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Flugreise nach Herzinfarkt oder mit Herzschwäche

Medizin am Abend Berlin Fazit:  Was müssen Betroffene beachten?

Experten-Beitrag der Deutschen Herzstiftung bietet Betroffenen Sicherheitshinweise und Tipps / Wichtiger Info-Service auch für Ärzte 

Der Experten-Beitrag „Flugreisen – auch bei koronarer Herzkrankheit (KHK) und Herzschwäche“
Der Experten-Beitrag „Flugreisen – auch bei koronarer Herzkrankheit (KHK) und Herzschwäche“
Collage: Deutsche Herzstiftung/C. Marx


Rund sechs Millionen Menschen in Deutschland leiden an koronarer Herzkrankheit (KHK), die dem Herzinfarkt vorausgeht und die häufigste Ursache der Herzschwäche (Herzinsuffizienz) ist.

  • Jährlich werden bundesweit bei KHK-Patienten z. B. nach einem Herzinfarkt über 320.000 Gefäßstützen (Stents) eingebracht und über 53.000 Bypassoperationen durchgeführt. 

Viele der Betroffenen planen eine Reise und verzichten nur ungerne auf das Fliegen.

  • Flugreisen führen aber u. a. wegen der veränderten Atmosphäre in der Druckkabine (niedrigerer Luftdruck, geringere Sauerstoffsättigung) zu zusätzlichen Belastungen für das Herz-Kreislauf-System, die Herzpatienten kennen müssen. 

Welche weiteren wichtigen Punkte Betroffene vor der Buchung einer Flugreise beachten sollten, erläutern Herzspezialisten mit flug- und reisemedizinischer Expertise in dem Beitrag der Deutschen Herzstiftung „Flugreisen – auch bei KHK und Herzschwäche“, der kostenfrei unter www.herzstiftung.de/fliegen-achtung-herz oder telefonisch unter 069 955128-400 angefordert werden kann.

„Herzpatienten dürfen in der Regel fliegen. Letztlich entscheidend für die Flugreise eines Patienten mit KHK oder Herzschwäche ist die Leistungsfähigkeit des Herzens. Um Komplikationen über den Wolken zu vermeiden, sollten Betroffene deshalb noch vor der Reiseplanung ihre Flugreisetauglichkeit vom Kardiologen bestimmen lassen“, unterstreicht der Herzspezialist Prof. Dr. med. Wolfgang Schöls vom Wissenschaftlichen Beirat der Herzstiftung und Leiter des Herzzentrums Duisburg.

  • So führt etwa der leichte Sauerstoffmangel eines Passagierjets auf Reiseflughöhe zum Anstieg von Herzfrequenz, Blutdruck und zu erhöhtem Sauerstoffverbrauch des Herzens. „Das können Betroffene mit KHK oder Herzschwäche nicht ohne weiteres kompensieren.“

Nach Herzinfarkt: Wann darf man wieder fliegen?

Nach einem Herzinfarkt hängt die Flugreisetauglichkeit u. a. von der Infarktgröße ab. Kardiologen unterscheiden zwischen niedrigem, mittlerem und hohem Risiko
Bei niedrigem Risiko kann ca. fünf bis acht Tage nach einem kleinen Infarkt geflogen werden. „Auf Langstreckenflüge sollte jedoch auch bei niedrigem Risiko verzichtet werden“, betont Prof. Schöls. Niedriges Risiko bedeutet u. a.: Alter unter 65, erster Herzinfarkt, erfolgreiche Gefäßwiedereröffnung, Auswurffraktion des Herzens über 45 % und keine Komplikationen. Wie es um die Flugtauglichkeit bei Infarktpatienten mit mittlerem oder hohem Risiko steht und unter welchen Voraussetzungen KHK-Betroffene nach einer Stent-Therapie, Katheteruntersuchung oder Bypassoperation fliegen dürfen, ist dem Experten-Beitrag der Herzstiftung zu entnehmen.

Flugreisende mit Herzschwäche: Gewicht kontrollieren, Gangplatz in Toilettennähe 

Betroffene mit Herzschwäche sollten vor Reiseantritt Ursache und Schweregrad der Herzschwäche (nach der sog. NYHA-Klassifikation) bestimmen lassen. Bei chronisch stabiler Herzschwäche bis NYHA-Stufe II (belastbar bis 75 Watt) besteht volle Flugreisetauglichkeit (wissenschaftlich belegt sind nur Flüge bis sieben Stunden Reisedauer). „Jede Verschlechterung der Symptome wie Atemnot, Gewichtszunahme wegen Wassereinlagerung, Erschöpfung, Herzenge oder Rhythmusstörungen in den letzten vier Wochen macht fluguntauglich“, erläutert Prof. Schöls.

„Nach akutem Linksherzversagen sollte bis zu sechs Wochen mit dem Fliegen gewartet werden.“ 

  • Betroffene mit Herzschwäche sollten ihr Körpergewicht (Wassereinlagerungen) kennen und am besten einen Gangplatz nahe der Toilette buchen, da sie häufig Entwässerungsmittel (Diuretika) einnehmen und der Harndrang durch den leichten Sauerstoffmangel verstärkt wird.

Gefahr durch Venenthrombose

Ein Problem, das Kranke wie Gesunde betrifft, ist die Venenthrombose, die bis zu acht Wochen nach einer Flugreise mit oder ohne Lungenembolie auftreten kann. 

Bei Flügen unter vier Stunden ist das Risiko gering.

Bei einer Flugdauer von acht Stunden aber tritt eine Venenthrombose häufiger auf (bei einem von 200 Passagieren). Jeder Flugreisende sollte wissen, ob ein erhöhtes Thromboserisiko besteht (z. B. Alter über 60, Herzschwäche, starkes Übergewicht bei BMI über 30), wie die Thrombose entsteht (z. B. langes Sitzen, Abknicken der Venen in der Kniekehle), um sich mit einfachen Vorsichtsmaßnahmen zu schützen.

Ausführliche Infos erreichbar unter www.herzstiftung.de/fliegen-achtung-herz

Der umfangreiche Experten-Beitrag „Flugreisen – auch bei koronarer Herzkrankheit (KHK) und Herzschwäche (6 S.) von Dr. Ilse Janicke und Prof. Dr. Wolfgang Schöls kann unter www.herzstiftung.de/fliegen-achtung-herz kostenfrei heruntergeladen oder telefonisch unter 069 955128-400 angefordert werden.




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Deutsche Herzstiftung
Michael Wichert/Pierre König
Tel. 069/955128-114/-140
E-Mail: wichert@herzstiftung.de/
koenig@herzstiftung.de
www.herzstiftung.de

Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte
http://www.herzstiftung.de/fliegen-achtung-herz
 

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