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360° TOP-Thema: Versorgung von Dialysepatienten: Die teilstationäre Leistungen auch – gemäß § 39 StGB 5

Medizin am Abend Berlin Fazit:   AOK Rheinland/HH und Knappschaft-Krankenkasse betreiben Raubbau

Die Versorgung der 80.000 Dialysepatienten in Deutschland erfolgt derzeit fast ausschließlich im ambulanten Sektor. Ein kleiner Teil der Patienten – das sind vor allem ältere Patienten mit zahlreichen Komorbiditäten – bedarf jedoch der chronischen Dialyse in einem klinischen Umfeld, wo bei möglichen Komplikationen schnell eingegriffen werden kann, der Patient also unmittelbar auf eine Intensiv- oder Facharztstation verlegt werden kann. 

Die teilstationäre Dialyse ist daher – wie andere teilstationäre Leistungen auch – gemäß § 39 StGB 5 Bestandteil des Spektrums von Krankenhausbehandlungen und wird nach dem DRG-System vergütet. 
 
Dennoch wird sie nun von den Kostenträgern in Frage gestellt bzw. haben die AOK Rheinland/Hamburg sowie die Knappschaft-Krankenkasse bereits Fakten geschaffen, um sie zu unterlaufen. 

Mit dem Pauschalargument „ambulant vor stationär“ wurde die Vergütung der teilstationären Dialyse-Behandlung bei einigen Leistungserbringern in Nordrhein-Westfalen deutlich gekürzt oder sogar bereits komplett eingestellt.

„Die Argumentation ist absurd, denn die Nephrologie folgt wie kaum eine andere Fachdisziplin diesem Grundsatz. 

Fast 95% aller Dialysepatienten werden ambulant versorgt, nur bei kritischen Patienten wird die chronische Dialyse im Krankenhaus erbracht.

Wenn man bedenkt, dass Dialysepatienten im Durchschnitt 70 Jahre sind und die Dialysepflichtigkeit oft Resultat verschiedener Grunderkrankungen ist, kann man bei einer 95%-zu-5%-Verteilung wohl kaum von einer Beugung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“ sprechen.

Was die benannten Kassen machen, ist de facto eine eigenmächtige Kürzung des Leistungsangebots auf Kosten von Dialysepatienten, und zwar der Krankesten unter ihnen“, so der Vorwurf von Prof. Dr. Martin Kuhlmann, Vorsitzender des Verbands Leitender Krankenhausnephrologen (VLKN).

Genauso sehen es die Patientenverbände – und es formiert sich bereits Widerstand. Peter Gilmer vom Bundesverband Niere e.V., einem Patientenverein mit mehr als 16.000 Mitgliedern, mahnte, „die Kirche im Dorf zu lassen“ und führte noch ein weiteres Argument an.

Demnach habe ein Wegfall der teilstationären Dialyse zur Folge, „dass auch die stationäre Notfallversorgung von dialysepflichtigen Patienten nicht mehr voll umfänglich gewährleistet ist“ [1].

„Diese Befürchtung ist nicht von der Hand zu weisen, räumt Prof. Dr. Jürgen Floege ein, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Nephrologie (DGfN), der Dachverband, der sowohl die Krankenhaus- wie auch die niedergelassenen Nephrologen repräsentiert. „Um eine hochqualitative stationäre Versorgung niereninsuffizienter Patienten sicherstellen zu können, sind nicht nur erhebliche Vorhaltekosten, sondern auch Erfahrung erforderlich. Wenn im Krankenhaus jedoch nur noch Notfalldialysen durchgeführt werden, fehlt die Behandlungsroutine.“

Das sei aber nur die Spitze des Eisbergs: Die Weigerung der Krankenkassen, die teilstationäre Dialyse gar nicht mehr oder nur noch unzureichend zu vergüten, führe dazu, dass nephrologische Kliniken wirtschaftlich kaum noch im grünen Bereich arbeiten könnten und vielerorts vor dem Aus stünden.

Wenn aber nephrologische Kliniken schließen, sei eine wohnortnahe Versorgung von Dialysepatienten, die wegen anderer Erkrankungen wie z.B. Pneumonie, Herzinfarkt, Knochenbruch etc. stationär aufgenommen werden müssen, nicht mehr gewährleistet.

Darüber hinaus würde die Schließung nephrologischer Kliniken auch die Weiterbildung für nephrologische Fachärzte und nephrologische Fachpflegekräfte, die hauptsächlich in den Krankenhäusern erfolgt, empfindlich schwächen.

„Nephrologische Fachärzte und nephrologische Fachpflegekräfte sind aber angesichts der zu erwartenden steigenden Prävalenz nierenkranker Patienten dringend erforderlich, schon jetzt ist die Sicherstellung der Versorgung in strukturschwachen Regionen schwierig“, so Floege.

Die DGfN versucht nun, sich strategisch gegen diese Entwicklung aufzustellen. Hierzu  fand in Berlin ein erster Workshop mit dem Titel „Stärkung der Nephrologie“ statt. „Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, denn was die AOK Rheinland/Hamburg und Knappschaft-Krankenkasse derzeit betreiben, ist ein unverantwortlicher Raubbau an der Versorgung von Dialysepatienten“, so die abschließende Einschätzung von Prof. Kuhlmann.

[1] Gilmer P. Qualitätsnetzwerk der guten Dialyseversorgung gefährdet. Der Nierenpatient 7/15, Kirchheim-Verlag. S. 31f.

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