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360° TOP-Thema: Legales Feuerwerk 31.12.2014? Mit Hilfe www.bam.de

Woran erkenne ich legales Feuerwerk?

Der Feuerwerkstyp „Verbundfeuerwerk“ ist auf europäischer Ebene definiert
und die Prüfkriterien für diesen Feuerwerkstyp sind europaweit genormt.
Die BAM-Identifikationsnummer ist nicht mehr verpflichtender Bestandteil
der Kennzeich-nung von geprüftem Feuerwerk.

Millionen von Feuerwerkskörpern werden auch dieses Silvester wieder
angezündet, um das neue Jahr zu begrüßen. Der Lärm des Feuerwerks soll
böse Geister abwehren. Ein Brauchtum, das bereits im Mittelalter viele
Anhänger hatte. Waren es damals noch Rasseln und Töpfe sind es heute
Raketen, Knaller oder Verbundfeuerwerk, die Schwarzpulver und
Glimmereffekte enthalten. Und die müssen aus Sicherheitsgründen geprüft
sein, bevor sie zu Silvester in den Verkauf kommen, und zwar in ganz
Europa. Denn: seit 2009 regelt die EU-Richtlinie zum Inverkehrbringen
pyrotechnischer Gegenstände die einheitliche Prüfung und Kennzeichnung von
Feuerwerk.

Geprüftes Feuerwerk erkennen Sie an der Registriernummer und dem CE-
Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle. Die BAM-
Identifikationsnummer, die im vergangenen Jahr noch verpflichtend in der
Gebrauchsanweisung angegeben werden musste und somit Bestandteil der
Kennzeichnung war, ist nun nicht mehr erforderlich. Die Hersteller
entscheiden, ob sie die BAM-Identifikationsnummer aufdrucken oder nicht.

Feuerwerkskörper, die alle Prüfkriterien erfüllen, erhalten eine
Registriernummer. In Europa wird Feuerwerk durch benannte Stellen geprüft.
Das sind neutrale, unabhängige und kompetente Organisationen, die von der
EU-Kommission benannt werden. So dürfen benannte Stellen in Polen, Spanien
oder Ungarn auch Prüfungen für den deutschen Markt durchführen. Derzeit
gibt es 16 benannten Stellen in Europa.

2014 sind insgesamt 611 Produkte neu auf den deutschen Markt gekommen und
der BAM angezeigt worden. 173 davon sind von der BAM selbst geprüft
worden. Welche benannte Stelle geprüft und zugelassen hat, ist an den
ersten vier Ziffern der Registriernummer erkennbar. 0589 steht für die
BAM, die LOM, eine spanische benannte Stelle, zum Beispiel erkennt man an
der 0163. 0589 – F2 – 1234 ist ein Beispiel für eine Registriernummer, die
die BAM vergeben hat. F2 steht für Feuerwerk der Kategorie 2, erlaubt für
Personen ab 18 Jahren. 1234 ist eine fortlaufende Nummer.

Doch neben den vielen erlaubten Raketen, Batterien und Knallkörpern gibt
es eine unbekannte Zahl an illegalen Feuerwerksartikeln. Diese
Pyrotechnikartikel können zu erheblichen Verletzungen führen. Vor dem
Abbrennen dieses oftmals gefährlichen Feuerwerks warnt die BAM
ausdrücklich und zeigte am Mittwoch auf einer Presse-veranstaltung an
einer Handattrappe, wie schnell man Finger verlieren kann, wenn man nicht
zugelassene Knallkörper anzündet.

Heidrun Fink ist Prüfleiterin bei der BAM: „Bei einem geprüften
Knallkörper, der ver-sehentlich in der Hand angezündet wird, kommt es zu
leichten Verbrennungen. Der illegale Knallkörper enthält aber oft nicht
nur Schwarzpulver, sondern ist mit einem viel stärker reagierenden
Blitzknallsatz gefüllt. Deshalb kann man schwere Verletzungen erleiden und
durchaus einige Finger verlieren.“

„Verletzungen gab es in den vergangenen Jahren auch immer wieder im
Zusammenhang mit Verbundfeuerwerk. In diesem Jahr ist dieser Feuerwerkstyp
nun im EU-Regelwerk definiert und dessen Prüfkriterien genormt worden. Ein
wichtiger Schritt für mehr Sicherheit bei dem immer beliebter werdenden
Feuerwerkstyp“, sagte Dr. Christian Lohrer, Pyrotechnikexperte bei der
BAM.

Beim Kauf von Feuerwerk sollte man auf die Registriernummer und dem CE-
Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle sowie eine
deutsche Gebrauchsanleitung achten. Bei Unklarheit kann man die
aufgedruckte Nummer auf www.bam.de überprüft werden.

Dort sind sämtliche in Deutschland zugelassenen Feuerwerksartikel aufgeführt.

Feuerwerkskörper werden in zwei Kategorien eingeteilt. Knallkörper mit dem
Kürzel F2 (oder der alten, noch bis 2017 gültigen Bezeichnung P II) dürfen
nur von Personen ab 18 Jahren und nur zu Silvester angezündet werden.


Feuerwerkskörper der Kategorie F1 dürfen ganzjährig und von Personen ab 12
Jahre abgebrannt werden.



Medizin am Abend DirektKontakt

Dr. Ulrike Rockland
Telefon: +49 30 8104-1003
Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), 

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