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Subcutanes und Viszerales Fett: Die Insulin-Sensitivität des Gehirns (Hypothalamus)

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Insulinwirkung im Gehirn bestimmt das Körpergewicht und die Fettverteilung

Wo sich Fett im Körper anlagert und wie stark man von einer Lebensstil-Intervention profitiert, hängt unter anderem von der Insulin-Sensitivität des Gehirns ab. 
  • Reagiert das Gehirn empfindlich auf das Hormon, nimmt man deutlich ab, reduziert ungesundes Bauchfett und kann auch langfristig das Gewicht halten. 
  • Reagiert das Gehirn nur wenig oder gar nicht auf Insulin, verliert man nur zu Beginn der Maßnahme etwas Gewicht und nimmt dann wieder zu. 
Auch das viszerale Fett steigt langfristig weiter an. 

Das sind Ergebnisse einer Langzeitstudie des DZD, die jetzt in 'Nature Communications' veröffentlicht wurde. 

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: Insulin-Labor 

Die Insulinwirkung im Gehirn bestimmt das Körpergewicht, die Fettverteilung und wie man auf Lebensstil-Interventionen reagiert.
Die Insulinwirkung im Gehirn bestimmt das Körpergewicht, die Fettverteilung und wie man auf Lebensstil-Interventionen reagiert.IDM, DZD
 
Wie ungesund Köperfett ist, hängt vor allem davon ab, wo es gespeichert wird. 

  • Lagert sich Fett im Bauch an, ist das besonders ungünstig. 
  • Denn das viszerale Fett setzt zahlreiche Botenstoffe frei, die sich unter anderem auf den Blutdruck auswirken, die Freisetzung des Hormons Insulin beeinflussen und Entzündungen auslösen können. 

Dies erhöht das Risiko für Diabetes, Herz-Kreislauf-Krankheiten und bestimmte Krebsarten.

  • Das Unterhaut-Fett (subkutanes Fett), das sich am Po, Oberschenkeln und Hüften anlagert, hat dagegen keine bekannten negativen Auswirkungen auf die Gesundheit.

Bisher ist aber unklar, warum die Fettspeicherung nicht bei allen Menschen am gleichen Ort erfolgt.

Untersuchungen im Tübinger Lebensstil Interventionsprogramm [1] deuteten darauf hin, dass die Insulinwirkung im Gehirn hier eine wichtige Rolle spielen könnte. 

Sie zeigten, dass Menschen mit einer hohen Insulin-Sensitivität im Gehirn deutlich stärker von einer Lebensstil-Intervention mit einer ballaststoffreichen Ernährung und Sport profitieren als Menschen mit einer Insulin-Resistenz im Gehirn.

  • Reagiert das Gehirn empfindlich auf das Hormon, verloren die Menschen nicht nur mehr Gewicht, sondern wiesen auch eine gesündere Fettverteilung auf.

Doch wie wirkt sich die Insulin-Sensitivität langfristig auf die Verteilung des Körperfetts und das Gewicht aus? 

Diese Frage untersuchten Forschende des Deutschen Zentrums für Diabetesforschung (DZD), des Helmholtz Zentrums München und der Universitätsklinik Tübingen in einer Langzeitstudie.

Dazu erfassten sie über einen Zeitraum von neun Jahren die Follow-up-Daten von 15 Teilnehmenden, bei denen vor Beginn einer 24-monatigen Lebensstil-Intervention die Insulin-Sensitivität im Gehirn durch Magnetoenzephalographie bestimmt wurde.

Hohe Insulin-Sensitivität mit Reduktion des Bauchfetts und des Gewichts assoziiert

Dabei zeigte sich, dass Insulinwirkung im Gehirn nicht nur das Körpergewicht, sondern auch die Verteilung von Fett im Körper bestimmt. 

„Probanden mit einer hohen Insulin-Sensitivität im Gehirn profitierten von der Lebensstil-Intervention mit einer ausgeprägten Reduktion des Gewichts und des viszeralen Fettgewebes.

Auch nach Ende der Lebensstil-Intervention lagerten sie während der neunjährigen Nachbeobachtung nur wenig Fettmasse wieder an“, berichtet der Leiter der Studie Prof. Dr. Martin Heni vom Universitätsklinikum Tübingen.

Im Gegensatz dazu zeigten Personen mit einer Insulin-Resistenz im Gehirn nur in den ersten neun Monaten des Programms eine leichte Gewichtsabnahme.

„Danach stiegen das Körpergewicht und das viszerales Fett noch während der folgenden Monate der Lebensstil-Intervention wieder an“, sagt Erstautorin PD Dr. Stephanie Kullmann.

Da die Insulinwirkung im Hypothalamus entscheidend für die Regulation des peripheren Energiestoffwechsels ist, prüften die Forschenden auch, wie die Insulin-Empfindlichkeit in diesem Hirnareal mit der Verteilung des Körperfetts zusammenhängt.

Dafür untersuchten sie eine Querschnittskohorte von 112 Teilnehmern.

Die Auswertung der Daten zeigte, dass Personen mit hoher Insulin-Sensitivität im Hypothalamus nur wenig viszerales Fettgewebe bilden. 

Auf die Masse des Unterhautfettgewebes hat die Insulin-Sensitivität jedoch keinen Einfluss.

„Unsere Studie zeigt einen neuen und zentralen Mechanismus, der die Fettverteilung beim Menschen steuert.

Die Insulin-Sensitivität im Gehirn bestimmt, wo sich Fett anlagert“, fasst Heni die Ergebnisse zusammen. 

Da viszerales Fett nicht nur bei der Entstehung von Typ-2-Diabetes eine Rolle spielt, sondern auch das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs erhöht, können die Studien-Ergebnisse vielleicht auch neue Ansätze für Therapieoptionen über Stoffwechselerkrankungen hinaus eröffnen.

Die Forschenden in Tübingen arbeiten bereits an neuen Therapien, um die Insulin-Resistenz im Gehirn aufzuheben und so die Körperfettverteilung günstig zu beeinflussen.

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Originalpublikation:
Kullmann et al. (2020): Brain insulin sensitivity is linked to adiposity and body fat distribution. Nature Communications, DOI: doi.org/10.1038/s41467-020-15686-y
1) Tschritter, O. et al. High cerebral insulin sensitivity is associated with loss of body fat during lifestyle intervention. Diabetologia 55, 175–182 (2012).

Lungenfibrose: Abtransport von Schleim: idiopathische pulmonale Fibrose (IPF)

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Schlüsselprozesse bei der Entstehung von Lungenfibrose identifiziert

Neue Möglichkeiten zur Entwicklung zielgerichteter Therapien

Forschungsgruppen an der Charité – Universitätsmedizin Berlin und in Heidelberg ist es gelungen, die Entstehung von Lungenfibrose im Detail nachzuverfolgen. 


Sie konnten zeigen, dass dem Protein NEDD4-2 eine Schlüsselfunktion für die gesunde Lunge zukommt, und ein Fehlen dieses zentralen Regulators für verschiedene Prozesse bei der Krankheitsentstehung von Bedeutung ist. 

Wie genau sich die Lungenfibrose entwickelt und wie sie verläuft, lässt sich nun noch besser untersuchen. 

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse können neue Therapieansätze entwickelt werden, wie jetzt im Fachmagazin Nature Communications* beschrieben ist. 

Schwere Lungenfibrose im Tiermodell: In computertomographischen (CT) Aufnahmen und in Gewebeschnitten ist zu erkennen, dass gesundes, luftgefülltes Gewebe durch verdicktes Bindegewebe ersetzt wird.
Schwere Lungenfibrose im Tiermodell: In computertomographischen (CT) Aufnahmen und in Gewebeschnitten ist zu erkennen, dass gesundes, luftgefülltes Gewebe durch verdicktes Bindegewebe ersetzt wird. Foto: Leitz/ Charité
 
  • Eine Fibrose der Lunge ist eine schwerwiegende Erkrankung, die vor allem ältere Menschen betrifft und für die es kaum Behandlungsmöglichkeiten gibt. 
Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: RheumaLabor
 
Das Lungengewebe verändert sich zunehmend und vernarbt. 

Die Ursachen einer Lungenfibrose sind jedoch weitgehend unbekannt und der Mechanismus auf zellulärer Ebene kaum verstanden. Mit einem als „mukoziliäre Clearance“ bezeichneten Selbstreinigungsmechanismus transportieren die auskleidenden Epithelzellen der Lungenschleimhaut mit ihren Flimmerhärchen Bronchialschleim zusammen mit eingeatmeten Erregern und Schadstoffen aus den Atemwegen heraus.

  • Es ist bekannt, dass eine übermäßige Produktion oder ein gestörter Abtransport von Schleim und dessen Bestandteilen, so genannten Mucinen, mit einer Veränderung dieser Epithelzellen einhergeht
  • Das Protein NEDD4-2 ist am Abbau verschiedener anderer Proteine beteiligt, die durch solche Prozesse die Funktion von Epithelzellen der Lunge regulieren. 
  • Das macht NEDD4-2 zu einem zentralen Schlüsselprotein bei der Krankheitsentstehung der Lungenfibrose.

Dem Team um Prof. Dr. Marcus Mall, Direktor der Klinik für Pädiatrie mit Schwerpunkt Pneumologie, Immunologie und Intensivmedizin der Charité und Professor des Berlin Institute of Health (BIH), ist es zusammen mit Forschenden des Deutschen Zentrums für Lungenforschung (DZL), des Universitätsklinikums Heidelberg und des Deutschen Krebsforschungszentrums nun erstmals gelungen, ein Tiermodell zu entwickeln, das die sogenannte idiopathische pulmonale Fibrose (IPF) detailliert widerspiegelt. Da NEDD4-2 für die frühe Entwicklung unverzichtbar ist, wurde das kodierende Gen erst bei erwachsenen Tieren gezielt in der Lunge entfernt. Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen untersuchten diese dann zu einem späten Zeitpunkt, der etwa der Diagnosestellung beim Patienten entspricht.

Dabei zeigten Messungen der Sauerstoffsättigung eine für die Erkrankung typische Verschlechterung der Lungenfunktion. 

Durch Gewebeschnitte und Bildgebung der Lunge mittels Computertomographie ließen sich außerdem die strukturellen Kennzeichen einer Fibrose wie eine fleckige Vernarbung nachweisen.

Die Bedeutung von NEDD4-2 bei der Krankheitsentstehung von IPF zeigt sich auch daran, dass sowohl die Transkript- als auch die Proteinmenge in Lungenbiopsien von Patienten stark reduziert ist. 

Außerdem ergab eine Untersuchung des Proteomprofils, also der Gesamtheit aller Proteine, mittels Massenspektrometrie eine hohe Übereinstimmung an Proteinen, die sowohl bei Patienten mit IPF als auch im Tiermodell eine veränderte Expression aufweisen. „Unsere Erkenntnisse können dazu beitragen, die Entstehung und den Verlauf der Lungenerkrankung weiter zu untersuchen und neue Therapien zu entwickeln, beispielsweise können Substanzen, die für eine Therapie infrage kommen, in einem präklinischen Stadium erprobt oder eine Früherkennung der Erkrankung ermöglicht werden“, sagt Prof. Mall.

Die Forschenden konnten bei der Untersuchung der zugrundeliegenden Krankheitsmechanismen feststellen, dass durch das Fehlen des Proteins NEDD4-2 Epithelzellen in den Atemwegen umgestaltet werden:

Der Anteil der verschiedenen Zelltypen ist verändert und die Zellen produzieren zudem größere Mengen bestimmter Mucine. 

Zusammen mit veränderten Natriumströmen in Epithelzellen und einem dadurch verringerten Volumen des Flüssigkeitsfilms führt dies zu einem gestörten Abtransport – der Selbstreinigungsprozess der Atemwege ist gestört.

Darüber hinaus verursacht das Fehlen von NEDD4-2 eine verstärkte Aktivität des pro-fibrotischen TGF-Signalwegs.

„Wir konnten somit einen direkten Zusammenhang zwischen dem Fehlen von NEDD4-2 und einer gestörten mukoziliären Clearance sowie der Fehlregulierung des TGF-Signalwegs herstellen, zwei Störungen, die nach aktuellen Erkenntnissen in der Pathogenese von IPF eine Rolle spielen“, resümiert Dr. Julia Dürr, Erstautorin der Studie.

In der Behandlung der Lungenfibrose werden bereits seit einigen Jahren anti-fibrotische Therapien eingesetzt.

Diese führen zwar meist zu einer Verlangsamung des Vernarbungsprozesses, können eine Lungentransplantation als letzte Behandlungsoption jedoch nicht gänzlich ersetzen. 

„Eine solche Verlangsamung des Krankheitsverlaufs, aber keine vollständige Heilung konnten wir in der Anwendung eines bereits zugelassenen anti-fibrotischen Medikament in unserem Modell bestätigen." Prof. Mall fügt hinzu:

„Wir hoffen auf diesem Weg durch eine verbesserte präklinische Testung dazu beizutragen, dass Therapieansätze schneller entwickelt werden können.“

In weiteren Schritten sollen nun Biomarker zur Früherkennung getestet sowie potenzielle neue Substanzen zur Behandlung der Lungenfibrose auf ihre Wirksamkeit hin untersucht werden.

*Duerr J et al. Conditional deletion of Nedd4-2 in lung epithelial cells causes progressive pulmonary fibrosis in adult mice. Nat Commun (2020), DOI:10.1038/s41467-020-15743-6.

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Prof. Dr. Marcus A. Mall
Klinik für Pädiatrie mit Schwerpunkt Pneumologie, Immunologie und Intensivmedizin
Campus Virchow Klinikum
Charité – Universitätsmedizin Berlin
und Berlin Institute of Health (BIH)
t: +49 30 450 566 131
E-Mail: marcus.mall@charite.de

Manuela Zingl Charité – Universitätsmedizin Berlin
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10117 Berlin
Deutschland
Berlin
Telefon: 030 / 450 570 400
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E-Mail-Adresse: manuela.zingl@charite.de
Originalpublikation:
https://www.nature.com/articles/s41467-020-15743-6

Harnblasenkarzinom - metastasiertem Urothelkarzinom

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Neue Leitlinienempfehlungen zur Chemo- und Immuntherapie für Patienten mit metastasiertem Urothelkarzinom

Das Leitlinienprogramm Onkologie hat unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Urologie und der Interdisziplinären Arbeitsgruppe BlasenCarcinom der Deutschen Krebsgesellschaft die S3-Leitlinie zum Harnblasenkarzinom aus dem Jahr 2016 überarbeitet. 

Aufgrund neuer Zulassungen von Immuncheckpoint-Inhibitoren wurden die Empfehlungen zur Systemtherapie des metastasierten Urothelkarzinoms aktualisiert. 
 
Die Therapieempfehlungen für Patienten mit einem metastasierten Urothelkarzinom in der Erst- und Zweitlinientherapie haben sich grundlegend geändert. 

In der Erstlinie bleibt die cisplatinbasierte Kombinations-Chemotherapie nach wie vor der Standard. 

  • Allerdings kann diese Therapieform nicht immer zur Anwendung kommen, insbesondere bei Patienten mit Nierenfunktionsminderung, Herzinsuffizienzen oder neurologischen Störungen. 

„Für diese besondere Patientengruppe, die für eine cisplatinbasierte Chemotherapie nicht geeignet sind, können nun Immuncheckpoint-Inhibitoren eingesetzt werden, wenn die Tumorzellen PD-L1 exprimieren.

Durch die neuen Checkpoint-Inhibitoren wird das körpereigene Immunsystem wieder aktiviert, zugleich kann das Wachstum der Tumorzellen verhindert werden“, erklärt Prof. Dr. Margitta Retz vom Klinikum rechts der Isar München. Gemeinsam mit Prof. Dr. Jürgen Gschwend koordinierte sie die Überarbeitung der S3-Leitlinie Harnblasenkarzinom.

Die Leitlinie umfasst nun auch neue Empfehlungen zur Immuntherapie in der Zweitlinie für metastasierte Urothelkarzinom-Patienten mit Tumorprogression nach bzw. unter platinhaltiger Chemotherapie.

  • „Die Immuntherapie ist ein neuer Standard in der Zweitlinienbehandlung und eröffnet für Betroffene nun neue Therapiemöglichkeiten. 

Wichtig ist eine ausführliche Aufklärung der Patientinnen und Patienten vor Therapiebeginn über die Nebenwirkungen, die selbst Monate nach der Behandlung auftreten können“, berichtet Prof. Dr. Jürgen Gschwend.

In Deutschland erkrankten im Jahr 2016 etwa 30.000 Menschen neu an einem Harnblasentumor, wobei Männer häufiger betroffen sind als Frauen (Robert Koch-Institut, „Krebs in Deutschland für 2015/2016“).

In der Uroonkologie ist das Harnblasenkarzinom der zweithäufigste Tumor. 

Die Erkrankung tritt mit zunehmendem Alter auf:

Das mittlere Erkrankungsalter liegt bei über 70 Jahren.

Aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung gehen Experten deshalb davon aus, dass die Anzahl der Neuerkrankungen in den kommenden Jahren weiter steigen wird.


Bei Harnblasenkrebs handelt es sich überwiegend um Urothelkarzinome, die gleichzeitig an mehreren Stellen der Blase und an den ableitenden Harnwegen vorkommen können. 

Aktiv- und Passivrauchen sind die wichtigsten Risikofaktoren.

An der S3-Leitlinie Früherkennung, Diagnose, Therapie und Nachsorge des Harnblasenkarzinoms waren 31 Fachgesellschaften und Organisationen beteiligt. Die Leitlinie ist auf dieser Webseite abrufbar: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/leitlinien/harnblasenkarzinom/

Zudem sind die Inhalte in der kostenfreien Leitlinien-App integriert. Android-Smartphone- und iPhone-Nutzer können die Leitlinien-App hier herunterladen: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/app/

Das Leitlinienprogramm Onkologie (OL)
Leitlinien sind systematisch entwickelte Entscheidungshilfen für Leistungserbringer und Patient*innen zur angemessenen Vorgehensweise bei speziellen Gesundheitsproblemen. Sie stellen ein wesentliches Instrument zur Förderung von Qualität und Transparenz medizinischer Versorgung dar. Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF), die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. und die Deutsche Krebshilfe haben sich mit dem im Februar 2008 gestarteten Leitlinienprogramm Onkologie das Ziel gesetzt, gemeinsam die Entwicklung und Fortschreibung sowie den Einsatz wissenschaftlich begründeter und praktikabler Leitlinien in der Onkologie zu fördern und zu unterstützen. Mittlerweile umfasst das Leitlinienprogramm 26 S3-Leitlinien, die zu einem großen Teil auch als laienverständliche Patientenleitlinien vorliegen. Mehr unter: https://www.leitlinienprogramm-onkologie.de/home/

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU)
Mit rund 6.500 Mitgliedern ist die Deutsche Gesellschaft für Urologie e. V. (DGU) die größte Vertretung deutscher Fachärztinnen und Fachärzte für Urologie. Als medizinische Fachgesellschaft fördert die DGU Wissenschaft, Forschung, Innovation, Fort- und Weiterbildung in der Urologie. Damit schafft sie die Voraussetzungen für eine flächendeckende hochqualifizierte Versorgung urologischer Patientinnen und Patienten in Deutschland. Mehr unter: https://www.urologenportal.de

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Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Dr. Katrin Mugele
Tel: 030 3229329-60
mugele@krebsgesellschaft.de

Angelina Gromes
Tel: 030 3229329-82
gromes@krebsgesellschaft.de

Deutsche Gesellschaft für Urologie
Bettina-Cathrin Wahlers
Tel: 040 79 14 05 60
pressestelle@urologenportal.de

Sozialen Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: „Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie"

Prof. Dr. Erika Sirsch, Prorektorin der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) und Dekanin der Pflegewissenschaftlichen Fakultät, ist Mitglied in der Leitlinienkommission der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft (DGP). 

Diese arbeitet aktuell an einer S1-Leitlinie zu „Soziale Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie". 
 
Unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP) wird derzeit eine S1-Leitlinie zur „Sozialen Teilhabe und Lebensqualität in der stationären Altenhilfe unter den Bedingungen der Covid-19 Pandemie“ entwickelt.

Bis Mai 2020 sollen erste Handlungsempfehlungen für die stationäre Altenhilfe vorliegen.

Diese multidisziplinäre Leitlinie ist die erste, von der DGP als federführende Fachgesellschaft verantwortete Leitlinie unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft der wissenschaftlichen medizinischen Fachgesellschaften (AWMF). „Neben der aktuell hochrelevanten Thematik bildet sie zugleich einen wichtigen Meilenstein in der Leitlinienarbeit der DGP ab, die seit mehreren Jahren in ehrenamtlicher Zusammenarbeit mit den Leitliniendelegierten und den Leitlinienkoordinatorinnen der DGP stetig weiterentwickelt wurde“, sagt Prof. Dr. Erika Sirsch, Prorektorin der Philosophisch-Theologischen Hochschule Vallendar (PTHV) und Dekanin der Pflegewissenschaftlichen Fakultät, die neben Prof. Dr. Daniela Holle (hsg Bochum) Leitlinienbeauftragte der DGP ist. Zudem ist Frau Prof. Dr. Margareta Halek (Universität Witten/ Herdecke) beteiligt, sie hat mit Prof. Daniela Holle die Koordination übernommen.

Schlüsselfragen dieser Leitlinie sind: Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität von Bewohner*Innen bei bestmöglichem Infektionsschutz für Bewohner*Innen, Angehörige und Mitarbeiter*Innen sichern? Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität beim Verdacht einer Infektion sichern? Wie lässt sich soziale Teilhabe und Lebensqualität bei einer bestätigten Infektion sichern? Wie sollte Kommunikation innerhalb einer Einrichtung, nach außen oder von extern in eine Einrichtung gestaltet sein, um soziale Teilhabe und Lebensqualität zu sichern? Wie können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin unterstützt werden, die empfohlenen Maßnahmen zur Förderung der sozialen Teilnahme und Lebensqualität im Umgang mit Pandemiemaßnahmen umzusetzen?

Nähere Informationen zur Leitlinienarbeit der DGP finden Sie unter:

https://dg-pflegewissenschaft.de/leitlinien-2/

weitere Details zur Leitlinie unter:

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/184-001.html

Vallendarer Pflegewissenschaftlerin positioniert sich in der Corona-Krise

Weiterhin positioniert sich die Vallendarer Pflegewissenschaftlerin Prof. Dr. Erika Sirsch als Mitautorin in einem Beitrag zum Thema „Covid-19 und die Rolle der Pfle-gewissenschaft“ in der Corona-Sonderausgabe der Fachzeitschrift „Pflegewissenschaft“ des Verlages hps media.

Das Corona-Virus und die dadurch ausgelöste schwere COVID-19-Erkrankung halten die Welt im Atem: täglich sind in Fernsehtalkshows Virologinnen und statistische Modellierer präsent – die Pflegeberufe erfahren eine Vielzahl öffentlicher Dankesbezeigungen, treten im öffentlichen Raum als Pflegewissenschaften bisher jedoch kaum in Erscheinung. Vor diesem Hintergrund veröffentlichte die renommierte Fachzeitschrift „Pflegewissenschaft“ kürzlich eine Sonderausgabe zur Corona-Pandemie. In insgesamt 44 ausgewählten Beiträgen beschäftigt sich dieser Schwerpunkt mit „Interdisziplinären Aspekten der Corona-Pandemie und deren Implikationen für Pflege und Gesellschaft“. Die gesamte Corona-Sonderausgabe ist als PDF-Datei auf den Seiten des Verlages kostenfrei herunterzuladen.

Information zur PTHV:
Die Philosophisch-Theologische Hochschule Vallendar ist eine kirchlich und staatlich anerkannte wissenschaftliche Hochschule (im Rang einer Universität) in freier Trägerschaft. Die Gesellschafter der PTHV gGmbH sind die Vinzenz Pallotti gGmbH und die Marienhaus Holding GmbH. Rund 50 Professoren und Dozenten forschen und lehren an der PTHV und betreuen etwa 500 Studierende beider Fakultäten Theologie und Pflegewissenschaft.

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PTHV:
Verena Breitbach, Tel.: +49 261 6402-290, E-Mail: vbreitbach@pthv.de
Besuchen Sie uns auch im Internet unter: www.pthv.de

Pallottistraße 3
56179 Vallendar
Deutschland
Rheinland-Pfalz


Der 01. Mai 2020: Vorliegen einer Berufskrankheit - Histopathologische Untersuchung

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Mesotheliom des Hodens: 

Immer als Verdacht auf Berufskrankheit anzeigen

Obwohl die Verarbeitung von Asbestprodukten schon seit Jahrzehnten in Deutschland verboten ist, löst das Mineral immer noch zahlreiche Krankheiten aus. 

Ein Beispiel sind Mesotheliome – seltene, aber aggressive Tumoren, die fast ausschließlich durch das Einatmen von Asbest ausgelöst werden. 

Die Asbestfasern verursachen bösartige Tumoren des Rippenfells, des Bauchfells, des Herzbeutels, seltener des Hodens. 

Forschende des IfADo, Arbeitsmediziner/innen aus Castrop-Rauxel sowie ein Urologe aus Sankt Augustin betonen nun: 
  • Ein Mesotheliom des Hodens muss, wie alle anderen Mesotheliome auch, immer den Unfallversicherungsträgern als Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit gemeldet werden. 
 
Anlässlich des 66. Kongresses der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie  hat das Team Daten zu Mesotheliom-Erkrankten vorgestellt.

Die gesetzlichen Unfallkassen erkannten zwischen 2014 und 2018 bei 4.865 Patienten ein Mesotheliom als Berufskrankheit an.

Bei der überwiegenden Mehrheit (4618) handelt es sich um Tumoren der Lunge.

Deutlich weniger Fälle wurden als Mesotheliome des Bauchfells (190) sowie des Herzbeutels (22) bestätigt. 14 Fälle wurden ohne Angabe des befallenen Organs erfasst. Fallzahlen für Mesotheliome der Tunica vaginalis des Hodens (Ausstülpung des Bauchfells) liegen jedoch nicht vor, da es bislang keinen entsprechenden ICD10-Code für diese Erkrankung gibt, den die Unfallversicherungsträger anwenden könnten.

Von den Beschäftigten des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin in Castrop-Rauxel, dessen Schwerpunkt die Zusammenhangsbegutachtung von Berufserkrankungen ist, wurden im Zeitraum von 2014 bis 2019 vier Fälle eines Mesothelioms des Hodens begutachtet. Es wurden drei der vier Mesotheliome des Hodens von den Unfallversicherungsträgern als Berufskrankheit anerkannt. Der vierte Fall konnte bei fehlender Mitwirkung des Betroffenen nicht eingestuft werden. Auffällig: Alle vier Fälle wurden zunächst unter einer Verdachtsdiagnose behandelt, die nicht im Zusammenhang mit einem Mesotheliom des Hodens stand.

  • Die Autor/innen vermuten, dass die Dunkelziffer von Mesotheliomen der Tunica vaginalis des Hodens höher ist als bisher bekannt. 

Sie gehen davon aus, dass nicht jedes Mesotheliom im Bereich des Hodens erkannt wird. 

Demnach unterbleibe auch die Verdachtsanzeige auf das Vorliegen einer Berufskrankheit. 
Doch genau das muss bei einem Mesotheliom der Tunica vaginalis des Hodens – wie bei allen anderen Mesotheliomen auch – grundsätzlich immer getan werden. 

Es ergibt sich die Forderung, dass grundsätzlich jedes operativ entfernte Gewebe histopathologisch untersucht wird. 

  • Es sei unhaltbar, dass diese früher geübte Praxis dem Kostendruck im Gesundheitswesen zum Opfer gefallen ist.
  • Bei Anerkennung einer Berufskrankheit stehen den Betroffenen umfangreiche Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zu. 
  • Je nach Schwere der Erkrankungen kann eine Rentenzahlung gewährt werden.

Hintergrund Asbest - Mesotheliome:
Asbest wird schon seit dem Altertum als feuerfestes Material verwendet. Seit 1993 ist das krebserzeugende Mineral in Deutschland weitestgehend verboten. Da jedoch zwischen der Exposition mit Asbest und dem Auftreten von Erkrankungen zuweilen mehr als 50 Jahre vergehen, werden weiterhin auch neue Fälle von Mesotheliomen diagnostiziert. Mesotheliome sind seltene Tumoren des Rippen- bzw. des Bauchfells.

Laut Angaben des Robert Koch-Instituts erkrankten 2016 mehr als 1.300 Personen in Deutschland an einem Mesotheliom. 

Überwiegend sind Männer in höherem Alter betroffen, die beruflich asbestexponiert tätig waren. 

Als Berufsgruppen sind u.a. 

Schlosser, 
Schweißer, 
Elektriker, 
Installateure, 
Dachdecker, 
Maurer, 
Bauarbeiter, 
Kraftfahrzeugtechniker,
Fliesenleger

zu nennen.

Hervorzuheben ist, dass bereits geringste Asbestexpositionen ausreichen können, um ein Mesotheliom auszulösen.

Daher besteht bei jedem Mesotheliom grundsätzlich der Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit.

Weitere Informationen:
 
An dem während der Jahrestagung der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie vorgestellten Poster haben Expertinnen und Experten des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin (Castrop-Rauxel), einer Urologischen Praxis (Sankt Augustin) und des Leibniz-Instituts für Arbeitsforschung an der TU Dortmund zusammengearbeitet. Für die Präsentation hat das Team den zweiten Posterpreis der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie erhalten.

Das Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo) unter Rechtsträgerschaft der Forschungsgesellschaft für Arbeitsphysiologie und Arbeitsschutz e.V. erforscht die Potenziale und Risiken moderner Arbeit auf lebens- und verhaltenswissenschaftlicher Grundlage. Aus den Ergebnissen werden Prinzipien der leistungs- und gesundheitsförderlichen Gestaltung der Arbeitswelt abgeleitet. Zu diesem Zweck beschäftigt das IfADo rund 220 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das Institut finanziert sich aus einer institutionellen Förderung von Bund und Land sowie aus Drittmitteln (2019 insgesamt 14,7 Mio. Euro). Das IfADo ist Mitglied der Leibniz-Gemeinschaft, die 96 selbstständige Einrichtungen umfasst.

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Prof. Dr. Klaus Golka
Leiter der Arbeitsgruppe „Klinische Arbeitsmedizin“
Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund (IfADo)
Telefon: +49 231 1084-344
E-Mail: golka@ifado.de

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Eva Mühle
Telefon: ++49 (0)231 - 1084-239
Fax: ++49 (0)231 - 1084-308
E-Mail-Adresse: muehle@ifado.de

Originalpublikation:
Ebbinghaus-Mier, D., Ebbinghaus, R., Prager, H.-M., Schöps, W., Golka, K.: Das Mesotheliom der Tunica vaginalis des Hodens – ein Fall für die Meldung eines Verdachtes auf eine Berufskrankheit. Meeting Abstract. 66. Kongress der Nordrhein-Westfälischen Gesellschaft für Urologie. Bochum, 12.-13.03.2020. doi: 10.3205/20nrwgu52

Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte
https://www.egms.de/static/de/meetings/nrwgu2020/20nrwgu52.shtml

https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Berufskrankhei...

Merkblatt Durch Asbest verursachtes Mesotheliom des Rippenfells, des
http://Bauchfells oder des Perikards

Die Mitbestimmung gehört zur DNA der sozialen Marktwirtschaft

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland wird paritätische Mitbestimmung vorenthalten

Zum 1. Mai: Studie zu Arbeitnehmerrechten und neues Video

Mindestens 2,1 Millionen Beschäftigten in Deutschland wird paritätische Mitbestimmung vorenthalten – starker Anstieg seit 2015

  • Unternehmen, in denen die Beschäftigten über Betriebsräte und Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat mitbestimmen, bieten bessere Arbeitsbedingungen. 

Gleichzeitig verfolgen mitbestimmte Unternehmen häufiger ein forschungs- und qualitätsorientiertes Geschäftsmodell und weisen im Mittel bei zentralen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen bessere Ergebnisse auf. 


Das gilt ganz besonders in Phasen von Krisen und Transformationsdruck, wie Forscher am Beispiel der letzten Finanz- und Wirtschaftskrise ermittelt haben:

Sowohl mit Blick auf die operative Rendite, die Bewertung am Kapitalmarkt, die Beschäftigungsentwicklung und bei den Investitionen schnitten im Aufsichtsrat mitbestimmte Unternehmen ab 2008 deutlich besser ab.

Diese positiven Effekte, die auch aktuell für die Bewältigung der Corona-Krise bedeutsam sind, belegen zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die ein umfassender neuer Report der Hans-Böckler-Stiftung zum Stand der Mitbestimmung erschließt.

Die  veröffentlichte Studie zeigt aber auch: 

Die eigentlich durch die deutschen Mitbestimmungsgesetze garantierte demokratische Beteiligung von Beschäftigten wird immer häufiger unterlaufen.

Arbeitgeber nutzen rechtliche Lücken, über die Mitbestimmung umgangen wird, etliche ignorieren sogar geltendes Recht. Im Ergebnis besaßen zuletzt von rund 950 Unternehmen, die in Deutschland mehr als 2000 Beschäftigte haben und keinem „Tendenzschutzunterliegen, nur rund 650 den nach den Mitbestimmungsgesetzen ab dieser Größe vorgesehenen paritätisch besetzten Aufsichtsrat.

Mitbestimmungsvermeidung hat wesentlich dazu beigetragen, dass heute etwa 120 Unternehmen weniger paritätisch mitbestimmt sind als zum Höchststand 2002. In Deutschland sind mindestens 2,1 Millionen Beschäftigte in insgesamt 307 Unternehmen, Stand Februar 2020, durch legale juristische Kniffe (bei 194 Unternehmen) oder rechtswidrige Ignorierung der Gesetze (bei 113 Unternehmen) von der paritätischen Mitbestimmung ausgeschlossen (siehe auch Grafik und Tabelle 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Der deutsche und der europäische Gesetzgeber müssen dringend handeln, damit der Standortvorteil Mitbestimmung erhalten bleibt, mahnen die Experten der Stiftung und skizzieren, wo gesetzlich nachgebessert werden muss.

Allein mindestens 1,4 Millionen inländische Beschäftigte in 194 Großunternehmen werden durch legale juristische Konstruktionen um die paritätische Mitwirkung im Aufsichtsrat gebracht, berichtet Dr. Sebastian Sick. Der Unternehmensrechtler des Instituts für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.) der Hans-Böckler-Stiftung stützt sich auf eine I.M.U.-geförderte Erhebung der aktuellsten verfügbaren Daten durch das Institut für Rechtstatsachenforschung an der Universität Jena unter Leitung von Prof. Dr. Walter Bayer. Die Zahl der durch legale juristische Tricks ausgeschlossenen Beschäftigten ist danach seit 2015 deutlich gestiegen.

Weitere knapp 660.000 inländische Beschäftigte in 113 großen Unternehmen können die gesetzlich vorgesehenen paritätischen Mitbestimmungsrechte nicht wahrnehmen, weil ihre Arbeitgeber geltendes Recht ignorieren, so Sick. Das Problem: Die Gesetze sehen für Unternehmen, die rechtswidrig keinen mitbestimmten Aufsichtsrat einrichten, keine spürbaren Sanktionen vor.

Nur eingeschränkte Mitbestimmungsrechte bieten schließlich 24 Großunternehmen mit gut 370.000 Beschäftigten im Inland, die als Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) firmieren. Sie haben zwar einen paritätischen Aufsichtsrat. Der besitzt allerdings nur rudimentäre Kompetenzen.

– „Das Mitbestimmungsrecht ist löchrig wie ein Schweizer Käse“ –

„Das Mitbestimmungsrecht ist mittlerweile löchrig wie ein Schweizer Käse. Diese Löcher muss der Gesetzgeber dringend schließen“, konstatiert Unternehmensrechtler Sick. „Sonst droht die nicht umkehrbare Erosion der Mitbestimmung.“ Dabei sei auch die europäische Politik in der Pflicht, betont der Experte. Denn vor allem „durch europäisches Recht sind neue Schlupflöcher entstanden“. Von den genannten 194 Großunternehmen mit formal legaler „Mitbestimmungsvermeidung“ nutzen nach Sicks Analyse 150 eine Rechtskonstruktion mit „europäischem“ Bezug.

„Die Mitbestimmung gehört zur DNA der sozialen Marktwirtschaft, gerade in der Wissensökonomie des 21. Jahrhunderts. Sie bringt Demokratie, unterschiedliche Kompetenzen und wirtschaftlichen Erfolg zusammen. Aber dieser Standortvorteil wird verspielt, wenn Mitbestimmungsrechte nicht endlich besser geschützt werden. Die Uhr läuft. Die Entscheidungsträger in Berlin und Brüssel, die schon oft besseren Schutz versprochen haben, müssen endlich handeln und konkrete Gesetzesinitiativen starten“, sagt Michael Guggemos, Geschäftsführer der Hans-Böckler-Stiftung und Mitglied der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex. „Es wäre ein erstes Zeichen gewesen, wenn die Mitbestimmung als essenzieller Bestandteil guter Unternehmensführung in den Corporate Governance Kodex aufgenommen worden wäre. Es ist absolut unverständlich, dass die Kommission diesen Vorschlag der Arbeitnehmerseite abgelehnt hat.“

– Verbreitete Konstruktionen: Auslandsgesellschaften & Co. KG, Einfrier-SEs, Familienstiftungen –

Ein verbreitetes Vehikel, um Mitbestimmungsrechte über eine juristische Lücke legal zu unterlaufen, sind nach der I.M.U.-Analyse gesellschaftsrechtliche Konstruktionen mit ausländischen Rechtsformen wie beispielsweise die B.V. & Co. KG oder die Ltd. & Co. KG. Hintergrund: Die deutschen Mitbestimmungsgesetze stammen aus einer Zeit, als die weitgehende europäische Niederlassungsfreiheit noch nicht absehbar war. Deshalb beziehen sie sich in ihrem Wortlaut auf Unternehmen in deutscher Rechtsform. Kombinieren Firmen deutsche und ausländische Rechtsformen, fallen sie nach herrschender juristischer Meinung nicht mehr unter das Mitbestimmungsgesetz. Das ist nach europäischem Recht auch Firmen möglich, die ihren Sitz und den Schwerpunkt ihrer Geschäfte in Deutschland haben. Im Februar 2020 firmierten 62 Unternehmen mit jeweils mehr als 2000 inländischen Beschäftigten in einer hybriden Rechtsform, ein Zuwachs um 9 Prozent gegenüber 2015. Mindestens rund 432.000 dort Beschäftigten blieb dadurch die paritätische Mitbestimmung im Aufsichtsrat versagt. Als Beispiele nennt der Report etwa den Entsorger ALBA, die Meyer Werft oder den Fleischfabrikanten Tönnies.

Ein weiteres großes Schlupfloch, durch das Mitbestimmung ausgehebelt werden kann, stellen lückenhafte Vorschriften zur Europäischen Aktiengesellschaft (SE) dar. Es wird nach Analyse der Forscher oft von jungen, wachsenden Unternehmen genutzt. Immer wieder würden Firmen kurz vor Erreichen der gesetzlichen Schwellenwerte von 500 inländischen Mitarbeitern für eine Drittelbeteiligung oder 2.000 für die paritätische Mitbestimmung zur SE umgewandelt. Da dabei das Vorher-Nachher-Prinzip gilt, der Status quo ohne mitbestimmten Aufsichtsrat also eingefroren wird, können sich Firmen auf diese Weise unwiderruflich aus dem System der Mitbestimmung verabschieden – auch wenn sie später deutlich mehr Beschäftigte haben. Das I.M.U. geht von 58 Unternehmen mit mindestens 236.000 Beschäftigten in Deutschland aus, die als SEs mit mehr als 2000 Beschäftigten im Inland nicht paritätisch mitbestimmt sind. Dazu zählt der Report etwa den Gesundheitskonzern Schön Klinik, die Pro Sieben Sat1 Media, das Wohnungsunternehmen Vonovia oder den Versandhändler Zalando. Insgesamt verfüge nur jede fünfte deutsche SE mit mehr als 2000 Beschäftigten über einen paritätisch besetzten Aufsichtsrat – fast ausschließlich sind das etablierte Großunternehmen, die schon vor der Umwandlung mitbestimmt waren. Eine Variante ist die Rechtsform der SE & Co. KG. Unter dieser Konstruktion firmiert laut Studie unter anderem die Dachser Group. Insgesamt zählen die Forscher 24 SE & Co. KGs mit rund 138.000 Beschäftigten. Diese Gruppe ist in den letzten Jahren sehr schnell gewachsen. Zusammengenommen haben also 82 SEs mit jeweils mehr als 2000 inländischen Beschäftigten keinen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat. „Die SE ist deshalb ein Kernproblem für die Partizipation im Aufsichtsrat“, schreibt Sick.

Weitere 50 Unternehmen mit zusammen mindestens 550.000 Beschäftigten in Deutschland ordnen die Experten verschiedenen anderen Rechtsformen zu, bei denen Mitbestimmungsrechte von Beschäftigten legal blockiert werden. Knapp die Hälfte verwenden Konstruktionen über (Familien-)Stiftungen, zum Beispiel die Einzelhändler Aldi und Lidl.

– Hunderte Unternehmen ignorieren rechtswidrig Mitbestimmungsrechte –

Zusätzlich zu den 194 „Mitbestimmungsvermeidern“ zählen die Forscher 113 Unternehmen mit je mindestens 2000 inländischen Beschäftigten, die qua Größe und Rechtsform zwar gesetzlich verpflichtet seien, einen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat einzurichten, diese Vorgabe aber schlicht ignorierten. Als Beispiele nennt Unternehmensrechtler Sick die Drogeriekette Rossmann oder den Gebäudedienstleister Piepenbrock. Nach einer älteren Untersuchung am Lehrstuhl von Professor Bayer setzt sich diese „rechtswidrige Mitbestimmungsignorierung“ bei Hunderten mittelgroßen Unternehmen fort, in denen Arbeitnehmer nach dem so genannten Drittelbeteiligungsgesetz eigentlich Anrecht auf ein Drittel der Stimmen im Aufsichtsrat hätten.

– Reformen gegen Aushebelung von Mitbestimmung –


Der Standortvorteil Mitbestimmung sei durch die vielen Umgehungsmöglichkeiten und Verstöße in Gefahr, stellen die Experten der Hans-Böckler-Stiftung fest. Dabei habe der Gesetzgeber sowohl auf deutscher als auch auf europäischer Ebene etliche Möglichkeiten, der Mitbestimmung Geltung zu verschaffen. Nach Einschätzung der Fachleute ist der gesetzgeberische Aufwand eher gering. Sie empfehlen als zentrale Reformen:

- Durch ein sogenanntes „Mitbestimmungserstreckungsgesetz“ müsse klargestellt werden, dass die Wahl einer Konstruktion mit ausländischer Rechtsform die Mitbestimmung nicht aushebeln kann. Es gelte sicherzustellen, dass alle Unternehmen mit mindestens 500 Beschäftigten in Deutschland die Mitbestimmungsgesetze anwenden. Das ist nach Einschätzung des I.M.U. europarechtskonform möglich.

- Bei europäischen Rechtsformen wie der SE müsse der Gesetzgeber gewährleisten, dass das „Einfrieren“ auf einem Status ohne oder mit geringer Mitbestimmung durch taktische Umwandlung verhindert wird. Konkret heißt das: Wächst die Beschäftigtenzahl über die Schwellenwerte von 500 bzw. 2000 Beschäftigten, müssen die Mitbestimmungsrechte entsprechend mitwachsen.

- Unternehmen, die Mitbestimmungsrechte rechtswidrig nicht anwenden, müssen effektiv sanktioniert werden.

- Die EU-Kommission sollte eine Rahmenrichtlinie in Angriff nehmen, die europaweit generelle Mindeststandards für die Arbeitnehmerpartizipation setzt. Die Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müsse als Kernelement der europäischen Corporate Governance verankert werden.

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Hans-Böckler-Stiftung

Rainer Jung
Tel.: 0211-7778-150
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Originalpublikation:
Mitbestimmung der Zukunft. Mitbestimmungsreport Nr. 58, April 2020. Download:https://www.boeckler.de/pdf/p_mbf_report_2020_58.pdf

Einen kompakten, pointierten Überblick zur Mitbestimmung in Betrieben und Unternehmen und den aktuellen Herausforderungen bietet unser neues Video zum 1. Mai:

 https://www.youtube.com/watch?v=aQov-YkB1Yo&feature=youtu.be

Bissverletzungen von Tieren: Vorbereitungen zum 01. Mai 2020

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Mit Bissverletzungen immer zum Arzt gehen

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: ERC COVID-19 Guidelines  

Haustierbisse nicht unterschätzen 

Bissverletzungen von Haustieren dürfen keinesfalls unterschätzt werden. 


Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) hin. 

Was manchmal zunächst harmlos aussieht, sollte trotzdem ernst genommen werden.  
  • Denn bei einem Biss werden Krankheitserreger des Tieres auf den Menschen übertragen. 
  • Die Eintrittspforte kann sich dabei sofort verschieben und somit verschließen. 

Unbehandelt können schwere Entzündungen entstehen, bei denen neben der Haut auch Muskeln, Sehnen, Nerven und Knochen dauerhaft geschädigt werden können.

Daher lautet der Expertenrat:

„Egal wie harmlos oder oberflächlich der Biss wirkt, man sollte immer zum Arzt gehen.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: LK-Schwellungen Labor 

Besonders wenn pochende Schmerzen, Schwellungen oder Rötungen auftreten, ist das ein Alarmsignal, welches die umgehende ärztliche Behandlung erfordert“, sagt Prof. Dr. Michael J. Raschke, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU). Die DGU gibt Tipps für den Ernstfall.

Ein Großteil der Bissverletzungen wird von Hunden und Katzen verursacht. Andere Bissverletzungen durch Menschen, Pferde, Meerschweinchen, Kaninchen, Ratten, Hamster, Mäuse oder Schlangen kommen deutlich seltener vor.

Kinder sind dabei häufiger betroffen als Erwachsene.

„Kinder empfinden das Tier oft als Spielkameraden. Zudem neigen sie eher zu plötzlichen Bewegungen, die das Tier erschrecken. Die Verletzungen betreffen vor allem die Arme und das Gesicht“, sagt Prof. Dr. Dr. Peter Schmittenbecher, Leiter der DGU-Sektion Kindertraumatologie.

Die meisten Bisse lassen sich jedoch durch den richtigen Umgang mit den Tieren vermeiden: Häufig beißt das Tier zu, weil es erschreckt, geärgert oder beim Fressen gestört wurde.

Bei allen Bissverletzungen, egal an welcher Stelle, kann es zu Wundinfektionen kommen.

Schon 12 bis 24 Stunden nach dem Biss kann sich eine Entzündung bemerkbar machen. Anzeichen sind Rötungen, Schwellungen, eitrige Absonderungen und klopfende Schmerzen.

  • Allgemein können Unwohlsein und Fieber auf eine sich ausbreitende, systemische Infektion hinweisen.

 „Im Speichel der Tiere befinden sich zahlreiche und gefährliche Bakterien. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich die Bisse schnell entzünden“, sagt Raschke, der als Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Münster arbeitet.

Besonders gefährlich sind Katzenbisse. 

Katzen haben sehr spitze Schneidezähne, die tief in das Gewebe eindringen. 

Bakterien gelangen dadurch in die Tiefe bis auf Sehnenscheidenhöhe, Gelenke oder Knochen.

„Die wahre Verletzungstiefe wird oftmals unterschätzt. 

Einige Beschwerden können sich innerhalb von Stunden so dramatisch verschlechtern, dass umgehend operiert werden muss.
Nur durch sofortiges Handeln können schwere und zum Teil lebensbedrohliche Folgeschäden vermieden werden“, erklärt Raschke.

Um eine Infektion zu vermeiden, ist es wichtig, dass der Arzt die frische Wunde sieht, reinigt und desinfiziert: 

Meist erfolgt eine Wundspülung, um die Krankheitserreger aus dem Bisskanal zu spülen. Im Bedarfsfall wird zusätzlich antibiotisch behandelt. Der Impfstatus wird kontrolliert:

Ist die letzte Tetanus-Impfung gegen Wundstarrkrampf länger als 10 Jahre her oder nicht klar, wann zuletzt geimpft wurde, ist eine Auffrischung direkt nach der Verletzung notwendig.

Ein Tollwutverdacht wird abgeklärt. 

„Kinder mit Bissverletzungen werden in der Regel stationär aufgenommen und mit einer intravenösen Antibiotikagabe behandelt“, erklärt Schmittenbecher, der als Direktor der Kinderchirurgischen Klinik am Klinikum Karlsruhe arbeitet.

Bei großen Bisswunden kann auch eine Operation notwendig werden:

Dabei entfernt der Operateur geschädigtes oder abgestorbenes Gewebe.

Fehlt zu viel Haut, kann aus einem gesunden Bereich, beispielsweise von Bein, Rücken oder Bauch, Haut entnommen und verpflanzt werden.

Mit modernen plastisch chirurgischen Verfahren können Weichteile gedeckt, die Funktionsfähigkeit der verletzten Region erhalten bzw. wiederhergestellt werden und auch hervorragende kosmetische Ergebnisse erzielt werden – dies ist vor allem im Gesichtsbereich von großer Bedeutung für die Betroffenen. „Aber auch kleine Wunden müssen gelegentlich operativ revidiert werden, wenn Keime in der Tiefe arbeiten und kein Wundabfluss gegeben ist“, sagt Schmittenbecher.

Unfallchirurgen geben wichtige Tipps, was im Falle eines Bisses zu tun ist:
• Nach einer Bissverletzung sofort den Arzt aufsuchen.
• Impfpass zur Impfstatus-Kontrolle mit zum Arzt nehmen.
• Sowohl unmittelbar nach der Bissverletzung, aber auch nach Tagen kann sich eine Wunde noch entzünden. Daher sollte die Stelle intensiv im Hinblick auf Entzündungszeichen beobachtet werden und der Arztbesuch ggf. wiederholt werden.

Weitere Informationen:
1) Bissverletzungen der Hand, Der Unfallchirurg, 112, pages719-727(2009)
link.springer.com/article/10.1007/s00113-009-1675-1
2) Behandlungsmanagement von Bissverletzungen der Hand und des Unterarms, Obere Extremität volume 8, pages136-143(2013)
link.springer.com/article/10.1007/s11678-013-0225-1
3) Hundebissverletzungen beim Kind, Monatsschrift Kinderheilkunde > Ausgabe 8/2005
www.springermedizin.de/hundebissverletzungen-beim-kind/8046726
4) Tier- und Menschenbissverletzungen, Deutsches Ärzteblatt, Jg. 112, Heft 25, 2015
www.aerzteblatt.de/archiv/171000/Tier-und-Menschenbissverletzungen

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Hygiene-Standards für FFP-2 Masken und https://www.herzstiftung.de/corona-video-fuer-herzpatienten.html

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: TU Darmstadt: Mehrfach eingesetzte FFP2-Schutzmasken für Klinikpersonal sind sicher

Die von Krankenhaus-Personal und Rettungskräften getragenen Atemschutzmasken vom Typ FFP-2 können bedenkenlos mehrfach benutzt werden und erfüllen weiterhin strenge Hygiene-Standards, wenn sie zuvor bei 121°C zwanzig Minuten lang sterilisiert werden. 

Dies haben Analysen der TU Darmstadt für das Alice-Hospital Darmstadt ergeben. Die Ergebnisse können dazu beitragen, den Versorgungsengpass bei FFP-2-Masken zu entspannen. 
 
Das Zentrum für Konstruktionswerkstoffe der TU Darmstadt hat im Auftrag des Alice-Hospitals untersucht, ob der von der Klinik vorgeschlagene zwanzigminütige Sterilisationsprozess für getragene FFP-2-Gesichtsmasken bei 121° C die Funktionsfähigkeit der Masken beeinträchtigt.

  • Die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlichte Empfehlung, die FFP-2-Masken bei 65 bis 70° C trockener Hitze auszusetzen, um das SARS-CoV-2-Virus abzutöten, erschien dem Krankenhaus nicht ausreichend, da die Masken im Krankenhausbetrieb auch mit multiresistenten Keimen oder Sporen kontaminiert sein können, die erst bei weit höheren Temperaturen absterben.

Das Zentrum hatte in seinen Laboren elektronenmikroskopische Untersuchungen angestellt und zusätzlich das Fachgebiet Reaktive Strömungen und Messtechnik der TU Darmstadt für strömungstechnische Proben hinzugezogen.

Dieses konzipierte und validierte innerhalb weniger Tage eine spezielle Apparatur, um wichtige Eigenschaften der Masken wie Partikelfilterung und Druckabfall nach mehreren Sterilisations-Durchläufen zu testen. 

Die aufwändigen Analysen von Materialproben neuer und vom Alice-Hospital mehrfach sterilisierter Masken unterschiedlicher Hersteller ergaben ein klares Bild:

„Wir konnten auch nach bis zu zehn Sterilisationsbehandlungen keine belastbaren Hinweise auf eine Veränderung oder Schädigung der Faserstruktur oder der Filterwirkung feststellen“, sagt Professor Matthias Oechsner, Leiter des Zentrums für Konstruktionswerkstoffe.

„Wir erreichen mit Hilfe der Arbeiten der TU Darmstadt eine hohe Sicherheit“, sagt Bernd Göckel, Geschäftsleiter der „Alice-SterilGutVersorgung“.

„Wir sind nun in der Lage, das Risiko für Mitarbeiter und Patienten sicher zu bewerten.“

  • Im nächsten Schritt will das Alice-Hospital im Zusammenhang mit der Sterilisation getragener Masken noch einige begleitende mikrobiologische Untersuchungen durchführen.

Projektteam der TU Darmstadt
Zentrum für Konstruktionswerkstoffe (Staatliche Materialprüfungsanstalt Darmstadt, Fachgebiet und Institut für Werkstoffkunde): Prof. Dr.-Ing. Matthias Oechsner, Dr.-Ing. Holger Hoche, Heike Karpenstein, Meike Szabo

Fachgebiet Reaktive Strömungen und Messtechnik: Prof. Dr. habil. Andreas Dreizler, Florian Zentgraf, Pascal Johe, Johannes Emmert

Über die TU Darmstadt
Die TU Darmstadt zählt zu den führenden Technischen Universitäten in Deutschland. Sie verbindet vielfältige Wissenschaftskulturen zu einem charakteristischen Profil. Ingenieur- und Naturwissenschaften bilden den Schwerpunkt und kooperieren eng mit prägnanten Geistes- und Sozialwissenschaften. Weltweit stehen wir für herausragende Forschung in unseren hoch relevanten und fokussierten Profilbereichen: Cybersecurity, Internet und Digitalisierung, Kernphysik, Energiesysteme, Strömungsdynamik und Wärme- und Stofftransport, Neue Materialien für Produktinnovationen. Wir entwickeln unser Portfolio in Forschung und Lehre, Innovation und Transfer dynamisch, um der Gesellschaft kontinuierlich wichtige Zukunftschancen zu eröffnen. Daran arbeiten unsere 308 Professorinnen und Professoren, 4.500 wissenschaftlichen und administrativ-technischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie 25.200 Studierenden. Mit der Goethe-Universität Frankfurt und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz bildet die TU Darmstadt die strategische Allianz der Rhein-Main-Universitäten.

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Können speziell geschulte Pflegekräfte den Krankheitsverlauf psychisch belasteter Herzpatienten nachhaltig verbessern?

https://www.herzstiftung.de/corona-video-fuer-herzpatienten.html

Start für multizentrische psychokardiologische Studie unter Leitung des Herzzentrums der Universitätsmedizin Göttingen (UMG). Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Patientenstudie zur ambulanten Behandlung von psychisch belasteten Herzpatienten mit 2,37 Millionen Euro über vier Jahre.

Weltweit ist die koronare Herzkrankheit (KHK) eine der häufigsten Herzerkrankungen. Allein in Deutschland sind etwa sechs Millionen Menschen von der Durchblutungsstörung des Herzens betroffen. Viele KHK-Patient*innen erhalten nach einer Behandlung im Krankenhaus nicht die notwendige, umfassende ambulante Behandlung. Zudem mangelt es an Hilfestellungen für Patient*innen, damit sie wichtige Gesundheitsverhaltensweisen im Alltag nachhaltig umsetzen können.

Hier setzt die sogenannte TEACH-Studie an. TEACH steht dabei für „Efficacy of TEAm-based care for distressed patients in secondary prevention of chronic Coronary Heart disease: a randomized controlled trial” (deutsch: Wirksamkeit teambasierter Behandlung für psychisch belastete Patienten in der Sekundärprävention der koronaren Herzkrankheit: eine randomisiert-kontrollierte Untersuchung).

Hintergrund

440 psychisch belastete KHK-Patient*innen mit unzureichend kontrollierten Risikofaktoren für Herzerkrankungen sollen für die Untersuchung gewonnen werden. Die Auswahl der Patient*innen erfolgt ab Spätsommer 2020 in sechs Universitätskliniken in Deutschland. Prof. Dr. Christoph Herrmann-Lingen, Direktor der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der UMG und Mitglied des Vorstands des Herzzentrums Göttingen, leitet die Studie. „Für den Verlauf der koronaren Herzkrankheit ist es sehr wichtig, dass Patient*innen im Alltag förderliche Gesundheitsverhaltensweisen nachhaltig umsetzen. In der Studie vergleichen wir zwei Patientengruppen: Die eine erhält die übliche Standardbehandlung, die andere zusätzlich eine teambasierte sogenannte „blended collaborative care“-Behandlung“, sagt Prof. Dr. Herrmann-Lingen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert das Vorhaben für eine Laufzeit von vier Jahren mit insgesamt 2,37 Mio. Euro.

Speziell geschulte Pflegekräfte unterstützen Herzpatient*innen

„Blended collaborative care“ bedeutet, dass eine speziell geschulte Pflegekraft bei der Behandlung assistiert und die Patient*innen zusätzlich unterstützt. Dafür sind die Pflegekräfte in einer mehrtägigen Schulung in Gesprächsführung, Psychologie und zur koronaren Herzkrankheit ausgebildet. Während der Projektlaufzeit arbeitet die Pflegekraft mit den niedergelassenen Hausärzt*innen und Kardiolog*innen zusammen. Gemeinsam soll herausgefunden werden, welche Stressbelastung und Verhaltensweisen der Patient*innen den Krankheitsverlauf beeinflussen. Zudem unterstützt die Pflegekraft bei der Bewältigung von Problemen und fördert dadurch Selbsthilfepotentiale sowie herzgesundes Verhalten im Alltag. Das Verhalten der Patient*innen und der Fortschritt der Behandlung werden über einen Zeitraum von zwölf Monaten begleitet und dokumentiert. „Die europäische Präventionsleitlinie empfiehlt eine „collaborative care-Intervention“ für psychisch belastete Herzpatienten. Im deutschen Gesundheitssystem liegt jedoch noch kein Wirksamkeitsnachweis dafür vor. Die Nationale VersorgungsLeitlinie Chronische KHK verlangt jedoch, solche Interventionen auch in Deutschland zu testen. Genau das werden wir jetzt machen“, sagt Professor Herrmann-Lingen.

Expertenteam kontrolliert den Krankheitsverlauf

Ein Expertenteam aus einem Kardiologen, einer Psychologin und einem Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unterstützt und berät die speziell geschulten Pflegekräfte wöchentlich. Außerdem stellt es sicher, dass die Behandlung der psychischen Problematik und der Herzerkrankung leitliniengerecht erfolgt. Alle medizinischen Verordnungen bleiben dabei in der Hand der behandelnden Ärzt*innen. Gemeinsam werden individuelle Anpassungen bei der Behandlung vorgenommen. In einer elektronischen Patientendatenbank werden die Behandlungsschritte dokumentiert. Studienteilnehmer*innen und ihre Familien können zudem eine Projekt-Website mit Info-Materialien sowie einen moderierten Chatroom nutzen. Als zusätzliche Unterstützung werden individualisierte Erinnerungs-SMS verschickt, die die Patient*innen bei ihrem Gesundheitsverhalten zwischen den Gesprächsterminen unterstützen.

Hypothese: Nachhaltige Verbesserung der Lebensqualität

„Unsere Erwartung ist, dass sich die gesundheitsbezogene Lebensqualität der Patient*innen in der Gruppe mit der speziellen Behandlungsassistenz nach zwölf Monaten im Vergleich zu der Gruppe mit der üblichen Routinebehandlung deutlich verbessert. Gemessen wird dies mit einem speziellen Fragebogen. Zudem erwarten wir ein geringeres Risiko für Herz- und Gefäßerkrankungen sowie die langfristige und nachhaltige Verbesserung des Gesundheitszustandes“, so Professor Herrmann-Lingen.

Prof. Dr. Gerd Hasenfuß, Direktor der Klinik für Kardiologie und Pneumologie und Vorsitzender des Herzzentrums der UMG, sagt:„Ich freue mich sehr, dass erneut eine deutschlandweite Gesundheitsstudie aus dem Herzzentrum der Universitätsmedizin Göttingen gefördert wird. Die TEACH-Studie stellt ein innovatives und vielversprechendes Vorhaben dar: Sollte sich die Wirksamkeit des Behandlungsansatzes wie erwartet belegen lassen, könnte dieser mit geringen Anpassungen auch auf andere chronische Krankheitsbilder übertragen werden.“

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Mastern, Mumps, Röteln, Windpocken: Kitas, Kindergärten, Schulen, Flüchtlingsunterkünfte

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wie die Masern-Impfpflicht juristisch zu rechtfertigen ist

Die neue Masern-Impfpflicht, die am 1. März 2020 in Deutschland eingeführt wurde, ist verfassungsmäßig. 

Zu diesem Schluss kommt Dr. Andrea Kießling vom Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Sozial- und Gesundheitsrecht und Rechtsphilosophie der Ruhr-Universität Bochum (RUB).

Sie hat die Einführung der Impfpflicht verfolgt und die Argumente dafür und dagegen abgewogen. Das Bochumer Wissenschaftsmagazin Rubin berichtet über ihre Arbeit. 

Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany
 
Die neue Impfpflicht gilt für Kitas, Kindergärten, Schulen und Flüchtlingsunterkünfte.

Medizin am Abend Berlin ZusatzFachThema: Geburtshilfe  

  • Alle, die dort arbeiten oder diese Einrichtungen in Anspruch nehmen, müssen bis spätestens 31. Juli 2021 einen vollständigen Impfschutz nachgewiesen haben. 
  • Wer dem nicht nachkommt, kann seinen Kita-Platz verlieren, oder es droht ein Bußgeld.
Ein Eingriff in die elterlichen Rechte

Kritiker sagen, dass es sich bei der Impfpflicht um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit der Kinder und in die elterlichen Rechte handle. „Das ist es natürlich auch“, sagt Andrea Kießling.

„Aber der Eingriff ist zu rechtfertigen. Denn es geht um den Schutz der Bevölkerung. Das Ziel ist es, eine Herdenimmunität zu erreichen, sodass auch nicht Geimpfte geschützt sind.“ 

  • Kinder, die noch keine elf Monate alt sind, oder Menschen mit Immunschwäche können beispielsweise nicht geimpft werden. 

Experten zufolge wären sie bei einer Durchimpfungsrate von 95 Prozent vor einer Masern-Verbreitung sicher.

Die Art der Krankheit ist entscheidend

„Bei einer Impfpflicht muss man immer betrachten, um welche Krankheit es geht“, erklärt Andrea Kießling. „Wie schwer verläuft sie? Wie ansteckend ist sie?“

Eine Impfpflicht für Windpocken wäre zum Beispiel nicht verhältnismäßig, weil die Krankheit zwar ansteckend ist, aber maximal Narben als bleibende Schäden auslöst.  

Gleiches gilt für die zwar schwer verlaufende, aber nicht ansteckende Tetanus-Krankheit.

Masern hingegen sind hoch ansteckend und können schwere Folgen haben. Da die Viren das Immunsystem schwächen, treten oft Begleiterkrankungen auf, die schwere Komplikationen verursachen können. Bei diesen Voraussetzungen kann der Gesetzgeber sich auf bevölkerungsmedizinische Gründe stützen und zum Schutz der Gemeinschaft eine Impfpflicht durchsetzen.

Nur Dreifachimpfung verfügbar

Einen Haken hat das Masernschutz-Gesetz in seiner jetzigen Form jedoch, erklärt Andrea Kießling:

„In dem Gesetzestext und in der Begründung ist ausschließlich von Masern die Rede“, sagt die Forscherin. „In der Praxis ist in Deutschland aber nur ein Dreifachimpfstoff gegen Masern, Mumps und Röteln im Einsatz. Das Gesetz wirkt faktisch also auch als Impfpflicht für andere Krankheiten.“ Allerdings müsste wegen dieser Schwachstelle nicht unbedingt das Gesetz geändert werden. 
  • In anderen Ländern gibt es auch Impfstoffe, die nur gegen Masern wirken und die auch in Deutschland auf den Markt gebracht werden könnten.

Impfpflicht gilt auch für Flüchtlingsunterkünfte

Auch die Impfpflicht in Flüchtlingsunterkünften hält Andrea Kießling für verhältnismäßig. 

„Der Impfstatus der geflüchteten Menschen ist oft nicht bekannt, und sie kommen häufig aus Ländern mit einem schlechter strukturierten Gesundheitssystem. 

Daher muss man davon ausgehen, dass die Impfquote in Flüchtlingsunterkünften schlechter ist als in der breiten Bevölkerung Deutschlands“, begründet die Juristin.


Dr. Andrea Kießling
Dr. Andrea Kießling © Damian Gorczany


Ausführlicher Artikel in Rubin

Einen ausführlichen Beitrag zu dem Thema finden Sie im Wissenschaftsmagazin Rubin unter: https://news.rub.de/wissenschaft/2020-04-23-masern-impfpflicht-wenn-der-staat-ue....

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Einladung zur Studie: ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Universität Bremen startet bundesweite Online-Befragung von Pflegeeinrichtungen zur Corona-Pandemie

Ein Forschungsteam der Universität Bremen will mit einer breit angelegten Online-Befragung herausfinden, vor welchen Herausforderungen Pflegeeinrichtungen angesichts der Corona-Pandemie stehen und wie sie damit umgehen. 

Befragt werden mehr als die Hälfte aller ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Ziel sind Handlungsvorschläge für die Landes- und Bundespolitik. 
 
Pflegekräfte waren auch vor Ausbruch der Pandemie hoch belastet.

Nun hat sich die Situation verschärft und die Einrichtungen stehen vor großen Herausforderungen.

Das betrifft sowohl personelle als auch materielle Ressourcen.

Darüber, wie die Betroffenen mit dieser Situation umgehen, ist wenig bekannt. 

Die Universität Bremen hat sich zum Ziel gesetzt, dazu verlässliche Daten zu erheben.

Ein neunköpfiges Team aus dem Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP) und dem SOCIUM Forschungszentrum Ungleichheit und Sozialpolitik führen unter Leitung von Professorin Karin Wolf-Ostermann und Professor Heinz Rothgang eine bundesweite Online-Befragung in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch.

Mehr als die Hälfte aller Pflegeeinrichtungen in Deutschland, insgesamt 18.000, werden jetzt per E-Mail kontaktiert.

„Wir befinden uns in einem Dilemma“

Pflegebedürftige gehören zu den gefährdeten Gruppen im Land.

Wenn Sie an COVID-19 erkranken, ist die Todesrate sehr hoch.

Sie sollten geschützt werden.  

Die einzige derzeit bekannte und genutzte Strategie zur Eindämmung der Pandemie ist soziale Distanzierung. 
  • Diese Strategie ist bei Pflegebedürftigen aber nicht im selben Maß anwendbar wie bei der restlichen Bevölkerung, da die Betroffenen auf persönliche Unterstützung angewiesen sind und damit auch auf körperliche Nähe nicht verzichten können. 
Dennoch können Maßnahmen der sozialen Distanzierung ergriffen werden, etwa durch Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten.

„Dies führt aber zu Isolation und Einsamkeit, die für Pflegebedürftige ebenfalls gefährlich ist.

Wir befinden uns also in einem Dilemma“, sagt Pflegeprofessorin Karin Wolf-Ostermann.

Handlungsempfehlungen für die Politik

Ziel der wissenschaftlichen Untersuchung ist es nun, festzustellen, welche Herausforderungen für die Pflegedienstleitungen während der Corona-Pandemie bestehen. 

Es soll ermittelt werden, an welchen personellen und materiellen Ressourcen es mangelt und welche Änderungen der Rahmenbedingungen sich entlastend auf die Pflegeeinrichtungen auswirken könnten.

Aus den Ergebnissen wollen die beteiligten Bremer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Handlungsempfehlungen formulieren, die über das Bundesministerium für Gesundheit in den politischen Prozess eingespeist werden können.

„Die Corona-Krise macht deutlich, wie belastet Pflegeeinrichtungen sind. Es ist zu hoffen, dass Bemühungen, die Personalsituation in Einrichtungen zu verbessern, durch die Krise nicht behindert, sondern sogar befördert werden“, sagt Gesundheitsökonom Professor Heinz Rothgang.

Seine Kollegin Karin Wolf-Ostermann ergänzt:

„Die Krise ist eine Chance für einen technologischen Innovationsschub. 

Einrichtungen sollten zum Beispiel die digitale Kommunikation der Bewohner mit Angehörigen ermöglichen.“

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Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann
Pflegewissenschaftliche Versorgungsforschung am Institut für Public Health und Pflegeforschung (IPP)
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Prof. Dr. Heinz Rothgang
SOCIUM Zentrum Ungleichheit und Sozialpolitik
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