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360° TOP-Terminhinweis: Patientenleitlinie "Palliativmedizin"

Medizin am Abend Fazit: Zur Kommentierung freigegeben: Patientenleitlinie "Palliativmedizin"

Laienverständliche Versionen ärztlicher Leitlinien sind im Leitlinienprogramm Onkologie verpflichtend. Jetzt steht die neue Patientenleitlinie "Palliativmedizin für Patientinnen und Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung" bis zum 30. Mai 2015 zur öffentlichen Konsultation im Internet bereit. Betroffene, Interessierte und Experten sind eingeladen, den Text kritisch zu lesen und dem Redaktionsteam ihre Kommentare zu schicken. 
 
In Deutschland sollen Menschen, deren Krebserkrankung nicht mehr heilbar ist, nicht allein gelassen werden. Auch wenn es keine direkte Behandlung gegen den Tumor mehr gibt, soll ein Team aus Pflegenden, Ärzten, Seelsorgern, Hospizmitarbeitern und anderen sie bis zum Lebensende begleiten. Die Betroffenen sollen dabei ihren letzten Lebensabschnitt so weit wie möglich selbstbestimmt mit gestalten. Dies zu unterstützen, ist Aufgabe der Palliativmedizin. Wichtigstes Ziel der Palliativmedizin ist es, die Lebensqualität des erkrankten Menschen und dessen Angehörigen in der verbleibenden Lebenszeit zu erhalten.

In der Patientenleitlinie finden sich wissenschaftlich gesicherte Informationen darüber, wie häufige palliativmedizinische Beschwerden behandelt werden sollten und wie die Begleitung am Lebensende aussieht. Betroffene erfahren zudem, welche Unterstützungsmöglichkeiten, Betreuungseinrichtungen sowie Anlaufstellen es gibt.

Entwickelt wird die Patientenleitlinie im Rahmen des Leitlinienprogramms Onkologie, das gemeinsam von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG) und der Deutschen Krebshilfe (DKH) getragen wird und die Verbesserung der Versorgung krebskranker Menschen zum Ziel hat. Patientenvertreter und Ärzte aus dem Kreis der Leitlinienautoren haben die Patientenleitlinie gemeinsam erstellt. Sie beruht auf den Handlungsempfehlungen der gleichfalls im Leitlinienprogramms Onkologie geförderten ärztlichen S3-Leitlinie „Palliativmedizin für Patienten mit einer nicht heilbaren Krebserkrankung“ und damit auf dem besten derzeit verfügbaren medizinischen Wissen. Betreuung und Redaktion erfolgten durch das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin.

Interessierte aus Fachkreisen und Selbsthilfeorganisationen sowie Betroffene können jetzt den Entwurf der Patientenleitlinie kostenfrei herunterladen und begutachten. 

Bis zum 30. Mai 2015 haben sie die Möglichkeit, diese Fassung zu kommentieren, Verbesserungsvorschläge zu machen oder Ergänzungen vorzuschlagen. 

Für die Begutachtung steht auch ein Fragebogen zur Verfügung. Das Redaktionsteam sichtet alle Rückmeldungen und entscheidet dann über deren Berücksichtigung in der endgültigen Version.

So finden Sie die Dokumente im Internet:

• Konsultationsfassung der Patientenleitlinie
http://www.patienten-information.de/mdb/edocs/pdf/literatur/palliativmedizin-1aufl-konsultationsfassung.pdf

• Fragebogen Rückmeldung
http://www.patienten-information.de/mdb/edocs/word/palliativmedizin-fragebogen-konsultation.doc

• Übersicht Patientenleitlinien des Leitlinienprogramms Onkologie
http://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/Patientenleitlinien.8.0.html

• Patientenleitlinien des Ärztlichen Zentrums für Qualität in der Medizin
http://www.patienten-information.de/patientenleitlinien


Medizin am Abend DirektKontakt:

Dr. med. Lydia Bothe
Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin
TiergartenTower, Straße des 17. Juni 106-108
10623 Berlin
Telefon: 4005-2501/-2504
Fax: 030 4005 2555
E-Mail: patienteninformation@azq.de
Corinna Schaefer Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin

1 Kommentar :

Günter K.V. Vetter https://korrespondenten.com/ + MaAB-CARDIOLOTSE für KERSTIN; TINO, MAX, ROMMY, LISA, AYLA, VINCENT MAXIMILIAN +49(0)172-3884960 - maab-cardiolotse@email.de hat gesagt…

Mehr Geld für Hospize und Palliativmediziner, die Schwerkranken ambulant helfen. Pflegeheime, die künftig mit Ärzten und Hospizdiensten kooperieren und deren Pflegekräfte speziell für die Begleitung im letzten Lebensabschnitt geschult werden. Das sind alles dringend notwendige Schritte in die absolut richtige Richtung. Auch wenn Opposition und Wohlfahrtsverbände vielleicht zu Recht bemängeln, dass dafür noch mehr als die bislang veranschlagten 600 Millionen Euro im Jahr benötigt werden. 200 Millionen Euro mehr, als jetzt. Und auch wenn sich bestimmt noch Nachbesserungsbedarf zeigen wird, bis das Gesetz erst mal in Kraft ist.

Diese Hilfen können dennoch unseren Blick auf das Tabuthema "Sterben" verändern. Wenn - wie jetzt beschlossen - künftig jede und jeder Versicherte einen Anspruch auf Beratung und Hilfen durch seine Krankenkasse hat, wenn er selbst oder ein Angehöriger in die letzte Lebensphase geht; wenn genügend Helfer da sind, die auch ein Sterben in den eigenen vier Wänden ermöglichen; wenn es in den Pflegeheimen genügend Hilfen und auch in ländlichen Gebieten genügend Hospizplätze gibt, dann ist das nicht nur ein Schritt in die richtige Richtung für die Begleitung auf dem letzten Stück des Lebenswegs - diese Hilfen können viel mehr bewirken: Nämlich dafür sorgen, dass das Tabuthema "Sterben" etwas mehr in den Fokus der Gesellschaft rückt. Und der Ruf nach aktiver Sterbehilfe bei vielen Menschen ein wenig leiser wird. Weil sie dann vielleicht ein bisschen weniger Angst vor einem langen, schmerzvollen Siechtum in der letzten Lebensphase haben. Und davor, den Angehörigen zu Last zu fallen.

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