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Intensivpatienten: Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Medizin am Abend Berlin Fazit: Studie im UKE: Nur gut Hälfte der Intensivpatienten hat Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht

Obwohl die Anzahl von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen deutschlandweit stetig zunimmt, besitzen noch immer nur rund die Hälfte der Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation (51,3 Prozent) eines der beiden Dokumente: 

Konkret besitzen 38,6 Prozent der Patienten eine Vorsorgevollmacht und 29,4 Prozent eine Patientenverfügung. 

Das haben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) in einer Studie herausgefunden, die sie im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht haben. 
 
  • Darüber hinaus waren 39,8 Prozent der abgegebenen Vorsorgevollmachten und 44,1 Prozent der abgegebenen Patientenverfügungen aufgrund fehlerhaften Ausfüllens von Vordrucken schwer interpretierbar.

„Noch immer besitzen zu wenige Patientinnen und Patienten eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. Das persönliche Gespräch zwischen Arzt und Patient beziehungsweise Angehörigem ist daher weiterhin der häufigste Weg, um den Patientenwillen festzustellen.

Doch oft können auch engste Angehörige den eigentlichen Patientenwillen nicht oder nur unsicher wiedergeben.

Dieses Dilemma kann nur durch das Erstellen einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht gelöst werden“, erklärt Prof. Dr. Stefan Kluge, Direktor der Klinik für Intensivmedizin des UKE.

Vor allem ältere und elektiv aufgenommene Patienten verfügen laut der Studie häufiger über eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung. 

Knapp die Hälfte (48 Prozent) der Patienten mit vorhandenen Dokumenten hatte diese aus Angst vor Ausgeliefertsein, vor fehlender Selbstbestimmung oder vor medizinischer Übertherapie ausgefüllt.

Trotz dieser Ängste suchen aber nur wenige Patienten für die Erstellung Hilfe bei einem Arzt; nur 15,4 Prozent der Patienten mit Dokumenten füllten diese nach einer ärztlichen Beratung aus. Die Hälfte der Patienten ohne Dokumente (50,4 Prozent) hatte zumindest bereits über eine Erstellung nachgedacht.

Insgesamt haben die Wissenschaftler stichprobenhaft 998 Patientinnen und Patienten auf elf Stationen der Klinik für Intensivmedizin des UKE kurz vor ihrer Verlegung auf eine Normalstation befragt und deren Daten ausgewertet. Die UKE-Wissenschaftler haben in ihrer Studie auch erstmals die Charakteristika von Patientenverfügungen evaluiert; bislang wurde in einer deutschen Studie lediglich die Häufigkeit von Patientenverfügungen bei Intensivpatienten untersucht.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Patienten dem Arzt Anweisungen geben für den Fall, dass der Patient selbst nicht mehr entscheidungsfähig ist oder sich nicht mehr äußern kann. Die Verfügung muss eine Entscheidung über die Einwilligung oder Nichteinwilligung in eine bestimmte, noch nicht unmittelbar bevorstehende ärztliche Maßnahme enthalten.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Vertrauenspersonen ausgewählt werden, die im Bedarfsfall nach vorher festgelegten Wünschen und Bedürfnissen einzelne oder alle anfallende Rechtsgeschäfte erledigen. Durch das Erstellen einer Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung im Notfall vermieden werden.

„Eine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht sollte konkret formuliert sein und bei der Aufnahme im Krankenhaus abgegeben werden. 

Wir empfehlen, sich beim Erstellen einer Patientenverfügung von einem Arzt beraten zu lassen“, sagt Dr. Geraldine de Heer, stellvertretende Direktorin der Klinik für Intensivmedizin des UKE.

Im UKE unterstützt der Patienten-Ombudsmann Interessierte beim Ausfüllen der Dokumente.

Literatur:
Geraldine de Heer, Bernd Saugel, Barbara Sensen, Charotte Rübsteck, Hans O. Pinnschmidt, Stefan Kluge, Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten bei Intensivpatienten, Deutsches Ärzteblatt, Heft 21

Medizin am Abend Berlin Kontakt
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Prof. Dr. Stefan Kluge
Klinik für Intensivmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
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