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Freigeschaltet: http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/

Medizin am Abend Fazit:  „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“ freigeschaltet   

    „Ob zuhause, im Altenpflegeheim, im Krankenhaus oder im Hospiz - schwererkrankte Menschen brauchen an jedem dieser Orte die Gewissheit, gut, sicher und in Gemeinschaft aufgehoben zu sein. Sie sollen über ihre Behandlung mitentscheiden können und so wenig Leid wie möglich aushalten müssen.“ so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), anlässlich der heutigen ersten Beratung des Palliativ- und Hospizgesetzes im Bundestag. 

        
Dringend notwendige Voraussetzungen dafür seien:

 1. Flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung

 2. „Hand in Hand“-Übergang zwischen allgemeiner und spezialisierter, ambulanter und stationärer Versorgung

 3. Qualifizierter Personalstandard in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Hospizen und SAPV-Diensten

 4. Niedrigschwellige und zeitnahe Information und Beratung von Patienten und Familien.

Palliativversorgung im Krankenhaus: Knapp die Hälfte der Menschen in Deutschland stirbt im Krankenhaus, jährlich sind dies über 400.000 Patienten. „Doch nur 15 Prozent der bundesweit 2.000 Krankenhäuser verfügen über Palliativstationen, in den übrigen haben nur wenige einen multiprofessionellen Palliativdienst, wie ihn die DGP für jedes Krankenhaus mit mehr als 250 Betten empfiehlt. Kleinere Häuser brauchen zumindest einen Palliativbeauftragten.“ erläutert Radbruch.

Zum einen sei eine qualifizierte spezialisierte Palliativversorgung auf ausgewiesenen Stationen zu gewährleisten. Andererseits braucht es für die nachhaltige Entwicklung von koordinierter Hand-in-Hand-Betreuung gerade auch im Krankenhaus die Sicherheit einer auskömmlichen Finanzierung für Palliativdienste und Palliativbeauftragte.

„Die Bedeutung einer frühzeitigen palliativmedizinischen Versorgung ist gut belegt, dies hat auch die unter Federführung der DGP vorgelegte S3-Leitlinie Palliativmedizin noch einmal deutlich gezeigt.“ so Radbruch. Mit dem Einsatz eines Palliativbeauftragten in jeder Klinik ist dafür zu sorgen, dass Versorgungsstrukturen entwickelt werden, die den Bedürfnissen aller Patienten mit einer fortschreitenden Erkrankung gerecht werden.

Palliativversorgung von hochbetagten Menschen: Ebenso dringend benötigt wird diese Struktur, um die allgemeine Palliativversorgung in stationären Pflegeeinrichtungen einschließlich der Kurzzeitpflege zu etablieren und umzusetzen. „Noch sind wir weit davon entfernt, dass in allen Altenpflegeheimen hochbetagte, multimorbide und/oder demente Menschen am Ende ihres Lebens im Sinne einer guten Palliativversorgung begleitet werden können.“ ergänzt Katja Goudinoudis, Sprecherin der Sektion Pflege und Vorstandsmitglied der DGP. Bedürfnisorientierte und fachlich adäquate Versorgungskonzepte für hochbetagte Menschen fehlen außerdem weitgehend in der häuslichen Versorgung, in neuen Wohnformen, in Krankenhäusern, stationären Hospizen, SAPV und AAPV. Die ambulante Betreuung spielt hier eine besondere Rolle, da die meisten Menschen sich wünschen, zuhause leben und sterben zu können.

Flächendeckender Ausbau der Palliativ- und Hospizversorgung: Die über 5.000 in der Palliativversorgung tätigen Mitglieder der DGP sind alltäglich mit Versorgungslücken insbesondere im ländlichen Raum konfrontiert, wenn sie in Einzelfällen bis zu 100 km zu Patienten fahren. „Gerade im Zusammenhang mit der derzeit parallelen Diskussion um den ärztlich assistierten Suizid ist der flächendeckende Ausbau einer qualitativ hochwertigen Palliativversorgung von großer Bedeutung.“, betont Radbruch, der sich befremdet zeigt über „Entweder-Oder“-Diskussionen, wie sie in Unkenntnis der wahren Nöte von Patienten derzeit gelegentlich geführt werden.

Entscheidender Faktor für eine gelungene Palliativversorgung ist, qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl und mit genügend Zeit für die Betroffenen verfügbar zu machen. Dies bezieht sich nicht nur auf Ärzte und Pflegekräfte, sondern gleichermaßen auf Physiotherapeuten, Psychologen, Sozialarbeiter, Seelsorger und andere Berufsgruppen, für deren Einbindung in die Versorgungsstrukturen bislang kaum Konzepte vorliegen.

Wegweiser zu ambulanten und stationären Angeboten: Einen wesentlichen Schritt zu einer breiten Information über hospizliche und palliativmedizinische Möglichkeiten stellt die heutige Freischaltung des kostenfrei zugänglichen und aktuell überarbeiteten Online-Portals „Wegweiser Hospiz- und Palliativversorgung Deutschland“ dar. Mit diesem nutzerfreundlichen Angebot soll ein Beitrag dazu geleistet werden, dass insbesondere Schwererkrankte - oft melden sich Angehörige bei den Verbänden mit der Bitte um Adressen und Beratung - einen niedrigschwelligen und zeitnahen Zugang zu den Angeboten der Hospiz- und Palliativversorgung erhalten. Eine wichtige Empfehlung der kürzlich unter Federführung der DGP veröffentlichten S3-Leitlinie Palliativmedizin war, dem Thema Beratung mehr Aufmerksamkeit zu schenken.

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin hat sich in den vergangenen drei Monaten differenziert zu den spezifischen Notwendigkeiten zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland geäußert.


Medizin am Abend DirektKontakt 

Karin Dlubis-Mertens, redaktion@palliativmedizin.de,
Tel: 030 / 30 10 100 13
Weitere Informationen für international Medizin am Abend Beteiligte:
http://www.wegweiser-hospiz-palliativmedizin.de/
http://www.palliativmedizin.de   

Medizin am Abend Tages - Aktuell:

Der Petitionsausschuss unterstützt die Bemühungen, die Situation von Pflegebedürftigen sowie deren Angehörigen zu verbessern. In der Sitzung am Mittwochmorgen (heute) beschlossen die Abgeordneten daher einstimmig, eine dahingehende Petition dem Bundesministerium für Gesundheit als Material zu überweisen und den Fraktionen zur Kenntnis zu geben.

In der Petition wird gefordert, dass der zeitliche Hilfebedarf bei zwei oder mehr pflegebedürftigen Kindern in einer Familie zusammengezählt werde soll. Dadurch, so die Argumentation der Petenten, könnten Familien höhere oder überhaupt erst Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, wenn zwei Kinder nur einen grundpflegerischen Hilfebedarf von beispielsweise täglich 30 Minuten haben.

Wie aus der Begründung zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses hervorgeht, setzen Leistungen der Pflegeversicherung derzeit voraus, dass eine erhebliche Pflegebedürftigkeit (Pflegestufe I) vorliegen muss, die einen täglichen Pflegebedarf von mindestens 90 Minuten voraussetzt.

Um die Situation von Pflegebedürftigen sowie Angehörigen zu verbessern, so heißt es weiter, solle Pflegebedürftigkeit zukünftig besser anerkannt werden.

Deshalb sei geplant, mit einem Zweiten Pflegestärkungsgesetz einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und auch ein neues Begutachtungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode einzuführen. Als Ziel einer solchen Neuregelung führt der Ausschuss unter anderen die Gleichbehandlung von somatisch, kognitiv und psychisch beeinträchtigten Pflegebedürftigen bei Begutachtung und Leistungszugang auf. Zudem solle es eine Erfassung des Grades der Selbstständigkeit in allen pflegerelevanten Bereichen anstelle der Messung der Zeit für pflegerische Verrichtungen geben.

Schließlich soll es fünf Pflegegrade anstelle von drei Pflegestufen geben.

Nach Einführung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes, so schreibt der Petitionsausschuss, könne die derzeitige Anknüpfung an den Zeitaufwand der pflegenden Angehörigen für Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung „voraussichtlich nicht aufrechterhalten werden“. Im Rahmen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes werde daher nach einer Lösung gesucht, die sich in die Systematik des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einfügt.

 

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