Medizin am Abend Fazit:
Beim Arztbesuch daran denken:
Ab 1. Januar gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte
Wer am Neujahrstag einen Arzt aufsuchen muss, sollte daran denken: Ab jetzt gilt nur noch die elektronische Gesundheitskarte (eGK), die der gesetzlich Versicherte von seiner Krankenkasse erhält beziehungsweise hoffentlich inzwischen erhalten hat. Nur mit ihr lässt sich beim Arzt oder Psychotherapeuten ab dem 1. Januar 2015 der Besuch und die erbrachte Leistung „auf Kasse“ abrechnen – sprich: der Patient muss die Untersuchung nicht selbst bezahlen, sondern seine Karte dafür einlesen lassen.
Die
elektronische „Gesundheitskarte“ löst mit Ende 2014 somit endgültig die
alte „Krankenversichertenkarte“ ohne Lichtbild ab.
Eine solche Karte
gilt dann nicht mehr, und zwar unabhängig davon, welches
Gültigkeitsdatum auf ihr abgedruckt ist.
Vertragsärzte und
–psychotherapeuten dürfen diese alten Chipkarten nur noch bis zum 31.
Dezember 2014 akzeptieren.
Danach
müssen Patienten, die keine eGK vorlegen, ihre Behandlung privat
bezahlen.
Anschließend haben sie zehn Tage Zeit, eine gültige Karte oder
einen sonstigen Versichertennachweis in der Praxis vorzulegen.
Anderenfalls muss der Arzt oder Psychotherapeut dem Patienten eine
Privatrechnung ausstellen. Aus eigener Tasche muss dieser ohne Vorlage
einer gültigen Gesundheitskarte dann zum Beispiel auch Medikamente oder
Physiotherapie bezahlen.
Nicht
relevant ist die Neuregelung für privat krankenversicherte Patienten
und Versicherte sogenannter „sonstiger Kostenträger“ (hierzu zählt
beispielsweise die Polizei): Sie erhalten keine eGK und können weiterhin
mit der alten Karte zum Arzt oder Psychotherapeuten gehen.
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