Der Bericht des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über die Erfahrungen mit der vertragsärztlichen Verordnung von geriatrischer Rehabilitation im Berichtsjahr 2023 liegt als Unterrichtung (20/13450) der Bundesregierung vor.
Nach einer Gesetzesänderung wird bei einer vertragsärztlich verordneten geriatrischen Rehabilitation durch die Krankenkasse nicht überprüft, ob diese medizinisch erforderlich ist, sofern die Indikation durch geeignete Abschätzungsinstrumente überprüft wurde.
Zugleich wurde den Angaben zufolge der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) damit beauftragt, in der Rehabilitations-Richtlinie (Reha-RL) die Details zur Auswahl geeigneter Abschätzungsinstrumente zu regeln.
Mit Inkrafttreten der geänderten Reha-RL Ende Juli 2022 entfalle die Prüfung der medizinischen Erforderlichkeit einer Leistung zur geriatrischen Rehabilitation, sofern Patienten älter als 70 sind mindestens eine rehabilitationsbegründende Funktionsdiagnose und zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen.
In dem Bericht heißt es, zusammenfassend könne festgestellt werden, dass die Daten für das Berichtsjahr 2023 keine grundsätzlichen Umsetzungsschwierigkeiten erkennen lassen, die eine Anpassung der Regelungen oder der Reha-RL erfordern.
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