Medizin am Abend Berlin Fazit: Senator Czaja: Stärkung der Rettungsstellen notwendiger Schritt


Der Senator für Gesundheit und Soziales, Mario Czaja, weist die jüngste Kritik des Virchow-Bundes der niedergelassenen Ärzte am neuen Krankenhausplan zurück. Die darin vorgesehene personelle Stärkung der Rettungsstellen sei dringend nötig, um eine gute Notfall-Versorgung der Berliner Bevölkerung zu gewährleisten, so der Senator.

„Die Rettungsstellen der Berliner Krankenhäuser sind hoch ausgelastet – mehr als drei Viertel aller ambulanten Notfallpatienten in Berlin werden im Krankenhaus versorgt. 

Dies ist ein Vertrauensbeweis in die Notaufnahmen Berlins.

Die Rettungsstellen leisten unverzichtbare Arbeit und retten täglich Menschenleben. Solange die Patienten in die Rettungsstellen strömen und der Bedarf steigt, müssen wir hier nachfassen und die Strukturen stärken.

Dies haben wir im Bereich Rettungsmedizin mit dem neuen Krankenhausplan getan: Durch höhere verpflichtende Personalvorgaben und eine weitere Verbesserung der Qualitätsstandards. Unabhängig davon setze ich mich dafür ein, Notdienst-Praxen der KV in Krankenhäusern einzurichten, wo niedergelassene Mediziner Notfallpatienten ohne stationären Behandlungsbedarf kompetent versorgen können.“ 

  • Derzeit gibt es in Berlin keine einzige Notfall-Praxis für Erwachsene. 

  • Der fahrende ärztliche Notdienst der KV ist nach einer aktuellen Umfrage bei der Hälfte der Bürgerinnen und Bürger Berlins nicht bekannt.  

Dies trage dazu bei, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger im Notfall die Rettungsstellen der Krankenhäuser aufsuchen, so Czaja.

Den Krankenhäusern entstehen durch die Rettungsstellen zusätzliche Kosten. Daher begrüße er die gesetzliche Festlegung des Bundes, den Krankenhäusern gestufte Zu- und Abschläge für die Notfallversorgung zu gewähren.

Diese Entscheidung habe mithin nicht beim Land Berlin gelegen – insofern gehe die Kritik des Virchow-Bundes an dieser Stelle ins Leere.

Der Krankenhausplan 2016 reagiert mit einem bedarfsorientierten Bettenaufwuchs auf ein Bevölkerungswachstum und einen demographischen Wandel und berücksichtigt darin die vorhandenen ambulanten Strukturen.

„Auch niedergelassene Ärzte sind auf eine ausreichende Bettenzahl angewiesen, wenn sie ihre Patienten für einen geplanten Eingriff ins Krankenhaus überweisen“, so Senator Czaja. Schon deshalb könne ein Bettenabbau, der dem vorhandenen Bedarf zuwider läuft, nicht in ihrem Interesse sein.

Kritik übte der Senator zudem an einem aktuellen Schreiben der KV an die Notfallkrankenhäuser. 

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Darin werden diese aufgefordert, die Behandlung von Notfallpatienten während der üblichen Sprechzeiten schriftlich und ausführlich mit einer „Gefahr für Leib und Leben“ zu begründen. 

Entfalle diese, könnten Notfälle nicht abgerechnet werden, droht die KV und beruft sich auf das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG), das seit dem 01.01.2016 in Kraft ist.

„Der Vorstoß der Kassenärztlichen Vereinigung, dort, wo jede Minute zählt, dem Personal noch zusätzliche Verwaltungsarbeit aufzubürden, ist falsch“, so Senator Czaja.

Im Notfall hat jeder Patient das gesetzlich garantierte Recht, sich an den von ihm gewählten Arzt zu wenden. Ob es sich um einen Notfall handelt, kann nur der Patient selbst entscheiden.

 „Keine Rettungsstelle darf einen solchen Patienten abweisen, ohne medizinisch abzuklären, wie schwer seine Erkrankung ist“, erklärt Senator Czaja.

„Ich habe mich daher an das Bundesgesundheitsministerium gewandt und um eine schnelle Bewertung der Gesetzesauslegung der KV gebeten.

 Wegen 35,- Euro Notfallentgelt bei 1,2 Millionen Patienten pro Jahr eine solche Bürokratie einzuführen, ist unverantwortlich.“