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Hodentumur, Hodenhochstand: V.a. auf Testosteronmangel, kardiovaskuläre Risiken

Medizin am Abend Berlin MaAB - Fazit: Deutsche Gesellschaft für Urologie: Erste S3-Leitlinie Hodentumoren finalisiert

Für die beste Versorgung aller Betroffenen

Mit jährlich rund 4000 Neuerkrankungen sind Keimzelltumoren des Hodens die häufigste Krebserkrankung bei Männern zwischen 20 und 44 Jahren. 


„Die bereits jetzt guten Heilungschancen der Betroffenen weiter zu verbessern, ist das Ziel der ersten deutschen evidenzbasierten und interdisziplinären S3-Leitlinie zu Hodentumoren“, sagt Prof. Dr. Christian Wülfing, Pressesprecher der Deutschen Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU). 
 
Die Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Keimzelltumoren des Hodens“ wurde unter Federführung der DGU und der Deutschen interdisziplinären Hodentumorgruppe der DKG im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft und der Deutschen Krebshilfe erstellt und jetzt in finaler Fassung publiziert. Die wissenschaftliche Arbeit sowie die Projektkoordination hatte dabei erstmals vollständig UroEvidence der DGU übernommen.

„Angesichts einer Flut hochwertiger internationaler Konsensuspapiere war die Zeit reif für eine nationale S3-Leitlinie, in der wir klare Empfehlungen für eine evidenzbasierte Diagnostik und Versorgung anhand wissenschaftlich gestützter Informationen herausgefiltert haben“, sagt DGU-Leitlinienkoordinatorin Prof. Dr. Sabine Kliesch. In der Leitlinie geben 15 Fachgesellschaften und 15 Arbeitsgruppen sowie Arbeitskreise von Fachgesellschaften und Patientenvertreter nun in 20 Kapiteln auf 240 Seiten evidenz- und konsensbasierte Handlungsempfehlungen für die an der Behandlung beteiligten Ärzte sowie für die Patienten.

Keimzelltumoren des Hodens zählen zu den Krebserkrankungen mit den höchsten Überlebenswahrscheinlichkeiten und entsprechend hohen relativen 5-Jahres-Überlebensraten von zuletzt 96 Prozent.

Auch nach zehn Jahren liegt dieser Anteil immer noch bei 95 Prozent.

Allerdings zeigen Analysen des Nationalen Zweitmeinungsprojekts Hodentumor nach zehn Jahren Laufzeit und über 6.000 Zweitmeinungen, dass jede 5. Zweitmeinung zu einer Optimierung der Therapieplanung führt. 

„Die S3-Leitlinie soll die Prognose für alle Patienten verbessern und Über- sowie Untertherapie vermeiden“, so Prof. Kliesch.

Dazu gehört die Empfehlung, dass Patienten mit metastasiertem Hodenkrebs in Einrichtungen mit ausgewiesener Expertise behandelt werden sollen.

  • Bei der Nachsorge sollte zur Minderung der Strahlenbelastung die Computertomographie des Abdomens und Beckens durch die Magnetresonanztomographie ersetzt werden, wenn diese an Zentren mit ausgewiesener Erfahrung erfolgen. 

Für eine adäquate Nachsorge zum Ausschluss eines Rezidivs empfiehlt die Leitlinie den verschiedenen Risikogruppen entsprechende Nachsorgeuntersuchungen und stellt tabellarische Pläne zum Download zur Verfügung.

  • Außerdem berücksichtigt die Leitlinie therapiebedingte Spätfolgen und Langzeitschäden wie den Testosteronmangel oder kardiovaskulären Risiken und legt besonderes Augenmerk auf den Fertilitätserhalt. 

„Spätestens vor Beginn einer Chemo- oder Strahlentherapie soll den Patienten die Kryokonservierung von Spermien angeboten werden“, sagt die DGU-Leitlinienkoordinatorin und betont, dass die Kostenübernahme für diese Maßnahme durch die Krankenkassen unmittelbar bevorstehe.

Während ein allgemeines Screening zur Früherkennung nicht empfohlen wird, ist die regelmäßige Selbstuntersuchung der Hoden insbesondere bei jungen Männern sinnvoll.

Bei Vorliegen von Risikofaktoren sollte laut Leitlinie das Vorliegen eines Keimzelltumors abgeklärt werden.

Anerkannte Risikofaktoren sind die Vorerkrankung mit einseitigem Hodentumor, ein Hodenhochstand, eine positive Familienanamnese sowie Infertilität. 

„Anleitung zur Selbstuntersuchung gibt die DGU auf ihrem Internetportal www.hodencheck.de,
das bereits 2017 anlässlich der urologischen Themenwoche Hodenkrebs eingerichtet wurde und Jugendliche und Männer ab dem Pubertätsalter zur regelmäßigen Eigenuntersuchung der Hoden aufruft“, erinnert DGU-Pressesprecher Prof. Wülfing.

Mit der Leitlinie „Diagnostik, Therapie und Nachsorge der Keimzelltumoren des Hodens“ haben die Deutsche Gesellschaft für Urologie e.V. und das Leitlinienprogramm Onkologie ihr Leitlinienangebot erneut ausgebaut und nach den S3-Leitlinien zum Prostatakarzinom, zum Nierenzellkarzinom und dem Harnblasenkarzinom nun die vierte onkologische Leitlinie höchster Klassifikation publiziert.

Eine begleitende Patientenleitlinie zu Hodentumoren ist derzeit in Arbeit.

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Die Behandlung mit cannabisbasierten Arzneimitteln oder Medizinalhanf

Medizin am Abend Berlin Fazit: Appell für verantwortungsvollen Umgang mit Medizinalcannabis und cannabisbasierten Arzneimitteln

Medizinische Fachgesellschaften und Fachverbände appellieren an Ärzteschaft, Politik, Krankenkassen und Redaktionen für verantwortungsvollen Umgang mit Medizinalcannabis & cannabisbasierten Arzneimitteln: 

Warnung vor unkritischem Cannabis-Einsatz / Wissensstand unzulänglich / Dringend erforderlich: Forschungsförderung 
 
Medizinische Fachgesellschaften und Fachverbände warnen vor einem unkritischen Einsatz von Cannabis.

Auch wenn die Behandlung mit cannabisbasierten Arzneimitteln oder Medizinalhanf bei einzelnen Indikationen sinnvoll ist, betrachtet eine Reihe von Fachgesellschaften und Fachverbänden die Entwicklung seit Verabschiedung des Gesetzes zur „Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften“ vom März 2017 mit Sorge.

  • Seither können Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Cannabisblüten, den sogenannten Medizinalhanf, wie auch cannabisbasierte Arzneimittel verschreiben.

„Durch dieses Gesetz ist Deutschland das einzige Land in Europa, in dem die Verschreibung von Medizinalcannabis und cannabisbasierten Arzneimittel nicht auf spezielle Indikationen beschränkt wurde.“ heißt es in einem veröffentlichten Appell an Ärzteschaft, Politik, Krankenkassen und Redaktionen, in dem acht Fachgesellschaften gemeinsam mit weiteren Fachverbänden für einen verantwortungsvollen Umgang mit Medizinalcannabis und cannabisbasierten Arzneimitteln plädieren.

  • „Cannabis“ hat in ungerechtfertigtem Maß Hoffnungen geweckt

In der Stellungnahme ruft der Zusammenschluss von Fachgesellschaften und -verbänden zur sorgfältigen Recherche und ausgewogenen Berichterstattung auf, in welcher bislang „häufig nicht zwischen Medizinalcannabis und cannabisbasierten Rezeptur- und Fertigarzneimitteln unterschieden“ würde. Der Nutzen würde an eindrucksvollen Patientenbeispielen dargestellt, über Therapieversagen und Nebenwirkungen hingegen kaum berichtet.

Die Darstellung eines vermeintlichen Nutzens von „Cannabis“ bei chronischen Schmerzen habe, so Prof. Dr. Claudia Sommer, Präsidentin der Deutschen Schmerzgesellschaft, in einem bisher nicht gerechtfertigten Maß Hoffnung auf ein wirksames und vermeintlich natürliches Arzneimittel geschürt. 

„Wir haben als wissenschaftliche Fachgesellschaften die Verantwortung, Patientinnen und Patienten so exakt wie möglich über den aktuell noch unzulänglichen Wissensstand zu informieren, deshalb dieser Appell.“ Entsprechend sei auch die eigene Zunft, die medizinischen Fachgesellschaften, dazu aufgerufen, interdisziplinäre Leitlinien zum Umgang mit cannabisbasierten Arzneimitteln zu erstellen.

Unzureichende Studienlage: Forschung ist dringend erforderlich!

„Da Zulassungsstudien fehlen, mangelt es auch an Informationen zu Indikationen, Dosierung, Darreichungsform, Anwendungsdauer, Gegenanzeigen, Risiken oder Nebenwirkungen – es gibt keine Fachinformation für Cannabisblüten. Auch wurde bisher die Häufigkeit von Risiken nicht erfasst.“, erläutert Prof. Dr. Ursula Havemann-Reinecke, Leiterin des Referates für Abhängigkeitserkrankungen der DGPPN und Mitglied des Vorstandes der DG-Sucht sowie des wissenschaftlichen Kuratoriums der DHS. „Es gibt kaum Studien zur Langzeitwirkung.

Wir wissen deshalb nicht, wie hoch das Risiko einer Abhängigkeitsentwicklung ist. Es ist unklar, welchen Menschen von der Behandlung mit Cannabisarznei abgeraten werden sollte.“ ergänzt Privat-Dozentin Dr. Eva Hoch, die mit ihrer For-schungsgruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit eine große Meta-Studie zu Potenzial und Risiken von Cannabinoiden durchführte.

„Wir möchten alle Ärztinnen und Ärzte dazu aufrufen, die betäubungsmittelrechtlichen Regularien in der Verschreibung von Cannabispräparaten zu beachten und an der Begleiterhebung teilzunehmen.“ betont Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, und appelliert an seine Kolleginnen und Kollegen:

„Bringen Sie die von Ihnen behandelten Patienten in die Forschung ein. Beteiligen Sie sich an der Veröffentlichung von Fallserien, damit wir in den nächsten Jahren Wirkungen und Risiken besser erfassen und damit die Indikationen klarer definieren können.“ In der Stellungnahme gehen die Fachgesellschaften auf spezifische Anforderungen in der Schmerzmedizin, Palliativmedizin und Neurologie ein. So betont Prof. Peter Berlit, Generalsekretär Deutsche Gesellschaft für Neurologie, dass für die symptomatische Therapie der Spastik bei Multipler Sklerose (MS) ist ein Cannabinoid als Spray zugelassen ist.

Aber auch bei dieser Indikation müssen die potentiellen psychiatrischen und kognitiven Nebenwirkungen beachtet und weiter untersucht werden.

Ärztinnen und Ärzte tragen eine besondere Verantwortung

Das Wissen von Ärzten zu Cannabisblüten ist nach Ansicht der Fachgesellschaften unzureichend. Der Informationsmangel wurde von der Cannabisindustrie bereits aufgegriffen; diese setzen erhebliche Summen für gezielte Werbeaktivitäten über Onlineportale oder Beilagen in Fachzeitschriften (zum Beispiel auch im renommierten Deutschen Ärzteblatt) ein. Bedenklich sei dabei, dass Autoren ohne Bezugnahme auf den internationalen Wissensstand, sondern eher aufgrund ihrer eigenen klinischen Erfahrungen und Positionen einen breiten Indikationsbereich von cannabisbasierten Arz-neimitteln propagieren würden.

Vor dem Hintergrund einer häufig ungenügenden oder spärlichen Studien- und Informationslage bittet Prof. Dr. Anil Batra, Vorsitzender der Deutschen Suchtgesellschaft (Dachverband der Sucht-fachgesellschaften (DSG)), Ärztinnen und Ärzten um eine kritische Prüfung dieser Publikationen, insbesondere aber auch um einen sorgfältigen Umgang mit cannabisbasierten Arzneimitteln, besonders bezüglich spezifischer Patientengruppen:

„Beachten Sie Kontraindikationen wie Anwendung bei Kindern und Jugendlichen, Schwangeren, Personen mit Abhängigkeitserkrankungen, Psychosen und anderen psychischen Störungen und mit schweren Herzkreislauferkrankungen.“ Prof. Dr. Rainer Thomasius, Vorsitzender der Suchtkommission der kinder- und jugendpsychiatrischen Fachgesellschaft und Verbände, verweist auf Kontraindikationen für den Einsatz im Kindes- und Jugendalter:

"Die epigenetischen und neuromodulatorischen Effekte der Cannabinoide stören den altersgerechten Reifungsprozess des zentralen Nervensystems mit der möglichen Folge von Lernstörungen, Intelligenzeinbußen und Suchtentwicklung".

Der Appell richtet sich auch an die Politik: „Unterstützen Sie die Forschungsförderung im Bereich der cannabisbasierten Arzneimittel, die sowohl randomisierte kontrollierte Studien als auch andere Forschungsansätze wie Patientenregister und Fallserien beinhaltet. Ergebnisse dieser Studien sind eine bessere Grundlage für die Anwendung von medizinischen Cannabisprodukten als die bisherigen Erkenntnisse.“

https://www.dgpalliativmedizin.de/phocadownload/stellungnahmen/20190417_Appell_M...

Medizinalcannabis und cannabisbasierte Arzneimittel: 

Ein Appell für einen verantwortungsvollen Umgang: Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) – Referat Abhängigkeitserkrankungen, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, Deutsche Suchtgesellschaft – Dachverband der Suchtfachgesellschaften (DSG, Deutsche Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie, Deutsche Gesellschaft für Suchtmedizin, Deutsche Gesellschaft für Suchtpsychologie), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (DGKJP), Berufsverband für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BKJPP), Bundesarbeitsgemeinschaft der Leitenden Klinikärzte für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie (BAG KJPP), Deutsche Gesellschaft für Neurologie, Deutsche Schmerzgesellschaft, Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin

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Droht eine Frühgeburt?

Medizin am Abend Berlin Fazit: B-Streptokokken-Test für Schwangere: Vorteil von universellem Screening weiter unklar

Für Vergleich mit bisheriger risikobasierter Strategie fehlen aussagekräftige Studien 
 
  • Streptokokken der serologischen Gruppe B sind weit verbreitete Bakterien, die aber meist unbemerkt bleiben. 

Das gilt auch für die knapp 20% der Schwangeren, bei denen Scheide oder Anus besiedelt sind.

Ein Risiko sind die Bakterien aber für die Babys: 
  • Stecken sie sich bei der Geburt an, kann das im schlimmsten Fall eine Blutvergiftung oder eine Hirnhautentzündung auslösen. 
  • Um dem vorzubeugen, bekommen Schwangere, bei denen bestimmte Risikofaktoren vorliegen, kurz vor der Geburt Antibiotika (Risiko-Strategie). 

Allerdings ist auch ein Test auf dem Markt, den man allen Schwangeren anbieten könnte (Test-Strategie).

Damit könnte man auch diejenigen Schwangeren finden, die keinen Risikofaktor, aber dennoch B-Streptokokken aufweisen.

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat deshalb untersucht, ob ein universelles Screening, also die Test-Strategie, gegenüber der bisherigen Risiko-Strategie für Neugeborene oder werdende Mütter Vorteile und damit einen Zusatznutzen bieten würde. Der jetzt vorliegende Abschlussbericht bestätigt die Ergebnisse des Vorberichts von 2018. Demnach kann diese Frage nicht beantwortet werden, weil es für den Vergleich keine aussagekräftigen Studien gibt. Dass es sie künftig geben wird, hält das Institut für unrealistisch. Denn die erforderlichen hohen Fallzahlen dürften kaum zu erreichen sein.

Bei bestimmten Risiken sind Antibiotika Standard

Etwa eines von 3000 Neugeborenen infiziert sich bei der Geburt mit B-Streptokokken, davon sterben 3,2% an den Folgen.

  • Eine Antibiotika-Prophylaxe bekommen Schwangere beispielsweise dann, wenn Fieber vorliegt, wenn eine Frühgeburt droht, oder wenn sich der Geburtsvorgang stark verzögert. 

Diese Risiko-Strategie kann bereits den größten Teil von Infektionen verhindern. 

Alternativ könnte allen werdenden Müttern eine mikrobiologische Untersuchung in Form des B-Streptokokken-Tests angeboten werden (universelles Screening).  

Allerdings ist der rund zehn bis 30 € teure Test keine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen - es sei denn, es droht eine Frühgeburt.

Studienergebnisse nicht hinreichend belastbar

Wie bereits beim Vorbericht identifizierte das Institut keine Studie, die belastbare Ergebnisse hätte liefern können. Zwar gibt es eine große „Kohortenstudie“, die beide Strategien miteinander vergleicht (Schrag 2002) und auf die sich auch die Fachgesellschaft bezieht. Das Institut hält deren Ergebnisse jedoch weiterhin für nicht hinreichend sicher. Das liegt vor allem daran, dass sich die Teilnehmerinnen nicht nur in Hinblick auf den Test, sondern auch in anderen Merkmalen deutlich unterschieden, weshalb etwa eine niedrigere Komplikationsrate viele Gründe haben kann. Die Studie zeigte auch keine „dramatischen Effekte“, also keine sehr großen Unterschiede.

Studien zur „Screeningkette“ nicht realistisch

Das Institut zeigt sich im Abschlussbericht zudem skeptisch, ob jemals aussagekräftige Studien zur gesamten sogenannten Screeningkette gemacht werden können. Denn um eine ausreichende Ergebnissicherheit zu gewährleisten, müssten in solche Studien mehrere 100.000 Schwangere eingeschlossen werden. Die hohe Fallzahl ist notwendig, weil Infektionen und durch sie verursachte Komplikationen insgesamt selten auftreten. Unterschiede zwischen den Gruppen, etwa die Häufigkeit von Blutvergiftungen bei Neugeborenen, könnten bei kleineren Fallzahlen rein zufällig sein.

Für sinnvoll und machbar hält das IQWiG dagegen Studien, die untersuchen, durch welche Strategie sich der bisher häufige Einsatz von Antibiotika besser reduzieren lässt. Hier wären als weitere Präventions-Strategie auch Schnelltests unter der Geburt zu berücksichtigen, wie sie in den USA bereits zugelassen wurden.

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Die Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Krankenhäuser

Medizin am Abend Berlin Fazit: Gesundheitsversorgung: große Unterschiede in der Zufriedenheit

In ländlichen Räumen wird die Versorgung durch Hausärzte, Fachärzte und Krankenhäuser schlechter bewertet als in Städten. 

Gesetzlich Versicherte bewerten insbesondere die Versorgung durch Fachärzte, aber auch jene durch Krankenhäuser schlechter als privat Versicherte und beklagen dabei häufiger lange Wartezeiten und fehlende Leistungsübernahme durch die Krankenkasse. 

Dies ist das Ergebnis einer empirischen Studie des IfW Kiel 
 
Ziel der Studie war es, Unterschiede in der Versorgungszufriedenheit zwischen privat und gesetzlich Versicherten sowie zwischen städtischer und ländlicher Bevölkerung zu untersuchen.

Durchgeführt wurde dafür im Februar 2017 eine nicht repräsentative Befragung bei rund 4.500 Leserinnen und Lesern der Kieler Nachrichten sowie des Onlineangebotes der Zeitung, die in Schleswig-Holstein sehr weit verbreitet ist. Dabei wurden von den Befragten Schulnoten vergeben von 1, sehr gut, bis 5, schlecht. Der Beitrag mit dem Titel „Zufriedenheit mit der Gesundheitsversorgung: Gibt es strukturelle Unterschiede?“ erscheint Ende Dezember in der Ausgabe 03/18 der Zeitschrift für Wirtschaftspolitik (ZfW).

Im Durchschnitt bewerten die Teilnehmer ihre Zufriedenheit mit den Hausärzten mit der Note 2, während die Fachärzte mit 2,5 und die Krankenhaus-Versorgung mit einer 2,54 als etwas schlechter wahrgenommen werden.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Bezahlung  

Kritikpunkte sind gegenüber den Hausärzten vor allem lange Wartezeiten (37,6 %) sowie begrenzte Zeit des behandelnden Arztes (30,9 %). 

Bei der fachärztlichen Behandlung werden demgegenüber die Terminvergabe (64,0 %) sowie die Leistungsübernahme (18,0 %) als Hauptprobleme gesehen. 

Die größten Probleme der Behandlung im Krankenhaus sind aus Patientensicht die Überlastung des Pflegepersonals (64,4 %) sowie die begrenzte Zeit der Ärzte (10,7 %).

Ärztemangel auf dem Land

Dabei wird die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten als schlechter bewertet als in städtischen Gebieten, ebenso unterscheiden sich die Hauptkritikpunkte zwischen der städtischen und der ländlichen Bevölkerung. Die hausärztliche Behandlung wird in ländlichen Gebieten mit 2,1 bewertet, in städtischen mit 1,9. Vertreter der ländlichen Bevölkerung kritisieren dabei häufiger die Distanz zum nächsten Hausarzt, 8,7 Prozent gegenüber 4,3 Prozent der befragten Städter.

Während die fachärztliche Versorgung in städtischen Gebieten im Mittel mit 1,7 sehr gut bis gut bewertet wird, urteilen Befragte aus ländlichen Gegenden mit 2,2 sogar schlechter als über ihre hausärztliche Versorgung. 

Auch in diesem Bereich wird in ländlichen Gebieten die Entfernung zum Arzt häufiger als Hauptproblem genannt, 3,4 Prozent gegenüber 0,1 Prozent in der Stadt.

„Jedoch scheinen hier andere Probleme in der Versorgungsqualität, insbesondere Probleme bei der Terminvergabe und der Leistungsübernahme, schwerer zu wiegen, sodass die Entfernung zum Facharzt weniger häufig als Hauptkritikpunkt genannt wird als die Entfernung zum Hausarzt“, sagte Ulrich Schmidt, Leiter des IfW-Forschungsbereichs Sozial- und verhaltensökonomische Ansätze zur Lösung globaler Probleme und Mitautor der Studie. Auch im Bereich der Krankenhäuser wird die Versorgung auf dem Land mit 2,2 deutlich schlechter bewertet als mit 1,6 in der Stadt.

„Insgesamt ist in unserer Befragung ein großes Gefälle der subjektiven Bedarfsgerechtigkeit zwischen ländlichen und städtischen Regionen erkennbar. Diese sind im Bereich der haus- und fachärztlichen Versorgung unter anderem auf einen Ärztemangel zurückzuführen. Im Bereich der Krankenhäuser ist zu erkennen, dass das Gefälle der Versorgungsqualität zwischen größeren Städten, insbesondere jenen mit Universitäten, und kleineren Städten sowie ländlichen Räumen besteht“, fasst Schmidt zusammen.

Mehr Leistungen und schnellere Termine für privat Versicherte

Privat Versicherte sind insbesondere im Bereich der Fachärzte und Krankenhausbehandlungen deutlich zufriedener als gesetzlich Versicherte. So bewerten 65 Prozent der privat Versicherten ihre fach-ärztliche Versorgung als gut bis sehr gut, während dies lediglich 52 Prozent der gesetzlich Versicherten tun. Im Bereich der Krankenhausversorgung stehen 61 Prozent zufriedene privat Versicherte 51 Prozent Zufriedenen der gesetzlich Versicherten gegenüber. Weniger deutlich fällt das Ergebnis im Bereich der hausärztlichen Versorgung aus.

„Dabei fällt auf, dass gesetzlich Versicherte in der fachärztlichen Behandlung stärkere Probleme bei der Terminvergabe und bei der Leistungsübernahme durch ihre Krankenkasse wahrnehmen als privat Versicherte“, so Schmidt.

Während nur 9,5 Prozent der privat Versicherten fehlende Leistungsübernahmen als Hauptproblem betrachten, tun dies 19,5 Prozent der gesetzlich Versicherten.

Zugleich klagen 65,8 Prozent der gesetzlich Versicherten über Probleme bei der Terminvergabe, während dies nur 55,9 Prozent der privat Versicherten tun.

Im Bereich der hausärztlichen und krankenhäuslichen Behandlung hingegen sehen sich beide Versicherungsgruppen mit den gleichen Problemen konfrontiert, also lange Wartezeiten und wenig Zeit des behandelnden Arztes bzw. einer Überlastung des Pflegepersonals.

„Die Umfrageergebnisse zeigen außerdem, dass privat Versicherte ihren Gesundheitszustand signifikant besser bewerten als gesetzlich Versicherte, was als Indikator für eine höhere Versorgungsqualität für Privatpatienten interpretiert werden kann“, so Schmidt.

Politik muss auch auf kommunaler Ebene handeln

Die bislang im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen reichen nach Meinung der Autoren aber nicht aus, um die unterschiedliche Versorgungsqualität zwischen Stadt und Land bzw. zwischen privat und gesetzlich Versicherten angemessen zu adressieren.

 „Neben bundespolitischen Initiativen müssen auch die Kommunen in diesen Prozess eingebunden werden, um Lösungen zu erarbeiten.

Die wissenschaftliche Kommission zur Reform der Gebührenordnung sollte bei ihrer Arbeit die Ungleichbehandlungen, insbesondere im Bereich der Fachärzte, in den Bick nehmen.

Dabei sollten neben Maßnahmen zur Angleichung von Terminvergaben auch Reformen in der Leistungsübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen diskutiert werden“, sagte Schmidt.

„Die bisher beschlossenen Maßnahmen, wie etwa die Ausweitung des Mindestsprechstundenangebotes für gesetzlich Versicherte, sind zur Lösung des Problems nicht ausreichend.“

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Gesetzlich und Privatkrankenkassenversicherte - Gleichbehandlung

Medizin am Abend Berlin Fazit: Umsatzsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Pharmarabatten

 Nr. 17/2018 vom 21. März 2018

Urteil vom 8. Februar 2018 V R 42/15

Rabatte, die Pharmaunternehmen für die Lieferung von Arzneimitteln zu gewähren haben, mindern umsatzsteuerrechtlich die Steuerschuld der Pharmaunternehmen.

Es kommt dabei nicht darauf an, ob es sich um eine Lieferung für gesetzlich oder privat krankenversicherte Personen handelt, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 8. Februar 2018 V R 42/15 entschieden hat.

Die Klägerin ist ein pharmazeutisches Unternehmen, das Arzneimittel herstellt und sie steuerpflichtig über Großhändler an Apotheken liefert. Diese geben die Arzneimittel an gesetzlich Krankenversicherte ab.

  • Die Arzneimittel werden an die Krankenkassen geliefert und von diesen ihren Versicherten zur Verfügung gestellt. 

Die Apotheken gewähren den Krankenkassen einen Abschlag auf den Arzneimittelpreis. 

Die Klägerin muss den Apotheken diesen Abschlag nach sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erstatten. Die Finanzverwaltung behandelt den Abschlag umsatzsteuerrechtlich als Entgeltminderung. Dies führt zu einer Minderung der von der Klägerin geschuldeten Umsatzsteuer.
  • Arzneimittel für privat Krankenversicherte geben die Apotheken aufgrund von Einzelverträgen mit diesen Personen ab.  
  • Das Unternehmen der privaten Krankenversicherung ist dabei nicht selbst Abnehmer der Arzneimittel, sondern erstattet die ihren Versicherten entstandenen Kosten. 

Auch in diesem Fall muss die Klägerin dem Unternehmen der privaten Krankenversicherung einen Abschlag auf den Arzneimittelpreis gewähren. Dies beruht auf § 1 des Gesetzes über Rabatte für Arzneimittel vom 22. Dezember 2010 (AMRabG). Danach haben die pharmazeutischen Unternehmer den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trägern der Kosten in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach beamtenrechtlichen Vorschriften (Beihilfeträgern) für verschreibungspflichtige Arzneimittel, deren Kosten diese ganz oder teilweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kostentragung Abschläge entsprechend den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften zu gewähren.

Die Klägerin macht auch für die nach § 1 AMRabG gewährten Rabatte eine Entgeltminderung und damit eine Minderung ihrer Steuerschuld geltend. Das Finanzamt verweigerte sich dem entsprechend einem Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. November 2012 (BStBl I 2012, 1170, unter I.2.). Die Entgeltminderung aufgrund eines Rabatts setze eine Lieferkette voraus, die zwischen dem Rabattgewährenden und dem Rabattempfänger bestehen müsse. Diese liege nur im Fall der Rabattgewährung an die gesetzlichen Krankenkassen vor, nicht aber auch bei der Rabattgewährung an die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und an Beihilfeträger, da die Lieferkette hier bei der privat krankenversicherten Person ende.

Im Revisionsverfahren richtete der BFH ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) zur Auslegung der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, das der EuGH durch das Urteil Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG vom 20. Dezember 2017 C-462/16 (EU:C:2017:1006) beantwortete.

Auf der Grundlage dieses EuGH-Urteils hat jetzt der BFH entschieden, dass auch die Abschläge pharmazeutischer Unternehmer nach § 1 AMRabG die Bemessungsgrundlage für die gelieferten Arzneimittel mindern. Damit kommt es zu einer Gleichbehandlung bei der Rabattgewährung an gesetzliche Krankenkassen einerseits und an Unternehmen der privaten Krankenversicherung sowie den diesen gleichgestellten Beihilfeträgern andererseits.




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Darmkrebs-Screening Einladungsschreiben

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Darmkrebs-Screening: Einladungsschreiben und Entscheidungshilfe publiziert

Frauen und Männer beim persönlichen Abwägen von Nutzen und Schaden besser unterstützen 
 
Das Darmkrebs-Screening in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll weiterentwickelt werden:

Wer älter als 50 Jahre ist, soll künftig einen Brief seiner Kasse erhalten, der auf das Angebot der Früherkennungs-Untersuchung aufmerksam macht. Eine Broschüre, die über Vor- und Nachteile dieses Screenings informiert, soll die Entscheidung erleichtern, ob er oder sie teilnehmen will.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat deshalb das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) beauftragt, ein solches Einladungsschreiben sowie eine Entscheidungshilfe zu entwerfen. Diese beiden Texte hat das IQWiG jetzt in ihrer finalen Fassung veröffentlicht. Darin eingeflossen sind Vorschläge aus der Anhörung ebenso wie Ergebnisse eines weiteren Nutzertests.

Künftig Einladung durch Krankenkassen

Vorgaben einer 2013 verabschiedeten Gesetzesänderung folgend, wird die Darmkrebs-Früherkennung derzeit vom Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) reformiert:

Angelehnt an die Mammografie zur Früherkennung von Brustkrebs soll ein „organisiertes Programm“ zur Darmkrebs-Früherkennung aufgebaut werden, zu dem die jeweilige Krankenkasse ihre Versicherten künftig schriftlich einlädt.

  • Eine zentrale gesetzliche Anforderung an das neue Screening-Modell ist, dass es Versicherten eine informierte Entscheidung ermöglichen soll. 
  • Dazu sollen die Vor- aber auch die Nachteile der Früherkennung allgemein verständlich, umfassend und ausgewogen dargestellt werden.

Zu den Eckpunkten des Auftrags gehört, dass Männer ab dem Alter von 50 und Frauen ab 55 Jahren zwei Darmspiegelungen (Koloskopie) im Mindestabstand von 10 Jahren in Anspruch nehmen können.

Zudem können sie ihren Stuhl auf nicht sichtbares Blut untersuchen lassen, wobei ein neues, immunologisches Verfahren (iFOBT) zum Einsatz kommt.

Darmkrebs lässt sich früh erkennen

Wie jede Reihenuntersuchung richtet sich auch die Darmkrebs-Früherkennung an Personen, die keine Hinweise auf Darmkrebs haben.

In diesen Untersuchungen sollen zum einen langsam wachsende, „gutartige“ Darmpolypen erkannt werden, bevor sie „bösartig“ werden.

Zum anderen sollen Karzinome identifiziert werden, bevor sie Beschwerden bereiten und Absiedlungen (Metastasen) bilden. 

So kann insgesamt die Sterblichkeit (Mortalität) und die Erkrankungshäufigkeit nebst ihren Folgekomplikationen (Morbidität) gesenkt werden.

Erster Schritt: Was wollen Adressaten wissen?

In einem ersten Schritt haben die Kölner Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler qualitative Studien recherchiert und ausgewertet, die der Frage nachgingen, welche Informationsbedürfnisse Männer und Frauen in den jeweiligen Altersgruppen haben.

In einem zweiten Schritt haben sie die Texte für das Einladungsschreiben sowie für die Entscheidungshilfe verfasst. Vor allem aufgrund der Unterschiede beim Erkrankungsrisiko hat das IQWiG für Männer und Frauen jeweils eigene Entscheidungshilfen im Umfang einer 20-seitigen DIN-A5-Broschüre erarbeitet.

Erst qualitative, dann quantitative Nutzertests

Alle Texte wurden einem qualitativen Nutzertest unterzogen, und zwar sowohl mit potenziellen Empfängern als auch mit medizinischen Experten.

Anschließend verfasste das Institut Entwürfe der Materialien, die es im Juni 2016 öffentlich zur Diskussion stellte. In die jetzt als Abschlussbericht veröffentlichten Fassungen sind die Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens ebenso eingeflossen wie die des abschließenden quantitativen Nutzertests (Online-Survey) durch 1000 Männer und Frauen im fraglichen Alter.

Auch Unsicherheit muss kommuniziert werden

Die Darstellung der Vor- und Nachteile ist bei der Darmkrebs-Früherkennung noch anspruchsvoller als bei der der Mammografie zur Brustkrebsfrüherkennung. „Das Angebot beinhaltet mit dem immunologischen Stuhltest und der Koloskopie zwei verschiedene Testmethoden, deren entscheidende Vor- und Nachteile bislang nur abgeschätzt werden können“, sagt Klaus Koch. „Auch diese Unsicherheit muss kommuniziert werden“.

In den Texten werden deshalb zu den Vor- und Nachteilen zum Teil breite Zahlenspannen benannt. Ein Beispiel: Bezogen auf einen Zeitraum von zehn Jahren erkranken von 1000 Frauen im Alter von 55Jahren ohne Früherkennung acht an Darmkrebs; mit Koloskopie sind es drei bis sieben.

Im abschließenden Nutzertest hat sich gezeigt, dass diese Darstellung der Vor- und Nachteile bezogen auf 1000 Personen den Teilnehmerinnen und Teilnehmern das persönliche Risiko gut verdeutlichen kann.

Persönliche Entscheidung treffen

Insgesamt wurden die Broschüren sowohl von den Männern als auch von den Frauen als positiv bewertet. Mehrheitlich bescheinigten sie den Texten, „gut“ oder sogar „sehr gut verständlich“ zu sein. Und nach der Lektüre waren mehr Testerinnen und Tester in der Lage, Wissensfragen zum Darmkrebs zu beantworten als vorher. „Damit ist zumindest eine der wesentlichen Voraussetzung erfüllt, um eine informierte Entscheidung treffen zu können,“ kommentiert Klaus Koch, Ressortleiter Gesundheitsinformation im IQWiG. Auch ein weiteres Ziel der Broschüren scheint erfüllt zu sein: Der Mehrheit der Befragten gab an, ihnen sei beim Lesen bewusst geworden, dass sie jeweils ihre persönliche Entscheidung für oder gegen die Teilnahme am Screening treffen können.

Zum Ablauf der Berichtserstellung

In die Bearbeitung des Projekts sind sowohl externe Sachverständige in beratender Funktion eingebunden als auch externe Dienstleister, die den Nutzertest durchführten.

Den Vorbericht für dieses Projekt hatte das IQWiG im Juni 2016 veröffentlicht und zur Diskussion gestellt. Nach dem Ende des Stellungnahmeverfahrens, das auch eine mündliche Erörterung beinhaltete, wurde der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht im Oktober 2016 an den Auftraggeber versandt. Die eingereichten schriftlichen Stellungnahmen werden in einem eigenen Dokument zeitgleich mit dem Abschlussbericht publiziert.

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www.j1-untersuchung.de - Teenies Jugendalter Check-up beim Arzt

Medizin am Abend Berlin Fazit: Ticket für Teenies für den Check-up beim Arzt

Stiftung Kindergesundheit informiert über ein neues Projekt zur Verbesserung der Vorsorge im Jugendalter

Es gab im Jahr 2016 ein höchst erfreuliches Jubiläum: 


  • Die ersten Kinder, die in der Bundesrepublik an einer kostenlosen Vorsorgeuntersuchung teilnehmen durften, sind 45 Jahre alt geworden. 

1971 hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass jedes Kind bis zum (damals) vierten Lebensjahr regelmäßig an einem Früherkennungsprogramm teilnehmen konnte. Die damaligen Babys und Kleinkinder sind vermutlich längst selbst Eltern von „scheckheft-gepflegten“ Kindern geworden, berichtet die Stiftung Kindergesundheit in einer aktuellen Stellungnahme.
 
„Mit jährlich über fünf Millionen Untersuchungen von der U1 bis U9 und einer Beteiligungsrate von weit über 90 Prozent hat sich das Programm zu einem einmaligen Erfolgsmodell entwickelt“, sagt Kinder- und Jugendarzt Professor Dr. Berthold Koletzko, Vorsitzender der Stiftung Kindergesundheit. 

„Es gibt allerdings einen Schönheitsfehler: 
  • Die allen Heranwachsenden vom 12. bis zum 15. Geburtstag angebotene Jugendgesundheitsuntersuchung J1 wird von der Mehrzahl der Teenager nicht wahrgenommen. Viele wissen es nicht einmal, dass es sie gibt“.

„Null Bock“ auf den Arztbesuch
Eine aktuelle Auswertung der Abrechnungsdaten von knapp einer Million Jugendlichen, die in den Jahren 2009 bis 2014 in deutschen Arztpraxen am J1-Gesundheits-Check teilgenommen hatten, ergab zwar einen leichten Anstieg der Teilnehmerraten von 43,4 Prozent beim Geburtsjahrgang 1995 auf 47,7 Prozent beim Jahrgang 1999.  

  • Mehr als die Hälfte der teilnahmeberechtigten Jugendlichen indes lässt die J1 weiterhin links liegen

Die häufigsten Gründe sind Unkenntnis, Ängste vor der Untersuchung, fehlendes Verantwortungsbewusstsein für die eigene Gesundheit, „keine Zeit“ und „keine Lust“.

Einen Ausweg aus dem Dilemma könnten lokale und regionale Maßnahmen bieten, von denen die Jugendlichen persönlich angesprochen fühlen.

  • In Regionen nämlich, wo Behörden die Jugendlichen direkt und persönlich einladen, liegen die Teilnahmeraten durchschnittlich höher als in anderen. 

Unter Beteiligung der Stiftung Kindergesundheit wurde deshalb vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit eine mediale Informationskampagne ins Leben gerufen.

Ihr Motto lautet: „Dein Ticket zur J1“.

Die Leiterin des Projekts, Dr. med. Uta Nennstiel-Ratzel vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit berichtete auf dem diesjährigen Kongress der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin DGKJ in Hamburg:

„Zur Erforschung der Gründe waren im Vorfeld zur Informationskampagne im Großraum München qualitative Gruppeninterviews mit Jugendlichen geführt und 1500 Fragebögen an zufällig ausgewählte Eltern von 12- bis 14-Jährigen verschickt worden.

Als häufigster Grund für eine nicht wahrgenommene J1 wurde von beiden Gruppen angegeben, dass die J1 nicht bekannt sei. Vor diesem Hintergrund wurde eine mediale Informationskampagne zur J1 konzipiert, die von der Bayerischen Staatsregierung finanziert wird“.

Spot im Web und in den Netzwerken
Das Projekt nutzt mehrere Wege, um die Informationen an die Zielgruppe heranzutragen:

Als Teil der crossmedialen Kampagne wurde ein Spot entwickelt, in dem anhand von identifikationsstiftenden Comicfiguren die Grundzüge und Vorteile der J1 für Jugendliche dargestellt werden. Die Gestaltung orientiert sich an der aktuellen Lebenswirklichkeit der Zielgruppe und vermittelt ein positives und optimistisches Gefühl. Der Spot wird auf der eigenen Webseite

www.j1-untersuchung.de gezeigt und in sozialen Netzwerken verbreitet.

Die Comicfiguren des Spots sind zudem Grundlage eines Flyers mit Informationen über die Gesundheitsuntersuchung J1. Das Faltblatt enthält außerdem ein Ticket zum Abreißen, das über die zur Untersuchung erforderlichen Unterlagen (Impfpass, Versichertenkarte) informiert und zum Arztbesuch mitgenommen werden kann (nicht muss!).

Ob die Kampagne ihr Ziel erreicht, wird in drei bayerischen Landkreisen wissenschaftlich evaluiert: 

In einem der Landkreise werden die Jugendlichen mit einem Brief nach Hause an die J1 erinnert, in einem anderen erhalten sie eine Informationsbroschüre in der Schule, im dritten werden beide Wege gewählt. Der Flyer mit dem Ticket für die J1 liegt jedem Schreiben bei.

Nach Ende der Kampagne wird der Effekt der Interventionen anhand der Abrechnungsdaten in den Interventions- und Kontrolllandkreisen verglichen. Zusätzlich werden die von den Jugendlichen zur J1-Untersuchung mitgebrachten Tickets bei den Ärzten eingesammelt und ausgewertet.

Zehn „U“s und ein „J“
In dem ersten, noch blauen Vorsorgeheft waren sieben Untersuchungstermine enthalten, das heutige gelbe Heft beinhaltet zehn „U“s und ein „J“.

Viele Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für eine „J2“, die für 16 bis 17 Jahre alte Jugendliche angeboten wird.

Doch nicht nur die Zahl, sondern auch die Qualität der Vorsorgeuntersuchungen hat sich in den letzten 45 Jahren erheblich verbessert, berichtet die Stiftung Kindergesundheit. Am Anfang kreuzten die Ärzte nur an, ob bestimmte Organbereiche „auffällig“ waren, heute enthält das Untersuchungsheft dagegen eine regelrechte Checkliste, die – etwa nach einem Arztwechsel – jedem neuen Arzt und auch den Eltern eventuell verdächtige Befunde genau anzeigt.

Die Stiftung Kindergesundheit appelliert an alle Eltern, nach Möglichkeit von allen Vorsorgeuntersuchungen für ihr Kind Gebrauch zu machen. Professor Berthold Koletzko:

„Jede einzelne Vorsorge ist wichtig und kommt der Gesundheit Ihres Kindes zugute“.

Diese Vorsorgen werden von allen Krankenkassen bezahlt

U1 Neugeborenen-Erstuntersuchung
Kontrolle von Hautfarbe, Atmung, Muskeltätigkeit, Herzschlag und Reflexen, Screening zur Früherkennung angeborener Stoffwechseldefekte und endokriner Störungen, Hörscreening zur Erkennung beidseitiger Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 dB.

U2 3. – 10. Lebenstag
Untersuchung von Motorik, Sinnesorganen und Hüften.

U3 4. – 5. Lebenswoche
Prüfung der altersgemäßen Entwicklung der Reflexe, der Motorik, des Gewichts und der Reaktionen, Untersuchung der Organe und der Hüften, Abfrage des Trinkverhaltens.

U4 3. – 4. Lebensmonat
Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem.

U5 6. – 7. Lebensmonat
Untersuchung der Organe, Sinnesorgane, Geschlechtsorgane und der Haut, von Wachstum, Motorik und Nervensystem.

U6 10. – 12. Lebensmonat
Kontrolle der geistigen Entwicklung, der Sinnesorgane und der Bewegungsfähigkeit.

U7 21. – 24. Lebensmonat
Test der sprachlichen Entwicklung, Feinmotorik und Körperbeherrschung.

U7a 34. – 36. Lebensmonat
Frühzeitige Erkennung von Sehstörungen und sonstigen Auffälligkeiten.

U8 46. – 48. Lebensmonat
Intensive Prüfung der Entwicklung von Sprache, Aussprache und Verhalten, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen im Vorschulalter gezielt behandeln zu können.

U9 60. – 64. Lebensmonat
Prüfung der Motorik und Sprachentwicklung, um eventuelle Krankheiten und Fehlentwicklungen vor dem Schuleintritt zu erkennen und zu heilen.

J1 13. – 14. Lebensjahr
Untersuchung u. a. auf auffällige seelische Entwicklungen/ Verhaltensstörungen, Schulleistungsprobleme, Hautprobleme, gesundheitsgefährdendes Verhalten (Rauchen, Alkohol- und Drogenkonsum), Störung des Wachstums und der körperlichen Entwicklung, Erkrankungen der Hals-, Brust- und Bauchorgane. Beantwortung von Fragen der Jugendlichen bezüglich des Sexualverhaltens. Erhebung und ggf. Aktualisierung des Impfstatus.

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Gesundheit am Arbeitsplatz

Medizin am Abend Berlin Fazit: Anreizsystemen für mehr Gesundheit am Arbeitsplatz 

Es ist im Prinzip immer gut, wenn sich ein Unternehmen um die Gesundheit seiner Mitarbeiter sorgt.

Allerdings kommt es sehr auf das Wie an, ob dieses Engagement im Sinne aller Beteiligten ausfällt.

  • Anreizsysteme, die alleine eine hohe Präsenz belohnen, wirken lediglich kurzfristig so, wie es das Unternehmen wünscht. 

Zuschüsse für gesundes Kantinenessen oder fürs Fitnessstudio sind auf Dauer betrachtet sinnvoller.

Obendrein lassen sie dem Mitarbeiter seine Entscheidungsfreiheit.

Anreizsysteme wirken fast immer zweischneidig. Sie gaukeln Entscheidungsfreiheit häufig lediglich vor.

Aber wer sich nicht gläsern macht, zahlt eben mehr, wie etwa bei der Kfz-Versicherung.

Das Thema Gesundheit ist besonders sensibel. Wann ist es so weit, dass die Krankenkasse das Tragen von Fitnessbändern oder Smartwatches belohnt? Oder auch bestraft, weil das Tracking den Urlaub in Schwarzafrika offenbart - ein erhöhtes Risiko für die Gesundheit.

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Diabetes: Osteoporose-Knochenbruch oder knochenstabilisierende Medikamente

Medizin am Abend Berlin Fazit: Diabetes geht auch auf die Knochen: Osteoporose vorbeugen, Brüche vermeiden

Osteoporose ist in Deutschland weit verbreitet: 

Etwa 6,3 Millionen sind davon betroffen. 

Die Techniker Krankenkasse fand im Jahr 2009 bei nahezu einem Viertel der über 50-jährigen Frauen einen Osteoporose-bedingten Knochenbruch oder knochenstabilisierende Medikamente. 

  • Auch Menschen mit Diabetes haben ein erhöhtes Osteoporoserisiko und dadurch auch für Knochenbrüche. 

Diese können Folgeerkrankungen wie Immobilität, Lungenentzündungen oder Langzeitbehinderung nach sich ziehen. 

  • Sie sind mit erheblichen Behandlungskosten und einem erhöhten Sterberisiko verbunden. 

Ursache für Osteoporose kann ein Vitamin-D-Mangel sein. 

Aber auch einzelne Diabetes-Medikamente können die Knochengesundheit schwächen 
 
Deshalb sollten Menschen mit Diabetes frühzeitig gezielt auf Osteoporose untersucht und behandelt werden. 


Dies war ein Themenschwerpunkt der 10. Herbsttagung der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG). Die Tagung fand unter dem Motto „Diabetes und Familie: Vorbeugen – Erkennen – Entlasten“ vom 11. bis 12. November 2016 im NCC NürnbergConvention Center in Nürnberg statt.

Die Stabilität des menschlichen Knochens ist erblich angelegt und wird durch Umweltfaktoren bereits früh beeinflusst.

Im frühen Erwachsenenalter ist die Knochendichte am höchsten und nimmt im weiteren Leben langsam ab.

Ein Diabetes mellitus kann den Abbau beschleunigen und – insbesondere mit längerer Diabetesdauer – Knochenbrüche begünstigen. 

„Hierbei spielt eine Rolle, ob die Menschen sich weniger körperlich bewegen, der Diabetes gut oder schlecht eingestellt ist, welche Diabetesmedikamente eingenommen werden und ob ein Vitamin-D-Mangel besteht“, sagt Professor Dr. med. Klaus Badenhoop, Tagungspräsident der Diabetes Herbsttagung in Nürnberg und Diabetologe aus Frankfurt am Main. 
  • Dabei komme ein Vitamin-D-Mangel auch bei Gesunden nicht selten vor, sei aber bei Diabetes besonders häufig. 
Niedrige Vitamin D Konzentrationen kommen besonders bei älteren Menschen vor.

Neben der Nahrungsaufnahme wird ein Großteil des täglichen Vitamin-D-Bedarfes vom Körper durch die Haut hergestellt.

Heute gehört Vitamin D aufgrund der gesicherten Wirkungen auf den Knochenstoffwechsel zur Basistherapie der Osteoporose. 

„Darüber hinaus gilt ein Vitamin-D-Mangel als Risikofaktor verschiedener anderer chronischer Erkrankungen“, erklärt Professor Badenhoop. Derzeit werde auch erforscht, ob ein Vitamin D Mangel sogar die Entwicklung eines Diabetes Typ 1 im Jugendalter beeinflusst.

  • Schon jetzt könne aber gesagt werden, dass ein Vitamin-D-Mangel bei bestehendem Diabetes mellitus vermieden und behandelt werden muss. 
 „Menschen mit Diabetes, egal ob Typ 1 oder 2 sollten gerade im Alter nicht warten, bis es zu Knochenbrüchen gekommen ist“, warnt Professor Badenhoop: „Ein Bluttest beim Hausarzt kann den Mangel rasch feststellen und eine frühzeitige Behandlung kann Spätschäden vermeiden.“

Im Rahmen der Kongress-Konferenz der 10. Diabetes Herbsttagung am 11. November 2016 in Nürnberg stellte Professor Badenhoop neue Erkenntnisse zu Osteoporose bei Diabetes vor.

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77.500 Menschen nicht krankenversichert

Medizin am Abend Fazit

Ungeachtet der seit Jahren in Deutschland geltenden Krankenversicherungspflicht sind hochgerechnet noch immer rund 77.500 Menschen nicht versichert.

Durch gesetzliche Anreize konnte die Zahl der Nichtversicherten in den vergangenen Jahren allerdings schon deutlich gesenkt werden, wie Staatssekretärin Ingrid Fischbach (CDU) am Mittwoch (gestern) im Gesundheitsausschuss berichtete.

Demnach lag die Zahl der Nichtversicherten im Jahre 2003 noch bei rund 188.000 Fällen, 2011 waren es rund 137.000. 

Seit April 2007 gilt in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) eine Versicherungspflicht, in der Privaten Krankenversicherung (PKV) seit Anfang 2009.

Wer der Versicherungspflicht verspätet nachkam, musste zunächst zusätzlich zu den offenen Beiträgen einen Säumniszuschlag in Höhe von fünf Prozent pro Monat zahlen. Dies führte zu einer enormen Anhäufung von Beitragsschulden.

In der Folge beschloss der Bundestag 2013 das "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung".

Das Gesetz beinhaltete eine Stichtagsregelung, wonach Nichtversicherte, die bis Ende 2013 bei einer Krankenkasse eine Mitgliedschaft beantragten, von Säumniszuschlägen und Altbeiträgen befreit wurden. 

Wer sich erst ab 2014 versicherte, musste Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent entrichten.

Zudem sollten die Kassen den Neuversicherten die nachzuzahlenden Beiträge angemessen ermäßigen. 

In der PKV wurde ein Notlagentarif eingeführt.

Bis August 2014 kamen den Angaben zufolge rund 55.000 bis dahin Nichtversicherte neu in die GKV.

Hinzu kommen rund 4.500 Nichtversicherte, die bis Ende 2013 in die PKV wechselten.

Unter den bis heute nicht krankenversicherten Menschen in Deutschland sind laut Fischbach viele Ausländer.

Das gelte zum Beispiel für EU-Zuwanderer aus Rumänien und Bulgarien. In vielen Fällen sei hier die Vorversicherung nicht ohne weiteres zu ermitteln.

Hinzu kommen Asylbewerber und Personen ohne Asylantrag, die sich in Deutschland ausreisepflichtig aufhalten. 

Nach einer Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) im März 2015 sind die eingeschränkten Grundleistungen nun auf 15 Monate beschränkt, während es zuvor 48 Monate waren.

In den ersten 15 Monaten bekommen Flüchtlinge lediglich eine Akut- und Schmerzversorgung. Anschließend haben sie Anspruch auf eine Versorgung auf GKV-Niveau.

Das gilt auch für psychotherapeutische Behandlungen.

Eine weitere Gruppe von Nichtversicherten sind Obdachlose und sogenannte kleine Selbstständige, die offenkundig nicht in der Lage sind, ihre Beiträge zu zahlen. 

Fischbach merkte an, in einigen Fällen sei den Betroffenen womöglich nicht klar gewesen, dass es mit der befristeten Beitragsamnestie eine sehr günstige Rückkehrmöglichkeit in die Krankenversicherung gegeben habe.

Aut-idem Regelung (deutsch: „oder ein Gleiches“)

Medizin am Abend Fazit:    Regelung für Arzneien bleibt

Die Bundesregierung lehnt es ab, die Aut-idem Regelung für einzelne Patientengruppe aufzuheben. 

Das wurde während der öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am Montag (gestern) deutlich. Die Regelung zu „aut idem“ (deutsch: „oder ein Gleiches“) verpflichtet Apotheker, statt des vom Arzt verschriebenen Arzneimittels ein wirkstoffgleiches Mittel an den Patienten auszugeben, für das dessen Krankenkasse einen Rabattvertrag mit dem Arzneimittelhersteller hat.

Nach Ansicht von Annette Widmann-Mauz (CDU), Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesgesundheitsministerium (BMG), hat sich die seit 13 Jahren geltende Regelung bewährt. „Wir sehen keinen Änderungsbedarf“, machte Widmann-Mauz deutlich und stellte sich so gegen eine vom Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, Friedrich-Wilhelm Mehrhoff, eingebrachte Petition. 

Darin hatte Mehrhoff die Forderung erhoben, Parkinsonpatienten von dieser Regelung auszunehmen. Die Betroffenen, so die Argumentation des Petenten, litten unter anderem unter Problemen der Magen-Darm-Motorik. 

Dies führe dazu, dass Generika-Medikamente mit den gleichen Wirkstoffen, „die aber in ihrer Bio-Äquivalenz bis zu 30 Prozent von anderen Präparaten abweichen dürfen“, für Parkinsonkranke nicht verkraftbar seien.

„Das unterscheidet die Erkrankung von anderen chronischen Krankheiten“, sagte der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung.

Zugleich machte er deutlich, dass es nicht das Ziel der Petition sei, statt Generika teure Originalmedikamente verschrieben zu bekommen.

Es gehe vielmehr darum, dass die Patienten in der ambulanten Betreuung die Medikamente erhalten können, auf die sie im stationären Bereich eingestellt worden seien. 

Die Gesundheitsstaatssekretärin verwies darauf, dass die Verträglichkeit von Medikamenten durch den Gemeinsamen Bundesausschuss - bestehend aus Vertretern von Ärzten und Krankenkassen - gewissenhaft geprüft werde. Das BMG, so Widmann-Mauz weiter, mische sich nicht in derartige Fragen der Bewertung ein. „Wir führen die Rechtsaufsicht und prüfen, ob alles formal korrekt zu geht, haben aber keine Fachaufsicht“, stellte sie klar. Mit diesem Vorgehen sei man bislang immer gut gefahren, fügte sie hinzu.

Außerdem verwies die CDU-Politikerin auf die Möglichkeit der Ärzte, im konkreten Fall Verschreibungen von der Aut-idem Regelung zu befreien. 

Dem Einwand des Petenten, Ärzte müssten in solchen Fällen Regressanforderungen fürchten, hielt sie entgegen, dass einer solchen Forderung seitens der Krankenkassen immer ein „Beratungsgespräch“ mit dem Arzt vorausgehen müsse, bei dem auf die konkrete individuelle Situation des Patienten eingegangen werden könne.

Die Realität, so der Geschäftsführer der Deutschen Parkinson-Vereinigung, sehe aber anders aus. Ärzte fürchteten schlichtweg den hohen bürokratischen Aufwand, wenn sie die Aut-idem Regelung außer Kraft setzen.

Der Aussage der Staatssekretärin, wonach von einem ständigen Wechsel der Medikamente angesichts der zweijährigen Mindestlaufzeit der Rabattverträge nicht die Rede sein könne, entgegnete Mehrhoff, in der Realität komme es dennoch zu einen häufigen Austausch. Was die Rolle des Gemeinsamen Bundesausschusses angeht, so vertrat der Petent die Ansicht, die Bewertung des Ausschusses von Medikamenten auf Basis der Wirkstoffe sei „für viele Indikationen folgerichtig und logisch“.

Laut Mehrhoff gelte dies aber nicht für Parkinsonpatienten.