Qualitätszirkel Niren- und Dialysen

Kardiologie Potsdam

Alexianer St. Josephs Potsdam

Dialyse-Pflege-Standard

salt

PICS Ambulanz

Dr.Vetter

Woran erkranken wir in Deutschland?

BG Klinken - Post-COVID-Programm

Herz Check

EMA

Singende Krankenhäuser

Dr. Heart

Herzhose

Lauflabor

IKDT

Online Strafanzeigen

medpoint - Fortbildungskalendar

Was hab ich?

Healthtalk

BKV Info

BKG

KHS BB

KHS BB
.

Kardiologie

Urologie Berlin

bbgk

VEmaH

ProBeweis

aps-ev + Schlichtungsstelle

jkb

DHZB + Charité

zurück ins leben

CRO

Gewebenetzwerk

Anamnese- und Untersuchungsbogen

Diagnostische Pfade

FORTA

CIRS Bayern

Gender Medizin

lebensmittelwarnung.de

idw

360° TOP-Thema: Weißer Hautkrebs offiziell als Berufskrankheit anerkannt (u.a. Kindergärtner)

Medizin am Abend Fazit:
Die Berufskrankheiten-Verordnung ist zum 1. Januar 2015 um den weißen
Hautkrebs ergänzt worden. Arbeitskleidung mit UV-Schutz stellt einen
effektiven Schutz gegen den Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung dar.

Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute
Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. ©Hohenstein Institute

Zum 1. Januar 2015 wurden bestimmte Formen des so genannten weißen
Hautkrebses, die durch Sonneneinstrahlung verursacht werden, auf
Empfehlung des wissenschaftlichen Beirats „Berufskrankheiten“ beim
Bundesministerium für Arbeit und Soziales in die Berufskrankheiten-
Verordnung aufgenommen.  

Dazu gehören das Plattenepithelkarzinom oder dessen Vorstufen (multiple aktinische Keratosen).

Vor allem Personen, die häufig im Freien arbeiten, haben ein deutlich höheres Risiko am weißen Hautkrebs zu erkranken als Personen anderer Berufsgruppen.

Zu diesem gefährdeten Personenkreis gehören nicht nur Außenbeschäftigte wie zum Beispiel Bademeister, Bauarbeiter oder Gärtner, sondern auch Berufsgruppen  mit wechselndem Tätigkeitsfeld (Außen- und Innen) wie Sportlehrer, Kindergärtner und Fensterputzer. Internationale Untersuchungen von Knutschke zeigen, dass bei diesen Personen die UV-Belastung 2-3 mal höher ist als bei Personen, die in Innenräumen arbeiten.

Diese neue Regelung stellt für die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
eine große Herausforderung dar, da es kaum möglich ist festzustellen, ob
die Erkrankung in der Freizeit oder bei der Berufsausübung erfolgte. Auch
der Druck auf die Arbeitgeber Präventivmaßnahmen zu ergreifen, ist zum 1.
Januar 2015 erhöht worden.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) empfiehlt zum Schutz
der gefährdeten Berufsgruppen wirksame Lösungen gemeinsam mit den
Arbeitgebern zu erarbeiten.

Eine Möglichkeit zur Prävention wäre dabei das konsequente Tragen von
Arbeitskleidung mit hohem UV-Schutz. Aus medizinischer Sicht lässt sich
mit UV-Schutzkleidung ein deutlich höherer Schutz vor dem Sonnenlicht
erreichen als mit kosmetischen Schutzmitteln. Neben der Farbe sind vor
allem die Materialzusammensetzung und Konstruktion ausschlaggebend für den
UPF (Ultraviolet Protection Factor), mit dem der Schutzfaktor von
Textilien analog zum SPF (Sonnenschutzfaktor) bei Sonnencreme angegeben
wird.

Für die Ermittlung des UPF gibt es unterschiedliche Messmethoden, den
australisch-neuseeländischen Standard (AS/NZS 4399:1996), die Prüfung nach EN 13758-1 und nach AATCC 183 sowie den UV Standard 801. Diese Prüfstandards stellen unterschiedliche Anforderungen an die Prüfmaterialien. Der
australisch-neuseeländische Standard, die Prüfung nach EN 13758-1 sowie
der AATCC 183 führen die Prüfungen nur am ungedehnten, trockenen Textil im Neuzustand durch.

Der UV Standard 801 ist deutlich praxisbezogener: Bei Bekleidungstextilien
wird der UPF am gedehnten, nassen Textil, nach mechanischer Abnutzung durch Tragen und Textilpflege ermittelt. Zudem wird von der höchsten UV Bestrahlung
(Sonnenspektrum in Melbourne, Australien zum Höhepunkt des australischen Sommers) und somit von einem worst-case-Szenario, ausgegangen.

Im Hinblick auf die Hautkrebs- Prophylaxe durch Berufskleidung ist die Ermittlung des UPF nach dem UV Standard 801 deshalb erste Wahl.

Im Rahmen eines Forschungsprojektes an den Hohenstein Instituten
(AiF15749N) wurden Prototypen entwickelt, die im Schulterbereich einen
besonders hohen Schutz von UPF 80 bieten. Die Wissenschaftler der
Hohenstein Institute haben dazu spezielle Fasern mit „eingebautem“ UV-
Schutz entwickelt, die Titandioxid enthalten und so die schädliche UV-
Strahlung absorbieren. Zudem sind diese Textilien auch noch besonders
strapazierfähig.

Da man bei der Arbeit im Freien bei Hitze sehr stark schwitzt, wurden
spezielle Textilzonen unter den Achseln und im Bauchbereich im Hinblick
auf die Schweißproduktion optimiert. So wird sichergestellt, dass die
Arbeitskleidung nicht nur hohen UV-Schutz bietet, sondern auch
atmungsaktiv ist. Im Rücken- und Ärmelbereich verwendeten die Experten
elastische Materialien, so dass man sich gut darin bewegen kann und auch
der Tragekomfort gegeben ist.

Aus Sicht der Hohenstein Institute spricht schon heutzutage nichts gegen
einen Einsatz von Arbeitskleidung mit integriertem UV-Schutz. Diese
schützt den Träger effektiv vor Hautkrebs durch Sonneneinstrahlung und
erfüllt zugleich alle Anforderungen an Tragekomfort und
Strapazierfähigkeit. Eine Auslobung des UPFs würde dem Endverbraucher
zudem die Möglichkeit geben, seine Arbeitskleidung anhand der UV-
Schutzwirkung auszusuchen.

Weiterführende Informationen zu diesem Thema:

• Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit Nr. 5103
"Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch
natürliche UV-Strahlung“ von der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin):

http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Berufskrankheiten/pdf/Begruendung-5103.pdf

• „Hautkrebs durch arbeitsbedingte UV-Strahlung“ von der DGUV (Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung e.V.)

http://www.dguv.de/de/Versicherung/Berufskrankheiten/Hauterkrankungen/Hautkrebs-durch-UV-Strahlung/index.jsp

Medizin am Abend DirektKontakt 

Claudia Balluff

Telefon: +49 7143 271-364
Fax:+49 7143 271-94364
E-Mail: c.balluff@hohenstein.de
Homepage: www.hohenstein.de
Hohenstein Institute, Andrea Höra

Keine Kommentare :

Kommentar veröffentlichen