Gesetzlich Versicherte, die die Termingarantie beim Facharzt in Anspruch
nehmen wollen, werden grundsätzlich eine Überweisung benötigen,
beispielsweise von ihrem Hausarzt. Davon ausgenommen sind nur Besuche
beim Gynäkologen, beim Augenarzt und beim Kinderarzt. Dies geht aus
einem ersten Entwurf des Versorgungsstärkungsgesetz hervor, der der in
Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Freitagausgabe) vorliegt.
Dem Entwurf zufolge müssen die Kassenärztlichen Vereinigungen
Terminservicestellen aufbauen, die Patienten innerhalb einer Woche einen
Facharzttermin nennen, auf den die Patienten nicht länger als vier
Wochen warten müssen. Beim Aufbau der Terminservices-Stellen können sie,
müssen aber nicht, mit den Krankenkassen zusammenarbeiten. Spätestens
sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes sollen die Service-Stellen
ihre Arbeit aufnehmen. "Die Entfernung zwischen Wohnort des Versicherten
und dem vermittelten Facharzt muss zumutbar sein", heißt es im Entwurf.
Wie zumutbar zu definieren ist, solle ein Bundesmantelvertrag regeln.
Das Versorgungsstärkungsgesetz hält noch eine Reihe anderer Änderungen
bereit, die zum Vorteil der Versicherten sind. So wird beispielsweise
geregelt, dass Patienten vor operativen Eingriffen grundsätzlich
mündlich vom Arzt darüber aufgeklärt werden müssen, dass sie sich eine
zweite Meinung einholen können. Diese Aufklärung muss mindestens zehn
Tag vor dem Eingriff stattfinden. Auch von der Neuregelung der
Notfallversorgung dürften die Patienten profitieren: Die
niedergelassenen Ärzte und die Kliniken werden bei der Notfallversorgung
zur Zusammenarbeit verpflichtet.
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