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360° Thema zum Wochenbeginn: Zum Nachdenken: Assistierten Suizid / Sterbehilfe-Debatte

Medizin am Abend Fazit:      Neueste wissenschaftliche Daten

Viele der in der sogenannten „Sterbehilfe-Debatte“ vorgebrachten Argumente entbehren einer wissenschaftlichen Grundlage oder stehen sogar im Widerspruch dazu. 

Medizin am Abend Fach - Detaillierte Zusatzinformation: 








Bei der internationalen Tagung “Assistierter Suizid – Der Stand der Wissenschaft“ in der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften wurden am heutigen Vormittag die neuesten empirischen Daten zum Thema präsentiert. Die Organisatoren der Tagung (Prof. G.D. Borasio, Univ. Lausanne; PD Dr. Dr. R. Jox, LMU München; Prof. Dr. J. Taupitz, Univ. Mannheim; Prof. Dr. U. Wiesing, Univ. Tübingen) möchten mit dieser Tagung den Beratungsauftrag der Wissenschaft gegenüber der Politik wahrnehmen. 

 Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid pro 1000 Todesfälle
Tötung auf Verlangen und assistierter Suizid pro 1000 Todesfälle
Quelle: Prof. G.D. Borasio, Univ. Lausanne


 
Nachfolgend eine Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse:

Linda Ganzini

Prof. Linda Ganzini, Psychiaterin aus Oregon (USA) berichtete über Daten und Erfahrungen aus der Implementierung des 1997 in Kraft getretenen „Death with Dignity Act“. Nach diesem Gesetz dürfen nur Ärzte unter strengen Bedingungen Schwerstkranken mit begrenzter Lebenserwartung ein tödliches Mittel verschreiben – wobei etwa ein Drittel dieser Menschen das Mittel letztlich nicht einnimmt und eines natürlichen Todes stirbt.

Die wichtigsten Ergebnisse ihrer Forschungen:

• Patienten, die um Suizidhilfe bitten, tun dies aus dem Wunsch heraus, die Kontrolle über ihr Lebensende zu behalten, haben eine verhältnismäßig geringe religiöse Bindung und tun sich schwer mit der Sinnfindung im Sterbeprozess.

• Es gibt keine Hinweise dafür, dass die Verfügbarkeit von Suizidhilfe die Entwicklung der Palliativbetreuung verhindert (90% der Suizidenten wurden palliativ betreut), dass Suizidhilfe von sozial Schwachen oder Hochbetagten vermehrt im Anspruch genommen wird (Suizidenten haben einen überdurchschnittlichen Bildungsstatus), oder dass Angehörige durch die Pflege dieser Patienten besonders belastet wären.

Die Gesetzgebung aus Oregon ist von den US-Bundesstaaten Vermont und Washington übernommen worden. Ein ähnlicher Vorschlag passierte Anfang Juni den Senat Kaliforniens.

Agnes van der Heide

Die Rotterdamer Professorin Agnes van der Heide präsentierte Daten zur Praxis der Tötung auf Verlangen in den Niederlanden und Belgien:

• 90% der niederländischen Ärzte befürworten diese Möglichkeit, mehr als die Hälfte hat sie schon praktiziert.

Die Zahlen steigen stetig an, derzeit sind es über 3% der Sterbefälle.

• Tötungen ohne ausdrückliche Bitte des Patienten kommen weiterhin vor (0,4%).

• Vier von fünf Patienten, die durch Euthanasie sterben, sind unter 80 Jahre, leiden an Krebs im Endstadium und haben eine Lebenserwartung von weniger als einem Monat.

• Die aktuellen Debatten in den Niederlanden kreisen um die Frage, wann Kinder oder Demenzkranke diese Formen von Sterbehilfe erhalten dürfen.

Georg Bosshard

Der Züricher Ethiker und Geriater Georg Bosshard zeigte Daten aus der Schweiz, wo die Suizidassistenz nur verboten ist, wenn sie aus selbstsüchtigen Gründen geschieht, ansonsten nicht gesetzlich geregelt ist und von Suizidhilfe-Organisationen wie

Exit (nur für Schweizer) oder  
Dignitas (vorwiegend für Ausländer)  

seit Ende der 80er Jahre angeboten wird. Neuerdings plädiert Exit dafür, die Suizidhilfe auch auf Hochbetagten ohne schwere Erkrankungen anzubieten. Seine wichtigsten Ergebnisse:

• Die Zahl der assistierten Suizide ist in der Schweiz in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

• Seit 2006 wird Suizidhilfe auch bei psychisch Kranken durchgeführt.

Zwischen 2008-2012 haben 268 Deutsche Suizidhilfe in der Schweiz erhalten, Tendenz steigend.

• In der Gruppe der über 85jährigen sind inzwischen assistierte Suizide die häufigste Suizidform.

• Nach einer Umfrage aus 2013 befürworten 86% der Schweizer Suizidhilfe durch Ärzte, aber nur 43% durch nichtärztliche Mitarbeiter von Suizidhilfe-Organisationen.

• Drei Viertel der Schweizer Ärzte befürworten grundsätzlich den ärztlich assistierten Suizid, und über 40% wären bereit, es auch durchzuführen.

Claudia Gamondi

Die Tessiner Palliativmedizinerin Claudia Gamondi hat Angehörige von Menschen, die Suizidhilfe in Anspruch genommen haben, interviewt. Die wichtigsten Ergebnisse:

• Etwa die Hälfte der Familien unterstützt den Suizidenten aktiv bei der Planung und Durchführung des assistierten Suizids.

• Viele Familien leiden unter moralischen Zweifeln sowie unter dem Gefühl der Isolation, da sie sich häufig genötigt fühlen, die Todesursache geheim zu halten.


Ralf Jox

Der Münchner Medizinethiker Ralf Jox zeigte Daten aus Deutschland:

• Studien zeigen übereinstimmend, dass 20-30% der Personen mit unheilbaren Krankheiten im Endstadium einen stabilen Wunsch nach Lebensverkürzung haben.

• Der Wunsch nach Lebensverkürzung tritt auch dann auf, wenn sich die Betroffenen in palliativmedizinischer Behandlung befinden, weil die Motive gerade nicht unerträgliche Schmerzen sind, sondern individuelle Werthaltungen und subjektive Würdevorstellungen.

• In einer Zusammenschau aller zehn Umfragen anerkannter demoskopischer Institute der letzten eineinhalb Jahre plädierte stets mindestens die Hälfte der deutschen Bürger für die Zulässigkeit der Suizidhilfe, im Mittel waren es 71% der Bevölkerung.

„Diese Daten legen nahe, dass ein Verbot der Suizidhilfe die Betroffenen dazu veranlassen würde, als Alternativen die gewaltsame Selbsttötung, die Fahrt in die Schweiz oder eine unsichere und belastende Suizidhilfe durch Angehörige zu versuchen“, vermutet Jox.






Jan Schildmann

Der Bochumer Medizinethiker und Internist Jan Schildmann befragte jüngst die deutschen Ärzte zum Thema Sterbehilfe – nur 5 der 17 Landesärztekammern erlaubten ihm die Befragung ihrer Mitglieder. Dennoch gaben 743 Ärzte Auskunft:

• 21% waren bereits von Patienten um Hilfe bei der Selbsttötung worden.

• 40% der befragten Ärzte gaben an, sie seien grundsätzlich zur Suizidhilfe bereit.

• Suizidhilfe wird auch von palliativmedizinisch qualifizierten Ärzten durchgeführt.

• Das berufsrechtliche Verbot ärztlicher Suizidhilfe, das der Vorstand der Bundesärztekammer verficht, unterstützte in der Befragung nur ein Viertel der deutschen Mediziner.


Bewertung der empirischen Ergebnisse

Die Vorträge haben eindrucksvoll gezeigt, wie unterschiedlich sich die Fallzahlen von Tötung auf Verlangen und assistiertem Suizid international entwickel.

Bedenklich erscheint die Entwicklung in der Schweiz, wo aufgrund der fehlenden gesetzlichen Regelung sich eine Tendenz zur Ausweitung der Suizidhilfe zeigt, die im Vergleich zu Oregon von deutlich steigenden Zahlen begleitet wird.

,Sehr problematisch erscheint die Regelung in den Niederlanden und in Belgien, wo eine rasante Steigerung der Fälle von Tötung auf Verlangen sowie eine Ausweitung dieser Praxis auf psychisch kranke und demente Menschen sowie auf Kinder zu verzeichnen ist.

Die Daten zeigen, dass die Befürchtungen in Richtung eines „Dammbruchs“ bei einer klaren gesetzlichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids (wie sie in Oregon existiert), aus wissenschaftlicher Sicht unbegründet sind.


Medizin am Abend DirektKontakt:

Nadine Seiwert M.A.
DSZ − Deutsches Stiftungszentrum GmbH
im Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Barkhovenallee 1
45239 Essen

Telefon (02 01) 84 01-1 23
Telefax (02 01) 84 01-2 55
E-Mail: nadine.seiwert@stifterverband.de
Anke Meis DSZ - Deutsches Stiftungszentrum
Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft

Ergänzend von Medizin am Abend:


Schwer kranke Menschen sollen in Deutschland künftig intensiver versorgt und in der letzten Lebensphase individueller betreut werden. Das sieht im Kern der Entwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz der Bundesregierung vor , das zur Beratung in den Bundestag eingebracht worden ist. Zwar habe es in den vergangenen Jahren schon Fortschritte in der Versorgung gegeben. Gerade in den ländlichen Regionen fehlten jedoch noch ausreichende Angebote. Nun sollen gezielt Anreize gesetzt werden zum Aus- und Aufbau der Hospiz- und Palliativversorgung.

Im Gesetzentwurf vorgesehen ist konkret eine bessere finanzielle Ausstattung der stationären Hospize für Kinder und Erwachsene. So wird der Mindestzuschuss der Krankenkassen für diese Einrichtungen erhöht. Die Tagessätze für Hospize werden pro Patient um 25 Prozent von derzeit rund 198 Euro auf rund 255 Euro angehoben. Zudem tragen die Krankenkassen künftig 95 statt 90 Prozent der zuschussfähigen Kosten. Die restlichen fünf Prozent erwirtschaften die Hospize weiter selbst. Damit soll die vornehmlich durch Spenden und Ehrenämter getragene Hospizbewegung erhalten bleiben. Dies sei von den Einrichtungen auch so gewünscht, hieß es.

Bei den ambulanten Hospizdiensten werden künftig neben den Personalkosten auch die Sachkosten bezuschusst, also etwa Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitarbeiter. Die sogenannte Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV) soll flächendeckend verbreitet werden. Ferner wird der Aufwand der Hospizarbeit in Pflegeheimen stärker berücksichtigt. Die Krankenhäuser bekommen die Möglichkeit, Hospizdienste mit Sterbebegleitung in ihren Einrichtungen zu beauftragen.

Die Sterbebegleitung soll auch Bestandteil des Versorgungsauftrages der gesetzlichen Pflegeversicherung werden. Pflegeheime sollen gezielt Kooperationsverträge mit Haus- und Fachärzten abschließen. Außerdem sollen Pflegeheime und Einrichtungen für Behinderte ihren Bewohnern eine Planung zur individuellen medizinischen, pflegerischen, psychosozialen und seelsorgerischen Betreuung in der letzten Lebensphase organisieren können, bezahlt von der Krankenkasse.
Die Palliativversorgung wird zudem ausdrücklicher Bestandteil der Regelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Krankenkassen werden dazu verpflichtet, die Patienten bei der Auswahl von Angeboten der Palliativ- und Hospizversorgung individuell zu beraten. Ärzte und Krankenkassen sollen zusätzliche Vergütungen vereinbaren, um die Palliativversorgung und auch die Ausbildung der Mediziner auf diesem Gebiet zu verbessern.


Nach Ansicht der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen muss mehr getan werden, um Selbstmorde zu verhindern. Viele Menschen, die sich aus Verzweiflung, Vereinsamung oder fehlender Wertschätzung selbst töten wollten, suchten Hilfe, bekämen diese Hilfe aber oft nicht, heißt es in einem Antrag der Fraktion. Das Thema Suizid sei in Deutschland nach wie vor tabuisiert. So würden Suizidgedanken häufig nicht rechtzeitig erkannt.

Rund 30 Prozent der statistisch erfassten Selbstmorde würden von Menschen über 65 Jahren verübt. Fehlende soziale Kontakte und Einsamkeit, Hilfsbedürftigkeit und Pflegebedürftigkeit durch chronische Erkrankungen, aber auch Altersarmut und Gefühl, zur Last zu fallen, würden als Gründe für Alterssuizide genannt. Die Bedürfnisse und Nöte dieser Menschen fänden sich nur teilweise in den Debatten über Palliativversorgung und Suizidbeihilfe wieder.
Insbesondere Menschen in psychischen Krisensituationen sollten neuen Lebensmut fassen können. Mit Beratung und Unterstützung könnten sich neue Perspektiven und Hoffnungen ergeben und damit Alternativen zum Suizid.
Aufgabe der Gesellschaft sei, eine verstärkte Informations- und Aufklärungsarbeit zu leisten sowie für bessere Lebensbedingungen zu sorgen, etwa über Quartierskonzepte, die der Einsamkeit entgegenwirken können. Die Grünen fordern konkret unter anderem eine Aufklärungskampagne und einen Gesetzentwurf mit Angeboten, um berufliche und familiäre Krisen besser bewältigen zu können. Ferner sollte Geld aus dem Bundeshaushalt für die systematische Erforschung und Bewertung von Suizidpräventionsprogrammen und Behandlungsangeboten bereitgestellt werden.

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