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Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat - Pflanzenschutzmittelwirkstoff

Medizin am Abend Berlin Fazit: Monsanto: Übernahme für Bayer „große Herausforderung“

Lars Schweizer, Professor für BWL und Management an der Goethe-Universität Frankfurt, bezeichnet die geplante Übernahme von Monsanto durch den deutschen Pharmariesen Bayer als große Herausforderung. Neben der kulturellen Differenz und der strategischen Neupositionierung von Bayer, die durch die Übernahme nötig werde, weist Schweizer insbesondere darauf hin, dass es sich um eine im Ursprung feindliche Übernahme handelt. 
 
„Das bedeutet, dass Bayer sich Monsanto bislang nur von außen anschauen konnte.

Man kennt die Interna und genauen Zahlen des Konzerns gar nicht, sondern hat einfach ein Angebot auf Basis des Marktpreises gemacht.“

Ob dieser Preis tatsächlich gerechtfertigt ist, werde sich für Bayer erst nach und nach herausstellen. 

Im Durchschnitt scheitere rund die Hälfte aller Übernahmen (siehe Interview mit Lars Schweizer von Dezember 2015: www.wiwi.uni-frankfurt.de/forschung/forschung-aktuell/details/article/machen-und-ausbaden.html).

Mit Blick auf die kulturelle Distanz verweist Lars Schweizer auf das Beispiel Daimler-Chrysler.

„Die kulturellen Unterschiede zwischen Deutschland und den USA sollte man nicht unterschätzen.“

Der zunächst als „Hochzeit im Himmel“ gepriesene Zusammenschluss des deutschen Autobauers Daimler mit dem US-Konzern Chrysler im Jahr 1998 wurde 2007 wieder rückgängig gemacht, nachdem sich die gesteckten Ziele nicht realisieren ließen und beide Unternehmensteile mehrere zig Milliarden Euro an Wert verloren hatten.

Darüber hinaus weist Schweizer darauf hin, dass die Übernahme von Monsanto die Gewichte im Bayer-Konzern verschieben und somit eine strategische Neupositionierung nötig machen werde.

„Bei einer solchen Neuausrichtung ist immer die Frage, ob die Mitarbeiter und Kunden mitziehen.“  

Der eher schlechte Ruf von Monsanto und insbesondere dessen umstrittenes Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat seien dabei sicherlich nicht sonderlich hilfreich.
  • Hinzu komme der beträchtliche Kaufbetrag, den Bayer erst einmal finanzieren müsse.
Schweizer betont in dem Zusammenhang, dass diesem Betrag keine sorgfältige Buchprüfung zugrunde liegt, sondern letztlich allein der Marktwert des US-Konzerns.

„Eine Übernahme, die auf ein feindliches Angebot zurückgeht, birgt damit immer ein noch größeres Risiko, als es Fusionen ohnehin darstellen.“

Insgesamt sei die geplante Übernahme von Monsanto somit eine enorme Herausforderung für den Leverkusener Konzern, deren Erfolg oder Misserfolg sich erst nach Jahren angemessen beurteilen lasse.

Die Goethe-Universität ist eine forschungsstarke Hochschule in der europäischen Finanzmetropole Frankfurt. 1914 mit privaten Mitteln überwiegend jüdischer Stifter gegründet, hat sie seitdem Pionierleistungen erbracht auf den Feldern der Sozial-, Gesellschafts- und Wirtschaftswissenschaften, Medizin, Quantenphysik, Hirnforschung und Arbeitsrecht. Am 1. Januar 2008 gewann sie mit der Rückkehr zu ihren historischen Wurzeln als Stiftungsuniversität ein hohes Maß an Selbstverantwortung. Heute ist sie eine der zehn drittmittelstärksten und drei größten Universitäten Deutschlands mit drei Exzellenzclustern in Medizin, Lebenswissenschaften sowie Geistes- und Sozialwissenschaften. Zusammen mit der Technischen Universität Darmstadt und der Universität Mainz ist sie Partner der länderübergreifenden strategischen Universitätsallianz Rhein-Main.
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Europäische Glyphosatbewertung erfolgte qualitätsgesichert und unabhängig

ECHA und EFSA bestätigen bei der Anhörung zu Glyphosat im Europaparlament die korrekte Vorgehensweise bei der europäischen Glyphosat-Bewertung 
 
Am 11. Oktober 2017 fand im Europäischen Parlament in Brüssel zum Thema „Monsanto Papers und Glyphosat“ eine gemeinsame Anhörung des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit statt. Expertinnen und Experten beteiligter europäischer Behörden, wie beispielsweise der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), und auch Vertreter von Nichtregierungsorganisationen (NGOs) oder Universitäten diskutierten sowohl über das Ergebnis als auch das Verfahren zur Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat.

Nach Konsultation mit jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat und öffentlichen Anhörungen ist die EU-Risikobewertung zur erneuten Wirkstoffgenehmigung von Glyphosat durch die EFSA und anschließend die EU-Gefahrenbewertung zur Einstufung und Kennzeichnung durch die Europäische Agentur für Chemikaliensicherheit (ECHA) abgeschlossen worden.

Sämtliche Bewertungsbehörden europa- und weltweit, denen die Originaldaten der Antragsteller vorlagen, kommen nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht - wie von der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) vorgeschlagen - als „wahrscheinlich krebserregend für den Menschen“ einzustufen ist.

„Angesichts dieser einheitlichen Bewertung der Fachbehörden weltweit liegt eine wissenschaftlich fundierte Basis für die Entscheidung über die Wiedergenehmigung von Glyphosat durch die Politik vor“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel.

„Die in der Öffentlichkeit geführte Diskussion bezieht sich zumeist nicht auf das Ergebnis der wissenschaftlichen Bewertung, sondern auf Verfahrensfragen.

Das BfR fordert schon seit langem eine Erhöhung der Transparenz bei den Originaldaten, damit die europäische Bewertung umfassend nachvollzogen werden kann“, ergänzt Hensel.

Das BfR hatte dem Ausschuss des EU-Parlaments für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) angeboten, an der öffentlichen Anhörung des EU-Parlaments teilzunehmen, sollte dafür eine besondere Notwendigkeit vorliegen.

Integraler Bestandteil der Neubewertung war die Risikobewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat.

Diese ist nach Konsultationen mit allen 28 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, der EFSA und der Europäischen Agentur für Chemikaliensicherheit (ECHA) abgeschlossen worden. 

Jede einzelne Bewertungsbehörde europa- und weltweit, der die Originaldaten der Antragsteller vorlag, kam nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist. 

Nach Veröffentlichung des IARC-Berichtes hat das BfR als Berichterstatter erneut auch die zusätzlichen Publikationen, die Grundlage für die IARC-Bewertung waren, geprüft.

Teilnehmer der Anhörung im EU-Parlament war auch der NGO-Berater Christopher Portier, der in der Anhörung behauptet hat, dass nur das BfR die Originaldaten bewertet habe. Dies ist nicht zutreffend. Berichterstattender Mitgliedsstaat war die Bundesrepublik Deutschland. EFSA und ECHA haben klargestellt, dass sie und ihre unabhängigen Expertengremien zusätzlich zur BfR-Bewertung und den Kommentierungen der Mitgliedsstaaten auch die Originaldaten zur Verfügung hatten. Portier hatte sich auch im Mai 2017 in einem Offenen Brief an den Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker gewandt. Darin behauptete er, dass Tumorbefunde in Tierstudien angeblich bei der europäischen Risikobewertung nicht berücksichtigt worden seien. Dies wurde durch die EFSA mit ausdrücklichem Bezug auf die Originaldaten in den entsprechenden Studien mittlerweile widerlegt. Alle genannten Originalstudien sind entsprechend ihrer Verlässlichkeit und Relevanz in den Bewertungen der europäischen Behörden berücksichtigt und gemäß der abgestimmten wissenschaftlichen Prinzipien und der geltenden technischen Leitfäden der EU bewertet worden.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigte in der heutigen Anhörung erneut, dass das BfR keineswegs, wie im Falle von Glyphosat von vereinzelten Kreisen behauptet, die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen habe. 

Bei der Erstellung des Renewal Assessment Report (RAR) ist es auch üblich, dass der berichterstattende Mitgliedsstaat Texte aus Originalstudien und Studienzusammenfassungen der Antragsteller nach kritischer Überprüfung integrieren kann, wenn er diesen zustimmt.  

http://audiovisual.europarl.europa.eu/Assetdetail.aspx?id=1d326827-91e9-4234-b0b...

  • Deutschland wurde für das europäische Genehmigungsverfahren von Glyphosat als Berichterstatter beauftragt. 
Dabei hat nicht nur das BfR die Bewertung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Glyphosat vorgenommen. 

Vielmehr haben auch die anderen deutschen Behörden Julius-Kühn-Institut (JKI), Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ihre Zuarbeiten für den Renewal Assessment Report auf Basis des Dossiers der Antragsteller erstellt. 

Dieser RAR einschließlich seiner Addenda wurde der EFSA als koordinierende Behörde für die nachfolgenden Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt.

Sämtliche Arbeitsbereiche des BfR - Wissenschaft, Bewertung, Kommunikation und Verwaltung - sind seit 2010 gemäß der Qualitätsnorm DIN EN ISO 9001 zertifiziert. Seit 2010 sind außerdem die Arbeitsbereiche Wissenschaft, Bewertung und Verwaltung vom TÜV Nord gemäß DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziert. Mit den Zertifikaten dokumentiert das BfR international seine besonders hohen wissenschaftlichen Qualitätsstandards und zeigt, dass die bedeutende Aufgabe des gesundheitlichen Verbraucherschutzes ernst genommen wird.

Haltlose Vorwürfe gegen wissenschaftliche Bewertungsbehörden

Plagiatsvorwürfe zur Risikobewertung von Glyphosat zeugen von Unkenntnis der gesetzlichen und international üblichen Verfahren  
Deutschland hat für das europäische Genehmigungsverfahren von Glyphosat als Berichterstatter in seinem Bericht sowohl die gesetzlich vorgeschriebenen Studien der Antragsteller als auch alle weiteren relevanten und verfügbaren Studien sorgfältig gemäß den gesetzlich etablierten Verfahren geprüft und bewertet. Es ist dabei üblich und anerkannt, dass die Bewertungsbehörden nach kritischer Prüfung der Originalstudien auch Passagen aus eingereichten Dokumenten in ihre Bewertungsberichte integrieren. Auch Teile des Bewertungsberichtes Deutschlands enthalten deshalb derartige Textteile aus Studienbeschreibungen und öffentlich zugänglicher Literatur, die von den Antragstellern als Teil der gesetzlich geforderten Dossiers eingereicht werden mussten. Diese allgemeine, national und international übliche und anerkannte Vorgehensweise, die nicht nur bei Pflanzenschutzmitteln sondern auch bei Arzneimitteln, Bioziden und Chemikalien etabliert ist, wurde aktuell im Falle von Glyphosat vereinzelt kritisiert. „Wir respektieren und schätzen die Aufgabe von Vereinen, Organisationen und Medien, die Arbeit der wissenschaftlichen Behörden kritisch zu hinterfragen. Dies ist ein wichtiges Element eines demokratischen Systems“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Man tut aber dem öffentlichen Diskurs keinen Gefallen, wenn Wissenschaft diskreditiert wird und dies auf Unkenntnis der gesetzlichen nationalen und internationalen Verfahren beruht. In einigen Kreisen wird eine wissenschaftliche Bewertung nur noch akzeptiert, wenn die Erkenntnisse die eigene Agenda stützen. Genau deshalb hat man das BfR als unabhängige und unparteiische Institution für die wissenschaftliche Politikberatung gegründet.“ Auch die wiederholt vorgebrachte Forderung, dass Bewertungsbehörden eigene Experimente durchführen sollten, ist in den gesetzlich vorgeschriebenen Abläufen nicht vorgesehen.

Das BfR hat seine Bewertung von Glyphosat entsprechend der gesetzlichen Vorgaben durchgeführt. Ebenso haben die anderen deutschen Behörden Julius-Kühn-Institut (JKI), Umweltbundesamt (UBA) sowie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) ihre Zuarbeit für den Renewal Assessment Report (RAR) auf Basis des Dossiers der Antragsteller erstellt. Dieser RAR wurde der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) als koordinierender Behörde für die nachfolgenden Verfahrensschritte zur Verfügung gestellt. Das Verfahren der EU-Wirkstoffprüfung sieht vor, dass der RAR nach einer öffentlichen Konsultation und fachlichen Prüfung von jedem einzelnen EU-Mitgliedsstaat geprüft, überarbeitet, gemeinsam diskutiert und von der EFSA verabschiedet und veröffentlicht wird. Dieses Verfahren wurde in der EU auch für alle anderen mehr als 450 bislang genehmigten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe gleichartig praktiziert.

Alleiniges Kriterium für die Berücksichtigung von Studienergebnissen ist die wissenschaftliche Qualität und Evidenz der Studien. Mögliche Interessen der Auftraggeber, der Politik oder anderer Interessengruppen können und dürfen bei einer wissenschaftlichen Bewertung keine Rolle spielen. Die fachliche Auseinandersetzung mit Quellen, die von den Antragstellern der Industrie (Glyphosat Taskforce) vorgelegt wurden, gehört somit zum gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsprozess.

In den gesetzlichen Verfahren zur gesundheitlichen Bewertung von Pflanzenschutzmitteln, Biozidprodukten, Arzneimitteln und zahlreichen anderen Chemikalien ist es vorgeschrieben, dass ein Hersteller auf eigene Kosten ein definiertes Spektrum an experimentellen Prüfungen durchführen muss. Neben diesen Studien ist den Bewertungsbehörden auch ein zusammenfassendes Dossier vorzulegen. Dabei sind neben Prüfvorschriften (z.B. der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD) und Qualitätssicherungen (z.B. Gute Laborpraxis, GLP) auch etablierte, international anerkannte toxikologische Standardverfahren zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind frei zugängliche wissenschaftliche Veröffentlichungen in die Bewertungsberichte der Behörden aufzunehmen und darzustellen. Die Bewertungsbehörden führen gemäß den gesetzlich vorgeschriebenen Abläufen keine eigenen Experimente durch.Das BfR hat keineswegs, wie im Falle von Glyphosat von vereinzelten Kreisen behauptet, die Sicht der Antragsteller und deren Interpretation entsprechender Studien unkritisch und ungeprüft übernommen.

Sämtliche Bewertungsbehörden europa- und weltweit, denen die Originaldaten vorlagen, kommen nach eigener Bewertung mittels etablierter international anerkannter toxikologischer Standardverfahren ebenfalls zu dem Schluss, dass Glyphosat nach derzeitigem Stand des Wissens nicht als krebserregend einzustufen ist.

Dazu gehören:

- die Europäische Behörde für Lebensmittelsichert (EFSA) sowie die Expertinnen und Experten der Risikobewertungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten
- die US-amerikanische Umweltbehörde EPA
- die kanadische Bewertungsbehörde Pest Management Regulatory Agency (PMRA)
- die australische Bewertungsbehörde Australian Pesticides and Veterinary Medicines Authority (APVMA)
- die japanische Food Safety Commission
- die neuseeländische Umweltbehörde EPA
- das Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues (JMPR) und
- die Europäische Chemikalienagentur (ECHA)


Studie zum Gewürztraminer: Glyphosat zur Unkrautbekämpfung hat Folgen für den Most

Vicky Rabensteiner  Freie Universität Bozen
Schlechte Nachrichten für Weinbauern, die Glyphosat verwenden: Das Unkrautvertilgungsmittel kann sich negativ auf die Qualität des Mosts auswirken. Zu diesem Schluss sind Forscher der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik der Freien Universität Bozen gekommen, die die Vergärung von Gewürztraminer-Trauben studiert haben. 
 
Bis dato haben wissenschaftliche Untersuchungen der Auswirkungen von Glyphosat auf die Vergärung von Trauben gefehlt. Diese Lücke schließt nun eine Bozner Forschergruppe um Matteo Scampicchio, Professor für Lebensmitteltechnologie, und die Agrarchemiker Professor Stefano Cesco sowie Tanja Mimmo, von der die Idee zur Studie stammt und die sich um deren Umsetzung im Feld gekümmert hat. Im Rahmen der Untersuchung wurden vier Gewürztraminer-Rebzeilen ausgesucht, die unterschiedlich behandelt wurden. Bei einer ersten wurde Glyphosat verwendet, bei einer zweiten Glyphosat in Kombination mit Harnstoff, eine dritte wurde nur mit Harnstoff behandelt, während eine vierte als Kontrollgruppe diente und keiner Behandlung mit irgendeinem Pflanzenschutzmittel ausgesetzt wurde. Die von den Rebzeilen stammenden Trauben wurden getrennt gekeltert und vergoren.

„Im Normalfall finden die Hefen im Traubenmost alle notwendigen Stick- und Kohlenstoff-Quellen, um wachsen und für den Gärprozess sorgen zu können“, erklärt Professor Scampicchio. „Allerdings kommt die Vergärung sehr viel langsamer in Bewegung, wenn bestimmte Aminosäuren fehlen.“ Um den Vergärungsprozess wissenschaftlich untersuchen zu können, griffen die Bozner Forscher auf eine Technik zurück, die Fachleute als „isotherme Kalorimetrie“ bezeichnen. „Im Labor verfügen wir über 24 Mikro-Reaktoren, die es uns erlauben, die Temperatur zu messen, welche die Hefen bei der Vergärung des Mostes freisetzen“, erklärt Scampicchio. Je nachdem, wie die Temperaturkurven ausfallen, könne man auf das Wachstum der Hefen schließen. „Die Kurven zeigen uns, ob die Hefen gute Bedingungen vorfinden oder Schwierigkeiten haben“, so der Professor.

Das Ergebnis der Studie im Labor der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik war dabei eindeutig: In Mosten, die von mit Glyphosat behandelten Trauben stammen, werden beträchtlich niedrigere Temperaturen freigesetzt. „Dabei ist Glyphosat in der Form von Round-Up das am weitesten verbreitete Mittel, mit dem die Rebzeilen unkrautfrei gehalten werden“, so Scampicchio. „Allerdings hat das Mittel verheerende Folgen für die Traubenqualität, weil es die Synthese der Aminosäuren unterbricht, also etwa von Phenylalanin, Tyrosin oder Tryptophan.“

Die Bozner Studie habe allerdings auch gezeigt, dass die negativen Folgen von Glyphosat durch die Behandlung der Reben mit Harnstoff ausgeglichen werden könnten, betont der Professor der Freien Universität Bozen. Sein Fazit fällt demnach zwiespältig aus: Der Einsatz von Glyphosat könne durchaus nützlich sein, habe in den letzten Jahren mechanische Techniken zur Unkrautvertilgung ersetzt und ohne Zweifel einen positiven Einfluss auf die Produktivität. Allerdings bleibe er nicht ohne Folgen: „Über die Bodenverschmutzung und eventuelle gesundheitliche Risiken für den Menschen hinaus erfordert der Einsatz von Glyphosat zusätzliche Behandlungen der Reben, damit die negativen Folgen des Mittels für die Qualität der Trauben ausgeglichen werden können“, so Scampicchio.

Die Studie der Fakultät für Naturwissenschaften und Technik der Freien Universität Bozen hat darüber hinaus gezeigt, dass die negativen Folgen von Glyphosat auch dann zu messen sind, wenn die Blätter der Reben nicht in direkten Kontakt mit dem Unkrautvertilgungsmittel kommen. „Es erscheint eindeutig, dass die chemische Verbindung als solche oder auch teilweise abgebaut von einer Pflanze über den Boden auf eine andere Pflanze, in diesem Fall die Rebe, übertragen wird und sich dort auf die Trauben auswirkt“, erklären Stefano Cesco und Tanja Mimmo. Die Studie ist im Freisingerhof in Tramin durchgeführt worden, wo es den Forschern möglich war, das Unkraut in einigen Rebzeilen zu Studienzwecken mit Glyphosat zu bekämpfen.

Weitere Informationen:
http://Grafische Darstellung der Forschungsarbeit: http://datatellers.info/Projects/UniBz/Glyphosate/glifo.html?ln=de

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

In diesem Jahr feiert das BfR sein 15-jähriges Bestehen. Aus diesem Anlass hat das BfR eine Jubiläumsbroschüre herausgegeben, die unter http://www.bfr.bund.de/de/publikation/broschueren-660.html kostenlos heruntergeladen oder bestellt werden kann.


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