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Der Hausarzt und die fahrenden Senioren - Frauen haben nur halb so viel Rentenanspruch wie Männer

Medizin am Abend Berlin Fazit: Fahrtauglichkeit: Individuelle Gesundheitschecks für Senioren

Eingebrannt hat sich das Bild vom älteren Unfallverursacher schnell. 

Forderungen, wonach das Autofahren ab einem bestimmten Alter nur noch mit einem Leistungszertifikat oder verpflichtenden Gesundheitschecks erlaubt sein soll, erteilt die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) eine Absage. 

„Dieses pauschale Vorgehen ist aus medizinischer Sicht grundsätzlich abzulehnen“, sagt Professor Jürgen M. Bauer, DGG-Präsident und Lehrstuhlinhaber an der Universität Heidelberg sowie Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien Krankenhaus Heidelberg. 

Professor Jürgen M. Bauer, DGG-Präsident und Lehrstuhlinhaber an der Universität Heidelberg sowie Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien Krankenhaus Heidelberg 
Professor Jürgen M. Bauer, DGG-Präsident und Lehrstuhlinhaber an der Universität Heidelberg sowie Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien Krankenhaus Heidelberg


Auch Zahlen des ADAC belegen: 

  • Menschen ab dem 65. Lebensjahr sind vielmehr gefährdet, als dass von ihnen eine Gefahr ausgeht. 

30 Prozent der Verkehrstoten in Deutschland sind 65 Jahre alt und älter. Fast jeder zweite getötete Radfahrer oder Fußgänger fällt in die gleiche Altersklasse.

  • „Was wirklich hilft, sind regelmäßige, freiwillige Gesundheitschecks aus einer geriatrischen Perspektive, bei denen auch Mehrfacherkrankungen, die Medikamentenversorgung und altersbedingte Einschränkungen gezielt untersucht werden“, so Bauer.

In einigen Regionen Deutschlands werden Senioren mit kostenlosen Nahverkehrstickets belohnt, wenn sie freiwillig den Führerschein abgeben.

Doch hilft das wirklich? Die Zahlen aus der aktuellen ADAC-Studie wurden 2015 erhoben. Demnach sind lediglich 15 Prozent der Pkw-Fahrer ab 65 Jahre Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschaden. In 172 Fällen waren 65- bis 74-Jährige schuld an Unfällen mit Todesopfern. Zum Vergleich: Mehr als doppelt so oft, insgesamt 379 Mal, waren 18- bis 24-Jährige Hauptverursacher solcher Unfälle.

Altersbedingte Beeinträchtigungen können kompensiert werden

„Um wirklich einen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr zu leisten, sind gerade im Alter regelmäßige und vor allem individuelle Gesundheitschecks unumgänglich“, sagt der DGG-Fahrtauglichkeitsexperte Dr. Dirk Wolter, Chefarzt der Abteilung Gerontopsychiatrie an der LVR-Klinik Bonn. 

„Denn nimmt das Hör- oder Sehvermögen ab und ist die Reaktionsgeschwindigkeit eingeschränkt, kann ein älterer Fahrer tatsächlich zur Gefährdung im Straßenverkehr werden. Auch Herz, Leber und Nervensystem sollten regelmäßig gecheckt werden“, so der Mediziner. 

Gerade chronische Erkrankungen, Demenz und Einschränkungen des Bewegungsapparates könnten zur Gefahr werden.

Die meisten älteren Kraftfahrer kompensieren ihre Einschränkungen erfolgreich durch taktische oder strategische Anpassungen.

 „Senioren können auf Automatik-Getriebe umsteigen, um so ihre volle Aufmerksamkeit dem Straßenverkehr zu widmen.

Außerdem sollten Stoßzeiten vermieden werden, ebenso das Autofahren bei schlechten Wetterbedingungen oder in der Dunkelheit“, sagt Wolter.

Er rät zu regelmäßigen Gesundheitschecks unter geriatrischen Gesichtspunkten statt zu einem pauschalen Fahrverbot für Ältere.

DGG setzt sich für individuelle Gesundheitschecks zur Fahrtauglichkeit ein

Für regelmäßige Gesundheitschecks könne beispielsweise der Hausarzt herangezogen werden. 

„Hausärzte könnten umfassend beraten und intensiv aufklären, wenn es Probleme gibt“, so Wolter.

Das gelte vor allem für die Medikamentenversorgung.

Zahlreiche Autofahrer über 65 Jahre nehmen Medikamente ein, die müde machen oder den Blutdruck senken können – und somit die Fahrtüchtigkeit einschränken. 

Wolter rät allen älteren Autofahrern:

„Sprechen Sie das Thema der Fahrtauglichkeit bei Ihrem Arzt unbedingt an!“ Dennoch unterstützt der DGG-Experte eine verpflichtende Einführung von Gesundheitschecks nicht: „Das muss von Fall zu Fall individuell betrachtet werden.“ Zudem müsse genau geklärt werden, welche Untersuchungen ein solcher Test im Einzelfall abdecken soll. Schon ein Sehtest für ältere Kraftfahrer müsse ganz andere Bedingungen erfüllen als für junge Fahrer. Auch Fahrschulen seien hier in der Pflicht, ergänzt Dirk Wolter.

 Dr. Dirk Wolter, Chefarzt der Abteilung Gerontopsychiatrie an der LVR-Klinik Bonn
Dr. Dirk Wolter, Chefarzt der Abteilung Gerontopsychiatrie an der LVR-Klinik Bonn
LVR-Klinik Bonn

„Eine Fahrstunde hat schon so manchen überzeugt, das Auto stehen zu lassen. 

Nur in Ausnahmefällen sollten die Behörden älteren Fahrern den Führerschein dauerhaft entziehen können.“

Es sei auch wichtig, im Training zu bleiben.

„Wer keine Fahrpraxis mehr hat, baut auch mehr Unfälle. Wenn man sich beim Autofahren sehr unwohl und unsicher fühlt, sollte man ganz aufhören. Als Kompensation einfach nur weniger zu fahren, ist keine Lösung“, so der Experte. Wolter weist auf eine Reihe von Arbeitsmaterialien hin, die Medizinern beim Abklären der Fahreignung im höheren Lebensalter helfen soll. Diese stehen zum kostenlosen Download auf der Homepage der Deutschen Gesellschaft für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie zur Verfügung.

Den Verlust von Autonomie und Selbstbewusstsein verhindern

„Die Mobilität älteren Menschen und somit auch die Fahrtauglichkeit sei eine Aufgabe, der sich Mediziner stellen müssen“, sagt Dirk Wolter.

„Für diese speziellen Fälle sind Geriater ausgebildet und kennen die Bedürfnisse älterer, oft mehrfach erkrankter Patienten ganz genau.“

  • Das Ziel aller beteiligen Mediziner müsse es sein, die Mobilität der Älteren so lange wie möglich zu erhalten. 

„Andernfalls verlieren viele Menschen zu früh an Autonomie und Selbstbewusstsein, was im Alter schwerwiegende Gesundheitsfolgen haben kann“, sagt der Chefarzt. 

Medizin am Abend Berlin Fazit
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Medizin am Abend Berlin ZusatzThema heute: 

Frauen haben nur halb so viel Rentenanspruch wie Männer – Abstand bei gesetzlicher Rente geringer als bei betrieblicher Vorsorge

Bei der Altersversorgung haben Frauen das Nachsehen: Der „Gender Pension Gap“ liegt bei 53 Prozent, zeigt ein neuer Report des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung.*

Die aktuelle Auswertung des WSI-Gender-Daten-Portals macht deutlich, wie es um die Geschlechtergerechtigkeit im Ruhestand steht. WSI-Forscherin Dr. Christina Klenner hat gemeinsam mit Dr. Alexandra Wagner und Dr. Peter Sopp vom Forschungsteam Internationaler Arbeitsmarkt in Berlin die Einkommen von Rentnern und Rentnerinnen verglichen. Ihrer Analyse zufolge schneiden Frauen bei allen drei Säulen der Alterssicherung schlechter ab als Männer.



Wenn man die Einkünfte aus gesetzlicher Rente, Betriebsrente und privater Altersvorsorge zusammenrechnet, ergibt sich für das Jahr 2015 ein „Gender Pension Gap“ von 53 Prozent. Das heißt: Männer verfügen im Schnitt über mehr als doppelt so hohe Alterssicherungseinkommen wie Frauen. Im Westen fällt die Lücke mit 58 Prozent deutlich größer aus als im Osten mit 28 Prozent. Im europäischen Vergleich hat Deutschland damit einen der höchsten Gender Pension Gaps – nur in Luxemburg ist die Differenz noch geringfügig größer.

Zwar sind auch in der gesetzlichen Rente – der mit Abstand wichtigsten Säule der Altersversorgung – die eigenen Ansprüche von Frauen weit niedriger als die von Männern, doch bietet die gesetzliche Rentenversicherung Mechanismen des sozialen Ausgleichs zugunsten von Frauen. So werden hier beispielsweise Phasen der Kindererziehung anerkannt. Die Höhe der gesetzlichen Rente betrug 2015 bei den Männern durchschnittlich 1.154 Euro, bei den Frauen 634 Euro pro Monat – eine Differenz von 45 Prozent.

Deutlich größer ist laut Studie die Kluft bei der betrieblichen Altersversorgung in der Privatwirtschaft: Hier liegen die Frauen mit 240 Euro knapp 60 Prozent gegenüber den Männern zurück, die auf 593 Euro kommen. Zudem haben nur 7 Prozent der Rentnerinnen überhaupt eigene Ansprüche aus der betrieblichen Altersversorgung, von den männlichen Ruheständlern immerhin 26 Prozent. Günstiger stellt sich die Situation im öffentlichen Dienst dar. Von der Zusatzversorgung profitieren 12 Prozent der weiblichen und 10 Prozent der männlichen Rentner. Aber auch hier erhalten die Männer mit im Schnitt 369 Euro deutlich mehr als die Frauen mit 234 Euro. Laufende Leistungen aus der privaten Altersvorsorge beziehen 5 Prozent der Männer und 2 Prozent der Frauen, wobei Letztere mit durchschnittlich 311 Euro deutlich weniger ausgezahlt bekommen als die Männer mit 485 Euro.

Besser als die männlichen schneiden die weiblichen Ruheständler nur bei den Hinterbliebenenrenten ab: Bei den Zahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung kommen Witwen im Schnitt auf 660 Euro, Witwer auf 303 Euro.

Für Frauen sei es besonders wichtig die gesetzliche Rente zu stärken, schreiben die Forscherinnen. Viele Frauen hätten keine oder nur niedrige Einkünfte aus der betrieblichen und privaten Alternsversorgung (zweite und dritte Säule). „Gerade für Frauen gilt, dass sie Rentenverluste bei der ersten Säule, der gesetzlichen Rente, kaum anderweitig kompensieren könnten“, sagt WSI-Expertin Christina Klenner.

Als Erklärung für die Rentenlücke verweisen die Autoren auf die traditionelle Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern: Berufstätige Frauen nehmen häufiger Auszeiten für die Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen, arbeiten öfter in Teilzeit, werden im Schnitt schlechter bezahlt – und erwerben dementsprechend weniger Rentenansprüche. Während 85 Prozent der männlichen Rentner in den alten Bundesländern auf mindestens 30 Versicherungsjahre kommen, sind es bei den Rentnerinnen nur 45 Prozent. Pro Versicherungsjahr sammeln Frauen im Schnitt nur drei Viertel der Entgeltpunkte der Männer.

Im Zeitverlauf sind der Analyse zufolge immerhin Fortschritte erkennbar: Der Abstand zu den Alterseinkommen der Männer nimmt von Jahr zu Jahr etwas ab, weil immer mehr Frauen erwerbstätig sind und Sorgearbeit mittlerweile zum Teil bei der Rente honoriert wird. Allerdings wird die Differenz auch deshalb kleiner, weil die Alterseinkünfte der Männer tendenziell sinken. Bis zur wirklichen Gleichstellung ist es zudem noch ein weiter Weg: Aus den Anwartschaften der aktuell Erwerbstätigen zwischen 25 und 65 Jahren ergibt sich bei der gesetzlichen Rente immer noch eine Lücke von 24 Prozent.

Quelle: Alexandra Wagner, Christina Klenner, Peter Sopp: Alterseinkommen von Frauen und Männern, WSI Report Nr. 38, Dezember 2017. Download:
https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_38_2017.pdf

Kontakt in der Hans-Böckler-Stiftung

Dr. Christina Klenner
WSI, Expertin für Genderforschung
Tel.: 0211-7778-231
E-Mail: Christina-Klenner@boeckler.de

Rainer Jung
Leiter Pressestelle
Tel.: 0211-7778-150
E-Mail: Rainer-Jung@boeckler.de
 


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