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Versorgungsstärkungsgesetz

Der Berufsverband der deutschen Chirurgen warnt die Politik eindringlich davor, das sogenannte Versorgungsstärkungsgesetz in seinem bisherigen Entwurf beizubehalten. Die Versorgung der Bürger wird hierbei eher geschwächt. Leidtragende sind die Patienten!

1. Thema Wartezeiten: die Praxis-Wartezeitenverkürzung ist eine rein populistische Maßnahme. Wer nicht zeitnah einen Termin bekommt, soll über die "Servicestelle" einen Termin angeboten bekommen. Die freie Arztwahl ist damit dann aber außer Kraft gesetzt, weil dieser Arzt genommen werden muss. Nach vier Wochen ohne Termin sollen Patienten sogar ambulant in einer Klinik behandelt werden. Nur: wer soll den Patienten dort behandeln? Der Oberarzt, der dringend auf Station gebraucht wird? Zusätzliche Ärzte? Nichts steht im Entwurf wie, was, durch wen finanziert werden soll. Die Kliniken selbst sind zum Notfall geworden, haben nicht genug Personal, rund 50 Prozent schreiben rote Zahlen, 30% stehen vor dem Aus! 2. Thema Facharzt-Standard: Der Facharztstandard kann nach dem Gesetz-Entwurf in keiner Weise mehr gewährleistet werden. Die von der Service-Stelle an ein Krankenhaus verwiesenen Patienten hätten nicht einmal die Garantie, dass sie dort von einem Facharzt behandelt werden. Dazu heißt es im Entwurf lapidar: "Die Behandlung im Krankenhaus hat nicht zwingend durch Ärzte mit einer abgeschlossenen Facharztweiterbildung zu erfolgen."
3. Thema Zweitmeinung: die Politik wirbt für das Recht auf eine medizinische Zweitmeinung. Dies ist nicht neu, jeder Patient hat heute schon das Recht auf eine Zweitmeinung. Eine Zweitmeinung erfordert Zeit und ist eine medizinische Leistung, welche nur von Fachleuten erbracht werden kann. Dokumentation und Honorierung müssen geregelt werden. Es muss vermieden werden, dass der medizinische Dienst der Krankenkassen eine Zweitmeinung anbietet. Denn der medizinische Dienst ist Partei und nur allzu leicht könnten ökonomische Überlegungen im Sinne der Kosteneinsparung in die Auskünfte eingehen. 
4. Thema Abbau von Arztsitzen: die Politik will massiv Arztsitze abbauen. In relativ kurzer Zeit würden 25.000 Praxen wegfallen. Für die Patienten bedeutet dies weitere Wege, längere Wartezeiten, Verlust ihres Vertrauens-Arztes, Einschränkung der Arztwahl. Für die Ärzte bedeutet es einen staatlichen Eingriff in die Eigentumsrechte. Wie soll die flächendeckende, wohnortnahe Versorgung so gesichert werden? 5. Thema Medizinische Versorgungszentren: Um die Versorgung in der Fläche zu gewährleisten, sollen die Gemeinden das Recht erhalten, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) zu eröffnen. Dieses Recht wurde jedoch den Kliniken längst schon zugestanden. Finanzierung? Fehlanzeige! Nicht für die Kliniken und schon gar nicht für die in entlegeneren Gebieten oft finanzschwachen Gemeinden. Was dies auf Dauer für die Patienten bedeuten würde ist nicht abzusehen. Mit freier Arztwahl oder kürzeren Wartezeiten ist dann jedenfalls nicht mehr zu rechnen.

Einziger Ausweg aus dem Dilemma: eine wirklich gute funktionierende Sektor übergreifende Versorgung - eine Verzahnung zwischen ambulantem und stationärem Sektor. Niedergelassene Fachärzte müssen eng mit ihren Kollegen in den Kliniken kooperieren, ohne überflüssige Doppeluntersuchungen, zeitnah im Management. Der Patient würde sich aufgehoben fühlen und nicht wie ein Ping-Pong-Ball über sinnlose bürokratische Grenzen wechseln müssen.
Allein Patientenströme durch Gesetze lenken zu wollen, ohne die erforderlichen strukturellen Voraussetzungen zu schaffen, ist nicht möglich! Ärzte und Politiker gehören an einen Tisch, wenn solch wichtige Gesetze entworfen werden.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Kathrin Reisinger Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Fon: 030/28004-200 Fax: 030/28004-109 Mobil: 0160/3621563 

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