Qualitätszirkel Niren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Universitätzmedizin Rostock

Universitätsmedizin Greiswald

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Singende Krankenhäuser

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

aps-ev + Schlichtungsstelle

jkb

DHZB + Charité

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

FORTA

CIRS Bayern

Gender Medizin

lebensmittelwarnung.de

idw

360° - MFA TOP-Thema: Versorgungsstärkungsgesetz

Der vom Bundesgesundheitsminister eingebrachte Entwurf eines so genannten Versorgungsstärkungsgesetzes soll Wartezeiten in Facharztpraxen durch Vermittlung an Krankenhausambulanzen beseitigen.

Andererseits sollen aber Praxen wegen angeblicher Überkapazitäten durch Quasi-Enteignungen aus der Versorgung herausgenommen werden. Dies widerspricht sich. Von den Ärzten wird dahinter ein grundsätzlicher Plan vermutet, der auf eine Abschaffung der niedergelassenen Facharztpraxis und die Einrichtung poliklinischer Strukturen wie in der ehemaligen DDR hinausläuft.

Nach Auffassung des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen (BDC) ist die Versorgung der Bevölkerung gerade in der Fläche sowohl durch Kliniken für die stationäre Betreuung als auch durch chirurgische Facharztpraxen für die ambulante Behandlung garantiert. Es handelt sich hierbei nicht um doppelt vorgehaltene Strukturen, sondern um unterschiedliche Tätigkeitsfelder, die sich gegenseitig ergänzen. "Die immer wieder vorgetragene Floskel der so genannten doppelten Facharztschiene verkennt die Tatsache, dass bei Wegnahme einer Schiene jeder Zug entgleisen wird", erklärte der Vizepräsident des BDC, Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

Die geplante Vermittlung von Patienten an Klinikambulanzen schränkt nicht nur die freie Arztwahl der Menschen ein, sondern senkt auch das bisherige Niveau hochqualifizierter Facharztmedizin in der ambulanten Versorgung auf den Standard einer Notfallambulanz mit nachgeordneten Ärzten. "Bisher war die freie Arztwahl ebenso ein unumstößliches Primat der Politik wie ein Maximum an Qualität." so Rüggeberg. "Wer diese Eckpfeiler der Versorgung umreißt, sollte nicht von Stärkung der Versorgung reden, sondern das Kind beim wahren Namen nennen." Ganz abgesehen davon steht nichts im Gesetzentwurf, was den Kliniken helfen könnte, die zusätzliche Belastung personell und finanziell zu bewältigen.

In vielen Ländern ist es durchaus übliche Praxis, Facharztmedizin ausschließlich bei Krankenhäusern anzusiedeln. Die Konsequenzen sind allerdings lange Wartezeiten und eine klare Rationierung von Leistungen. In Deutschland garantiert die duale Versorgung einen höchstmöglichen Standard und kompetente Behandlungen auf allen Ebenen der Versorgungskette. "Man kann sich ohne Frage auch andere Gesundheitssysteme als das unsrige vorstellen, zum Beispiel das, der ehemaligen DDR" erklärte Rüggeberg weiter. " Aber bei einer derartigen Umstrukturierung des Systems muss die Bevölkerung über die Konsequenzen aufgeklärt werden."

Die geplante Enteignung von Praxen in Ballungsräumen ist Indiz für den eingeleiteten Systemwechsel. Es ist verblüffend, wie der Gesetzgeber einen freien Beruf mit Enteignung bedroh - in vollem Widerspruch zu den Prinzipien unseres Rechtsstaates!"

Medizin am Abend DirektKontakt: 

Kathrin Reisinger Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Fon: 030/28004-200 Fax: 030/28004-109 Mobil: 0160/3621563

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen