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Arbeitsstätten-Verordnung

Westfalenpost: Stefan Pohl zum Entwurf der neuen Arbeitsstätten-Verordnung

Nur Böswillige würden behaupten, dass gut Gemeintes am Ende immer ins Gegenteil umschlägt. Wer die neue Arbeitsstätten-Verordnung durchliest, muss sich aber in dieser Auffassung bestätigt fühlen. Das, was da zutage tritt, ist von einer Regulierungswut durchtränkt, die an schlimmste Brüsseler EU-Auswüchse erinnert und viele Firmen in Deutschland Millionen Euro an Umbaumaßnahmen kosten würde. Damit kein Missverständnis aufkommt: Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten zu verbessern, muss oberstes Ziel aller Bemühungen von Unternehmen und Gewerkschaften sein. Die Politik hat die Rahmenbedingungen zu setzen, unter denen die Betriebe auf der einen Seite optimal wirtschaften und gleichzeitig ihren Beschäftigten möglichst gute Arbeitsbedingungen gewährleisten können. Und, auch das gehört zur Wahrheit: Bei Kleinbetrieben liegt oft einiges im Argen. Die Arbeitsstättenverordnung geht weit darüber hinaus und will Dinge regulieren, die nicht reguliert werden müssten. Man muss nicht im Arbeitgeber-Jargon von einer Überbürokratisierung sprechen, aber Tageslicht in Pausenräumen, Kantinen und Firmentoiletten scheint beim heutigen technischen Standard künstlicher Beleuchtung nicht zwingend. Die Aussage, dass Tageslicht der psychischen Gesundheit diene, ist längst überholt. Sie stammt aus dem Zeitalter der Leuchtstoffröhre. Heutige Lichtfarben bei LED-Leuchten sind viel geeigneter, das seelische Wohlbefinden und damit die Produktivität der Beschäftigten zu steigern. Man braucht also gar nicht immer das Kostenargument zu bemühen. Noch ist die Verordnung ein Entwurf. Bleibt zu hoffen, dass sie so nie Realität wird.
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