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Zuzahlung von Leistungen

Gesetzlich krankenversicherte Patienten können bei ihrer Krankenkasse eine Befreiung von der Zuzahlung zu Leistungen beantragen, sobald ihre finanzielle Belastung zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens (bzw. ein Prozent bei chronisch kranken Patienten) überschreitet.

Da die Bescheinigung jeweils nur für ein Kalenderjahr gilt, muss eine bisher geltende Zuzahlungsbefreiung neu für 2015 beantragt werden.
 ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände

Mit dem Zuzahlungsrechner auf dem Gesundheitsportal www.aponet.de lässt sich ermitteln, ob die entsprechende Belastungsgrenze schon überschritten wurde oder - bei chronisch kranken Patienten - im Laufe des Jahres überschritten wird.

Darauf weist der Deutsche Apothekerverband (DAV) hin. Apotheken sind gesetzlich verpflichtet, die Arzneimittelzuzahlungen einzuziehen und an die Krankenkassen weiterzuleiten, wenn vom verordnenden Arzt kein Befreiungsvermerk auf dem Rezept eingetragen ist oder der Patient keinen entsprechenden Bescheid in der Apotheke vorlegen kann.

In Deutschland sind derzeit 7,5 Millionen Patienten bei ihrer Krankenkasse von der Zuzahlung befreit, darunter 7,0 Millionen chronisch kranke Menschen.

Grundsätzlich von der Zuzahlung befreit sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Volljährige Versicherte müssen dagegen grundsätzlich eine Zuzahlung an ihre Krankenkasse leisten, wenn sie Medikamente bzw. Heil- und Hilfsmittel brauchen oder z.B. Fahrtkosten, eine Krankenhausbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahmen anfallen.

Bei Arzneimitteln belaufen sich die Zuzahlungen auf 10 Prozent des Preises, mindestens aber 5 Euro und höchstens 10 Euro. Beträgt der Preis eines Arzneimittels weniger als 5 Euro, sinkt auch die Zuzahlung auf diesen Betrag.

Pro Jahr summieren sich die Zuzahlungen für Arzneimittel in ganz Deutschland auf 2,0 Milliarden Euro. 

 

Die Apotheken sind darauf vorbereitet, Quittungen über Zuzahlungen auszustellen - einzeln oder als Sammelbeleg am Jahresende, wenn der Patient zum Beispiel eine Kundenkarte hat.

Medizin am Abend DirektKontakt

Dr. Reiner Kern,Tel. 030 40004-132, Christian Splett,Tel. 030 40004-137, c.splett@abda.de

Mit Silvester 2014 kamen die Ohrgeräusche www.dzm-heidelberg.de

Silvesterknaller dürfen seit 2010 die doppelte Menge an Sprengstoff enthalten wie zuvor - das Pfeifen im Ohr ist vorprogrammiert.

Jedes Jahr zu Silvester werden traditionell Raketen und Böller gezündet,
oft in nächster Nähe zum Körper. Dies kann nicht nur zu Verletzungen an
Händen und Gesicht, sondern auch zu einer dauerhaften Beeinträchtigung des
Hörvermögens führen.

Ein einzelner, impulsartiger Knall kann eine Lautstärke von mehr als 150 Dezibel erreichen – ähnlich wie ein in 30 m Entfernung startender Düsenjet.

Betroffene bemerken Symptome wie Klingeln, Piepsen, dumpfes Gefühl im Ohr
oder es plagt ein anderer störender Dauerton, ein sogenannter Tinnitus.

Gerade bei neu aufgetretenen Ohrgeräuschen sollte rasch eine Therapie
erfolgen, denn die Wahrscheinlichkeit für eine Chronifizierung der
Ohrgeräusche steigt mit jedem Tag ohne Behandlung. Leider ist die
medizinische Standardtherapie oft nicht ausreichend. Hier kann die am
Deutschen Zentrum für Musiktherapieforschung entwickelte und
wissenschaftlich überprüfte Neuro-Musiktherapie nach dem Heidelberger
Modell helfen. In einer fünftägigen Kompakttherapiewoche werden die Bahnen
im Gehirn, die den Tinnitus produzieren, beeinflusst bevor sie sich
festfahren - und damit verringert sich nachhaltig die Tinnitusbelastung.
Entscheidend für die Wirksamkeit der Therapie ist allerdings, dass die
herkömmlichen schulmedizinischen Verfahren zur Akutbehandlung bereits
ausgeschöpft sind und die Ursache für den Tinnitus tatsächlich im Gehirn
liegt, und nicht beispielsweise auf Niveau des Ohres oder des Hörnervs.

Bei rund 80% der bisher behandelten Patienten konnte nach der Therapie
eine deutliche Symptomreduktion bis hin zum Verschwinden der Ohrgeräusche
erzielt werden.

Die Tinnitusambulanz des Deutschen Zentrums für Musiktherapieforschung
bietet laufend Kompakttherapien für Patienten mit akutem und chronischem
Tinnitus an. Weitere Informationen für Patienten sind telefonisch
erhältlich unter 06221 – 79 63 101 oder per E-Mail unter tinnitusambulanz
@dzm-heidelberg.de.

Das Deutsche Zentrum für Musiktherapieforschung (Viktor Dulger Institut)
DZM e. V. wurde 1995 in Heidelberg gegründet. Heute ist das DZM eines der
größten musiktherapeutischen Forschungsinstitute in Europa und vereint
Forschung und Praxis unter einem Dach. Das DZM ist als gemeinnützig
anerkannt und finanziert sich zum überwiegenden Teil aus Spenden und
Forschungsdrittmittel. Am DZM entwickeln und erforschen Musiktherapeuten,
Mediziner, Musikwissenschaftler und Psychologen in interdisziplinären
Projekten musiktherapeutische und musikmedizinische Konzepte zur
Verbesserung der Lebenssituation erkrankter Menschen.
Außer dem Forschungsinstitut gehört eine Tinnitusambulanz zum DZM.

Medizin am Abend DirektKontakt: 

Deutsches Zentrum für Musiktherapieforschung
(Viktor Dulger Institut) DZM e.V.
Ansprechpartner: Natascha Schettler-Brox
Maaßstraße 32/1
69123 Heidelberg
Telefon: +49 (6221) 83 38 60
Telefax: +49 (6221) 83 38 74
E-Mail: dzm@dzm-heidelberg.de
Internet: www.dzm-heidelberg.de

Abrechnungsbetrug bei Beschneidungen

Zahlreiche Arztpraxen in Deutschland haben nach Recherchen des Radioprogramms NDR Info bei den Krankenkassen Beschneidungen falsch abgerechnet. Die dafür eingenommenen Honorare müssen sie zurückzahlen. Allein in Rheinland-Pfalz sind 18 Praxen betroffen, in Niedersachsen zehn. In diesen beiden Bundesländern hatten Mediziner in den vergangenen Quartalen mehr als 650.000 Euro zu Unrecht kassiert - "weil sie ihren Dokumentationspflichten nicht oder nicht ausreichend nachgekommen sind", so ein Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz.

Der operative Eingriff bei einer Beschneidung erfolgt in der Regel ambulant.

Zudem bezahlen ihn die Krankenkassen nur, wenn er medizinisch notwendig ist und nicht zum Beispiel vor einem religiös-kulturellen Hintergrund vorgenommen wird.

Nach den Abrechnungsvorschriften muss die Patientenakte die Ergebnisse einer Gewebeprobe oder eine Fotodokumentation enthalten. Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums erklärte, bei Bedarf könne beides "im Rahmen von Prüf- oder Gerichtsverfahren verwendet werden". Und wenn diese Dokumentation nicht erfüllt sei, ergänzte der stellvertretende Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen, Jörg Berling, "dann darf ein Arzt diese Leistung nicht abrechnen. Es gibt da nur alles oder nichts".

Die Kassenärztlichen Vereinigungen Schleswig-Holstein, Nordrhein und Saarland haben ebenfalls Auffälligkeiten in Abrechnungen festgestellt. Sie untersuchen derzeit, ob die betroffenen Arztpraxen ebenfalls Dokumentationspflichten verletzt haben. Ergebnisse dieser im Sozialgesetzbuch geregelten Plausibilitätsprüfung liegen noch nicht vor.

Ein Anstieg der Schadenssumme ist aber wahrscheinlich. Alle anderen Kassenärztlichen Vereinigungen haben nach eigenen Angaben bisher keine Auffälligkeiten bei den Abrechnungen feststellen können.

Nach Ansicht von Gerd Glaeske, Gesundheitsökonom von der Universtität Bremen, haben die betroffenen Mediziner "ganz klaren Abrechnungsbetrug begangen". Das Beitragsgeld der Versicherten sei für eine Leistung abgerechnet worden, "die nicht erbracht worden ist". Deswegen sind nach Ansicht von Glaeske verstärkte Abrechnungskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen notwendig. Glaeskes Einschätzung ist zudem, dass es deutlich mehr dieser Eingriffe gibt als medizinisch begründet: "Das scheint darauf hinzudeuten, dass Ärzte die Chance wahrnehmen, Beschneidungen abzurechnen, um zusätzliche Einnahmen zu erzielen."

Alle Kassenärztlichen Vereinigungen in Deutschland haben die Abrechnungskontrollen nach dem Hinweis einer Medizinerin aus Schleswig-Holstein eingeleitet. Die für Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständige AOK Nordost hat bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung einen Prüfungsantrag gestellt. Eine Antwort darauf stehe noch aus, so ein Kassensprecher. "Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, Hinweisen zum Verdacht auf Abrechnungsbetrug nachzugehen", betonte er.

Die Prüfung der Kassenärztlichen Vereinigungen ist allerdings nicht einheitlich.

Während einige Einrichtungen Abrechnungen der vergangenen Jahre unter die Lupe nehmen, belassen es andere bei Prüfungen ausgewählter Ärzte und einzelner Quartale.

Medizin am Abend DirektKontakt

Norddeutscher Rundfunk Ralph Coleman Tel: 040-4156-2302 http://www.ndr.de

Ergänzung: Angeblicher Abrechnungsbetrug durch Urologen ist eine Falschmeldung

Unter der Überschrift „NDR Radio deckt auf: Ärzte betreiben
Abrechnungsbetrug mit Beschneidungen“ wurde am 15. Januar berichtet:
„Zahlreiche Arztpraxen in Deutschland haben nach Recherchen des
Radioprogramms NDR Info bei den Krankenkassen Beschneidungen falsch
abgerechnet“. „Bei dieser polemisch aufgemachten Meldung handelt es sich
um eine Falschmeldung“, sagt der Generalsekretär der Deutschen
Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU), Prof. Dr. Oliver Hakenberg.

Es geht um die oft ambulant durchgeführte Entfernung der Vorhaut
(Beschneidung, Zirkumzision). Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV)
fordern eine Dokumentation für jeden Patienten, aus der hervorgeht, dass
dieser Eingriff tatsächlich erbracht wurde, um die Abrechnung dieser
ärztlichen Leistung kontrollieren zu können. Für diese bürokratische
Anforderung verlangt die KV entweder eine Fotodokumentation oder einen
pathologischen Befundbericht der entfernten Vorhaut.

„Zahlreiche Urologen haben gegen diese unsinnigen Anforderungen
Widerspruch eingelegt: Für Patienten und Ärzte ist es sowohl abwegig wie
peinlich, Genitalfotos anfertigen zu müssen, nur um die Kontrolleure der
Abrechnungsstelle zufrieden zu stellen“, so Prof. Hakenberg. Die
pathologische Untersuchung einer entfernten Vorhaut sei nur in
Ausnahmefällen sinnvoll. „Wenn sie nur zu eng war, ist eine
Gewebeuntersuchung nutzlos und widerspricht damit dem
Wirtschaftlichkeitsgebot des Sozialgesetzbuches, wonach nur medizinisch
sinnvolle und notwendige Leistungen erbracht werden sollen. Eine
Gewebeuntersuchung zu Dokumentationszwecken ist kostentreibender Unfug.“

Aufgrund von Prüfungen sind jetzt bei einigen Urologen Fälle zutage
getreten, in denen diese eine Beschneidung durchgeführt hatten, ohne
diesen Dokumentationsanforderungen zu entsprechen, da sie diese für
sinnlos halten. Daraus wird nun ein „Abrechnungsbetrug“ konstruiert. Ein
„Gesundheitsökonom“ der Universität Bremen behauptet, die betroffenen
Mediziner hätten "ganz klaren Abrechnungsbetrug begangen" und fordert
„verstärkte Abrechnungskontrollen der Kassenärztlichen Vereinigungen“.

Prof. Hakenberg: „Dabei ist dies lediglich ein Beispiel für
Verwaltungsbürokratismus, der sich selbst ad absurdum führt. Aber diese
Meldung verdeutlicht auch, wie schnell und voreingenommen gegen Ärzte
Vorwürfe erhoben werden, wenn man damit Schlagzeilen machen kann.“

Die DGU hat bereits Ende vergangenen Jahres einzelne Kassenärztliche
Vereinigungen sowie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
angeschrieben und auf diesen Dokumentationsmissstand hingewiesen sowie
dessen Änderung gefordert.

Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. med. Oliver Hakenberg
Universitätsklinik Rostock, Med. Fakultät
Direktor der Urologischen Klinik und Poliklinik
Ernst-Heydemann-Straße 6

18055 Rostock

E-Mail: oliver.hakenberg@med.uni-rostock.de

Weitere Informationen:
Bettina-C. Wahlers
Sabine M. Glimm
Stremelkamp 17
21149 Hamburg
Tel.: 040 - 79 14 05 60
Mobil: 0170 - 48 27 28 7
E-Mail: redaktion@bettina-wahlers.de
Internet: www.urologenportal.de

 

Zulassung von Arzneimittel

Die von der europäischen Arzneimittelbehörde vorgelegten Zahlen zu Zulassungen für Arzneimitel gegen seltene Erkrankungen (Orphan Drugs) machen deutlich, dass die pharmazeutische Industrie sich erfolgreich der Herausforderung stellt, Arzneimittel für Krankheitzen zu entwickeln, an denen nur wenige Menschen leiden. Die im Jahr 2000 durch die EU eingeführte Gesetzgebung, um der Entwicklung dieser sog. Orphan Drugs eine wirtschaftliche Grundlage zu geben, um die Versorgung von Menschen mit seltenen Erkrankungen zu verbessern, wirkt.

Denn die Zahl der Zulassungen steigt von Jahr zu Jahr. Insgesamt kann man an den Zahlen der Zulassungsbehörde deutlich erkennen, dass die Innovationskraft der pharmazeutischen Industrie enorm groß ist. Fast 50 Prozent der Neuzulassungen betreffen völlig neue Wirkweisen und Wirkstoffe. "Diese Innovationen kommen sowohl von großen als auch aus Unternehmen, die eher mittelständisch strukturiert sind oder sind in Kooperation mit kleinen, innovativen Biotechfirmen entstanden. Sie machen auch Hoffnung in Krankheitsfeldern, in denen es bis dato keine Therapien gab. Wichtig bleibt, dass diese positive Dynamik und Entwicklung nicht durch erstattungsrechtliche Hürden gefährdet wird, denn es gibt noch viele Krankheiten ohne Therapien." so Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI.

Insbesondere in der Krebstherapie gibt es viele Neuerungen. Aber auch seltene Erkrankungen wie die Duchenne-Muskeldystrophie oder die erythropoetische Protoporphyrie, eine seltene Erbkrankheit, die Licht-Intoleranz verursacht, können nun mit neuen Therapieoptionen angegangen werden. Zudem wurde ein speziell für Kinder geprüftes Arzneimittel von der EMA zugelassen. Insbesondere der Kampf gegen seltene Erkrankungen steht in Europa oben auf der Tagesordnung. Um den wirtschaftlichen Nachteil der Entwicklung und Zulassung dieser Arzneimittel für seltene Erkrankungen zu kompensieren und der Entwicklung eine bessere wirtschaftliche Grundlage zu geben, haben das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EG) 141/2000 für Orphan Drugs erlassen.

Diese verfolgt das Ziel, Anreize für die Erforschung, Entwicklung und das Inverkehrbringen von Arzneimitteln für seltene Leiden zu schaffen und ein Gemeinschaftsverfahren für die Ausweisung von Arzneimitteln als Orphan Drug festzulegen.

Medizin am Abend DirektKontakt

Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131, jodenbach@bpi.de

 

 

Studienteilnahme: Gut durch den Arbeitstag – aber wie?

Psychologinnen der Universität Mannheim untersuchen in einer neuen Studie,
welche Strategien dabei helfen, fit und zufrieden durch den Arbeitsalltag
zu kommen

Ein Schreibtisch voller To-Do-Listen, die nahende Deadline für ein
wichtiges Projekt, zehn Stunden im Büro. Wer bei solch vollbepackten
Arbeitstagen trotzdem fit und zufrieden in den Feierabend gehen will,
braucht gute Strategien im Umgang mit sich selbst und seinen
Arbeitsanforderungen. Forscherinnen der Universität Mannheim wollen mehr
darüber herausfinden, wie sich Personen bei der Arbeit verhalten, um gut
durch den Tag zu kommen und welche äußeren Bedingungen dabei hilfreich
beziehungsweise hinderlich wirken. Ziel des Forschungsprojekts ist es,
wirksame Strategien und wichtige Einflussfaktoren für das Befinden bei der
Arbeit zu identifizieren.

In einer Online-Studie werden hierzu Berufstätige über fünf Werktage
hinweg zu ihrem Arbeitstag befragt. Die täglichen Befragungen bieten eine
gute Gelegenheit, mehr über das eigene Verhalten und Befinden bei der
Arbeit zu erfahren. Teilnehmer erhalten auf Wunsch Infos und Tipps zu
Erholung bei und nach der Arbeit, sowie eine Rückmeldung zu den
Ergebnissen der Studie. Als Dankeschön werden nach Abschluss der Studie
zwei E-Book-Reader im Wert von je rund 100 Euro verlost.

Alle Angaben werden streng vertraulich behandelt. Sie werden anonymisiert
verarbeitet und dienen ausschließlich als Datengrundlage für diese Studie.

Studienteilnahme
An der Studie können interessierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sowie Selbständige (Vollzeit) teilnehmen, die prinzipiell oder ab und zu
die Möglichkeit haben, ihren Arbeitstag selbst einzuteilen. Die Studie
geht über eine Arbeitswoche und umfasst einen allgemeinen Fragenbogen (15
Minuten), sowie tägliche kurze Fragebögen am Feierabend (7-15 Minuten).

Medizin am Abend DirektKontakt:

Christine Bosch (M.Sc. Psych.)
Professur für Arbeits- und Organisationspsychologie
Universität Mannheim
Schloss
68131 Mannheim
Telefon: 0621 / 181-2167
E-Mail: christine.bosch@uni-mannheim.de

Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.soscisurvey.de/arbeitstag/?q=00 - Anmeldung

Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt „Myeloid-Derived Growth Factor“ (MYDGF)

Medizin am Abend Fazit: Repariert kranke Herzen: MHH-Forscher entdecken Protein im Knochenmark

Bisher unbekanntes Protein verhindert Herzinsuffizienz nach Herzinfarkt /
Veröffentlichung in Nature Medicine

Wissenschaftler der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) haben in
Knochenmarkzellen von Herzinfarktpatienten ein Protein entdeckt, das die
Heilung des Herzmuskels stimulieren und vor bleibender Herzmuskelschwäche
schützten kann. „Wir konnten im Mausmodell zeigen, dass eine Therapie mit
dem Protein Herzfunktion und Überleben verbessert“, sagt Professor Dr. Kai
Christoph Wollert, Leiter des Bereichs Molekulare und Translationale
Kardiologie in der MHH-Klinik für Kardiologie und Angiologie. „Die
Therapie mit einem einzigen Protein anstelle einer Knochenmarkzelltherapie
wäre für Infarktpatienten zuverlässiger und weniger belastend.“ Ihre
Ergebnisse veröffentlichten die Forscher in der renommierten
Fachzeitschrift Nature Medicine.

Bei einem Herzinfarkt werden Teile des Herzmuskels nicht durchblutet und
sterben ab. Im Heilungsprozess entzündet sich das geschädigte Gewebe und
vernarbt. Im schlimmsten Fall entsteht eine große Narbe und die Leistung
des Herzen bleibt dauerhaft vermindert – der Patient entwickelt eine
Herzinsuffizienz. Eine neue, allerdings aufwendige Behandlungsmethode ist
die Knochenmarkzelltherapie; so behandelte Patienten erholten sich besser
von einem Infarkt. „Die Funktion der Knochenmarkzellen ist bei manchen
Patienten allerdings stark eingeschränkt, und diese Patienten profitieren
nicht von der Zelltherapie“, erklärt Professor Wollert, „wir wollten ein
zuverlässigeres Verfahren entwickeln und haben daher nach
Wachstumsfaktoren gesucht, die von den Knochenmarkzellen freigesetzt
werden.“

Um ihrem Ziel näher zu kommen, suchte das Team um Professor Wollert nach
bislang unbekannten Wachstumsfaktoren in Knochenmarkzellen von
Herzinfarktpatienten. Dabei stießen sie auf das Protein „Myeloid-Derived
Growth Factor“ (MYDGF), das von Knochenmarkzellen nach Herzinfarkt in den
abgestorbenen Herzmuskel transportiert wird. Die Funktion von MYDGF war
bislang völlig unbekannt. Im Mausmodell konnten die Wissenschaftler nun
zeigen, dass die Herzinfarktheilung ohne dieses Protein gestört ist. Bei
Mäusen, die sieben Tage mit dem Protein behandelt wurden, heilte der
Infarkt hingegen besser aus. Auch bei Patienten war die Konzentration des
Proteins nach Herzinfarkt erhöht.

„Die Untersuchungen verweisen auf einen ganz neuen Therapieansatz zur
Förderung der Wundheilung nach Herzinfarkt“, sagt Professor Dr. Johann
Bauersachs, Direktor der MHH-Klinik für Kardiologie und Angiologie.
Vorteile einer Proteintherapie: um Proteine zu verabreichen, genügt es,
sie unter die Haut zu spritzen – ähnlich wie Insulin bei Diabetes. Auch
ist die Behandlung verlässlicher, weil sich Proteine hochrein und in
großer Menge herstellen lassen. Auf eine Punktion des Beckenknochens zur
Gewinnung von Knochenmarkzellen sowie das Legen eines Herzkatheters zur
Verabreichung der Zellen, könnte man künftig verzichten. „Wir wollen die
neue Therapie jetzt mit einem Industriepartner weiterentwickeln und in die
Klinik überführen“, ergänzt Professor Wollert.

Das Projekt wurde von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unter anderem
im Rahmen des Exzellenzclusters REBIRTH (Von Regenerativer Biologie zu
Rekonstruktiver Therapie) gefördert.

Weitere Informationen erhalten Sie bei Professor Wollert, Bereich
Molekulare und Translationale Kardiologie, MHH-Klinik für Kardiologie und
Angiologie, Telefon (0511) 532-4055, Wollert.Kai@mh-hannover.de.

Die Originalarbeit finden Sie unter
http://www.nature.com/nm/journal/vaop/ncurrent/full/nm.3778.html

 Professor Wollert und Dr. Mortimer Korf-Klingebiel, Erstautor der Veröffentlichung bei der Auswertung eines Herz-Ultraschalls.
Professor Wollert und Dr. Mortimer Korf-Klingebiel, Erstautor der Veröffentlichung bei der Auswertung eines Herz-Ultraschalls.
"Foto: MHH/Kaiser"

Katheter-gestützte Aortenklappen-Eingriffe (TAVI) http://leitlinien.dgk.org/2014

Medizin am Abend Fazit: Für immer mehr Patienten die bessere Option

Der offene chirurgische Klappenersatz stellt nach wie vor den Goldstandard in der Behandlung der Aortenstenose (AS) dar. Häufig leiden die Patienten jedoch an
Komorbiditäten oder sind in einem schlechten Allgemeinzustand, sodass sie
den Belastungen eines chirurgischen Eingriffs nicht gewachsen sind“, sagt
Prof. Dr. Christian W. Hamm (Gießen), Präsident der Deutschen Gesellschaft
für Kardiologie. „Für diese Patienten stellt die kathetergestützte
Aortenklappen-Implantation (TAVI) eine gute Option dar, die AS zu
behandeln und damit sowohl die Überlebenszeit zu verlängern als auch die
Lebensqualität zu verbessern.“ Im Oktober 2014 hat die Deutsche
Gesellschaft für Kardiologie (DGK) ein Positionspapier zum Thema TAVI
publiziert1, in dem Qualitätskriterien für die Durchführung des Verfahrens
definiert sind. Prof. Hamm: „Dieses Papier hat vor allem die Sicherung
der Versorgungsqualität bei steigendem klinischem Bedarf zum Ziel.“

Die AS ist eine fortschreitende und lebensbedrohliche Erkrankung, die
unbehandelt bei etwa der Hälfte der Patienten innerhalb von zwei Jahren
zum Tod führt. Therapie der Wahl bei der höhergradigen symptomatischen AS
ist der Ersatz der Aortenklappe, wofür drei Methoden zur Verfügung stehen:

der offene chirurgischer Aortenklappen-Ersatz, 
die transfemorale kathetergestützte Aortenklappen-Implantation (TAVI) 
und die transkapikale TAVI.

Länger leben durch TAVI

Dass die kathetergestütze Aortenklappen-Implantation zunehmend zur
Anwendung kommt, hat gute Gründe. Denn immer mehr Daten belegen den Nutzen des innovativen Verfahrens. „Dass die TAVI für inoperable Patienten mit
Aortenstenose einen Gewinn an Lebenszeit bringt, zeigen etwa die
5-Jahresdaten der PARTNER-Studie.2 In dieser Studie wurde die TAVI bei
Patienten, die so krank waren, dass ein chirurgischer Eingriff mit einem
zu hohen Risiko verbunden gewesen wäre, mit konservativem Vorgehen
vergleichen“, so DGK-Präsident Prof. Hamm. „Die Patienten waren zu
Studienbeginn im Mittel 83 Jahre alt. Angesichts des Alters und Schwere
der Erkrankung überrascht es nicht, dass die meisten Studienteilnehmer
fünf Jahre nach Studienbeginn bereits verstorben sind. Trotzdem lässt sich
ein signifikanter Überlebensvorteil für die TAVI-Patienten nachweisen. So
leben von den TAVI-Patienten nach fünf Jahren noch 28,2 Prozent, während
bei konservativer Therapie nur noch 6,4 Prozent am Leben sind.“

Auch bei operationsfähigen Hochrisikopatienten erwies sich anderen
Untersuchungen zufolge die TAVI hinsichtlich harter klinischer Endpunkte
im Vergleich zur offenen Operation als mindestens ebenbürtig. Inzwischen
mehrt sich die Evidenz, dass auch weniger kranke und durchaus
operationsfähige Patienten von dieser Methode profitieren können.

Differenzierte Betrachtung der Methoden

Interessante Einsichten liefern auch Daten, die das AQUA-Institut
(Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im
Gesundheitswesen) im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen externen
Qualitätssicherung zu allen Aortenklappen-Operationen in Deutschland
erhebt. Dadurch wird die reale Versorgungssituation für diese Eingriffsart
widergespiegelt.

Im Jahr 2013 wurden insgesamt 20.262 isolierte Aortenklappen-Operationen
durchgeführt, davon entfielen auf den offenen chirurgischen Ansatz 9.853,
auf die transfemorale TAVI 7.602 und auf die transapikale TAVI 2.807
Eingriffe. „Da die Patientenkollektive für die drei Operationsmethoden
sehr unterschiedlich sind, lassen sich bezüglich der Behandlungsergebnisse
nur eingeschränkt direkte Vergleiche anstellen“, so Prof. Hamm. „So waren
die Patienten, die einem chirurgischen Klappenersatz unterzogen worden
waren, im Durchschnitt jünger und gesünder als Patienten, die eine TAVI
erhalten hatten. Darüber hinaus wiesen die TAVI-Patienten ein deutlich
höheres Risiko auf. Neben diesen Unterschieden ergaben sich im Detail auch
bei den Komorbiditäten der drei Patientensegmente erhebliche Unterschiede.
Wie daraus erwartet werden kann, ergeben sich auch für die
patientenrelevanten Ergebnisse deutliche Unterschiede.“ Die nicht
risikoadjustierte Krankenhaussterblichkeit beträgt für die offene
Chirurgie 2,8 Prozent, die transfemorale TAVI 4,7 Prozent und die
transapikale TAVI 8,4 Prozent.

Aufgrund des sehr unterschiedlichen Risikoprofils der Patientensegmente
hat das AQUA-Institut ein Modell für die Risikoadjustierung bei isolierter
Aortenklappen-Operation entwickelt, so dass für jeden Patienten unter
Berücksichtigung seines persönlichen Risikoprofils die individuelle
Wahrscheinlichkeit für die Krankenhaus-Sterblichkeit ermittelt werden
kann. Demnach beträgt die risikoadjustierte Krankenhaus-Sterblichkeit für
den chirurgischen Klappenersatz 3,2 Prozent, für die transfemorale TAVI
6,1 Prozent und für die transapikale TAVI 6,8 Prozent.

Es zeigte sich allerdings, dass die tatsächliche Mortalität von der
prognostizierten abweicht.“ So entsprechen prognostizierte und
tastsächliche Sterblichkeitsraten bei offen chirurgischem Klappenersatz
einander relativ genau (2,8 vs. 3,2 Prozent), bei der transfemoralen TAVI
liegt die tatsächliche Mortalitätsrate jedoch deutlich unter der
prognostizierten (4,7 vs. 6,1 Prozent), während sich bei transapikalen
Vorgehen die Situation umkehrt (8,4 vs. 6,8 Prozent). Prof. Hamm: „Diese
Analyse macht deutlich, dass die bisher geübte Praxis, die beiden
kathetergestützten Verfahren gemeinsam zu betrachten, aufgegeben werden
muss. Es bleibt fest zuhalten, dass in der derzeitigen Versorgungsrealität
Deutschlands die transfemorale kathetergestützte Aortenklappen-
implantation sehr gute Ergebnisse erzielt, wenn das individuelle Risiko
des Patienten berücksichtigt wird.“

Indikationserweiterung, wenn Nutzen für Patienten mit mittlerem Risiko
nachgewiesen ist

Das TAVI-Positionspapier der DGK habe einiges an Diskussionen verursacht,
so Prof. Dr. Karl-Heinz Kuck (Hamburg), Präsident-Elect der DGK. „So wurde
kommentiert, wir würden abweichende Standpunkte zu Studien und
medizinischen Leitlinien vertreten und eine Ausweitung der TAVI-Behandlung
auf Patienten mit mittlerem Risiko andenken. Die DGK stellt nochmals klar,
dass es kein Abrücken von den Leitlinien gibt.“

Das Positionspapier weise lediglich auf die aktuelle Studienlage hin,
betont Prof. Kuck. „So hat sich herausgestellt, dass in die CoreValve-
Studie3, die eigentlich für Patienten mit hohem Operationsrisiko
vorgesehen war, hauptsächlich Patienten mit mittlerem Risiko, gemessen
anhand des EuroScores bzw. des STS-Scores, eingeschlossen wurden. Dabei
zeigte sich hinsichtlich des wohl härtesten Endpunktes, der Mortalität,
ein hoch signifikanter Vorteil für die TAVI. Darüber hinaus laufen derzeit
große prospektive randomisierte Studien wie SURTAVI und PARTNER II, in
denen TAVI und Operation bei Patienten mit mittlerem Risiko verglichen
werden. Sollten diese Studien die Überlegenheit der TAVI-Behandlung
zeigen, werden wir das Positionspapier updaten müssen. Die
Wahrscheinlichkeit dafür ist in meinen Augen hoch.“

Gute Haltbarkeit

Dem Einwand, dass es noch keine validen Ergebnisse bezüglich der
Haltbarkeit der Klappenprothesen gibt, sei entgegenzuhalten, dass
inzwischen die 5-Jahresdaten der PARTNER-B-Studie vorliegen, so Prof.
Kuck: „Demnach ist der Druckgradient über die Aortenklappe nach TAVI-
Eingriffen im direkten Vergleich zur chirurgisch implantierten Klappe
geringer und die Aortenklappen-Öffnungsfläche größer. Darüber hinaus
werden die Klappenmodelle und Implantationsprozeduren ständig
weiterentwickelt, sodass Komplikationsraten sukzessive zurückgehen und
auch eine längere Haltbarkeit zu erwarten ist.“

Vertragliche Kooperation mit einer Fachabteilung für Herzchirurgie

Therapieentscheidungen für Patienten mit hochgradiger, symptomatischer
Aortenklappenstenose, unabhängig von der aufnehmenden Fachabteilung,
sollten an einem TAVI-Zentrum stets gemeinsam im Herz-Team, in dessen
Zentrum sowohl Kardiologen als auch Herzchirurgen stehen, getroffen
werden, betont Prof. Kuck: „Wir betonen in unserem Positionspapier, dass
an einen TAVI Zentrum nicht unbedingt eine herzchirurgische Fachabteilung
vorhanden sein muss. In solchen Fällen muss eine vertragliche Kooperation
mit einer Fachabteilung für Herzchirurgie nachgewiesen werden. Dies
gründet unter anderem in der Tatsache, dass die Rate schwerwiegender
Komplikationen, die bei TAVI-Eingriffen ein sofortiges Eingreifen des
Herzchirurgen erfordern, derzeit bei rund ein Prozent liegt und der Trend
laufend weiter nach unten geht.“ Daten des AQUA-Instituts aus dem Jahr
2013 haben darüber hinaus gezeigt, dass die Mortalität bei TAVI-Behandlung
in Zentren mit Fachabteilung für Herzchirurgie und ohne entsprechende
Abteilung – aber mit Beteiligung von kooperierenden Herzchirurgen bei
TAVI-Eingriffen – nicht unterschiedlich war.

Zertifizierung von Zentren

Zur Sicherung der Indikations-, Prozess- und Ergebnisqualität muss ein
TAVI-Zentrum nach Auffassung der DGK personelle, technische, strukturelle
und organisatorische Anforderungen erfüllen. Damit soll die umfassende und
multidisziplinäre Versorgung innerhalb eines interdisziplinären Herz-Teams
sichergestellt werden. Im Zentrum dieses Teams stehen laut DGK-
Positionspapier Kardiologen und Herzchirurgen mit jeweils ausreichender
Erfahrung in der Durchführung der TAVI-Prozedur (>50 TAVI-
Prozeduren/Jahr/Zentrum und ≥25 TAVI-Prozeduren/Jahr/Operateur) bzw. in
der Beherrschung möglicher Komplikationen. Der ideale Ort für die
Durchführung einer TAVI-Implantation ist ein Hybrid-
Katheterlabor/Operationssaal, in dem im Falle einer Komplikation, die
einen herzchirurgischen Eingriff erfordert, sofort die Operation erfolgen
kann. Ist vor Ort kein Hybridlabor vorhanden, können TAVI-Prozeduren unter
bestimmten Voraussetzungen auch in einem Herzkatheterlabor durchgeführt
werden. Wenn im Falle einer Komplikation eine Operation unmittelbar
erfolgen muss, muss das Herzkatheterlabor für den herzchirurgischen
Eingriff vollständig ausgestattet sein. Prof. Kuck: „Aufgrund des hohen
Anforderungsprofils für das TAVI-Zentrum und die TAVI-Untersucher wird die
DGK anhand der vorgestellten Kriterien für beide eine Zertifizierung
durchführen.“

Medizin am Abend DirektKontakt:
Prof. Dr. Eckart Fleck
Hauptstadtbüro der DGK: Tel.: +49 30 206 44482

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung
e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine wissenschaftlich medizinische
Fachgesellschaft mit über 8900 Mitgliedern. Ihr Ziel ist die Förderung der
Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die
Ausrichtung von Tagungen und die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer
Mitglieder. 1927 in Bad Nauheim gegründet, ist die DGK die älteste und
größte und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Weitere Weitere
Informationen unter www.dgk.org

1 K.-H. Kuck et al.: Kardiologe 2014 - 8 (6): DOI
10.1007/s12181-014-0622-8 http://leitlinien.dgk.org/2014
/qualitaetskriterien-zur-durchfuehrung-der-transvaskulaeren-
aortenklappenimplantation-tavi/
2 Samir R. Kapadia: PARTNER I: Five-Years Results from a Prospective
Randomized Trial of Transcatheter Aortic Valve Replacement with a Ballon-
Expanding Device versus Conservative Care in Extremely High-Risk Patients
with Aortic Stenosis. TCT 2014 Plenary Session V: Late-Breaking Clinical
Trials 1
3 Adams DH et al.: N Engl J Med. 2014;370:1790-8

Myelofibrose

Medizin am Abend Fazit: JUMP Studie zeigt Wirksamkeit von Ruxolitinib bei Myelofibrose mit niedrigen Blutplättchenzahlen

Im Rahmen des Kompetenznetzes Leukämien werden in Deutschland von der
Arbeitsgruppe „myeloproliferative Neoplasien“ Therapiestudien zur
Verbesserung bzw. Optimierung der Behandlung von Patienten mit
myeloproliferativen Erkrankungen durchgeführt. In der sogenannten JUMP
Studie konnte erstmals die Wirksamkeit von Ruxolitinib auch bei Patienten
mit Myelofibrose und niedrigen Blutplättchenzahlen gezeigt werden. Mit
entsprechender Anpassung der Ruxolitinib Dosis profitierten die Patienten
sowohl von Seiten der Symptome als auch mit einem Rückgang der
krankheitsbedingten Milzvergrößerung.

In den COMFORT Studien konnte bei der Myelofibrose (MF) für Ruxolitinib
gegenüber Placebo bzw. „bester verfügbarer Therapie“ eine deutliche
Verbesserung der Lebensqualität und eine signifikante Reduktion der
krankheitsbedingten Milzvergrößerung in einem bisher bei konventioneller
Therapie nicht gekanntem Ausmaß erreicht werden. Ruxolitinib ist ein
Wirkstoff aus der Gruppe der Tyrosin-Kinase-Hemmer, der sich gezielt gegen
bestimmte Enzyme richtet, die bei Patienten mit Myelofibrose häufig
verändert oder fehlerhaft reguliert sind. Eine Nebenwirkung der Behandlung
mit Ruxolitinib ist die Erniedrigung der Zahl der Blutplättchen. Dies sind
Blutzellen, die eine wichtige Rolle in der Blutgerinnung spielen.

In die internationale Anschluss-Studie JUMP, die unter Beteiligung der
Arbeitsgruppe "myeloproliferative Neoplasien" des Kompetenznetzes
Leukämien durchgeführt wird, konnten bisher 1144 auswertbare Patienten
eingeschlossen werden. Patienten, die an der JUMP Studie teilnehmen,
leiden unter Myelofibrose mit mittlerem und hohem Risiko und weisen eine
mindestens 5 cm unter dem linken Rippenbogen tastbare Milzvergrößerung
auf.

In einer separaten Auswertung der JUMP Studie wurde die Effektivität und
Sicherheit von Ruxolitinib bei MF Patienten mit niedrigen
Blutplättchenzahlen (zwischen 50.000 und 100.000 pro Mikroliter)
untersucht. Für diese Analyse konnten 50 MF Patienten, die mindestens 6
Monate mit Ruxolitinib behandelt wurden, herangezogen werden. Die
Startdosis für Ruxolitinib betrug 5 mg jeweils morgens und abends, eine
Erhöhung konnte in 5 mg Schritten erfolgen.

Es zeigte sich in dieser Analyse, dass Ruxolitinib bei MF Patienten mit
niedrigen Blutplättchenzahlen ein ähnliches Sicherheitsprofil wie bei MF
Patienten mit normalen Blutplättchenzahlen aufwies. Die Effektivität von
Ruxolitinib war bezüglich der Verbesserung der Lebensqualität bzw.
Reduktion der MF bedingten Symptome unverändert gut. Lediglich die
Effektivität zur Verminderung der Milzvergrößerung (gemessen am Erreichen
einer mindestens 50-prozentigen Reduktion der tastbaren Milz unter dem
linken Rippenbogen) war bei MF Patienten mit niedrigen Blutplättchenzahlen
und entsprechenden niedrigeren Ruxolitinib Dosierungen etwas geringer
ausgeprägt. Zusammenfassend kann man feststellen, dass Ruxolitinib in
entsprechend niedrigeren Dosierungen auch bei MF Patienten mit
Blutplättchenzahlen zwischen 50.000 und 100.000 pro Mikroliter sicher und
hinreichend effektiv ist.

Medizin am Abend DirektKontakt

Dr. rer. nat. Sina Hehn, Informationszentrum im Kompetenznetz "Akute und
chronische Leukämien", Universitätsklinikum Frankfurt, Tel: +49 (0)69
6301-6429, E-Mail: info@kompetenznetz-leukaemie.de

Das Kompetenznetz Akute und chronische Leukämien wurde 1999 als eines der
ersten Kompetenznetze in der Medizin gegründet. Ziel ist der Aufbau eines
weltweit führenden kooperativen Leukämie-Netzwerks zur Verbesserung der
bevölkerungsbezogenen Versorgung und der gesundheitsbezogenen Forschung
bei akuten und chronischen Leukämien. Seit seiner Gründung strukturiert
das Netzwerk wesentliche Aktivitäten in der Leukämietherapie und
-forschung in Deutschland und unterstützt den Transfer wissenschaftlichen
Fortschritts von der Grundlagenforschung bis in die Patientenversorgung.

Krankenhausinfektion

Mit besserer Aufklärung, konsequenter Vorbeugung und mehr Hygienefachpersonal könnte nach Ansicht von Sachverständigen die große Zahl der schweren Krankenhausinfektionen zurückgedrängt werden.

Die mit nosokomialen Infektionen (Krankenhausinfektionen) verbundene Problematik der Antibiotikaresistenz und ihrer Verbreitung stelle eine der größten Herausforderungen für die moderne Medizin dar, heißt es in dem zugrundeliegenden Fachbericht, den die Bundesregierung in einer Unterrichtung  an den Bundestag veröffentlicht hat.

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Die Zahl der durch schwere Krankenhausinfektionen verursachten Todesfälle schwankt in Deutschland zwischen 15.000 und 30.000 pro Jahr.

Ein maßgeblicher Anteil der in der medizinischen Behandlung auftretenden Infektionen könnte nach Angaben der Experten durch Vorbeugung vermieden werden.

Besonders bedeutsam sind dem Bericht zufolge die mehrfach gegen Antibiotika resistenten Erreger (MRE). Gegenwärtig bestehe die Problematik der Mehrfachresistenz in Deutschland insbesondere bei Methicillin (Oxacillin)-resistenten Staphylococcus aureus-Stämmen (MRSA) sowie bei Vancomycin-resistenten Enterokokken (VRE) und bei Escherichia-coli- und Klebsiella-Stämmen mit Betalaktamasen mit erweitertem Wirkungsspektrum (ESBL).
Die sogenannte MRSA-Last fällt den Angaben zufolge in den Ländern der europäischen Union unterschiedlich aus, wobei Deutschland im Mittelfeld liegt, während die skandinavischen Länder, Dänemark und die Niederlande gering betroffen sind und daher als Vorbilder für Schutzmechanismen gelten. Neben Unterschieden in der Organisation des Gesundheitswesens und der Zahl der stationär behandelten Patienten pro Kopf der Bevölkerung komme der Präsenz fachkundigen Personals für die Hygieneberatung und Antibiotikatherapie eine wesentliche Bedeutung bei der Erklärung der Unterschiede zu.

Obgleich Deutschland im internationalen Vergleich weitgehend konstante nosokomiale Infektionsraten aufweise, seien diese Infektionen weiterhin ein relevantes Problem im Gesundheitswesen. Vorkehrungen zur Eindämmung der Infektionsrate sollten daher weiter Priorität haben, schreiben die Experten in ihrem Bericht. Auch sei der Bedarf an Kenntnissen zum sachgerechten Einsatz von Antibiotika groß.

Hier sollten die Angebote an Fachkursen ausgebaut werden. Ferner entspreche die Ausstattung der Krankenhäuser mit Hygienefachpersonal nach wie vor nicht dem Bedarf.

Sodbrennen durch Medikamente www.dgvs.de

Medizin am Abend Fazit: Bei Sodbrennen Medikamente überprüfen: Arzneimittel können mögliche Auslöser sein

Sodbrennen, Brennen im Rachen und saures Aufstoßen sind mögliche
Anzeichen der sogenannten Refluxkrankheit. Mitunter verursachen oder
verstärken bestimmte Medikamente den unangenehmen Übertritt von Säure aus
dem Magen in die Speiseröhre. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für
Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGVS) in ihren
aktualisierten Leitlinien „Gastroösophageale Refluxkrankheit“ hin. Da die
Refluxkrankheit die Speiseröhre schädigen und sogar Krebs zur Folge haben
kann, sollten Betroffene sich vom Gastroenterologen untersuchen lassen.

„Als Auslöser der Beschwerden können vor allem Arzneimittel in Frage
kommen, die zu einer Entspannung des unteren Speiseröhrenschließmuskels
führen und dadurch den Rückfluss von Magensäure in die Speiseröhre
begünstigen“, erklärt Professor Dr. med. Stephan Miehlke vom Magen-Darm-
Zentrum in Hamburg-Eppendorf. Als einer von drei Koordinatoren war er
maßgeblich an der Erstellung der DGVS-Leitlinie beteiligt. In Betracht
kommen zum Beispiel Medikamente zur Behandlung von Bluthochdruck,
koronarer Herzerkrankung, Asthma und Harninkontinenz sowie
Östrogenpräparate zur Hormontherapie und Psychopharmaka mit angstlösender
Wirkung.

Auch manche Schmerz- und Rheumamittel sowie Medikamente zur Behandlung von Osteoporose, Eisenmangel und einige Antibiotika verursachen mitunter
Sodbrennen. „Insbesondere bestimmte Schmerzmittel, nämlich die
,nichtsteroidalen Antirheumatika‘ oder kurz ,NSAR‘, können auch
Entzündungen in der Speiseröhre hervorrufen“, erörtert Miehlke. Wichtig
sei, dass Arzt und Patient im Blick haben, welche Mittel der Patient
einnimmt. „Selbstverständlich sollten vom Arzt verschriebene Medikamente
nicht einfach abgesetzt werden. Doch für das ein oder andere Präparat gibt
es besser verträgliche Alternativen“, so DGVS-Experte Miehlke.

Von einer Refluxkrankheit sprechen Ärzte, wenn der Rückfluss von
Magensäure in die Speiseröhre störende Symptome und auch Komplikationen
verursacht. Bei ersten Anzeichen sollten Betroffene einen Arzt aufsuchen.

„Die Erkrankung sollte behandelt werden, wenn die Symptome ein- bis
zweimal in der Woche auftreten und der Patient sich hierdurch in seiner
Lebensqualität beeinträchtigt fühlt“, erklärt Leitlinienkoordinator
Professor Dr. med. Wolfgang Schepp, Chefarzt der Klinik für
Gastroenterologie, Hepatologie und Gastroenterologische Onkologie am
Klinikum Bogenhausen in München. Mit Hilfe von Medikamenten, die die
Säureproduktion im Magen hemmen – sogenannte Protonenpumpenhemmer – sei die Erkrankung in der Regel wirksam zu behandeln. Bestehen die
Refluxbeschwerden über mehrere Jahre hinweg, sollte ein Gastroenterologe
die Schleimhaut der Speiseröhre mit Hilfe eines Endoskops untersuchen, so
die Empfehlung der Leitlinie. Hierdurch kann der Arzt Gewebsveränderungen
wie den sogenannten „Barrett-Ösophagus“ erkennen, der als Krebsvorstufe
gilt und frühzeitig behandelt werden sollte.

Auch Veränderungen im Lebensstil und alltäglichen Leben können manchmal
schon eine Besserung bewirken: „Übergewichtigen Patienten hilft es häufig
etwas abzunehmen und wer bestimmte Nahrungsmittel und Getränke nicht
verträgt, kann versuchen, hierauf zu verzichten“, sagt Schepp. Patienten
mit nächtlichen Beschwerden sollten zudem auf späte Mahlzeiten verzichten
und das Kopfende des Bettes hochstellen. Von Schlafmitteln rät er ab, denn
auch sie verstärken mitunter die Symptome.

Die DGVS stellt ihre Leitlinien auf ihrer Homepage unter www.dgvs.de
zum Download bereit.

Die Deutsche Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und
Stoffwechselkrankheiten (DGVS) wurde 1913 als wissenschaftliche
Fachgesellschaft zur Erforschung der Verdauungsorgane gegründet. Heute
vereint sie mehr als 5000 Ärzte und Wissenschaftler aus der
Gastroenterologie unter einem Dach. Die DGVS fördert sehr erfolgreich
wissenschaftliche Projekte und Studien, veranstaltet Kongresse und
Fortbildungen und unterstützt aktiv den wissenschaftlichen Nachwuchs. Ein
besonderes Anliegen ist der DGVS die Entwicklung von Standards und
Behandlungsleitlinien für die Diagnostik und Therapie von Erkrankungen der
Verdauungsorgane – zum Wohle des Patienten.


Medizin am Abend Direktkontakt

Anna Julia Voormann
Irina Lorenz-Meyer
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