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Muttermilch und Muttermilchbanken

Muttermilch ist die gesündeste Nahrung für Säuglinge. Gerade für Kinder mit erblicher Vorbelastung durch Allergien in der Familie ist das Stillen eine wichtige Maßnahme, um späteren allergischen Erkrankungen vorzubeugen.

Denn das Milcheiweiß in Muttermilch ist arteigen, also menschliches Eiweiß, und löst daher keine Allergien aus. Von gespendeter Muttermilch, die beispielsweise über private Milchbörsen im Internet angeboten wird, rät die DHA jedoch ab.

Dieser Service ist zwar gut gemeint, birgt aber große Risiken. Die Börsen arbeiten auf Vertrauensbasis - eine Garantie für gesundheitlich unbedenkliche und hygienisch einwandfreie Muttermilch gibt es nicht. "Wer nicht stillen kann oder zu wenig Milch hat, sollte auf Nummer sicher gehen und auf moderne Säuglingsnahrung zurückgreifen", rät Erhard Hackler, Vorstand der DHA. "Diese kommt der Muttermilch in ihrer Wirkung schon sehr nah. Für allergisch vorbelastete Kinder ist hypoallergene Säuglingsnahrung (HA), die ihre allergievorbeugende Wirkung in wissenschaftlichen Studien bewiesen hat, die einzig sichere Alternative zur Muttermilch."

Eine gute und sichere Idee: Milchbanken an Kliniken

Ganz anders ist die Situation an Frauenmilchbanken, die von Kinderkliniken betrieben werden. Die gespendete Milch wird dort nach strengen Kriterien ausgewählt und sorgfältig untersucht. Meist wird sie für kranke Babys oder Frühchen verwendet, die in besonders hohem Maße von den wertvollen Eigenschaften der Muttermilch profitieren. Frauen, die ihre überschüssige Milch spenden möchten, sollten sich von ihrem Frauenarzt über die Möglichkeit der Abgabe an eine Frauenmilchbank beraten lassen.

Ausführliche Informationen zum Einfluss der Ernährung von Säuglingen auf das spätere Allergierisiko bietet die Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V. im Internet unter www.dha-allergien-vorbeugen.de.

Die Adressen der dreizehn in Deutschland etablierten Frauenmilchbanken finden Interessierte unter www.europeanmilkbanking.com/germany.html.

Medizin am Abend DirektKontakt: 

Deutsche Haut- und Allergiehilfe e.V. René-Schickele-Straße 10 53123 Bonn 0228 / 308210 0228 / 3082133 behrbohm@medcominternational.de www.dha-allergien.de

Coca-Cola Happiness Instituts: Buch "Lebe lieber froh! Neue Strategien für ein zufriedenes Leben"

Hollywood macht es vor: George Clooney heiratet seine Amal, und auch Brangelina gaben sich das Ja-Wort. Und wir Normalos? "Wir hoffen ebenfalls auf die eine, lebenslange Liebe", sagt Prof. Peter Wippermann, Trendforscher und Mitglied im Beirat des Coca-Cola Happiness Instituts.

In seinem neuen Buch "Lebe lieber froh! Neue Strategien für ein zufriedenes Leben" (Piper, ab 10. November, 224 S., 9,99 Euro) geht er deshalb auch der Frage nach, ob uns eine Partnerschaft tatsächlich glücklicher macht und was wir selbst dafür tun können, um in einer Beziehung dauerhaft unsere Lebensfreude zu steigern.

Empagliflozin bei Typ-2-Diabetes: Zusatznutzen nicht belegt

Vergleich unterschiedlicher Therapieregime macht eindeutige Zurückführung
der Wirkung auf den Wirkstoff unmöglich

Empagliflozin (Handelsname Jardiance) ist seit Mai 2014 für Erwachsene
zugelassen, die an Diabetes mellitus Typ 2 erkrankt sind und bei denen
eine Ernährungsumstellung und Bewegung zur Blutzuckerkontrolle nicht
ausreichen. Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
Gesundheitswesen (IQWiG) hat in einer Dossierbewertung überprüft, ob der
Wirkstoff bei diesen Patientengruppen gegenüber den zweckmäßigen
Vergleichstherapien einen Zusatznutzen bietet.

Ein solcher Zusatznutzen ist demnach nicht belegt: Für vier von fünf
Fragestellungen hat der Hersteller in seinem Dossier keine relevanten
Daten vorgelegt. Für die fünfte Fragestellung legt er zum einen Daten aus
einem direkten Vergleich vor, bei dem Empagliflozin zu Beginn höher
dosiert war, als es die Zulassung vorsieht. Außerdem unterschieden sich
die Studienarme nicht nur in der Wirkstoffkombination, sondern auch in der
Therapiestrategie. Zum anderen stellt der Hersteller zwei indirekte
Vergleiche an, denen ein unvollständiger Studienpool beziehungsweise für
die Bewertung ungeeignete Studien zugrunde liegen.

Indikationen führen zu fünf Fragestellungen

Empagliflozin ist als Monotherapie für Patientinnen und Patienten
zugelassen, die Metformin nicht vertragen. Als Add-on ist es in
Kombination mit anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln einschließlich
Insulin zugelassen, wenn diese zusammen mit einer Ernährungsumstellung und
Bewegung den Blutzucker nicht ausreichend unter Kontrolle bringen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat für die Anwendungsgebiete
unterschiedliche zweckmäßige Vergleichstherapien festgelegt, sodass sich
insgesamt fünf Vergleiche ergeben: Empagliflozin als Monotherapie
gegenüber einem Sulfonylharnstoff (A), in Kombination mit Metformin
gegenüber Metformin und einem Sulfonylharnstoff (B1), in Kombination mit
einem anderen blutzuckersenkenden Arzneimittel ebenfalls im Vergleich zu
Metformin und Sulfonylharnstoff (B2), in Kombination mit mindestens zwei
anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln im Vergleich zu Metformin und
Humaninsulin (C) sowie in Kombination mit Insulin ebenfalls im Vergleich
zu Metformin plus Humaninsulin (D).

Für vier Fragestellungen keine relevanten Daten vorgelegt

Für die Fragestellungen A, B2, C und D hat der Hersteller zwar einen –
teils beträchtlichen, teils nicht quantifizierbaren – Zusatznutzen
postuliert, konnte aber keine relevanten Daten vorlegen. Damit ist ein
Zusatznutzen von Empagliflozin gegenüber den zweckmäßigen
Vergleichstherapien in diesen Fällen nicht belegt.

Strikte Zielwertvorgabe nur im Vergleichsarm

Fragestellung B1 will der Hersteller mit einem direkten und zwei
indirekten Vergleichen beantworten. In der Studie 1245.28 hat er
Empagliflozin mit dem Sulfonylharnstoff Glimepirid verglichen. Allerdings
wurden die Patienten im Vergleichsarm anhand einer einheitlichen
Zielvorgabe für den Blutzuckerwert (HbA1c) ohne ausreichende Flexibilität
auf 1 bis 4 mg Glimepirid eingestellt. Demgegenüber lag die Dosis im
Empagliflozin-Arm konstant bei 25 mg täglich. Somit wurden nicht nur zwei
Wirkstoffe, sondern darüber hinaus zwei Therapiestrategien verglichen.

In der ersten Phase der zweijährigen Studie nahmen die Blutzuckerwerte im
Vergleichsarm steiler ab und es traten viel mehr Hypoglykämien auf als im
Empagliflozin-Arm. Zwar wurden auch in der zweiten Studienhälfte im
Glimepirid-Arm mehr Hypoglykämien erfasst, aber es ist nicht
auszuschließen, dass auch unter diesen Hypoglykämien Ereignisse waren, die
noch durch die unterschiedlichen Therapiestrategien ausgelöst wurden.

Zu hohe Startdosis

Zudem entspricht die konstante Gabe von 25 mg Empagliflozin in der Studie
einer 2,5-fachen Startdosis gegenüber der Zulassung. Die
blutzuckersenkende Wirksamkeit von 10 mg Empagliflozin kann aufgrund der
Studie nicht eingeschätzt werden.

Insgesamt konnten die Ergebnisse der Studie 1245.28 nicht ausreichend
sicher interpretiert werden. Davon unabhängig zeigt die Studie in der
Gesamtschau keinen Vorteil von Empagliflozin, da unter Empagliflozin zwar
weniger Hypoglykämien, aber unter anderem mehr Genitalinfektionen und
Erkrankungen der Nieren und Harnwege und generell mehr schwerwiegende
unerwünschte Ereignisse auftraten als unter Glimepirid.

Auch indirekte Vergleiche nicht aussagekräftig

Im ersten der beiden indirekten Vergleiche ist Empagliflozin 25 mg plus
Metformin der sogenannte Brückenkomparator, der einerseits im Rahmen der
Studie 1275.1 mit Empagliflozin 10 mg plus Metformin und andererseits im
Rahmen der bereits genannten Studie 1245.28 mit Glimepirid 1–4 mg plus
Metformin verglichen wird. Allerdings lässt der Hersteller die ebenfalls
relevante Studie 1245.23/1245.31 außer Betracht. Darüber hinaus macht der
Vergleich zweier Therapieregime in Studie 1245.28 eine eindeutige
Zuordnung der Wirkung zum Wirkstoff unmöglich.

Im zweiten indirekten Vergleich verwendet der pharmazeutische Unternehmer
ebenfalls eine Studie, die aufgrund unterschiedlicher Therapieregime in
den beiden Studienarmen mit einseitiger Blutzucker-Zielwertvorgabe im
Vergleichsarm nicht für die Bewertung geeignet ist. Daten aus derselben
Studie wurden bereits in einem Dossier zu Linagliptin eingereicht, für das
unter anderem aus diesem Grund ebenfalls kein Zusatznutzen belegt ist. Das
Fazit des IQWiG lautet daher: Ein Zusatznutzen für Empagliflozin ist nicht
belegt.

G-BA beschließt über Ausmaß des Zusatznutzens

Die Dossierbewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen
Nutzenbewertung gemäß Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG), das der
G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und
Dossierbewertung führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch, das
ergänzende Informationen liefern und in der Folge zu einer veränderten
Nutzenbewertung führen kann. Der G-BA trifft einen Beschluss über das
Ausmaß des Zusatznutzens, der die frühe Nutzenbewertung abschließt.

Einen Überblick über die Ergebnisse der Nutzenbewertung des IQWiG gibt
folgende Kurzfassung. Auf der vom IQWiG herausgegebenen Website
gesundheitsinformation.de finden Sie zudem eine allgemeinverständliche
Kurzinformation.

Auf der Website des G-BA sind sowohl allgemeine Informationen zur
Nutzenbewertung nach §35a SGB V als auch zur Bewertung von Empagliflozin
zu finden.


Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.iqwig.de

Mediziner Radbruch fordert Ausbau der Palliativversorgung Interview mit der Zeitung „Das Parlament“

Vorabmeldung zu einem Interview in der nächsten Ausgabe der Wochenzeitung
„Das Parlament“ (Erscheinungstag: 17. November 2014)

Der Palliativmediziner Prof. Dr. med. Lukas Radbruch hat einen Ausbau der palliativen Versorgung in Deutschland verlangt.


Im Interview mit der Wochenzeitung ,,Das Parlament" sagte der Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin, diese sei sehr gut dazu geeignet, das Leid todkranker Menschen zu lindern. Dieses Leid sei eines der Hauptargumente in der aktuellen Debatte über die Sterbehilfe. ,,Menschen fragen nach Sterbehilfe, weil sie keine ausreichende Palliativversorgung bekommen und unter Schmerzen leiden."
Radbruch, der auch Leiter des Lehrstuhls für Palliativmedizin der Uniklinik Bonn und Leiter des Zentrums für Palliativmedizin am Malteser Krankenhaus Bonn/Rhein-Sieg ist, schlägt vor, einen Palliativbeauftragten in jedem Krankenhaus und jeder Pflegeeinrichtung zu etablieren. Dadurch könne relativ schnell flächendeckend und günstig eine Qualitätsverbesserung erreicht werden. Zudem müsse die Vernetzung zwischen Pflegeeinrichtungen und Hospizdiensten verbessert werden.
Gleichzeitig sprach er sich gegen den Einsatz von Ärzten bei der Sterbehilfe aus, wie er in der politischen Debatte auch gefordert wird. ,,Ärzte sind Helfer zum Leben und nicht zum Sterben." Er lehne eine Ausweitung der ärztlichen Befugnisse ab. ,,Die Regelung der Bundesärztekammer sagt ganz klar: Beihilfe zum Suizid ist nicht Aufgabe des Arztes. Wir finden diese Regelung gut." Seiner Meinung nach soll das auch weiterhin nur über Standesrecht geregelt werden.
Ebenso sprach sich Radbruch für ein Verbot der organisierten Sterbehilfe aus. Diese solle strafrechtlich untersagt werden. ,,Wir wollen in Deutschland keine Zustände wie in Oregon oder der Schweiz." Dort ist die organisierte Sterbehilfe durch Vereine erlaubt.

Umfrage unter www.physio-assessment.de

hsg bittet Physiotherapeuten bei Online-Umfrage mitzumachen

Eine Projektgruppe aus dem Studienbereich Physiotherapie der Hochschule
für Gesundheit (hsg) startet am 13. November 2014 ein Projekt, in dem ein
anwendungsorientiertes Schulungskonzept entwickelt wird. Darin soll
erhoben werden, wie Messinstrumente in der physiotherapeutischen
Behandlung eingesetzt werden. Außerdem soll der Schulungsbedarf zu diesem
Thema ausgelotet werden. Dafür werden deutschlandweit alle
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten aufgerufen, an einer Online-
Umfrage teilzunehmen.

Assessments, auch Messinstrumente genannt, sind Verfahren, die Merkmale
und Eigenschaften auf systematische Weise erfassen und auf einer
definierten Skala festhalten. Sie werden zur Diagnostik, Ergebnismessung
und Prognosestellung eingesetzt.

„Die Verwendung von standardisierten Messverfahren kann die Qualität der
physiotherapeutischen Versorgung verbessern sowie die interprofessionelle
Zusammenarbeit und die Kommunikation mit Patienten erleichtern“, erklären
die Studenten Alina Rieckmann und Josua Lesemann den Grundgedanken des
Projektes.

Bereits im letzten Jahr erfolgte im Rahmen einer Vorstudie eine erste
regionale Erhebung unter den Kooperationspartnern des Studiengangs
Physiotherapie der hsg. Im Zusammenhang mit dem Forschungsprojekt
modifizierte die Arbeitsgruppe der Physiotherapeuten und Studierenden des
siebten Semesters den Fragebogen und erarbeiteten mögliche
Publikationszugänge. Die Projektleitung liegt bei Prof. Dr. Christian
Grüneberg, Dekan des Departments für angewandte Gesundheitswissenschaften
der hsg und Leiter des Studiengangs Physiotherapie, sowie dem
wissenschaftlichen Mitarbeiter Tobias Braun.

„Wir möchten mit dem Projekt möglichst viele Physiotherapeutinnen und
Physiotherapeuten deutschlandweit erreichen. Der Wunsch nach
bedarfsorientierten Assessments, zum Beispiel zum prognostischen Verlauf
oder zur Ergebniskontrolle, ist groß. Insgesamt müssen wir
Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten unser Handeln gegenüber
Kostenträgern, Patientinnen und Patienten sowie anderen Berufsgruppen noch
sichtbarer machen. Die Ergebnisse der Befragung sollen Aufschluss darüber
geben, wie welche Assessments verwendet werden und welche Anforderungen in
einem Schulungskonzept zur Verwendung von Assessments berücksichtigt
werden sollten“, beschreibt Prof. Dr. Christian Grüneberg das Projekt.

Die Umfrage ist unter www.physio-assessment.de freigeschaltet von
Donnerstag, 13. November 2014 bis zum Sonntag, 11. Januar 2015. Der
Fragebogen wird anonym ausgewertet und dient ausschließlich
wissenschaftlichen Zwecken. Regionale Unterschiede sollen bei der Analyse
eine Rolle spielen.

Weitere Informationen finden Sie unter
http://www.physio-assessment.de - Umfrage ( vom 13.11.2014 bis 11. Januar 2015 freigeschaltet)


GKV-Finanzreformgesetzes

Die Gesetzlichen Krankenversicherungen stehen vor dem nächsten Preiswettbewerb. Mit Inkrafttreten des neuen GKV-Finanzreformgesetzes müssen sich die Krankenkassen der Herausforderung stellen, den so genannten kassenindividuellen Zusatzbeitrag zu kalkulieren.

"Wir gehen davon aus, dass viele Gesetzliche Krankenkassen ihre neuen Beitragssätze so spät wie möglich mitteilen werden. Nach unseren Informationen arbeiten sie derzeit mit Hochdruck an ihrer Kalkulation für 2015, die sie bis zum 24.11.2014 beim Bundesversicherungsamt einreichen müssen", erklärt Thomas Adolph, Geschäftsführer der Kassensuche GmbH, die das führende Online-Portal www.gesetzlichekrankenkassen.de betreibt. Allen unter Bundesaufsicht stehenden Kassen soll dann am 10.12.2014 mitgeteilt werden, ob der vorgesehene Zusatzbeitrag genehmigt werden kann oder wieviel die Aufsicht als angemessen ansieht.

Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Krebsmedikamente werden bis zum Jahr 2016 auf 3,25 Milliarden Euro steigen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Techniker Krankenkasse (TK) und des Hamburger Center for Health Economics.

Lipidschleuse

Erstmals wird die komplexe Architektur eines Proteins beschrieben, das den
Transport von Lipiden zwischen den beiden Schichten einer Zellmembran
steuert. Aufgrund der Struktur des Lipid-Transporters erhalten nun
Biochemiker der Universität Zürich Einblick in Prozesse, welche die
Blutgerinnung auslösen.

Membranen sind dünne Wände, welche die Zellen umschliessen und das
Zellinnere von der äusseren Umgebung abschirmen. Die Wände bestehen aus
Phospholipid-Doppelschichten, die aufgrund ihrer chemischen
Zusammensetzung unterschiedliche Eigenschaften aufweisen: Während die
gegen aussen gerichteten Kopfgruppen der Lipide geladen sind, ist das
Innere der Membran wasserunlöslich, was verhindert, dass geladene Moleküle
die Membran passieren können. Für den kontrollierten Fluss von Ionen durch
die Membran, der für die Nervenreizleitung grundlegend ist, sorgen
Ionenkanäle. Das sind spezialisierte Proteine, die sich in der Membran
befinden und als Schleusen agieren. Im Gegensatz zu Ionenkanälen schleusen
Lipid-Skramblasen die geladenen Kopfgruppen der Phospholipide durch die
Membran; Der Tansport des Lipids Phosphatidylserin an die Zelloberfläche
spielt zum Beispiel bei der Blutgerinnung eine wichtige Rolle. Die
Architektur dieser Lipid-Skramblasen war bisher unbekannt.

Über 2.000 Ärzte weniger für Berlin?

Die Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin, Dr. Angelika Prehn, bewertet die Pläne des Gesundheitsministeriums zum „GKV-Versorgungsstärkungsgesetz“ (GKV-VSG) kritisch. Besonders die Vorgabe, nach der Praxen in überversorgten Versorgungsbereichen aufgekauft statt nachbesetzt werden sollen, kann sie nicht nachvollziehen: „Geht man nach rein statistischen Angaben, so würde sich ein Abbau von Praxen in Berlin auf sämtliche Arztgruppen und die Psychotherapeuten auswirken. Denn: Berlin gilt in der bundesweiten Bedarfsplanung für die Zulassung von Ärzten und Psychotherapeuten als ein einziger Planungsbezirk. Hier wird also nicht unterschieden, ob es um die Zahl der Ärzte in Neukölln, Reinickendorf oder Marzahn-Hellersdorf geht – die Kriterien beziehen sich auf die ganze Stadt als ein Bezirk.“ Und der wiederum sei gemäß der Statistik in allen Arztgruppen überversorgt, sprich:  Es gäbe mehr als 110 Prozent Ärzte pro Arztgruppe im Versorgungsbezirk Berlin. Alles, was darüber liege, würde den Gesetzesplänen der Mathematik zum Opfer fallen und abgebaut werden müssen.

Prehn zu den Konsequenzen: „Das wirkliche Opfer wäre die Bevölkerung. Die hat dann in manchen Arztgruppen nur noch die Hälfte oder weniger Ärzte in ganz Berlin zur Behandlung zur Verfügung. Wie ein solch massiver Abbau von Ärzten und Praxen den Patienten helfen und die Versorgung in der Region auch noch stärken soll, ist mir ein Rätsel. Ich kann den Berlinerinnen und Berlinern daher nur empfehlen, sich von ihren zuständigen Politikern im Bezirk erklären zu lassen, wie es medizinisch helfen soll, wenn es um die Ecke künftig weniger Ärzte gibt und die Wartezeiten bei den vorhandenen Ärzten dadurch sicher nicht kürzer werden.“ Die Stimmen, die die KV erreichten, forderten in aller Regel statt weniger immer mehr Ärzte. Hier, so die Allgemeinärztin, passten Theorie in der Politik und Praxis in der Versorgung eindeutig nicht zusammen.

Die KV-Vorsitzende nennt auch konkrete Zahlen, wie sich das Gesetz auf die Berliner Gesundheitslandschaft im ambulanten Bereich auswirken würde: „Insgesamt würden über 2.000 Ärzte und Psychotherapeuten ersatzlos wegfallen. Von den 398 fachärztlichen Internisten in Berlin müssten 231 gestrichen werden. Bei durchschnittlich 800 bis 880 Fällen je Arzt und Quartal bei dieser Arztgruppe könnten dann jedes Quartal rund 180.000 bis 200.000 ambulante Behandlungen schlichtweg nicht erbracht werden. Oder die verbleibenden 167 fachärztlichen Internisten müssten diese Fälle noch übernehmen. Das wären 1.000 bis 1.200 Fälle zusätzlich je verbleibenden Arzt pro Quartal.“ Die Regelung zum Praxisaufkauf im Gesetzesentwurf würde außerdem beispielsweise bedeuten: 99 weniger Radiologen, 57 weniger Orthopäden, 205 weniger Hausärzte, ganze 945 weniger Psychotherapeuten.

Prehn hält dieses Szenario nicht für eine Stärkung der ambulanten Versorgung, sondern für eine Gefährdung des Sicherstellungsauftrags, den Kassenärztliche Vereinigungen haben. Leidtragende, so ist sich die Vorsitzende der KV Berlin sicher, seien in erster Linie die Patienten: „Berlinerinnen und Berliner, die jetzt schon über zu lange Wartezeiten beim Arzt klagen, können sich anhand der Zahlen sicher gut ausrechnen, was diese Entwicklung für ihre eigene Versorgung und die Terminkapazitäten bei ihrem Arzt heißt. Dass die Versorgung gestärkt wird – wohl nicht.“
 
Medizin am Abend DirektKontakt:

Susanne Roßbach
Kassenärztliche Vereinigung Berlin
Masurenallee 6 A
14057 Berlin
Tel.: 030 / 31003-681
Fax: 030 / 31003-210
E-Mail: susanne.rossbach@kvberlin.de

Hintergrund zur KV Berlin: 

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist die Dachorganisation der mehr als 9.000 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Berlin. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten auf hohem Qualitätsniveau stattfindet und dass diese den Arzt ihrer Wahl aufsuchen können, egal in welcher Krankenkasse sie versichert sind.



Oxytocin hilft, Ängste besser zu bewältigen

Furcht einflößende Erfahrungen verschwinden nicht so schnell aus dem
Gedächtnis. Ein Forscherteam unter Federführung des Bonner
Universitätsklinikums konnte nun in einer Studie zeigen, dass das
Bindungshormon Oxytocin das Angstzentrum im Gehirn hemmt und Furchtreize
stärker abklingen lässt. Diese Grundlagenforschung könnte auch eine neue
Ära in der Behandlung von Angststörungen einleiten. Die Studie ist bereits
vorab online im Fachjournal „Biological Psychiatry“ erschienen. Die
Druckausgabe folgt in einigen Wochen.

Große Angst gräbt sich tief ins Gedächtnis ein. Zum Beispiel fällt es nach
einem Autounfall schwer, wieder im Straßenverkehr zurechtzukommen - schon
quietschende Reifen können starke Angst hervorrufen. Wissenschaftler
sprechen dann von „Konditionierung“: Bestimmte Bilder oder Geräusche sind
im Gehirn mit der Erfahrung von Schmerz oder Furcht sehr stark verknüpft.
Erst allmählich lernt man, dass nicht jeder quietschende Reifen Gefahr
bedeutet. Dieses aktive Überschreiben im Gedächtnis wird als „Extinktion“
bezeichnet. „Die ursprünglichen Gedächtnisinhalte werden dabei aber nicht
ausradiert, sondern nur durch positivere Erfahrungen überlagert“,
erläutert Prof. Dr. Dr. René Hurlemann von der Klinik und Poliklinik für
Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Bonn. Kommt es
erneut zu gefährlichen Situationen, flammt die schon überwunden geglaubte
Angst häufig wieder auf.

Extinktion wird vielfach in der Therapie von Angststörungen angewendet.
Wer zum Beispiel unter einer Spinnenphobie leidet, wird schrittweise mehr
und mehr mit Spinnen konfrontiert. Zuerst muss der Patient etwa Fotos von
Spinnen betrachten, dann lebende Exemplare ansehen bis er schließlich eine
Vogelspinne auf die Hand nimmt. Wenn Menschen mit einer Angststörung
möglichst häufig die Erfahrung machen, dass sie keine Angst vor dem
Auslöser haben müssen, reduziert sich ihre Furcht. „Dies kann aber sehr
lange dauern, weil diese Konfrontation mit der Angstsituation häufig
erlebt werden muss. Außerdem kann es zu Rückfällen kommen, weil die
ursprüngliche Angstspur noch im Gedächtnis verankert ist“, berichtet Prof.
Hurlemann. Therapeuten suchen deshalb nach einer Möglichkeit, wie
schneller und dauerhafter ein „Überschreiben“ des Angstgedächtnisses
erfolgen kann.

Oxytocin erleichtert das Überschreiben von Angsterfahrungen

Vom Hormon Oxytoxin ist seit Längerem bekannt, dass es nicht nur in der
Mutter-Kind-Beziehung und bei Sexpartnern eine bindungsfördernde Wirkung
hat, sondern dass es auch als angstlösend gilt. Seinen hilfreichen Effekt
beim Überschreiben von Angsterfahrungen konnten nun die Wissenschaftler
der Bonner Uniklinik für Psychiatrie und Psychotherapie zusammen mit ihren
Kollegen des Deutschen Krebsforschungszentrums Heidelberg und der
Universität Chengdu (China) nachweisen. „Oxytocin verstärkt tatsächlich
die Extinktion: Unter seinem Einfluss klingt die Erwartung eines erneuten
Angstereignisses im Verlauf stärker ab als ohne diesen Botenstoff“, fasst
Studienleiter Prof. Hurlemann das Ergebnis zusammen.

Das Wissenschaftlerteam führte bei insgesamt 62 männlichen, gesunden
Probanden eine Angstkonditionierung herbei. Im Hirnscanner betrachteten
die Testpersonen über eine Videobrille Fotos, zum Beispiel von
menschlichen Gesichtern. Bei 70 Prozent der Bilder wurde ihnen über
Elektroden an der Hand ein sehr kurzer, unangenehmer Elektroschock
versetzt. „Auf diese Weise wurden im Gedächtnis der Testpersonen bestimmte
Bilder mit einer Angsterfahrung verknüpft“, erläutert Prof. Hurlemann.
Dass die Paarung aus einem bestimmten Foto und Schmerz tatsächlich im
Gehirn der Probanden verankert war, wiesen die Wissenschaftler mit zwei
Methoden nach: Die Elektroschockerwartung zeigte sich durch vermehrten
Angstschweiß, der über die Hautleitfähigkeit gemessen wurde. Außerdem
bewiesen die Hirnscans, dass immer dann die Angstregionen im Gehirn
besonders aktiv waren.

Der Hälfte der Probanden wurde über eine Nasenspray Oxytocin verabreicht.
Der Rest bekam ein Placebo. Dann begann die Phase der Extinktion, in der
die Testpersonen mehrfach die gleichen Bilder wie zuvor zu sehen bekamen,
aber keine Elektroschocks mehr auftraten. Bei den Männern unter Oxytocin-
Einfluss war die Amygdala als das Angstzentrum im Gehirn insgesamt
deutlich weniger aktiv als bei der Kontrollgruppe, furchthemmende Regionen
waren hingegen erregter. Im Zeitverlauf führte der Botenstoff dazu, dass
die Angst zunächst etwas größer war, dann aber viel stärker abklang als
ohne Oxytocin. Die Wissenschaftler erklären dies durch die spezielle
Wirkung des Botenstoffs: „Oxytocin verstärkt zunächst die bewussten
Eindrücke der Probanden und damit die Reaktion auf die Elektroschocks,
doch nach wenigen Minuten überwiegt die angstlösende Wirkung“, erläutert
Prof. Hurlemann.

Die Wissenschaftler hoffen, dass mit Hilfe des Oxytocins Angstpatienten
schneller geholfen und ein Rückfall besser verhindert werden kann. Zudem
fördere das Hormon wahrscheinlich die Bindung zwischen Therapeut und
Patient und damit den Erfolg der Behandlung, vermuten die Forscher. „Doch
das müssen erst noch klinische Studien erweisen“, sagt der Wissenschaftler
der Bonner Uniklinik.

Publikation: Oxytocin Facilitates the Extinction of Conditioned Fear in
Humans, Fachjournal „Biological Psychiatry“, DOI:
10.1016/j.biopsych.2014.10.015



Medizin am Abend DirektKontakt:

Prof. Dr. Dr. René Hurlemann
Klinik und Poliklinik für Psychiatrie
und Psychotherapie
des Universitätsklinikums Bonn
Tel. 0228/28719124
E-Mail: r.hurlemann@gmail.com