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Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 beschlossen:

Die Vertreterversammlung der KV Berlin erklärt ausdrücklich, dass sie nicht in die Entscheidung über die Höhe der zu bildenden Rückstellungen und die daraus resultierenden Honorarverluste eingebunden oder gar verantwortlich war.

Diese Entscheidung ist allein vom Vorstand der KV getroffen worden.

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Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist die Dachorganisation von mehr als 9.000 ambulant tätigen Ärzten und Psychotherapeuten in Berlin.
Sie sorgt unter anderem dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten auf hohem Qualitätsniveau stattfindet und dass diese den Arzt ihrer Wahl aufsuchen können, egal in welcher Krankenkasse sie versichert sind. 

Die Bezeichnungen „Arzt“ und „Psychotherapeut“ sowohl im Singular als auch im Plural beziehen sich jeweils sowohl auf die weibliche als auch die männliche Form.


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