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Wir wollen dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber nicht ihn umbringen

Medizin am Abend Ausgangspunkt


Montgomery:

Wir wollen dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber nicht ihn umbringen

Interview mit:Prof. Dr. Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Bundesärztekammer
Bericht von:Christiane Meier
Quelle:ARD
Sendung:Morgenmagazin
Erscheinungsdatum:Mi, 17.06.2015, 07:37


Frage: Sie haben den Standpunkt der Ärzte im Sinn... Ist es nicht viel wichtiger, den mündigen Patienten im Blick zu haben und zu sagen, der soll doch selber entscheiden, wie er stirbt.
Antwort: Ja, das soll er auch. Er soll auch selber entscheiden dürfen, wie er stirbt. Aber er muss dazu nicht die Hilfe eines Arztes in Anspruch nehmen.
Wir Ärzte halten es mit unserer Garantenpflicht gegenüber den Patienten, die im Artikel 1, Absatz 2 unserer Berufsordnung klar geregelt ist: "Der Arzt soll das Leben erhalten", nicht für vereinbar, dass der Arzt als Sterbehelfer an das Bett eines Patienten tritt, um ein Leben zu beenden.
Man soll nicht durch den Arzt sterben, aber an der Hand des Arztes in den Tod begleitet werden. Das ist unser Ziel.
Frage:... Wollen Sie denn das Strafrecht für Ärzte verschärfen?
Antwort: Genau das ist es ja. Wir wollen eben in der Stunde des Todes dabei sein und dem Patienten helfen, ihn begleiten, aber nicht ihn umbringen.
Deswegen gibt es heute in der Palliativmedizin Methoden der Schmerzbekämpfung, Schmerzbegrenzung. Es geht... ja auch um Ekel, um unwürdige Lebensverhältnisse, um Autonomie, um Selbstbestimmung. Da kann manchmal ein danebensitzender Arzt mehr helfen als ein tötender Arzt.
Frage:... Warum kann ein Arzt nicht dem Patienten helfen, einen selbstbestimmten Tod zu wählen?
Antwort: Wenn wir die ärztliche Sterbehilfe zu einem Normaltatbestand unseres täglichen Umgangs machen würden, würde das zu einem gesellschaftlichen Anspruch, wie wir das in Holland, in Belgien, in vielen anderen Ländern erleben. Dann würden Menschen auch aus sozialem Druck heraus gedrängt werden, den schnellen Exit statt das würdevolle Ende eines Lebens in palliativmedizinischer und Hospizbegleitung zu wählen. Und das ist einfach mit dem Grundauftrag der Ärzte... nicht vereinbar.
Frage: Sprechen Sie da nicht den Ärzten die Fähigkeit ab, sich von so etwas zu distanzieren...?
Antwort: Ich spreche gar keinem Arzt... etwas ab... Aufgabe des Arztes ist es, möglichst immer zu helfen, zu heilen, wo immer er kann, auch zu lindern so oft es nur irgend geht, aber nie zu töten.
Frage:...Wer soll es denn dann machen, wenn nicht die Ärzte?
Antwort: Das muss der Patient schon selber entscheiden. Wir werden mit Sicherheit nur über unsere eigene ärztliche Rolle und unser Verhältnis zum Patienten reden können. Der Gesetzgeber muss die Frage beantworten.
Und wenn ich mir einen Bezug auf den letzten Gesetzentwurf von Herrn Hintze erlauben darf: Dort steht im letzten Satz ja drin, dass der Arzt bei diesen Maßnahmen dabei sein soll... Ein guter Arzt wird nicht mit einem Schierlingsbecher oder einem Tablettenbecher dem Patienten entgegenkommen und dann daneben sitzen, während der den trinkt. Dafür gibt es andere Methoden.
Damit hätten wir in Deutschland die Tötung auf Verlangen. Das ist letztlich das Ziel des Gesetzentwurfes von Herrn Hintze. Und deswegen lehne ich den ab...
Man muss die Dinge vom Ende her denken. Und wenn das in seinem Gesetzentwurf so drinsteht, muss er auch damit leben, dass ich sage, dieser Gesetzentwurf - bei allem Respekt vor Herrn Hintze und Herrn Lauterbauch - führt am Ende in die Tötung auf Verlangen. Und deswegen ändert er grundsätzlich etwas an dem Verhältnis von Patienten und Ärzten in Deutschland.
Frage: Sie stimmen anscheinend dann dem Gesetzentwurf zu, der vorsieht, dass man die geschäftsmäßige Beihilfe - und das würde auch Onkologen betreffen... - stoppt.
Antwort:... Geschäftsmäßig sind diejenigen, die... den Tod bringen, um damit Geld zu verdienen. Ein Onkologe, der maximale Schmerztherapie betreibt, der Palliativmedizin betreibt, wäre davon überhaupt nicht betroffen. Das ist auch so eine der Falschdarstellungen, die man im Rahmen dieser Gesetze manchmal so hört.

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