weniger Kosten|Studie zu finanziellen Folgen der Eltern-Kind-Bindung veröffentlicht

Geborgenheit, Nähe und Unterstützung sind wesentliche Faktoren, die zu einer sicheren
und zuverlässigen Bindung zwischen Kindern und ihren Eltern beitragen. 


Welche finanziellen Konsequenzen eine fehlende oder schwache Eltern-Kind-Bindung hat, untersucht erstmals Professor Dr. Dr. Christian Bachmann aus der Klinik für Kinder- und
Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie des Universitätsklinikums Ulm in der Studie „The cost
of love: financial consequences of insecure attachment in antisocial youth“. 


Die Studie wurde am ersten Oktober im Journal of Child Psychology and Psychiatry veröffentlicht. 
 
Gemeinsam mit Kolleg*innen der London School of Economics und des Institute of
Psychiatry, Psychology & Neuroscience, London hat der Ulmer Kinder- und Jugendpsychiater herausgefunden, dass eine sichere Bindung zwischen Kindern und Eltern mit signifikant geringeren gesamtgesellschaftlichen Kosten – wie schulische Fördermaßnahmen, außerhäuslicher Unterbringung oder Krankenhausaufenthalten verbunden ist.

Die elterliche Fürsorge im Kindesalter wirkt sich positiv auf die soziale
Entwicklung der Kinder aus und führt zu geringeren Kosten für das Gesundheitswesen.

  • Noch ausgeprägter als bei der Mutter ist der Effekt bei der Bindung an den Vater und
  • bleibt auch nach der Kontrolle von Einflussfaktoren wie Geschlecht, Alter oder
  • sozioökonomischem Status bestehen.


Die Ergebnisse der Studie sind auch im Hinblick auf die Frage der Frühbetreuung von
Kindern und der dafür erforderlichen Personalschlüssel in Kindergärten und
Kinderkrippen interessant. 


„Aus unserer Sicht liefern die Ergebnisse der Studie ein Argument für die Förderung guter Bindungsqualität bereits im Baby- und Kleinkindalter, da in diesem Alter die Grundlagen für das zukünftige Bindungsverhalten gelegt werden“, sagt Professor Dr. Dr. Christian Bachmann.

An der Untersuchung auf Basis zweier hochwertig randomisierter und kontrollierter
Langzeitstudien beteiligten sich 174 Familien aus Großbritannien mit Kindern im Alter
von neun bis 17 Jahren.

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Professor Dr. Dr. Christian Bachmann
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/ Psychotherapie
E-Mail: christian.bachmann@uniklinik-ulm.de
Albert-Einstein-Allee 29
89081 Ulm
Deutschland
Baden-Württemberg


Tanja Kotlorz
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Vivian Bux
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E-Mail-Adresse: vivian.bux@uniklinik-ulm.de


Originalpublikation:
doi:10.1111/

Frauentag 2018: Mütter und kostenlose Kindertagsbetreuung

Medizin am Abend Berlin Fazit: Beitragsfreie Kita-Betreuung führt nicht dazu, dass Frauen mehr arbeiten

Mütter weiten ihr Arbeitsangebot nicht aus, wenn ihnen eine kostenlose Kindertagesbetreuung zur Verfügung steht. 

Das geht aus einer aktuellen Studie hervor, die das Bonner Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA) veröffentlicht hat. 

  • Zwar steigert die Beitragsfreiheit die Kita-Besuchsquote von Kleinkindern, doch das familienpolitische Ziel einer Stärkung der Frauenerwerbstätigkeit wird verfehlt. 
Die Autorinnen halten es für sinnvoller, die Kita-Gebühren nach Haushaltseinkommen zu staffeln und die eingesparten Mittel in die Betreuungsqualität zu investieren. 
 
Die Studie von Anna Busse und Christina Gathmann, Ökonominnen an der Universität Heidelberg, untersucht anhand von Daten des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) aus den Jahren 2010 bis 2015, wie sich die Abschaffung der Gebühren für Kindergärten und Kindertagesstätten in verschiedenen Bundesländern auf die Betreuungssituation, Erwerbstätigkeit und kindliche Entwicklung ausgewirkt haben. 

  • Das letzte Kindergartenjahr ist inzwischen in neun der elf alten Bundesländer beitragsfrei. 
Drei dieser Länder haben die Beitragsfreiheit bereits auf jüngere Kinder ausgeweitet.
  • Die Einführung des kostenlosen letzten Kindergartenjahres hatte auf die Besuchsquote, die in dieser Altersgruppe bereits vor der Beitragsfreiheit bei 97 Prozent lag, praktisch keinen Einfluss. 
  • Bei den Zwei- bis Dreijährigen erhöhte die Reform hingegen die Besuchsquote um 8 Prozentpunkte. 
  • Besonders stark fiel der Anstieg bei Kindern aus einkommensschwachen Familien aus. 
„Diese Entwicklung ist positiv zu bewerten, da Kinder aus ärmeren Bevölkerungsschichten in einem qualitativ hochwertigen Betreuungsangebot besser ihre Fähigkeiten und Kompetenzen entwickeln können“, erklärt Wirtschaftsprofessorin Christina Gathmann. Insbesondere Mädchen profitieren der Studie zufolge von der außerhäuslichen Betreuung.

Insgesamt habe die Einführung der Beitragsfreiheit aber hauptsächlich zu „Mitnahmeeffekten“ geführt, die zwar das Familienbudget erhöhen, jedoch die gewählte Kinderbetreuung nur unwesentlich beeinflussen.

Außerdem fanden die Forscherinnen kaum positive Wirkungen auf die Erwerbsbeteiligung oder die wöchentliche Arbeitsstundenzahl von Müttern.

  • Eher scheinen die Familien das zusätzliche Einkommen zu nutzen, um das Arbeitsangebot der Mütter zu verringern.

Das Ziel, durch die Bereitstellung beitragsfreier Betreuungsplätze die Erwerbstätigkeit und damit die ökonomische Eigenständigkeit von Frauen, vor allem von Alleinerziehenden, zu erhöhen, werde jedenfalls durch diese Politik nicht erreicht, so das Fazit der Untersuchung. 

Die Förderung des Kita-Besuchs von Kindern aus ärmeren Familien sei kostengünstiger durch die vielerorts bereits übliche Staffelung der Gebühren nach Haushaltseinkommen zu erreichen.

Die so eingesparten Mittel könnten dann in die Qualität der Kinderbetreuung investiert werden, von der alle Vorschulkinder profitieren würden.

Download der englischsprachigen Studie:

Anna Busse, Christina Gathmann: Free Daycare and its Effects on Children and their Families
IZA Discussion Paper No. 11269
http://ftp.iza.org/dp11269.pdf

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Mark Fallak
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Eltern: Bindehautentzündung in Kitas und Kindergärten


Medizin am Abend Fazit:   Ins Auge gegangen / Bindehautentzündungen verbreiten sich in Kitas ziemlich schnell.


Eine Bindehautentzündung kommt in Kitas und Kindergärten selten allein - sie macht oft die Runde. Die betroffenen Kinder haben gerötete, geschwollene Augen, ein Fremdkörpergefühl und Juckreiz, viele sind lichtscheu oder haben sogar leichte Sehstörungen. Bei bakteriellen Infektionen bilden sich Eiter und kleine Krusten. "Die Schleimhaut am Auge ist sehr dünn und empfindlich, deshalb kann sie sich schnell entzünden", erklärt Kinder- und Jugendarzt Dr. Burkhard Lawrenz aus Arnsberg im Apothekenmagazin "Baby und Familie". Eltern sollten immer mit dem Kind zum Augenarzt gehen. Oft sind antibiotische Augentropfen nötig. Solange das Kind Symptome hat, muss es zuhause bleiben. Gegen den Juckreiz helfen Augentropfen mit dem pflanzlichen Wirkstoff des Augentrosts.

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Ruth Pirhalla Tel. 089 / 744 33 123 Fax 089 / 744 33 459 E-Mail: pirhalla@wortundbildverlag.de www.wortundbildverlag.de www.baby-und-familie.de