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Lebenskrise oder Krankheit – wo verläuft die Grenze?

Wo und wann beginnt Krankheit? Und was sind Lebensprobleme ohne
Krankheitswert? Angesichts der drastisch zunehmenden Krankheitstage und
Frühverrentungen aufgrund psychischer Erkrankungen muss sich die
Solidargemeinschaft heute fragen, welche Voraussetzungen sie an die
Erstattung therapeutischer Leistungen knüpfen will. Auf ihrem
Hauptstadtsymposium in Berlin plädiert die DGPPN dafür, nicht jedes
seelische oder soziale Leid zur psychischen Krankheit zu erklären und
Krankheitsdiagnosen auf medizinisch relevantes Leiden zu beschränken.

Die Frage, wo und wann Krankheit beginnt, stellt sich nicht nur im Bereich
der psychischen Gesundheit. Auch bei körperlichen Erkrankungen wie
Bluthochdruck ist es keinesfalls klar und einfach zu bestimmen, ab welchen
Schwellen nun wirklich eine manifeste Erkrankung sowie Behandlungsbedarf
vorliegt.
„Die Diagnose psychischer Störungen, ist in der Regel zumindest
ebenso zuverlässig wie die Diagnostik vieler körperlicher Erkrankungen –
auch wenn sich dort häufig ‚objektive‘ Laborparameter heranziehen lassen.
In beiden Fällen braucht es eine Konvention für Schwellenwerte, ab denen
eine Diagnose gestellt wird. Auch wenn es beispielsweise bei depressiven
Erkrankungen viele Fälle gibt, bei denen die Diagnose unzweifelhaft ist,
gibt es auch solche, die sich in einem Grenzbereich bewegen. Hier ist eine
klare Unterscheidung zu alltäglicher Verstimmung sowie Traurigkeit
notwendig und die Diagnose muss im Einzelfall gut abgewogen werden“,
erläutert Professor Frank Jacobi von der Technischen Universität Dresden.

Die Stellung einer medizinischen Diagnose ist u. a. deshalb kritisch, weil
sich daraus ein Anspruch auf therapeutische Leistungen zu Lasten der
Solidargemeinschaft ergibt. Lässt es sich zum Beispiel rechtfertigen, aus
überdurchschnittlichem Nachlassen von Gedächtnisleistungen im Alter
bereits eine Krankheitsdiagnose abzuleiten? Sind Menschen, die den
Anforderungen des beruflichen Alltags nicht mehr gewachsen sind und sich
ausgebrannt fühlen, psychisch krank? Wann wird eine physiologisch
‚gesunde‘ Trauer um eine nahestehende Person zur Krankheit ‚Depression‘?
„Krankheitsdiagnosen kennzeichnen den medizinischen Versorgungsbedarf und
rechtfertigen die Inanspruchnahme und Erstattung medizinischer Leistungen
wie Psychotherapie, psychosoziale Interventionen und der Einsatz von
Medikamenten im Rahmen der Krankenkassenleistungen. Deshalb plädieren wir
als wissenschaftliche Fachgesellschaft dafür, alltägliche
Befindlichkeitsstörungen nicht vorschnell zu behandlungsbedürftigen
psychischen Erkrankungen zu erklären. In jedem Fall zeigt die Diagnose
einer psychischen Störung einen Beratungsbedarf an, was zu einer
medizinischen oder psychotherapeutischen Behandlung führen kann, aber
nicht muss. Vielmehr können gegebenenfalls auch die Fähigkeiten zur
Selbsthilfe und -regulation aktiviert werden. Die Resilienz, der Schutz
vor Krankheitsanfälligkeit, kann auf diesem Weg evtl. sogar nachhaltiger
gestaltet werden“, sagt DGPPN-Präsident Professor Wolfgang Maier.

Aus Sicht der DGPPN müssen sich Krankheitskonzepte auf medizinisch
signifikantes Leiden beschränken. „Das ist dann der Fall, wenn psychische
Funktionen und die soziale Teilhabe wesentlich beeinträchtigt sind und die
betroffene Person darunter leidet. In diesem Sinn ist nicht jede
Lebenskrise eine Erkrankung – auch wenn sie sich zum Beispiel
psychotherapeutisch gut behandeln ließe“, stellt DGPPN-Vorstandsmitglied
Professor Andreas Heinz fest. „Wir müssen bei der Diskussion des
Krankheitsbegriffs in Psychiatrie und Psychotherapie vermeiden, dass
harmlosere Befindlichkeitsstörungen und gesellschaftliche Probleme sowie
normale Alterungsprozesse pathologisiert werden. Gleichzeitig ist zu
gewährleisten, dass diejenigen, die eine adäquate medizinische Hilfe am
meisten benötigen, diese auch erhalten“, so Heinz weiter.

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