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Das Episodische Gedächtnis: Rhythmische Oszillationen der weiblichen Geschlechtshormone im Verlauf des Menstruationszyklus

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Der hormonelle Zyklus des Gehirns

  • Umbauvorgänge in zentralen Lern- und Gedächtniszentren im menschlichen Gehirn finden im Einklang mit periodischen Schwankungen der Sexualhormone statt. 

Eine neue Studie in Nature Mental Health von Rachel Zsido und Julia Sacher vom MPI CBS und des Universitätsklinikums Leipzig bringt rhythmische Oszillationen der weiblichen Geschlechtshormone im Verlauf des Menstruationszyklus mit Veränderungen im Temporallappen in Verbindung. 

Die Forscherinnen haben das Gehirn der Frauen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt untersucht, sondern an sechs verschiedenen Zeitpunkten während des Menstruationszyklus. Die Forscherinnen haben das Gehirn der Frauen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt untersucht, sondern an sechs verschiedenen Zeitpunkten während des Menstruationszyklus. MPI CBS

Geschlechtshormone entfalten als Botenstoffe im Gehirn eine eindrucksvolle Wirkung, unter anderem, wenn es um Lernen und Gedächtnis geht: 

  • So kann etwa eine frühe Menopause mit einem erhöhten Risiko für eine beschleunigte Gehirnalterung und Demenz im späteren Leben einhergehen. 

Über die Auswirkungen von hormonellen Schwankungen auf das Gehirn im frühen Erwachsenen-Alter ist jedoch wenig bekannt. Rachel Zsido und Julia Sacher zeigen in ihrer aktuellen Studie, dass auch körpereigene Schwankungen der weiblichen Geschlechtshormone die strukturelle Plastizität des Gehirns während der reproduktiven Jahre beeinflussen.

Die Wissenschaftlerinnen entnahmen dafür 27 Studienteilnehmerinnen Blutproben, untersuchten mit Ultraschall das Wachstum der Follikel in den Eierstöcken der Frauen sowie den Zeitpunkt des Eisprungs und zoomten mithilfe eines 7-Tesla-MRT in die tieferen Ebenen des Gehirns. 

  • Denn dort, im Temporallappen und Hippocampus, sitzen sehr viele Rezeptoren für Sexualhormone und es werden wichtige kognitive Funktionen des Gehirns unterstützt, wie zum Beispiel das episodische Gedächtnis. 

Im Unterschied zu bisherigen Studien haben Zsido und Sacher das Gehirn der Frauen nicht nur zu einem bestimmten Zeitpunkt untersucht, sondern an sechs verschiedenen Zeitpunkten während des Menstruationszyklus. 

Dieses longitudinale Studien-Design erlaubt eine sehr genaue und individuelle Darstellung des jeweiligen Hormon-Profils – das ist wichtig, denn es kommt oft zu starken individuellen Schwankungen und die Muster der Hormonausschüttung sind von Frau zu Frau oft sehr unterschiedlich.  

  • Typischerweise gibt es während des 28 Tage dauernden Zyklus einen starken Anstieg des Hormons Östradiol rund um den Eisprung herum, während Progesteron die zweite Hälfte des Zyklus dominiert. 
  • Östradiol ist eines der wichtigsten Hormone im weiblichen Körper und trägt entscheidend zur Erhaltung des Fortpflanzungssystems bei. 
  • Progesteron, ein weiteres wichtiges Geschlechtshormon, bereitet die Gebärmutter auf eine mögliche Schwangerschaft vor und wirkt angstlösend, schlaffördernd, entspannend und beruhigend.

Ähnlich wie bei Ebbe und Flut ist das weibliche Gehirn also auf einen ständigen Rhythmus der Hormone eingepegelt, den die Studie erstmals abbildet. 

„Wir konnten feststellen, dass bestimmte Regionen des medialen Temporallappens, die wichtig für das episodische Gedächtnis und die räumliche Wahrnehmung sind, unter hohen Östradiol- und niedrigen Progesteronspiegeln an Volumen zunehmen - das heißt, diese Gehirnareale bauen sich synchron mit dem Menstruationszyklus um. 

Ob diese rhythmischen Veränderungen bei Menschen mit erhöhtem Risiko, an einer Gedächtnis- oder einer affektive Störung zu erkranken, verändert sind, wollen wir in verschiedenen Folgestudien klären.“, sagt Julia Sacher. 

„Generell wird das weibliche Gehirn in den Neurowissenschaften immer noch viel zu wenig untersucht. 

Obwohl wir wissen, dass Sexualsteroidhormone unser Lernen und unser Gedächtnis stark beeinflussen, beschäftigt sich weniger als 0,5 Prozent der Fachliteratur in diesem Bereich mit dem Menstruationszyklus, dem Einfluss von hormonellen Verhütungsmitteln, der Schwangerschaft und der Menopause. 

Das wollen wir ändern, denn um Frauen mit Alzheimer oder Depressionen gezielt behandeln zu können, müssen wir besser verstehen, wie sich das gesunde weibliche Gehirn an Veränderungen anpasst und von Sexualhormonen beeinflusst wird.“ 

MaAB - Medizin am Abend aktuelles Zusatzthema:

Ärztefachverbände lehnen die geplante Legalisierung von Cannabis zu Konsumzwecken ab. Sowohl der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) als auch die Bundesärztekammer (BÄK) begründeten ihre Haltung in einer Expertenanhörung über das Cannabisgesetz der Bundesregierung (20/8704) insbesondere mit der Gefährdung von Kindern und Jugendlichen. Andere Sachverständige würdigten hingegen den mit der Reform einhergehenden Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik. Die Experten äußerten sich in der Anhörung des Gesundheitsausschusses am Montagabend sowie in schriftlichen Stellungnahmen.

Der Gesetzentwurf sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor. Erwachsenen ist künftig der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum erlaubt. Möglich werden soll zudem der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Eigenkonsum. Außerdem dürfen nichtgewerbliche Anbauvereinigungen Cannabis künftig anbauen und an ihre Mitglieder zum Eigenkonsum weitergeben.

Die BÄK erklärte, die formulierten Ziele des Gesetzentwurfs würden mit den vorgesehenen Regelungen nicht erreicht. Es sei keine realistische Erwartung, dass Kinder und Jugendliche vor einem Zugang zu Cannabis wirksam geschützt werden könnten. Die Regelungen zum Gesundheitsschutz, zum Kinder- und Jugendschutz sowie zur Prävention führten nur zu einem erheblichen Kontrollaufwand bei ohnehin überlasteten Behörden. Die BÄK wertete die geplante Legalisierung als relevante Gefährdung der psychischen Gesundheit und der Entwicklungschancen der jungen Generation.

Ähnlich argumentierte der Verband der Kinder- und Jugendärzte. Es sei anzuerkennen, dass Kinder und Jugendliche auch künftig keinen Cannabis besitzen und konsumieren dürften. Der BVKJ gehe jedoch davon aus, dass die Freigabe von Cannabis für Erwachsene schwerwiegende negative Auswirkungen auf Jugendliche und Heranwachsende haben werde. Es sei nicht erkennbar, dass die vorgesehenen Schutzvorkehrungen kontrollierbar und durchsetzbar seien.

Skeptisch äußerte sich auch die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), die von Cannabis als einer nicht harmlosen Droge sprach. Cannabis könne, anders als früher angenommen, auch körperlich abhängig machen und berge insbesondere das Risiko, an einer Psychose zu erkranken. Strenge Jugendschutzregelungen seien bei jeder Droge unerlässlich, ob Cannabis, Alkohol oder Tabak.

Die Neue Richtervereinigung (NV) begrüßte das Anliegen des Entwurfs, weil eine Kriminalisierung des Besitzes von Cannabis zum Eigenkonsum nicht mehr zu rechtfertigen sei. Allerdings sollte die Vorlage optimiert werden. Sollten im Eigenanbau aus drei Pflanzen mehr als 25 Gramm Cannabis gewonnen werden, drohe eine normsinnwidrige Kriminalisierung von Erntenden. Es sei für Konsumenten zudem kaum erkennbar, ob sie sich gerade innerhalb einer 200-Meter-Kosumverbotszone befänden.

Der Deutsche Richterbund befürchtet nach der Freigabe eine deutliche Verschlechterung der Lage. Es würden neue Straftatbestände geschaffen, die mit einem erheblichen Ermittlungsaufwand verbunden seien. Zu rechnen sei mit einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und einer Stärkung des Schwarzmarktes.

Der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW) erklärte, es sei ein Irrglaube, dass sich der illegale Markt ohne Einbeziehung der Wirtschaft spürbar zurückdrängen lasse. Nur Akteure der Wirtschaft könnten durch Effizienz, Qualität und Verfügbarkeit „wettbewerbsfähig“ zu illegalen Marktakteuren werden.

Der Bundesverband für akzeptierende Drogenarbeit und humane Drogenpolitik (akzept) erklärte, es sei richtig und überfällig, den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum, den privaten Eigenanbau und den gemeinschaftlichen Eigenanbau nebst Weitergabe von Cannabis in Anbauvereinigungen straffrei zu ermöglichen. Nicht sinnvoll sei es jedoch, den Konsum von Cannabis in Anbauvereinigungen zu verbieten. Zudem seien die Auflagen für die Vereinigungen zu kleinteilig und bürokratisch.

Ein Vertreter der Gewerkschaft der Polizei (GdP) forderte in der Anhörung ein Präventionspaket zugunsten der Verkehrssicherheit mit der Festsetzung eines niedrigen THC-Grenzwertes. Die Auswirkungen des Cannabis-Konsums auf den Straßenverkehr würden bisher vernachlässigt.

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Prof. Julia Sacher
Gruppenleiterin sacher@cbs.mpg.de
Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften, Leipzig
Dr. Rachel Zsido
zsido@cbs.mpg.de
Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften, Leipzig

Bettina Hennebach Max-Planck-Institut für Kognitions- und Neurowissenschaften

Stephanstraße 1a
04103 Leipzig
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Bettina Hennebach
Telefon: 0341 9940-148
E-Mail-Adresse: hennebach@cbs.mpg.de

 


Originalpublikation:

Rachel G. Zsido, Angharad N. Williams, Claudia Barth, Bianca Serio, Luisa Kurth,Toralf Mildner, Robert Trampel, Frauke Beyer, A. Veronica Witte, Arno Villringer & Julia Sacher: „Ultra-high-field 7T MRI reveals changes in human medial temporal lobe volume in female adults during menstrual cycle“
In: Nature Mental Health volume 1, pages 761–771 (2023)
https://www.nature.com/articles/s44220-023-00125-w


Weitere Informationen:
https://www.cbs.mpg.de/2183557/20231013?c=2470

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