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Schwangere Ärztinnen dürfen operieren www.OPidS.de

Medizin am Abend Fazit: Schwangere Ärztinnen dürfen operieren:
Chirurginnen treiben zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes voran

Ärztinnen in der Schwangerschaft dürfen unter individuell abgesicherten
Bedingungen operieren. Bisher endete der Einsatz von jungen Chirurginnen
im Operationsaal nach Bekanntgabe der Schwangerschaft und bremste sie
aufgrund der heute unzeitgemäßen Auslegung des Mutterschutzgesetzes von
1952 in ihrer beruflichen Entwicklung aus. Unter welchen Bedingungen
schwangere Chirurginnen das Skalpell in der Hand behalten dürfen,
informiert das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) des
Jungen Forums der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und
Unfallchirurgie e.V. (DGOU) in Zusammenarbeit mit dem Perspektivforum
Junge Chirurgie (1). Das Projekt geht heute mit der neuen Website
www.OPidS.de an den Start. Im Zentrum der Website steht das
Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“. Es bietet Schwangeren,
ihren Vorgesetzten und Akteuren des Gesundheitswesens alle notwendigen
Informationen, auf deren Grundlage jede Klinik in Rücksprache mit der
zuständigen Aufsichtsbehörde für eine schwangere Chirurgin die Fortführung
der operativen Tätigkeit ermöglichen kann.

Die Bedingungen im OP haben sich insbesondere für Schwangere durch die
enormen Fortschritte in der Medizin stark geändert. Durch eine
individuelle Gefährdungsbeurteilung kann das Risiko für zahlreiche
Gefahrenquellen im OP heute weitestgehend minimiert werden – intravenöse
und regionale Anästhesieverfahren stellen eine gute Alternative zu
Narkosegasen dar, beim Röntgen können die Schwangeren den OP-Saal
verlassen und es gibt heutzutage bezüglich der Infektionskrankheiten
Hepatitis C und HIV schnell verfügbare Tests zum Patientenscreening sowie
stichsichere Instrumente. Die Angleichung der Mutterschutzrichtlinien an
die modernen Erkenntnisse blieb bisher jedoch aus.

„Chirurgischer Mut war gefragt. Wir hatten keine Zeit, auf die längst
angekündigte Reform des Mutterschutzgesetzes zu warten. Wir waren
schwanger und wollten operieren! Mit unserer Erfahrung wollen wir anderen
Schwangeren den Weg ebnen. Der Andrang ist sehr groß“, erklären unisono
Dr. Maya Niethard und Dr. Stefanie Donner, die die Sektion Familie und
Beruf des Jungen Forums der DGOU leiten. Niethard war 2013 und Donner 2014
schwanger und beide arbeiteten bis zum sechsten bzw. neunten Monat im OP.
Für diese Möglichkeit haben die jungen Fachärztinnen für Orthopädie und
Unfallchirurgie sehr kämpfen müssen. Ihr Hauptansatz: Weder das
Mutterschutzgesetz noch die Verordnung zum Schutze der Mütter am
Arbeitsplatz schließen den Umgang mit schneidenden und stechenden
Instrumenten und somit einen Einsatz im Operationssaal explizit aus.
Problematisch ist die jeweils eigenständige Auslegung durch die
Landesaufsichtsbehörden, da eine bundesweite Regelung fehlt. Aus ihren
persönlichen Erfahrungen entstand das Projekt OPidS, das sie nun gemeinsam
mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen chirurgischen Fachbereichen
vorantreiben.

„Wir merkten schnell, dass das Thema ein Brennpunkt in der Chirurgie ist“,
sagen Niethard und Donner. Allein 2014 führten die beiden Fachärztinnen
für Orthopädie und Unfallchirurgie rund 20 individuelle Beratungsgespräche
– Schwangere, aber auch Vorgesetzte gleichermaßen haben großes Interesse
daran, die heutigen Voraussetzungen zum Operieren in der Schwangerschaft
nutzbar zu machen. „Die Ärztin muss jedoch frei entscheiden können, ob sie
während ihrer Schwangerschaft ihrer operativen Tätigkeit weiter nachgehen
möchte. Es darf im Umkehrschluss nicht zu einem zwangsweisen Einsatz im
OP-Saal kommen“, betont Niethard.

Immerhin zeigt eine im Oktober 2014 veröffentlichte deutschlandweite
Erhebung (2) unter Frauenärztinnen und Chirurginnen, dass 88 Prozent der
befragten Schwangeren aus eigener Motivation ihre operative Tätigkeit bis
zur Bekanntgabe ihrer Schwangerschaft fortsetzten. „Mit Bekanntgabe der
Schwangerschaft wollen Chirurginnen nicht automatisch auf die Fortsetzung
ihrer Weiterbildung zur Fachärztin oder auf die operative Tätigkeit als
Oberärztinnen verzichten. Das ist heute auch gar nicht mehr nötig!“, so
Donner. Was für schwangere Chirurginnen möglich ist und was nicht, kann
jedes Krankenhaus mit der Erstellung einer individuellen
Gefährdungsbeurteilung analysieren.

Um das Wissen strukturiert nutzbar zu machen, trugen Niethard und Donner
alle Informationen zusammen. In Zusammenarbeit mit der DGOU entstand das
Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“. Zum ersten Mal finden
schwangere Chirurginnen, ihre Vorgesetzten und andere beteiligte
Klinikakteure umfassende und notwendige Informationen und
Handlungsempfehlungen zu den Aspekten Recht, Röntgen, Strahlenschutz,
Infektionsrisiko und Narkose. Zudem werden alle Texte und Informationen
auf der neuen Website zur Verfügung gestellt. Zum Download stehen
hilfreiche Tools wie beispielsweise eine Checkliste zum strukturierten
Vorgehen oder ein Musterbeispiel für eine individuelle
Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.

(1) Das Perspektivforum Junge Chirurgie ist eine Gruppierung der Deutschen
Gesellschaft für Chirurgie (DGCH)

(2) Quellenangabe:
“Pregnant and Operating”: Evaluation of a Germany-wide Survey Among Female
Gynaecologists and Surgeons
„Schwanger und Operieren“: Auswertung einer deutschlandweiten Erhebung
unter Frauenärztinnen und Chirurginnen
Geburtshilfe Frauenheilkd. 2014 Sep; 74(9):875-880.
Georg Thieme Verlag KG Stuttgart • New York


Medizin am Abend DirektKontakt

Susanne Herda
Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) e.V.
Straße des 17. Juni 106-108, 10623 Berlin
Telefon: +49 (0)30 340 60 36 -06 oder -00

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