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Prof. Ingo Eitel: Implantierter Defibrillator -

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Unnötige Eingriffe vermeiden – neue DZHK-Studie 

Untersucht, wem ein implantierter Defibrillator wirklich nutzt

Zum Schutz vor dem plötzlichen Herztod bekommen zurzeit alle Patienten mit einer schweren Herzschwäche, bei der die Pumpleistung des Herzens hochgradig eingeschränkt ist, einen Defibrillator implantiert. 

  • Doch der Eingriff ist riskant und häufig unnötig. 

Jährlich löst das Gerät nur bei rund fünf Prozent der Patienten einen lebensrettenden elektrischen Schock aus. 

Eine Studie des Deutschen Zentrums für Herz-Kreislauf-Forschung (DZHK) überprüft nun, ob Ärzte mithilfe einer Magnetresonanztomographie des Herzens schon vor dem Eingriff besser beantworten können, welche Herzschwäche-Patienten von einem implantierten Defibrillator profitieren. 

 Prof. Ingo Eitel leitet eine DZHK-Studie, die untersucht, welche Herzschwäche-Patienten von einem Defibrillator profitieren.

 Prof. Ingo Eitel leitet eine DZHK-Studie, die untersucht, welche Herzschwäche-Patienten von einem Defibrillator profitieren. Foto: privat

Je schwächer das Herz, umso häufiger treten lebensbedrohliche Rhythmusstörungen auf. 

Ein Defibrillator erkennt den unregelmäßigen Takt und feuert elektrische Signale ab, die das Herz wieder geordnet schlagen lassen. 

  • Neue Studien zeigen, dass Patienten mit einer bestimmten Form der Herzschwäche, der nicht-ischämischen dilatativen Kardiomyopathie (NIDCM), mit einem implantierten Defi keinen Überlebensvorteil haben, obwohl die Pumpleistung des Herzens stark eingeschränkt ist

„Vielen Patienten profitieren von den verbesserten Medikamenten“, sagt Professor Ingo Eitel, Direktor des Universitären Herzzentrums Lübeck und Leiter der DZHK-Studie CMR-ICD-DZHK22. 

  • Das gilt jedoch nicht für alle, denn innerhalb von fünf Jahren sterben ca. 30 Prozent von ihnen an einem durch bösartige Rhythmusstörungen ausgelösten plötzlichen Herztod.

Erhöhtes Risiko bei vernarbten Herzen

Mit der neuen DZHK-Studie wollen die Forscher deshalb herausfinden, ob ein vernarbtes Herz bei NIDCM-Patienten ein zusätzliches Kriterium sein könnte, mit dem die Ärzte erkennen können, wer einen Defi benötigt.  

Denn die gefährlichen Herzrhythmusstörungen treten besonders dann auf, wenn der Herzmuskel vernarbt ist

Solche auch Fibrose genannten Vernarbungen, kann man heute mithilfe der Magnetresonanztomographie (MRT) feststellen. 

In der Studie untersuchen die Ärzte alle Patienten mit einer nicht-ischämischen dilatativen Kardiomyopathie und einer dauerhaft stark reduzierten Pumpleistung mit dem MRT. 

Patienten mit einem vernarbten Herzen werden dann in zwei Gruppen eingeteilt: Eine Gruppe erhält einen Defibrillator, die andere nicht. Parallel werden die Studienteilnehmer gemäß den aktuellen Leitlinien zur Herzschwäche-Therapie optimal versorgt. 760 Patienten sollen an der fünfjährigen Studie teilnehmen, die an bis zu 60 Zentren in Deutschland geplant ist.

Fehlschocks können zu Depressionen führen

„Beim implantierten Defibrillator zeigt sich einmal mehr, wie wichtig eine auf den einzelnen Patienten abgestimmte Therapie bei Herzschwäche ist. 

Denn diese Erkrankung hat viele Ursachen und wirkt sich dementsprechend unterschiedlich aus“, so Eitel. 

Sollte sich die Hypothese der DZHK-Wissenschaftler bestätigen, könnten unnötige Defi-Implantationen bei NIDCM-Patienten zukünftig vermieden werden und damit auch unnötige Risiken: 

„Ein großes Problem sind Fehlschocks, bei denen der Defibrillator ohne Grund auslöst. 

Sie sind psychisch sehr belastend und können den Patienten traumatisieren, sodass Angststörungen und Depressionen entstehen“, sagt Eitel. 

Außerdem können Komplikationen auftreten, wenn das Gerät implantiert wird oder die Batterien ausgetauscht werden müssen.“

Positive Ergebnisse der Studie würden auch die Behandlungs-Leitlinien für diese Form der Herzschwäche verändern.

Studientitel: Cardiac Magnetic Resonance guidance of Implantable Cardioverter Defibrillator implantation in non-ischaemic dilated cardiomyopathy (CMR-ICD-DZHK23)

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Studienkoordinator: Prof. Ingo Eitel, Direktor, Medizinische Klinik II (Kardiologie, Angiologie, Intensivmedizin), Universitäres Herzzentrum Lübeck, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Lübeck, Ingo.Eitel(at)uksh.de

Potsdamer Str. 58
10785 Berlin
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Christine Vollgraf
Telefon: 030 3465 52902
E-Mail-Adresse: christine.vollgraf@dzhk.de

Sarah Mempel
Telefon: 030 3465 529-18
E-Mail-Adresse: sarah.mempel@dzhk.de

 

 

Prof. Dr. Volkmar Falk + PD Dr. med. Alexander Meyer: Herz-Kreislauferkrankungen - KI

Medizinam Abend Berlin - MaAB-Fazit: MData Science-Professur für Alexander Meyer

PD Dr. med. Alexander Meyer, Informatiker und in Ausbildung zum Facharzt für Herzchirurgie am Deutschen Herzzentrum Berlin, wurde zum W2-Professor an der Charité – Universitätsmedizin Berlin berufen. Schwerpunkt der Professur ist die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Data Science in der kardiovaskulären Medizin.

Alexander Meyer hat unter anderem ein System zur Vorhersage von Komplikationen nach einer Herzoperation entwickelt. Es ermöglicht Ärztinnen und Ärzten eine frühzeitige Reaktion, noch bevor erste Symptome auftreten. 

 PD Dr. med. Alexander Meyer

 PD Dr. med. Alexander Meyer Philipp Külker / DHZB DHZB

 PD Dr. med. Alexander Meyer, in Ausbildung zum Facharzt für Herzchirurgie und Chief Medical Information Officer (CMIO) am Deutschen Herzzentrum Berlin (DHZB), wurde zum W2-Professor für „Clinical Applications of AI and Data Science“ an der Charité – Universitätsmedizin Berlin berufen.

Wissenschaftlicher Schwerpunkt der Professur ist die Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) und Data Science in der klinischen kardiovaskulären Medizin. Sie wird vom DHZB finanziert und vom Berlin Institute for the Foundations of Learning and Data an der TU Berlin (BIFOLD) ausgestattet, für das Alexander Meyer seit 2018 als Principal Investigator tätig ist.

Alexander Meyer absolvierte eine Berufsausbildung zum Fachinformatiker und war zwei Jahre als Software-Entwickler tätig, bevor er ein Medizinstudium an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main aufnahm. Nach seiner Approbation im Jahr 2012 begann er seine Facharztausbildung an der Kerckhoff-Klinik in Bad Nauheim. 2015 wechselte er an die Klinik für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie am DHZB unter Leitung von Prof. Dr. med. Volkmar Falk.

Zeitgleich mit seiner medizinischen Karriere startete Alexander Meyer auch seine Forschungs- und Entwicklungstätigkeit im Bereich der medizinischen Digitalisierung. Wesentlicher Schwerpunkt dabei ist die Extraktion relevanter klinischer Informationen aus der Menge erhobener Routinedaten.

Im Januar 2017 wurde Alexander Meyer in das dreijährige Clinician Scientist Programm des Berlin Institute of Health (BIH) aufgenommen. Es ermöglicht Ärztinnen und Ärzten, während ihrer Facharztausbildung 50 Prozent der Arbeitszeit für klinische und grundlagenorientierte Forschung zu verwenden. Seit Oktober 2017 wurde Alexander Meyer zusätzlich über das „Digital Health Accelerator“-Programm des BIH gefördert.

Alexander Meyer entwickelte unter anderem ein auf Big Data beruhendes System zur Echtzeit-Qualitätskontrolle chirurgischer Eingriffe.

Er baute außerdem ein KI-System auf, das postoperative Komplikationen auf kardiochirurgischen Intensivstationen noch vor dem Auftreten erster Symptome frühzeitig vorhersagen kann. Dieses Forschungsprojekt wird derzeit – wiederum mit Unterstützung des BIH – in eine Firma zur Vermarktung eines entsprechenden Medizinprodukts überführt.

Alexander Meyer hat am DHZB die „AG Medical Data Science“ aufgebaut und ist seit Mitte 2020 als Chief Medical Information Officer in leitender Funktion für die Digitalisierung in der Medizin verantwortlich.

Er hat rund 3,5 Millionen Euro Drittmittel eingeworben und bereits in mehreren hochrangigen wissenschaftlichen Fachzeitschriften wie „The Lancet Respiratory Medicine“ oder „NPJ Digital Medicine“ als Erst- bzw. Letztautor publiziert. Meyer habilitierte sich im Frühjahr 2020.

Im Rahmen seiner Professur will der Mediziner seine interdisziplinäre und institutionsübergreifende Forschungstätigkeit weiter ausbauen. Schwerpunkte sind dabei Systeme zur Unterstützung der ärztlichen Entscheidungsfindung sowie datenbasierte Patientenmodelle. Ziel ist ein individueller „digitaler Zwilling“ jeder Patientin und jedes Patienten, um die bestmögliche Therapie zu planen und zu simulieren. ­

Das Lehrkonzept Alexander Meyers umfasst unter anderem neue Lehrveranstaltungen wie „Digitale Daten in der Medizin“ oder „Maschinelles Lernen und Big Data in der Medizin“.

Datengestützte Medizin wird auf Prävention, Diagnose, Überwachung und Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen tiefgreifende Auswirkungen haben“, sagt Alexander Meyer. „Ich freue mich, im Rahmen meiner Professur dieses noch relativ junge Feld der Medizin weiter zum Nutzen der Patientinnen und Patienten ausbauen zu können. Ich möchte bei dieser Gelegenheit allen sehr herzlich danken, die mich unterstützt und gefördert haben.“ 

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Christian Maier
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Prof. Dr. Frank Mockenhaupt: Antigen-Schnelltest + PCR-Test

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Antigentests: Wären Selbstabstriche zuverlässig?

Unter bestimmten Bedingungen kann für einen Antigen-Schnelltest ein Selbstabstrich aus der vorderen Nase eine verlässliche Alternative zu einem professionellen Abstrich aus dem Nasen-Rachen-Raum sein. 

Das konnte ein Forschungsteam der Charité – Universitätsmedizin Berlin und des Universitätsklinikums Heidelberg jetzt zeigen. 

Die Ergebnisse der Studie sind im Fachmagazin European Respiratory Journal* erschienen.  

Antigen-Schnelltests sind zwar weniger genau als PCR-Tests, können aber durch ihre Schnelligkeit und einfache Durchführung einen wichtigen ergänzenden Beitrag zur Eindämmung der Pandemie leisten und den Alltag in bestimmten Situationen risikoärmer gestalten. 

Antigen-Schnelltests können innerhalb von weniger als 30 Minuten direkt vor Ort Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Testzeitpunkt mit SARS-CoV-2 infiziert ist und andere Menschen anstecken könnte. 

Die Tests könnten so beispielsweise den Besuch eines Familienmitglieds im Pflegeheim oder Krankenhaus sicherer machen. 

Dennoch werden sie bisher noch nicht weitflächig eingesetzt. 

  • Einer der Gründe: Ihr Einsatz ist in den meisten Fällen bisher nur möglich, wenn die Probe von medizinischem Personal aus dem Nasen-Rachen-Raum entnommen wurde.


„Ein solcher professioneller Nasen-Rachen-Abstrich ist aus zwei Gründen eine Hürde für den breiten Einsatz von Antigen-Schnelltests“, sagt Prof. Dr. Frank Mockenhaupt, kommissarischer Direktor des Instituts für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit der Charité. „Erstens ist ein tiefer Nasenabstrich für viele Menschen unangenehm, sie werden eine regelmäßige Testung deshalb vielleicht eher meiden. Zweitens bindet der Abstrich medizinisches Personal, ist organisatorisch aufwendig und benötigt eine Schutzausrüstung.“ Zusammen mit Privatdozentin Dr. Claudia Denkinger, Leiterin der Sektion Klinische Tropenmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg, hat Prof. Mockenhaupt deshalb eine Studie aufgesetzt, um einen Selbstabstrich aus der vorderen Nase unter medizinischer Anleitung als mögliche Alternative zu einem professionellen tiefen Nasenabstrich zu prüfen.

Die Untersuchung fand zwischen Ende September und Mitte Oktober in der Coronavirus-Untersuchungsstelle der Charité statt. 

Menschen mit SARS-CoV-2-typischen Symptomen, die an der Studie teilnehmen wollten, erhielten vom medizinischen Personal zunächst Instruktionen für den Selbstabstrich. Danach sollten die Studienteilnehmenden einen Tupfer in 2 bis 3 Zentimeter Tiefe für 15 Sekunden in kreisenden Bewegungen an den Innenwänden ihrer Nase entlangführen. Anschließend entnahm das Personal von den Erkrankten einen tiefen Nasenabstrich (nasopharyngeal). Beide Proben wurden vor Ort auf einen in Deutschland zugelassenen Antigen-Schnelltest aufgetragen und die Ergebnisse miteinander verglichen. Zusätzlich nahm das Personal einen kombinierten Abstrich aus dem Mund- und Nasen-Rachen-Raum, um per PCR eine Referenz-Diagnose auf SARS-CoV-2-Infektion stellen zu können.

39 der 289 Studienteilnehmer (13,5 Prozent) erwiesen sich auf Basis der PCR-Testung als infiziert mit SARS-CoV-2. Bei 31 von ihnen (knapp 80 Prozent) schlug auch der Antigen-Schnelltest an, wenn die Probe professionell tief aus der Nase entnommen wurde. Der Selbstabstrich aus der vorderen Nase lieferte bei 29 von den Infizierten (rund 74 Prozent) das korrekte Ergebnis. „Dass Antigen-Schnelltests nicht so sensitiv sind wie die PCR, hatten wir natürlich erwartet“, sagt Privatdozentin Dr. Denkinger. „Bei genauerem Hinsehen hatten die Antigentests insbesondere in den Fällen eine Infektion übersehen, in denen die Patienten nur eine geringe Viruslast hatten.“  

Betrachtete das Forschungsteam dagegen nur die Erkrankten mit einer hohen Viruslast, schlugen die Antigentests bei tiefen Nasenabstrichen jedes Mal an, bei den Selbstabstrichen in knapp 96 Prozent der Fälle.

„Die Studie zeigt uns, dass die angeleiteten Selbstabstriche für den untersuchten Antigentest nicht schlechter als professionelle Abstriche aus dem Nasen-Rachen-Raum sind“, erklärt Privatdozentin Dr. Denkinger. 

„Festere Tupfer, die sich besser für den Abstrich im Nasenvorhof eignen, könnten die Genauigkeit des Tests noch erhöhen.“ Im November machte der Bund rechtlich den Weg frei für den erweiterten Einsatz von Antigen-Schnelltests – sie können nun grundsätzlich auch durch geschultes Personal an Kitas und Schulen eingesetzt werden**. „Mit den neuen rechtlichen Möglichkeiten fällt die Abhängigkeit von medizinischem Personal weg“, sagt Privatdozentin Dr. Denkinger. „Das macht die Antigen-Schnelltests skalierbarer. Wissenschaftliche Daten zu Selbstabstrichen wie in dieser Studie dürften den Entscheidungsträgern helfen, neue Konzepte zu implementieren.“

Prof. Mockenhaupt ergänzt: „Die Schnelltests sind eine wichtige Ergänzung der angespannten PCR-Testkapazitäten. Allerdings sind Selbstabstriche und Selbsttestungen nicht unkritisch: Eine fehlerhafte Durchführung oder ein falsches Ablesen kann eine falsche Sicherheit nach sich ziehen. Andererseits sollte ein positiver Schnelltest durch eine PCR bestätigt werden.“ Im nächsten Schritt wird das Forschungsteam deshalb untersuchen, ob Antigen-Schnelltests auch dann zuverlässige Ergebnisse liefern, wenn sie von Laien komplett ohne professionelle Unterstützung durchgeführt werden.

*Lindner AK et al., Head-to-head comparison of SARS-CoV-2 antigen-detecting rapid test with self-collected anterior nasal swab versus professional-collected nasopharyngeal swab. Eur Respir J 2020. doi: 10.1183/13993003.03961-2020

** Mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat der Gesetzgeber im November geregelt, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests entfällt und diese Tests grundsätzlich durch entsprechend geschultes Personal angewendet werden können. Die neue Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung regelt ergänzend, dass Schnelltests auch an Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen und Kitas abgegeben werden können. Siehe Verordnung zur Änderung der Medizinprodukte-Abgabeverordnung des Bundesgesundheitsministeriums.

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Prof. Dr. Frank Mockenhaupt
Kommissarischer Direktor des Instituts für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit
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Originalpublikation:

https://erj.ersjournals.com/content/early/2020/11/26/13993003.03961-2020


Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://www.charite.de/klinikum/themen_klinikum/themenschwerpunkt_coronavirus/fa... Hinweise der Charité zur Verlässlichkeit von Antigen-Schnelltests

https://tropeninstitut.charite.de/ Institut für Tropenmedizin und Internationale Gesundheit

 

Dr. Daniel Vilser: Die Augen-Netzhaut und COVID-19 Verlauf der Gefäßinnenwände im gesamten Körper

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: COVID-19: Blick ins Auge für Verlaufsprognose?

Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) und der Jenaer Medizintechnikhersteller Imedos Systems GmbH gehen in einer Studie gemeinsam der Frage nach, ob die Funktionsanalyse der Gefäße in der Netzhaut Aussagen zum Verlauf von COVID-19-Erkrankungen erlaubt. 

Dr. Daniel Vilser vom Universitätsklinikum Jena testet in einer Studie gemeinsam mit dem Jenaer Medizintechnikhersteller Imedos Systems GmbH, ob die Funktionsanalyse der Netzhautgefäße Aussagen zum Verlauf von COVID-19-Erkrankungen erlaubt.
Dr. Daniel Vilser vom Universitätsklinikum Jena testet in einer Studie gemeinsam mit dem Jenaer Medizintechnikhersteller Imedos Systems GmbH, ob die Funktionsanalyse der Netzhautgefäße Aussagen zum Verlauf von COVID-19-Erkrankungen erlaubt. Michael Szabó Universitätsklinikum Jena (UKJ)

Inzwischen wissen die Mediziner, dass COVID-19 nicht nur eine schwerwiegende Erkrankung der Atemorgane ist, sondern die Gefäßinnenwände im gesamten Körper betrifft. 

In der Folge wird die Blutgerinnung gestört und das Risiko für eine Lungenembolie oder einen Schlaganfall steigt rapide. „Da wir trotz aller Fortschritte im Umgang mit COVID-19 noch über keine spezifische Therapie oder eine zugelassene Impfung verfügen, suchen wir gerade bei den jetzt wieder steigenden Infektionszahlen nach Hinweisen, die uns einen schweren Verlauf frühzeitig anzeigen können“, erklärt Dr. Daniel Vilser, leitender Oberarzt in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am UKJ. 

„Die Funktionsanalyse der gut zugänglichen Netzhautgefäße ist ein etabliertes Verfahren, das uns wertvolle Informationen über einsetzende Störungen der Gefäßfunktion geben könnte.“

Kontaktloser Blick ins Auge

Der Kinderkardiologe leitet deshalb eine klinische Studie mit stationär im UKJ betreuten COVID-19-Patienten, bei der die Teilnehmer mit einem speziellen Gefäßanalyseverfahren untersucht werden. Die eingesetzte Technologie des Jenaer Medizintechnikunternehmens Imedos ermöglicht über einen kontaktlosen Blick ins Auge und mithilfe von Flickerlicht eine detaillierte Analyse der Funktion und Regulation der Netzhautgefäße, insbesondere deren Innenseiten, des sogenannten Endothels

  • Diese innere Zellschicht in den Gefäßen ist unter anderem an der Regulation von Durchblutungs-, Gerinnungs- und Entzündungsprozessen maßgeblich beteiligt.


“Wir gehen davon aus, dass die Messergebnisse für das Endothel der Mikrogefäße im Auge sich auf den gesamten Körper übertragen lassen, wir also einen detaillierten Befund für die Endothelfunktion der COVID-19-Patienten erhalten“, so Daniel Vilser. 

In der Studie wollen die Wissenschaftler erfassen, ob die retinale Endothelfunktion bei COVID-19 beeinträchtigt ist. 

Von besonderem Interesse ist dabei, ob sich ein Zusammenhang der Parameter der statischen und dynamischen Netzhautgefäßanalyse mit der Schwere des Krankheitsverlaufs erkennen lässt. 

„Damit böte sich eine Möglichkeit, Risikopatienten, die intensivmedizinisch betreut werden müssen, frühzeitig zu identifizieren und deren Behandlung entsprechend anzupassen“, betont Daniel Vilser. 

Bisher nahmen etwa 30 COVID-19-Patienten an der Beobachtungsstudie teil. 

Bei der Mehrzahl von ihnen stellten die Studienärzte eine Störung der Endothelfunktion fest.

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Dr. Daniel Vilser
Leiter Sektion Kinderkardiologie und pädiatrische Notaufnahme, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin
Universitätsklinikum Jena
Tel.: 03641 9329540
E-Mail: daniel.vilser@med.uni-jena.de

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07743 Jena
Deutschland
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Dr. Uta von der Gönna
Telefon: 03641/ 9391108
Fax: 03641/ 9391102
E-Mail-Adresse: pr-dekanat@med.uni-jena.de
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https://www.drks.de/drks_web/navigate.do?navigationId=trial.HTML&TRIAL_ID=DR... Studienregistereintrag

 

Prof. Dr. Peter Elsner: Narben-Therapie pathologischer Narben (hypertrophe Narben und Keloide)

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wenn Narben jucken, schmerzen oder wachsen: 

S2k-Leitlinie der DDG – Wann hilft welche Narbentherapie?

Narben sind das Ergebnis des Wundheilungsprozesses. 

Sie belasten Patientinnen und Patienten aus ästhetischen Gründen und können auch mit Schmerzen, Juckreiz und Funktionsbeeinträchtigungen einhergehen. 

Die S2k-Leitlinie „Behandlung pathologischer Narben“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft e.V. (DDG) klärt, welche therapeutischen Optionen empfehlenswert sind. 

  • Erstmalig erwähnt werden in der Leitlinie die Therapieoptionen Hyaluronidase, Kalziumkanalblocker und Plasmamedizin. 

Allerdings reichen die Daten und Erfahrungen für eine Empfehlung bisher nicht aus. 

Chirurgische Interventionen sollten weiterhin nur nach intensiver Abwägung und mit zusätzlicher Anschlussbehandlung erfolgen.

Nach jeder Verletzung setzt ein komplexer Reparaturmechanismus ein. 

Als Ergebnis der Wundheilung entsteht eine Narbe. 

Dermatologen sprechen von einer Funktionswiederherstellung der Oberflächenintegrität. „Allerdings ist das Resultat ein faserreiches Ersatzgewebe, das gesunder Haut unterlegen ist. Zudem leiden manche Patientinnen und Patienten an Juckreiz, Schmerzen, den ästhetischen Veränderungen und sind eventuell in ihrer Bewegung eingeschränkt“, erklärt Professor Dr. med. Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena und Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Pathologische, also krankhafte Narben müssen behandelt werden.

Zu den pathologischen Narben gehören „hypertrophe“ Narben.
 

Anders als die eingesunkenen („atrophen“) Narben, sind sie rot und erhaben. 

Wenn es zu einer überschießenden Narbenbildung kommt, also der ursprüngliche Bereich der Verletzung überschritten wird, sprechen Medizinerinnen und Mediziner von einem Keloid, einer gutartigen Geschwulst, die nur in geringem Maße zur Rückbildung neigt.  

Hypertrophe Narben hingegen können sich nach Monaten von allein zurückbilden.

„Auch wenn hypertrophe Narben und Keloide zu den gutartigen Hautveränderungen gehören, sind viele Betroffene behandlungsbedürftig, denn die Symptome können ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen und zu ihrer Stigmatisierung führen“, erklärt Professor Dr. med. Uwe Paasch, Dermatologe an der Universität Leipzig und niedergelassener Hautarzt in Jesewitz. „Es gibt bei Narben keine Behandlungsmethode der ersten Wahl, jedes Therapieziel muss individuell mit dem Patienten festgelegt werden“, so Paasch.
Unterstützung bei der Frage, welche Therapie gewählt werden sollte, gibt die aktualisierte S2k-Leitlinie „Therapie pathologischer Narben (hypertrophe Narben und Keloide)“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), an der Paasch auch in seiner Funktion als Mitglied der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) beteiligt war.

Da in den letzten Jahren neue Therapieoptionen hinzukamen und wissenschaftlich ausgewertet werden konnten, wurde die Leitlinie aus dem Jahr 2014 nun aktualisiert. 

Professor Dr. med. Alexander Nast, Leitender Oberarzt an der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, und Leiter der DDG-Kommission für Qualitätssicherung in der Dermatologie: „Die wichtigsten Behandlungsoptionen bleiben:  

Die Injektion von Triamcinolon in Kristallsuspension und die Kryotherapie.“ 

Das synthetische Glukokortikoid („Kortison“) Triamcinolon wird direkt in die Narbe gespritzt. 

Es reduziert das exzessive Narbenwachstum, indem es die Kollagensynthese hemmt. 

  • Bei der Kryotherapie handelt es sich um eine Vereisung der Narbe mit flüssigem Stickstoff. 

In der aktualisierten Leitlinie wird empfohlen, beides in Kombination anzuwenden.

Zum Thema chirurgische Behandlung von Keloiden und hypertrophen Narben kommt die Leitlinie zu einer klaren Einschätzung. 

Da eine alleinige und nicht sachgemäße chirurgische Intervention mit einem hohen Rezidivrisiko einhergeht, werden operative Maßnahmen nur nach intensiver Abwägung und mit zusätzlicher Anschlussbehandlung (beispielsweise Bestrahlung, Druckbehandlung und Triamcinoloninjektion) empfohlen.

Professor Paasch ergänzt: 

„Bei hypertrophen Narben nach Verbrennung oder Verbrühung haben sich die fraktionierte ablative Lasertherapie, das Microneedling und die Kompressionstherapie bewährt.“ 

Bei der fraktionierten Lasertherapie wird eine Wundheilungssequenz angestoßen, bei der Hitzeschockproteine eine entscheidende Rolle spielen. 

  • Microneedling bedeutet, dass die Haut mit vielen kleinen Nadeln durchstochen wird, was zu sogenannten Mikrotraumen führt. 

Diese stoßen eine Wundheilungskaskade an, was ebenso wie die Lasertherapie zu einem „Remodeling“ in der Haut führt.

Neu in der Leitlinie sind die Therapieoptionen Hyaluronidase, Kalziumkanalblocker und Plasma. 

Die Leitlinie gibt aufgrund der geringen Datenlage für diese Behandlungsoptionen keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung. 

Die Aufnahme lädt aber zu klinischen Studien ein und zeigt den Forschungsbedarf an.


„Festzuhalten bleibt, dass es bei der Behandlung hypertropher Narben immer um eine individuell auf die Patientin/den Patienten abgestimmte Therapie handeln muss. 

Mit nur einem Therapieansatz wird häufig keine ausreichende Wirksamkeit erzielt. 

Eine Kombination mehrerer Therapien ist erforderlich“, bilanziert DDG Elsner. 

Hierzu gibt die Leitlinie klare Empfehlungen.

Quelle:
Therapie pathologischer Narben (hypertrophe Narben und Keloide),
AWMF-Register-Nr.: 013-030, https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-030l_S2k_Therapie-pathologische...

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Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit:
Prof. Dr. med. Peter Elsner
Dagmar Arnold
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E-Mail: d.arnold@derma.de

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Zur Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologinnen und Dermatologen. Als eine gemeinnützige Organisation mit mehr als 3.800 Mitgliedern fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG setzt sich für die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie, Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen Teilgebiete ein. Mit der Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen engagiert sie sich in der Fort- und Weiterbildung, sie entwickelt Leitlinien und unterstützt Forschungsvorhaben durch Anschubfinanzierungen und Förderungen. Darüber hinaus vergibt die DDG zusammen mit der Deutschen Stiftung für Dermatologie Forschungsgelder und Stipendien an vielversprechende Nachwuchsmedizinstudierende und an namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.


Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-030l_S2k_Therapie-pathologische... 

S2k-Leitlinie Therapie pathologischer Narben

http://www.derma.de

Prof. Dr. Michael Döllinger + Dr. Anne Schützenberger: Stimmdiagnostik, Stimmstörungen, Heiserkeit

Medizin am Abend Berlin -MaAB-Fazit: DFG-Förderung für die nächste Generation der Stimmdiagnostik an der FAU

Forschende an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) erhalten insgesamt 1,32 Millionen Euro an Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Entwicklung neuartiger Verfahren zur Stimmdiagnostik, mit denen Stimmstörungen, Heiserkeit und ihre Ursachen untersucht und ermittelt werden.

Die DFG stellt 800.000 Euro für die Entwicklung eines endoskopischen laserbasierten Messsystems zur Echtzeitanalyse der sichtbaren 3D-Kehlkopfoberfläche zur Verfügung, mit dem sich die Kehlkopfoberfläche schonend für von Stimmstörungen Betroffenen darstellen lässt. 

Beteiligt an der Umsetzung sind der Lehrstuhl für Photonische Technologien unter Leitung von Prof. Michael Schmidt, der Lehrstuhl für Graphische Datenverarbeitung unter der Leitung von Prof. Marc Stamminger und die Phoniatrie und Pädaudiologie an der Hals-, Nasen- und Ohrenklinik, Kopf- und Halschirurgie (Direktor: Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Iro) unter der Leitung von Prof. Michael Döllinger.

Mit 508.000 Euro fördert die DFG ein Projekt zu Studien zur Heiserkeit unter der Leitung von Dr. Anne Schützenberger, Abteilung Phoniatrie/Pädaudiologie des Lehrstuhls für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, und Prof. Michael Döllinger, Professur für Computational Medicine. 

  • Sie und ihr Team entwickeln Methoden und Software zur Diagnose und Therapiestatus bei Stimmstörungen, die auf dem zur Künstlichen Intelligenz gehörenden Maschinellen Lernen basieren. 

12.607 Euro von der Forschungsstiftung Medizin am Universitätsklinikum Erlangen (UKER) gehen zudem an Dr. Andreas Kist, Phoniatrie und Pädaudiologie der HNO-Klinik, der sich mit der Anwendung von Deep-Learning-Verfahren bei der Beurteilung der Stimmbandfunktion beschäftigt.

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Prof. Dr. Michael Döllinger
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Deutschland
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Blandina Mangelkramer
Telefon: 09131-85-70210
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Dr. Susanne Langer
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CAVE-Untersucher: NÜsse

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wenn die Nuss nicht schmeckt

Gefahr durch Schimmelpilzgifte – Monitoring liefert neue Ergebnisse 

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In der Adventszeit werden wieder die Nussknacker ausgepackt. Doch beim Verzehr von Nüssen ist Vorsicht geboten. Wenn sie untypisch, gar muffig oder bitter schmecken, sollten sie gleich ausgespuckt und nicht heruntergeschluckt werden, empfehlen Ernährungsfachleute. Denn die Nüsse könnten mit Schimmelpilzen und deren Giften belastet sein. Und das Tückische dabei ist, dass Mykotoxine (Pilzgifte) nicht mit bloßem Auge erkannt und nicht gerochen werden können, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Nüsse werden häufig von den Schimmelpilzarten Aspergillus flavus und Aspergillus ochraceus befallen. Diese bilden, bevorzugt in warmer und feuchter Umgebung, die Mykotoxine Aflatoxin und Ochratoxin A, welche schon während der Ernte und des Transports, aber auch während der Vorratshaltung gebildet werden.

Sie können bei Menschen zu unterschiedlichen Krankheiten führen, die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen. Mykotoxine sind für Verbraucher auch deshalb so gefährlich, weil sie nicht durch hohe Temperaturen beim Kochen, Braten und Backen zerstört werden.

Die Auswertung der im Jahr 2019 von Deutschland in das Schnellwarnsystem eingestellten Meldungen zu Mykotoxinen in Nüssen lieferte folgendes Bild:

• Es gab insgesamt 48 Meldungen zu Aflatoxinen in Nüssen, entsprechende Meldungen zu Ochratoxin A wurden nicht verzeichnet.
• Bei 86 % der Meldungen handelte es sich um Grenzzurückweisungen bei der Einfuhr. Das heißt, dass diese Produkte nicht auf den EU-Binnenmarkt gelangt sind.
• Hauptsächlich betroffen waren Pistazien (44 %) und Erdnüsse (33 %).
Die Hauptherkunftsländer der Nüsse mit Höchstgehaltsüberschreitungen von Aflatoxinen sind die Türkei (46 % der Meldungen) und Ägypten (27 % der Meldungen).

Weitere Untersuchungsergebnisse aus dem Monitoring 2019
Im Jahr 2019 wurden im repräsentativen Monitoring 104 Proben Pistazien, 77 Proben Walnüsse und 220 Proben Mandeln (ganz und gemahlen) auf Aflatoxine und Ochratoxin A untersucht. Insgesamt wurden nur in Einzelfällen erhöhte Mykotoxin-Gehalte verzeichnet.

Aflatoxine

In Walnüssen waren Aflatoxine nicht quantifizierbar, in geringem Umfang in Pistazien (10 %). Interessant ist der große Unterschied in den Anteilen quantifizierbarer Gehalte zwischen gemahlenen (68 %) und ganzen (3 %) Mandeln. Hier kann angenommen werden, dass die größere Oberfläche des Mahlprodukts mehr Eintrittsmöglichkeiten für die Schimmelpilze bietet. Mit zunehmender Lagerdauer steigt somit das Risiko einer Aflatoxinbildung bei gemahlenen Mandeln gegenüber dem unverarbeiteten Produkt.

Ochratoxin A

Mandeln waren den Proben zufolge nur gering kontaminiert, wobei auch hier signifikante Unterschiede im Anteil der quantifizierbaren Gehalte zwischen dem gemahlenen Produkt (10 %) und den ganzen Mandeln (2 %) zu verzeichnen waren. Bei Walnuss-Proben konnte nur in einem Fall Ochratoxin A quantitativ mit sehr niedrigem Gehalt bestimmt werden. Im Bericht zum Monitoring wird empfohlen, die Ochratoxin A-Gehalte in Pistazien und Mandeln weiter zu beobachten.

Was Verbraucher beachten sollten

Konsumenten können selbst auch zum Schutz vor Mykotoxinen beitragen. So sollten sie Lebensmittel stets trocken und kühl lagern. Fallen beim Schälen der Nüsse Verfärbungen und unangenehme Gerüche auf, sollten sie nicht verzehrt werden. Dies gilt generell für Lebensmittel, die muffig riechen oder bereits von sichtbarem Schimmel befallen sind.

Hintergrund

Für die Sicherheit der Lebensmittel ist zunächst der Hersteller verantwortlich, der durch Eigenkontrollen sicherstellen muss, dass von dem von ihm hergestellten Lebensmittel keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Verbrauchers ausgehen. Über die Eigenkontrollen der Wirtschaft hinaus entnehmen Mitarbeiter der amtlichen Lebensmittelüberwachung Lebensmittelproben, die in amtlichen Untersuchungslaboratorien analysiert werden.

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Weiterführende Informationen

• Monitoring 2019:
www.bvl.bund.de/monitoring
• Europäische Schnellwarnsysteme:
www.bvl.bund.de/schnellwarnsysteme
• Niedersächsisches LAVES zum Thema Nüsse:
www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/lebensmittelgruppen/nusse/nuesse-auf-dem-pruefstand-92254.html
• Bundeszentrum für Ernährung zum Thema Nüsse:
www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/nuesse/nuesse-verbraucherschutz 

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Öffentliche Anhörung zu Thema Sterbe- und Selbsttötungswünsche

 Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: Impfen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:

Sehr geehrter Herr Vetter,

im Namen der Mitglieder des Deutschen Ethikrates lade ich Sie hiermit herzlich ein zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema Sterbe- und Selbsttötungswünsche am 17. Dezember 2020:

Öffentliche Anhörung „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“
Online-Veranstaltung (Livestream mit Chat für Publikumsfragen)

17. Dezember 2020, 09:30 – 13:40 Uhr

Zum Thema:

Nachdem in einer ersten Veranstaltung am 22. Oktober 2020 die normativen Fragen eines potenziellen „Rechts auf Selbsttötung“ im Vordergrund standen, soll nun das Spektrum des Suizidbegehrens aufgefächert werden, um es anschließend exemplarisch an ausgesuchten Lebenslagen näher zu beleuchten.

Konkret nimmt der Ethikrat Aspekte der Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen, im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und im Kontext palliativer Versorgung in den Blick sowie die Selbsttötung als Form der Lebensbilanzierung.

Neben den inneren Motiven der Begehrenden sollen die sie beeinflussenden äußeren Faktoren thematisiert werden. Dabei gilt es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Lebenslagen herauszuarbeiten. 

Der Deutsche Ethikrat möchte mit den Expertinnen und Experten und dem Publikum u.a. folgende Fragen diskutieren:

Welche Kriterien sind aus der Suizidforschung für eine freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid maßgeblich?

  • Lassen sich Sterbewünsche ausreichend verlässlich bestimmen und mit Blick auf Suizidalität voneinander unterscheiden?
  • Welche Rolle spielen – individuelle wie kulturdominante – ethische und/oder religiöse Deutungsmuster bei der Artikulation von Sterbewünschen?
  • Gibt es einen empirisch belegten Zusammenhang zwischen Suizidwünschen und Suizidhandlungen auf der einen Seite und dem Vorhandensein legaler (Organisationen zur) Suizidbeihilfe auf der anderen Seite?

Programm

Das vollständige Programm finden Sie unter https://www.ethikrat.org/anhoerungen/phaenomenologie-der-sterbe-und-selbsttoetungswuensche/

Aufgrund der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ist eine Teilnahme vor Ort leider nicht möglich.

Die Veranstaltung wird auf der Website des Deutschen Ethikrates via Livestream ohne und mit Untertitelung für gehörlose und hörgeschädigte Menschen übertragen. Den Zugang zum Livestream finden Sie unter folgendem Link: https://www.ethikrat.org/anhoerungen/phaenomenologie-der-sterbe-und-selbsttoetungswuensche/.

Das Publikum ist herzlich eingeladen, den Debatten im Livestream, via Online-Chat und auf Twitter unter #Suizidbeihilfe zu folgen.

Ein Video-Mitschnitt und eine Transkription werden im Nachgang der Veranstaltung auf der Website des Deutschen Ethikrates zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Florian

 

Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat

Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin

Tel:    +49 30 203 70-246
Fax:    +49 30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL:    www.ethikrat.org

Prof. Dr. Stefan Bauernschuster: Alkoholvergiftungen von Kinder- und Jugendlichen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Alkohol mit 16 schadet Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien

  • Mit 16 Jahren darf man in deutschsprachigen Ländern Alkohol trinken. 

 Ein Ökonomen-Team aus Passau und Linz hat in einer umfassenden Datenanalyse erstmals die Wirkung dieses – international eher niedrigen – gesetzlichen Mindestalters am Beispiel von Österreich untersucht. 

 Prof. Dr. Stefan Bauernschuster und Hannah Lachenmaier (beide Universität Passau) haben die Studie gemeinsam mit Forschern der JKU Linz durchgeführt.

 Prof. Dr. Stefan Bauernschuster und Hannah Lachenmaier (beide Universität Passau) haben die Studie gemeinsam mit Forschern der JKU Linz durchgeführt. Universität Passau

Ein niedriges gesetzliches Mindestalter beim Alkoholkonsum schadet ganz besonders Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien. 

Zu diesem Ergebnis kommt ein Ökonom*innen-Team der Universität Passau und der Johannes Kepler Universität Linz in der Studie „Minimum Legal Drinking Age and the Social Gradient in Binge Drinking“, die kürzlich als JKU Working Paper erschienen ist.

Die Forschenden haben am Beispiel Österreich erstmals eine umfassende Datenanalyse durchgeführt, die die Wirkung der gesetzlichen Regelung untersucht. Sie kombinierten dazu Daten aus Befragungen von Jugendlichen mit Daten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zu Krankenhauseinweisungen von 91.208 Jugendlichen im Alter von 13 bis 21 Jahren. Dazu nutzten sie Daten einer Feldstudie, bei der minderjährige Testkäuferinnen und -käufer versuchten, eine Flasche Wodka in Geschäften zu kaufen.

Unmittelbar nach dem 16. Geburtstag zeigen die Auswertungen einen sprunghaften Anstieg im Alkoholkonsum und in der Zahl der Alkoholvergiftungen. 

Interessanterweise deuten die Analysen aber darauf hin, dass sich diese Effekte kaum mit einem einfacheren Zugang zu Alkohol erklären lassen. Vielmehr ändern die Jugendlichen nach dem 16. Geburtstag einfach ihre Einschätzung, wie schädlich Komasaufen am Wochenende ist. „Offenbar herrscht das Motto: Wenn es der Gesetzgeber erlaubt, dann kann es gar nicht mehr so tragisch sein“, fasst Stefan Bauernschuster, Professor für Public Economics an der Universität Passau, zusammen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

Sobald das Alter von 16 erreicht ist, macht das Forschungsteam folgende Schätzungen:
• Die Menge an Alkohol, die die Jugendlichen in der vergangenen Woche konsumierten, steigt sprunghaft – und zwar von 55 Gramm Alkohol pro Woche auf 105 Gramm. Das entspricht etwa drei 0,5l-Flaschen Bier mehr im Durchschnitt.
• Die Wahrscheinlichkeit, im vergangenen Monat bei mindestens einer oder zwei Gelegenheiten fünf alkoholische Getränke oder mehr getrunken zu haben, steigt jeweils um zehn Prozentpunkte.
• Die Wahrscheinlichkeit, mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingewiesen zu werden, steigt unmittelbar nach dem 16. Geburtstag um 42 Prozent.

„Männliche Jugendliche und Teenager aus Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status reagieren am stärksten auf die gesetzliche Erlaubnis, Alkohol zu trinken“, sagt die Passauer Doktorandin Hannah Lachenmaier, die die Idee zu der Studie hatte. Bei ihrer von Professor Bauernschuster betreuten Masterarbeit, in der sie sich mit Alkoholkonsum und Kriminalität befasste, fiel ihr auf, dass es kaum Studien aus Europa zu diesem Thema gibt. Und das, obwohl Europa in Sachen Alkoholkonsum weltweit an der Spitze steht und das Mindestalter für Alkoholkonsum deutlich niedriger ist als in den USA, woher die meisten Studien stammen.

Keinen Effekt zeigten die Daten bei Jugendlichen, die Alkoholmissbrauch bei den Eltern erleben. 

Das heißt allerdings nicht, dass diese Jugendlichen keinen Alkohol konsumieren würden. Eher im Gegenteil:  

Der Alkoholkonsum sei bei dieser Risikogruppe bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters hoch gewesen. Die Jugendlichen würden das Verhalten der Eltern imitieren, so die Interpretation der Forschenden.

Wenn die Politik Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien besser vor Alkoholmissbrauch schützen möchte, könnte man laut den Forschenden eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestalters in Erwägung ziehen. Alternativ solle aber auch über Maßnahmen nachgedacht werden, die sich speziell an die Risikogruppe der Teenager aus alkoholvorbelasteten Familien richten. Genau für diese Risikogruppe helfe eine Anhebung des gesetzlichen Mindestalters nämlich nicht.

Über die Autoren und die Autorin

Prof. Dr. Stefan Bauernschuster ist Inhaber des Lehrstuhls für Public Economics an der Universität Passau. Er ist Forschungsprofessor am ifo Institut München, Research Fellow des CESifo Netzwerks, Research Fellow des IZA Netzwerks und Mitglied des Ausschusses für Sozialpolitik beim Verein für Socialpolitik. In seiner Forschung verwendet er mikroökonomische Methoden, um politikrelevante Fragen aus den Bereichen Arbeitsmarkt-, Bevölkerungs-, Gesundheit- und Bildungsökonomik zu beantworten.

Hannah Lachenmaier hat International Economics and Business studiert und promoviert an der Universität Passau am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bauernschuster. Die Studie ist der erste Teil ihrer kumulativen Dissertation.

Prof. Dr. Martin Halla leitet die Abteilung für Wirtschaftspolitik an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Research Fellow des IZA Netzwerks und wissenschaftlicher Berater der Gesundheit Österreich GmbH.

Prof. Dr. Alexander Ahammer ist Assistenzprofessor (tenure track) für Applied Econometrics und Big Data am Institut für Volkswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität Linz.

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Prof. Dr. Stefan Bauernschuster
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stefan.bauernschuster@uni-passau.de

Kathrin Haimerl Universität Passau

Telefon: 0851 / 509-1448
E-Mail-Adresse: kathrin.haimerl@uni-passau.de

Innstraße 41
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Bayern 


Originalpublikation:

http://www.economics.jku.at/papers/2020/wp2025.pdf

 


Prof. Sven Kehl + Prof. Michael Abou-Dakn:

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:  Neue Handlungsempfehlung: S2k-Leitlinie zur Geburtseinleitung bietet evidenzbasierte Orientierung

Wenn der lange Weg zur natürlichen Geburt mit Komplikationen einhergeht, wird – bei entsprechender Indikation – eine Einleitung vorgenommen. 

Dies geschieht bei etwa 20–25% aller Schwangerschaften. 

Die neue deutschsprachige S2k-Leitlinie bietet zusammengefasste wissenschaftlich gestützte Handlungsempfehlungen für diese gängige geburtshilfliche Maßnahme. 

Dabei liegt der Fokus auf Indikationen, Methoden und generellem Management.

 Wenn der lange Weg zur natürlichen Geburt mit Komplikationen einhergeht, wird – bei entsprechender Indikation – eine Einleitung vorgenommen. 

Dies geschieht bei etwa 20–25% aller Schwangerschaften.  

Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Evidenz aufgrund einer Vielzahl von Studien zur Geburtseinleitung hoch. Dennoch besteht noch zu viel Verunsicherung bei dieser Thematik. Die neue deutschsprachige S2k-Leitlinie bietet zusammengefasste wissenschaftlich gestützte Handlungsempfehlungen für diese gängige geburtshilfliche Maßnahme. Dabei liegt der Fokus auf Indikationen, Methoden und generellem Management. Federführende Fachgesellschaften sind die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).

„Die Geburtseinleitung gehört zu den häufigsten Maßnahmen im geburtshilflichen Alltag. Gleichwohl gibt es trotz ausreichend vorliegender Evidenz ein sehr heterogenes Vorgehen, weshalb wir in dieser Leitlinie die Indikationen und die verschiedenen Methoden mit ihren Vor- und Nachteilen einschließlich der Risiken darstellen.“
Prof. Sven Kehl,
Leitlinienkoordinator

  • Die Autoren der Leitlinie betonen, dass die Indikation für eine Geburtseinleitung in jedem Einzelfall kritisch gestellt werden muss. 

Es sollte sorgsam begründet sein, warum der natürliche Verlauf der Schwangerschaft medizinisch beeinflusst wird. 

Die vermuteten Vorteile müssen hierbei mit den möglichen Nachteilen abgewogen werden. 

Generell gilt, dass eine Geburtseinleitung dann durchgeführt wird, wenn durch diesen Eingriff ein besseres Geburtsergebnis für Mutter und Kind erreicht werden kann, als bei einer abwartenden Haltung.

Voraussetzungen für eine Geburtseinleitung
Wissenschaftlich gesicherte Indikationen für eine Geburtseinleitung können sein:

• Terminüberschreitung und Übertragung
• (Früher) vorzeitiger Blasensprung
• Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)
• Abnorme Fruchtwassermenge
• unzureichendes Wachstum des Kindes im Mutterleib
(SGA-Fetus oder intrauterine Wachstumsrestriktion)
• akut in der Schwangerschaft auftretende Leberkrankheit mit Gallestau
(Intrahepatische Schwangerschaftscholestase)
• Bluthochdruck in der Schwangerschaft
(Hypertensive Erkrankungen)
• Verdacht auf ein zu großes Kind
([nicht-diabetogene] Makrosomie)


Es kommt auch vor, dass sich schwangere Frauen ohne einen vorliegenden medizinischen Grund wünschen, dass die Geburt eingeleitet wird. Dieser Schritt ist möglich, sollte aber nicht vor 39 Schwangerschaftswochen (SSW) durchgeführt werden.

Kontraindikationen für eine Geburtseinleitung
In bestimmten Situationen überwiegen die Risiken den gewünschten Nutzen einer Einleitung. Die Autoren weisen u.a. darauf hin, dass eine medikamentöse Geburtseinleitung bei vorhandenen, regelmäßigen Wehen zu einer Überstimulation mit Beeinträchtigung des kindlichen Zustands führen kann. Hinzu kommen generelle Kontraindikationen für eine vaginale Geburt, wie etwa Querlage, Zustand nach Uterusruptur oder aktiver Herpes simplex.

  • „Weder eine SARS-CoV-2-Infektion noch die COVID-19-Erkrankung allein stellen eine Entbindungsindikation dar. Eine relevante mütterliche Beeinträchtigung der Atemwege kann jedoch eine Entbindung erforderlich machen.“
  • Prof. Michael Abou-Dakn,
  • Leitlinienkoordinator


Geburtseinleitung bei Zwillingsschwangerschaften
Die optimale Schwangerschaftsdauer ist bei Geminigraviditäten mit 36 bis 38 SSW kürzer als bei Einlingsgraviditäten (39–41 SSW). Die Autoren geben an, dass die normal verlaufende Schwangerschaft mit Zwillingen mit einem gemeinsamen Mutterkuchen ab 36 SSW beendet werden kann; ab 37 SSW sollte sie beendet werden.

Geburtseinleitung bei Schwangeren nach Sectio caesarea
Die Indikation für eine Einleitung bei Schwangeren mit vorherigem Kaiserschnitt sollte kritisch gestellt werden, betonen die Autoren. Die Risiken nach Einleitung liegen höher als bei einem spontanen Wehenbeginn. Die Erfolgsrate für eine vaginale Entbindung nach Kaiserschnitt liegt insgesamt etwa bei 75 %. Vor diesem Hintergrund sollte ein vaginaler Entbindungsversuch unternommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Nach einem Kaiserschnitt soll nicht mit Prostaglandin E1-Analoga eingeleitet werden. Hintergrund ist ein – in kleinen übereinstimmenden Studien – nachgewiesenes erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Uterusruptur. Nach zwei Kaiserschnitten wird keine Einleitung mehr empfohlen.

Die medikamentöse Geburtseinleitung
Neben der mechanischen Geburtseinleitung gehen die Autoren in einem eigenen Kapitel auch auf die medikamentöse Geburtseinleitung ein – einschließlich Empfehlungen für die viel diskutierte Gabe von Prostaglandin-E1-Analoga (Misoprostol). Demzufolge herrscht wissenschaftlicher Konsens: Misoprostol ist das wirksamste Medikament zur Geburtseinleitung bei einem unreifen Zervixbefund. Die Applikation von Misoprostol sollte oral erfolgen. Auch Dosierungen von 25 µg bei vaginaler Applikation gelten als sicher. 

Wichtig zu wissen: 

Eine Nebenwirkung wie eine uterine Überstimulation führt nicht zwangsläufig zu einem pathologischen CTG, einem Kaiserschnitt und/oder einem schlechten kindlichen Outcome. 

  • Erstgaben von > 50 µg und Einzelgaben von > 100 µg sollten dennoch grundsätzlich vermieden werden. 
  • Ebenfalls nicht geeignet ist das eigenhändige Zerstückeln von Tabletten höherer Dosierung und/oder Auflösen in Flüssigkeit sowie Gabe von bestimmten Trinkmengen aufgrund der Ungenauigkeit der Stabilität und Wirkstoffkonzentration. 

Eine korrekte Herstellung durch eine Apotheke ist deshalb unabdingbar. 

Bis zum Erhalt einer neuen Zulassung zur Geburtseinleitung soll über den Off-Label-Use aufgeklärt werden.

Die Leitlinie gilt fünf Jahre bis zum 01. Dezember 2025.

Die Kurz- und Langversion der Leitlinie finden Sie auf der Seite der AWMF:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/015-088.html

Medizinische Leitlinien haben das Ziel, den aktuellen Stand des Wissens über ein Fachgebiet zusammenzustellen und daraus möglichst klare Handlungsempfehlungen für die Beratung und Behandlung von PatientInnen abzuleiten. Die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für ÄrztInnen zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die Leitlinien sind für ÄrztInnen rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

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Sara Schönborn | Nina Franke
Pressestelle Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V.
Jägerstraße 58-60
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Tel.: +49 (0)30-514 88 3333
Fax: +49 (0)30-514 88 344
E-Mail: presse@dggg.de
Internet: www.dggg.de 


Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.


Originalpublikation:

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/015-088.html


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