Qualitätszirkel Niren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Singende Krankenhäuser

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

aps-ev + Schlichtungsstelle

jkb

DHZB + Charité

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

FORTA

CIRS Bayern

Gender Medizin

lebensmittelwarnung.de

idw

GKV-Finanzreformgesetzes

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen stehen vor dem nächsten Preiswettbewerb. Mit Inkrafttreten des neuen GKV-Finanzreformgesetzes müssen sich die Krankenkassen der Herausforderung stellen, den so genannten kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu kalkulieren.

"Wir gehen davon aus, dass viele Gesetzliche Krankenkassen ihre neuen Beitragssätze so spät wie möglich mitteilen werden. Nach unseren Informationen arbeiten sie derzeit mit Hochdruck an ihrer Kalkulation für 2015, die sie bis zum 24.11.2014 beim Bundesversicherungsamt einreichen müssen", erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das führende Online-Portal www.gesetzlichekrankenkassen.de betreibt. Allen unter Bundesaufsicht stehenden Kassen soll dann am 10.12.2014 mitgeteilt werden, ob der vorgesehene Zusatzbeitrag genehmigt werden kann oder wieviel die Aufsicht als angemessen ansieht.

Thomas Adolph geht davon aus, dass sich vorher nur die wenigsten Krankenkassen öffentlich festlegen werden. Aber auch mit Antwort der Aufsicht werden sicherlich nicht alle Kassen gleichzeitig ihre neuen Beiträge bekannt geben. Nach internen Ankündigungen wollen einige Kassen erst kurz vor Weihnachten oder sogar erst kurz vor Silvester "aus der Deckung kommen". Das wäre dann wohl auch rechtlich gedeckt, da die Kassen ihre Zusatzbeiträge einen Monat vor Inkrafttreten bekanntgeben müssen und die Kassenbeiträge erst am drittletzten Tag des Monats fällig sind.

"Gerade teurere Krankenkassen dürften die Bekanntgabe ihrer Beiträge solange hinaus zögern, wie es geht. Wir rechnen damit, kurz vor Weihnachten etwa 90 Prozent der neuen Beiträge auf unserem Portal zu haben. Eine endgültige Übersicht wird es aber wahrscheinlich erst am 02. Januar geben", so Adolph weiter. "Es wird aber nicht nur zu neuen Beiträgen kommen, sondern auch zu Veränderungen bei den Leistungen, die sich möglicherweise bei der einen oder anderen Kasse reduzieren könnten. Denn wie sollte sie sonst den vom Wettbewerb geforderten, möglichst geringen Zusatzbeitrag verkraften?"
Eine erste rühmliche Ausnahme stellen die unter Landesaufsicht stehende AOK Plus und die AOK Sachsen-Anhalt dar - diese haben bereits ihren Zusatzbeitrag für 2015 bekannt gegeben: Nur 0,3% wird dieser bei den beiden AOKn betragen und damit deutlich unter dem vom Schätzerkreis festgelegten, durchschnittlichen Zusatzbeitrag von 0,9 Prozentpunkten liegen. Gutverdiener können hier also rund 20 Euro pro Monat im Vergleich zum Durchschnitt sparen.

Zum Informationsdienst www.gesetzlichekrankenkassen.de / www.kassensuche.de:

Die Kassensuche GmbH ist Betreiberin der führenden Online-Plattform zu den Gesetzlichen Krankenkassen www.gesetzlichekrankenkassen.de sowie des Vermittlerportals www.makleraktiv.de. Mittels einer interaktiven Kassensuche können Nutzer genau die ihren Anforderungen entsprechende Krankenkasse finden. Hintergrundinformationen zum Krankenversicherungssystem, zu gesetzlichen Leistungen, Zusatzversicherungen sowie Hinweise zum Kassenwechsel mit Musterschreiben und vieles mehr sind hier kostenfrei abrufbar. Die Kassensuche GmbH kooperiert mit namhaften Onlinemedien wie z.B. focus.de und stern.de, auf deren Seiten die interaktive Krankenkassensuche ebenfalls bereits eingebunden ist.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Kassensuche GmbH Vilbeler Landstraße 186, 60388 Frankfurt Inga Oldewurtel Tel. 0176-62261897

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen