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Abrechnungsbetrug bei Beschneidungen

Zahlreiche Arztpraxen in Deutschland haben nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info bei den Krankenkassen Beschneidungen falsch abgerechnet. Die dafür eingenommenen Honorare müssen sie zurückzahlen. Allein in Rheinland-Pfalz sind 18 Praxen betroffen, in Niedersachsen zehn. In diesen beiden Bundesländern hatten Mediziner in den vergangenen Quartalen mehr als 650.000 Euro zu Unrecht kassiert - "weil sie ihren Dokumentationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind", so ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Der operative Eingriff bei einer Beschneidung erfolgt in der Regel ambulant.

Zudem bezahlen ihn die Krankenkassen nur, wenn er medizinisch notwendig ist und nicht zum Beispiel vor einem religiös-kulturellen Hintergrund vorgenommen wird.

Nach den Abrechnungsvorschriften muss die Patientenakte die Ergebnisse einer Gewebeprobe oder eine Fotodokumentation enthalten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, bei Bedarf könne beides "im Rahmen von Prüf- oder Gerichtsverfahren verwendet werden". Und wenn diese Dokumentation nicht erfüllt sei, ergänzte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Jörg Berling, "dann darf ein Arzt diese Leistung nicht abrechnen. Es gibt da nur alles oder nichts".

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Nordrhein und Saarland haben ebenfalls Auffälligkeiten in Abrechnungen festgestellt. Sie untersuchen derzeit, ob die betroffenen Arztpraxen ebenfalls Dokumentationspflichten verletzt haben. Ergebnisse dieser im Sozialgesetzbuch geregelten Plausibilitätsprüfung liegen noch nicht vor.

Ein Anstieg der Schadenssumme ist aber wahrscheinlich. Alle anderen Kassenärztlichen Vereinigungen haben nach eigenen Angaben bisher keine Auffälligkeiten bei den Abrechnungen feststellen können.

Nach Ansicht von Gerd Glaeske, Gesundheitsökonom von der Universtität Bremen, haben die betroffenen Mediziner "ganz klaren Abrechnungsbetrug begangen". Das Beitragsgeld der Versicherten sei für eine Leistung abgerechnet worden, "die nicht erbracht worden ist". Deswegen sind nach Ansicht von Glaeske verstärkte Abrechnungskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen notwendig. Glaeskes Einschätzung ist zudem, dass es deutlich mehr dieser Eingriffe gibt als medizinisch begründet: "Das scheint darauf hinzudeuten, dass Ärzte die Chance wahrnehmen, Beschneidungen abzurechnen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen."

Alle Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland haben die Abrechnungskontrollen nach dem Hinweis einer Medizinerin aus Schleswig-Holstein eingeleitet. Die für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständige AOK Nordost hat bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einen Prüfungsantrag gestellt. Eine Antwort darauf stehe noch aus, so ein Kassensprecher. "Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Hinweisen zum Verdacht auf Abrechnungsbetrug nachzugehen", betonte er.

Die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist allerdings nicht einheitlich.

Während einige Einrichtungen Abrechnungen der vergangenen Jahre unter die Lupe nehmen, belassen es andere bei Prüfungen ausgewählter Ärzte und einzelner Quartale.

Medizin am Abend DirektKontakt

Norddeutscher Rundfunk Ralph Coleman Tel: 040-4156-2302 http://www.ndr.de

Ergänzung: Angeblicher Abrechnungsbetrug durch Urologen ist eine Falschmeldung

Unter der Überschrift „NDR Radio deckt auf: Ärzte betreiben
Abrechnungsbetrug mit Beschneidungen“ wurde am 15. Januar berichtet:
„Zahlreiche Arztpraxen in Deutschland haben nach Recherchen des
Radioprogramms NDR Info bei den Krankenkassen Beschneidungen falsch
abgerechnet“. „Bei dieser polemisch aufgemachten Meldung handelt es sich
um eine Falschmeldung“, sagt der Generalsekretär der Deutschen
Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU), Prof. Dr. Oliver Hakenberg.

Es geht um die oft ambulant durchgeführte Entfernung der Vorhaut
(Beschneidung, Zirkumzision). Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)
fordern eine Dokumentation für jeden Patienten, aus der hervorgeht, dass
dieser Eingriff tatsächlich erbracht wurde, um die Abrechnung dieser
ärztlichen Leistung kontrollieren zu können. Für diese bürokratische
Anforderung verlangt die KV entweder eine Fotodokumentation oder einen
pathologischen Befundbericht der entfernten Vorhaut.

„Zahlreiche Urologen haben gegen diese unsinnigen Anforderungen
Widerspruch eingelegt: Für Patienten und Ärzte ist es sowohl abwegig wie
peinlich, Genitalfotos anfertigen zu müssen, nur um die Kontrolleure der
Abrechnungsstelle zufrieden zu stellen“, so Prof. Hakenberg. Die
pathologische Untersuchung einer entfernten Vorhaut sei nur in
Ausnahmefällen sinnvoll. „Wenn sie nur zu eng war, ist eine
Gewebeuntersuchung nutzlos und widerspricht damit dem
Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches, wonach nur medizinisch
sinnvolle und notwendige Leistungen erbracht werden sollen. Eine
Gewebeuntersuchung zu Dokumentationszwecken ist kostentreibender Unfug.“

Aufgrund von Prüfungen sind jetzt bei einigen Urologen Fälle zutage
getreten, in denen diese eine Beschneidung durchgeführt hatten, ohne
diesen Dokumentationsanforderungen zu entsprechen, da sie diese für
sinnlos halten. Daraus wird nun ein „Abrechnungsbetrug“ konstruiert. Ein
„Gesundheitsökonom“ der Universität Bremen behauptet, die betroffenen
Mediziner hätten "ganz klaren Abrechnungsbetrug begangen" und fordert
„verstärkte Abrechnungskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen“.

Prof. Hakenberg: „Dabei ist dies lediglich ein Beispiel für
Verwaltungsbürokratismus, der sich selbst ad absurdum führt. Aber diese
Meldung verdeutlicht auch, wie schnell und voreingenommen gegen Ärzte
Vorwürfe erhoben werden, wenn man damit Schlagzeilen machen kann.“

Die DGU hat bereits Ende vergangenen Jahres einzelne Kassenärztliche
Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
angeschrieben und auf diesen Dokumentationsmissstand hingewiesen sowie
dessen Änderung gefordert.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. med. Oliver Hakenberg
Universitätsklinik Rostock, Med. Fakultät
Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik
Ernst-Heydemann-Straße 6

18055 Rostock

E-Mail: oliver.hakenberg@med.uni-rostock.de

Weitere Informationen:
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
Stremelkamp 17
21149 Hamburg
Tel.: 040 - 79 14 05 60
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de
Internet: www.urologenportal.de

 

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