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Rettungsstellen - Notfallversorgung:

Medizin am Abend Berlin Fazit:

Notfallversorgung Berlin: Gesetz gilt auch für den Gesundheitssenator





Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin weist Kritik von Gesundheitssenator Mario Czaja zurück. 
  • Diese bezieht sich auf eine von der KV gewünschte Begründung zu Behandlungen in Rettungsstellen während der üblichen Sprechzeiten von ambulant tätigen Vertragsärzten. 
  • Der Senator verkenne bei seiner Argumentation geltendes Recht, demzufolge Kliniken nur im Notfall oder bei fehlender Versorgung durch niedergelassene Ärzte tätig werden dürfen. 
Der Vorstand der KV Berlin verweist auf das Urteil des Bundessozialgerichts vom 12.12.2012 (B 6 KA 5/12 R [15]), in dem es unter anderem heißt: 

 „Der Arzt darf nicht mehr Leistungen erbringen und verordnen, als es dem Rahmen der Notfall-Erstversorgung entspricht. Behandlungen im Rahmen des Notfalldienstes haben sich auf die Erstversorgung zu beschränken; sie sind darauf zu konzentrieren, Gefahren für Leib und Leben sowie unzumutbaren Schmerzen der Patienten zu begegnen. [...] Der Behandlungsumfang ist beschränkt auf die Maßnahmen, die bis zum erneuten Einsetzen der Regelversorgung in den üblichen Sprechstundenzeiten erforderlich sind.“

Der KV-Vorstand schlussfolgert: „Damit darf eine Behandlung im Notdienst während der Öffnungszeiten der Praxen nur sehr ausnahmsweise erfolgen. 

Der Notfall ist darzulegen – mehr haben wir nicht verlangt.“

Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin ist die Dachorganisation der mehr als 9.000 ambulant tätigen Ärzte und Psychotherapeuten in Berlin. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten auf hohem Qualitätsniveau stattfindet und dass diese den Arzt ihrer Wahl aufsuchen können, ganz gleich, in welcher Krankenkasse sie versichert sind. Die Berliner Kassenärzte versorgen täglich 160.000 Patienten.


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Susanne Roßbach
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