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Dr. Daniel Vilser: Die Augen-Netzhaut und COVID-19 Verlauf der Gefäßinnenwände im gesamten Körper

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: COVID-19: Blick ins Auge für Verlaufsprognose?

Das Universitätsklinikum Jena (UKJ) und der Jenaer Medizintechnikhersteller Imedos Systems GmbH gehen in einer Studie gemeinsam der Frage nach, ob die Funktionsanalyse der Gefäße in der Netzhaut Aussagen zum Verlauf von COVID-19-Erkrankungen erlaubt. 

Dr. Daniel Vilser vom Universitätsklinikum Jena testet in einer Studie gemeinsam mit dem Jenaer Medizintechnikhersteller Imedos Systems GmbH, ob die Funktionsanalyse der Netzhautgefäße Aussagen zum Verlauf von COVID-19-Erkrankungen erlaubt.
Dr. Daniel Vilser vom Universitätsklinikum Jena testet in einer Studie gemeinsam mit dem Jenaer Medizintechnikhersteller Imedos Systems GmbH, ob die Funktionsanalyse der Netzhautgefäße Aussagen zum Verlauf von COVID-19-Erkrankungen erlaubt. Michael Szabó Universitätsklinikum Jena (UKJ)

Inzwischen wissen die Mediziner, dass COVID-19 nicht nur eine schwerwiegende Erkrankung der Atemorgane ist, sondern die Gefäßinnenwände im gesamten Körper betrifft. 

In der Folge wird die Blutgerinnung gestört und das Risiko für eine Lungenembolie oder einen Schlaganfall steigt rapide. „Da wir trotz aller Fortschritte im Umgang mit COVID-19 noch über keine spezifische Therapie oder eine zugelassene Impfung verfügen, suchen wir gerade bei den jetzt wieder steigenden Infektionszahlen nach Hinweisen, die uns einen schweren Verlauf frühzeitig anzeigen können“, erklärt Dr. Daniel Vilser, leitender Oberarzt in der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am UKJ. 

„Die Funktionsanalyse der gut zugänglichen Netzhautgefäße ist ein etabliertes Verfahren, das uns wertvolle Informationen über einsetzende Störungen der Gefäßfunktion geben könnte.“

Kontaktloser Blick ins Auge

Der Kinderkardiologe leitet deshalb eine klinische Studie mit stationär im UKJ betreuten COVID-19-Patienten, bei der die Teilnehmer mit einem speziellen Gefäßanalyseverfahren untersucht werden. Die eingesetzte Technologie des Jenaer Medizintechnikunternehmens Imedos ermöglicht über einen kontaktlosen Blick ins Auge und mithilfe von Flickerlicht eine detaillierte Analyse der Funktion und Regulation der Netzhautgefäße, insbesondere deren Innenseiten, des sogenannten Endothels. 

  • Diese innere Zellschicht in den Gefäßen ist unter anderem an der Regulation von Durchblutungs-, Gerinnungs- und Entzündungsprozessen maßgeblich beteiligt.


“Wir gehen davon aus, dass die Messergebnisse für das Endothel der Mikrogefäße im Auge sich auf den gesamten Körper übertragen lassen, wir also einen detaillierten Befund für die Endothelfunktion der COVID-19-Patienten erhalten“, so Daniel Vilser. 

In der Studie wollen die Wissenschaftler erfassen, ob die retinale Endothelfunktion bei COVID-19 beeinträchtigt ist. 

Von besonderem Interesse ist dabei, ob sich ein Zusammenhang der Parameter der statischen und dynamischen Netzhautgefäßanalyse mit der Schwere des Krankheitsverlaufs erkennen lässt. 

„Damit böte sich eine Möglichkeit, Risikopatienten, die intensivmedizinisch betreut werden müssen, frühzeitig zu identifizieren und deren Behandlung entsprechend anzupassen“, betont Daniel Vilser. 

Bisher nahmen etwa 30 COVID-19-Patienten an der Beobachtungsstudie teil. 

Bei der Mehrzahl von ihnen stellten die Studienärzte eine Störung der Endothelfunktion fest.

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Dr. Daniel Vilser
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Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://www.drks.de/drks_web/navigate.do?navigationId=trial.HTML&TRIAL_ID=DR... Studienregistereintrag

 

Prof. Dr. Peter Elsner: Narben-Therapie pathologischer Narben (hypertrophe Narben und Keloide)

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wenn Narben jucken, schmerzen oder wachsen: 

S2k-Leitlinie der DDG – Wann hilft welche Narbentherapie?

Narben sind das Ergebnis des Wundheilungsprozesses. 

Sie belasten Patientinnen und Patienten aus ästhetischen Gründen und können auch mit Schmerzen, Juckreiz und Funktionsbeeinträchtigungen einhergehen. 

Die S2k-Leitlinie „Behandlung pathologischer Narben“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft e.V. (DDG) klärt, welche therapeutischen Optionen empfehlenswert sind. 

  • Erstmalig erwähnt werden in der Leitlinie die Therapieoptionen Hyaluronidase, Kalziumkanalblocker und Plasmamedizin. 

Allerdings reichen die Daten und Erfahrungen für eine Empfehlung bisher nicht aus. 

Chirurgische Interventionen sollten weiterhin nur nach intensiver Abwägung und mit zusätzlicher Anschlussbehandlung erfolgen.

Nach jeder Verletzung setzt ein komplexer Reparaturmechanismus ein. 

Als Ergebnis der Wundheilung entsteht eine Narbe. 

Dermatologen sprechen von einer Funktionswiederherstellung der Oberflächenintegrität. „Allerdings ist das Resultat ein faserreiches Ersatzgewebe, das gesunder Haut unterlegen ist. Zudem leiden manche Patientinnen und Patienten an Juckreiz, Schmerzen, den ästhetischen Veränderungen und sind eventuell in ihrer Bewegung eingeschränkt“, erklärt Professor Dr. med. Peter Elsner, Direktor der Klinik für Hautkrankheiten am Universitätsklinikum Jena und Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG). Pathologische, also krankhafte Narben müssen behandelt werden.

Zu den pathologischen Narben gehören „hypertrophe“ Narben.
 

Anders als die eingesunkenen („atrophen“) Narben, sind sie rot und erhaben. 

Wenn es zu einer überschießenden Narbenbildung kommt, also der ursprüngliche Bereich der Verletzung überschritten wird, sprechen Medizinerinnen und Mediziner von einem Keloid, einer gutartigen Geschwulst, die nur in geringem Maße zur Rückbildung neigt.  

Hypertrophe Narben hingegen können sich nach Monaten von allein zurückbilden.

„Auch wenn hypertrophe Narben und Keloide zu den gutartigen Hautveränderungen gehören, sind viele Betroffene behandlungsbedürftig, denn die Symptome können ihre Lebensqualität stark beeinträchtigen und zu ihrer Stigmatisierung führen“, erklärt Professor Dr. med. Uwe Paasch, Dermatologe an der Universität Leipzig und niedergelassener Hautarzt in Jesewitz. „Es gibt bei Narben keine Behandlungsmethode der ersten Wahl, jedes Therapieziel muss individuell mit dem Patienten festgelegt werden“, so Paasch.
Unterstützung bei der Frage, welche Therapie gewählt werden sollte, gibt die aktualisierte S2k-Leitlinie „Therapie pathologischer Narben (hypertrophe Narben und Keloide)“ der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG), an der Paasch auch in seiner Funktion als Mitglied der Deutschen Dermatologischen Lasergesellschaft (DDL) beteiligt war.

Da in den letzten Jahren neue Therapieoptionen hinzukamen und wissenschaftlich ausgewertet werden konnten, wurde die Leitlinie aus dem Jahr 2014 nun aktualisiert. 

Professor Dr. med. Alexander Nast, Leitender Oberarzt an der Klinik für Dermatologie, Venerologie und Allergologie, Charité – Universitätsmedizin Berlin, und Leiter der DDG-Kommission für Qualitätssicherung in der Dermatologie: „Die wichtigsten Behandlungsoptionen bleiben:  

Die Injektion von Triamcinolon in Kristallsuspension und die Kryotherapie.“ 

Das synthetische Glukokortikoid („Kortison“) Triamcinolon wird direkt in die Narbe gespritzt. 

Es reduziert das exzessive Narbenwachstum, indem es die Kollagensynthese hemmt. 

  • Bei der Kryotherapie handelt es sich um eine Vereisung der Narbe mit flüssigem Stickstoff. 

In der aktualisierten Leitlinie wird empfohlen, beides in Kombination anzuwenden.

Zum Thema chirurgische Behandlung von Keloiden und hypertrophen Narben kommt die Leitlinie zu einer klaren Einschätzung. 

Da eine alleinige und nicht sachgemäße chirurgische Intervention mit einem hohen Rezidivrisiko einhergeht, werden operative Maßnahmen nur nach intensiver Abwägung und mit zusätzlicher Anschlussbehandlung (beispielsweise Bestrahlung, Druckbehandlung und Triamcinoloninjektion) empfohlen.

Professor Paasch ergänzt: 

„Bei hypertrophen Narben nach Verbrennung oder Verbrühung haben sich die fraktionierte ablative Lasertherapie, das Microneedling und die Kompressionstherapie bewährt.“ 

Bei der fraktionierten Lasertherapie wird eine Wundheilungssequenz angestoßen, bei der Hitzeschockproteine eine entscheidende Rolle spielen. 

  • Microneedling bedeutet, dass die Haut mit vielen kleinen Nadeln durchstochen wird, was zu sogenannten Mikrotraumen führt. 

Diese stoßen eine Wundheilungskaskade an, was ebenso wie die Lasertherapie zu einem „Remodeling“ in der Haut führt.

Neu in der Leitlinie sind die Therapieoptionen Hyaluronidase, Kalziumkanalblocker und Plasma. 

Die Leitlinie gibt aufgrund der geringen Datenlage für diese Behandlungsoptionen keine Empfehlung für oder gegen die Anwendung. 

Die Aufnahme lädt aber zu klinischen Studien ein und zeigt den Forschungsbedarf an.


„Festzuhalten bleibt, dass es bei der Behandlung hypertropher Narben immer um eine individuell auf die Patientin/den Patienten abgestimmte Therapie handeln muss. 

Mit nur einem Therapieansatz wird häufig keine ausreichende Wirksamkeit erzielt. 

Eine Kombination mehrerer Therapien ist erforderlich“, bilanziert DDG Elsner. 

Hierzu gibt die Leitlinie klare Empfehlungen.

Quelle:
Therapie pathologischer Narben (hypertrophe Narben und Keloide),
AWMF-Register-Nr.: 013-030, https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-030l_S2k_Therapie-pathologische...

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Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG)
Beauftragter für die Öffentlichkeitsarbeit:
Prof. Dr. med. Peter Elsner
Dagmar Arnold
Robert-Koch-Platz 7
10115 Berlin
Tel.: 030 246 253-35
E-Mail: d.arnold@derma.de

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Zur Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG):
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft (DDG) ist die wissenschaftliche Fachgesellschaft der deutschsprachigen Dermatologinnen und Dermatologen. Als eine gemeinnützige Organisation mit mehr als 3.800 Mitgliedern fördert sie Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der Dermatologie und ihrer Teilgebiete. Die DDG setzt sich für die Förderung der klinischen und praktischen Dermatologie, Allergologie und Venerologie sowie ihrer konservativen und operativen Teilgebiete ein. Mit der Durchführung von wissenschaftlichen Veranstaltungen und Kongressen engagiert sie sich in der Fort- und Weiterbildung, sie entwickelt Leitlinien und unterstützt Forschungsvorhaben durch Anschubfinanzierungen und Förderungen. Darüber hinaus vergibt die DDG zusammen mit der Deutschen Stiftung für Dermatologie Forschungsgelder und Stipendien an vielversprechende Nachwuchsmedizinstudierende und an namhafte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.


Weitere Informationen für international Medizin am Abend Berlin Beteiligte

https://www.awmf.org/uploads/tx_szleitlinien/013-030l_S2k_Therapie-pathologische... 

S2k-Leitlinie Therapie pathologischer Narben

http://www.derma.de

Prof. Dr. Michael Döllinger + Dr. Anne Schützenberger: Stimmdiagnostik, Stimmstörungen, Heiserkeit

Medizin am Abend Berlin -MaAB-Fazit: DFG-Förderung für die nächste Generation der Stimmdiagnostik an der FAU

Forschende an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) erhalten insgesamt 1,32 Millionen Euro an Fördermittel der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) für die Entwicklung neuartiger Verfahren zur Stimmdiagnostik, mit denen Stimmstörungen, Heiserkeit und ihre Ursachen untersucht und ermittelt werden.

Die DFG stellt 800.000 Euro für die Entwicklung eines endoskopischen laserbasierten Messsystems zur Echtzeitanalyse der sichtbaren 3D-Kehlkopfoberfläche zur Verfügung, mit dem sich die Kehlkopfoberfläche schonend für von Stimmstörungen Betroffenen darstellen lässt. 

Beteiligt an der Umsetzung sind der Lehrstuhl für Photonische Technologien unter Leitung von Prof. Michael Schmidt, der Lehrstuhl für Graphische Datenverarbeitung unter der Leitung von Prof. Marc Stamminger und die Phoniatrie und Pädaudiologie an der Hals-, Nasen- und Ohrenklinik, Kopf- und Halschirurgie (Direktor: Prof. Dr. Dr. h.c. Heinrich Iro) unter der Leitung von Prof. Michael Döllinger.

Mit 508.000 Euro fördert die DFG ein Projekt zu Studien zur Heiserkeit unter der Leitung von Dr. Anne Schützenberger, Abteilung Phoniatrie/Pädaudiologie des Lehrstuhls für Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde, und Prof. Michael Döllinger, Professur für Computational Medicine. 

  • Sie und ihr Team entwickeln Methoden und Software zur Diagnose und Therapiestatus bei Stimmstörungen, die auf dem zur Künstlichen Intelligenz gehörenden Maschinellen Lernen basieren. 

12.607 Euro von der Forschungsstiftung Medizin am Universitätsklinikum Erlangen (UKER) gehen zudem an Dr. Andreas Kist, Phoniatrie und Pädaudiologie der HNO-Klinik, der sich mit der Anwendung von Deep-Learning-Verfahren bei der Beurteilung der Stimmbandfunktion beschäftigt.

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Prof. Dr. Michael Döllinger
Professur für Computational Medicine
Tel.: 09131/85-33814
michael.doellinger@uk-erlangen.de

Schlossplatz 4
91054 Erlangen
Deutschland
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Blandina Mangelkramer
Telefon: 09131-85-70210
E-Mail-Adresse: blandina.mangelkramer@fau.de

Dr. Susanne Langer
E-Mail-Adresse: susanne.langer@fau.de

 

CAVE-Untersucher: NÜsse

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Wenn die Nuss nicht schmeckt

Gefahr durch Schimmelpilzgifte – Monitoring liefert neue Ergebnisse 

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In der Adventszeit werden wieder die Nussknacker ausgepackt. Doch beim Verzehr von Nüssen ist Vorsicht geboten. Wenn sie untypisch, gar muffig oder bitter schmecken, sollten sie gleich ausgespuckt und nicht heruntergeschluckt werden, empfehlen Ernährungsfachleute. Denn die Nüsse könnten mit Schimmelpilzen und deren Giften belastet sein. Und das Tückische dabei ist, dass Mykotoxine (Pilzgifte) nicht mit bloßem Auge erkannt und nicht gerochen werden können, warnt das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Nüsse werden häufig von den Schimmelpilzarten Aspergillus flavus und Aspergillus ochraceus befallen. Diese bilden, bevorzugt in warmer und feuchter Umgebung, die Mykotoxine Aflatoxin und Ochratoxin A, welche schon während der Ernte und des Transports, aber auch während der Vorratshaltung gebildet werden.

Sie können bei Menschen zu unterschiedlichen Krankheiten führen, die Entstehung von Krebs begünstigen, Nieren und Leber schädigen, das Immunsystem beeinträchtigen oder Durchfall und Erbrechen verursachen. Mykotoxine sind für Verbraucher auch deshalb so gefährlich, weil sie nicht durch hohe Temperaturen beim Kochen, Braten und Backen zerstört werden.

Die Auswertung der im Jahr 2019 von Deutschland in das Schnellwarnsystem eingestellten Meldungen zu Mykotoxinen in Nüssen lieferte folgendes Bild:

• Es gab insgesamt 48 Meldungen zu Aflatoxinen in Nüssen, entsprechende Meldungen zu Ochratoxin A wurden nicht verzeichnet.
• Bei 86 % der Meldungen handelte es sich um Grenzzurückweisungen bei der Einfuhr. Das heißt, dass diese Produkte nicht auf den EU-Binnenmarkt gelangt sind.
• Hauptsächlich betroffen waren Pistazien (44 %) und Erdnüsse (33 %).
Die Hauptherkunftsländer der Nüsse mit Höchstgehaltsüberschreitungen von Aflatoxinen sind die Türkei (46 % der Meldungen) und Ägypten (27 % der Meldungen).

Weitere Untersuchungsergebnisse aus dem Monitoring 2019
Im Jahr 2019 wurden im repräsentativen Monitoring 104 Proben Pistazien, 77 Proben Walnüsse und 220 Proben Mandeln (ganz und gemahlen) auf Aflatoxine und Ochratoxin A untersucht. Insgesamt wurden nur in Einzelfällen erhöhte Mykotoxin-Gehalte verzeichnet.

Aflatoxine

In Walnüssen waren Aflatoxine nicht quantifizierbar, in geringem Umfang in Pistazien (10 %). Interessant ist der große Unterschied in den Anteilen quantifizierbarer Gehalte zwischen gemahlenen (68 %) und ganzen (3 %) Mandeln. Hier kann angenommen werden, dass die größere Oberfläche des Mahlprodukts mehr Eintrittsmöglichkeiten für die Schimmelpilze bietet. Mit zunehmender Lagerdauer steigt somit das Risiko einer Aflatoxinbildung bei gemahlenen Mandeln gegenüber dem unverarbeiteten Produkt.

Ochratoxin A

Mandeln waren den Proben zufolge nur gering kontaminiert, wobei auch hier signifikante Unterschiede im Anteil der quantifizierbaren Gehalte zwischen dem gemahlenen Produkt (10 %) und den ganzen Mandeln (2 %) zu verzeichnen waren. Bei Walnuss-Proben konnte nur in einem Fall Ochratoxin A quantitativ mit sehr niedrigem Gehalt bestimmt werden. Im Bericht zum Monitoring wird empfohlen, die Ochratoxin A-Gehalte in Pistazien und Mandeln weiter zu beobachten.

Was Verbraucher beachten sollten

Konsumenten können selbst auch zum Schutz vor Mykotoxinen beitragen. So sollten sie Lebensmittel stets trocken und kühl lagern. Fallen beim Schälen der Nüsse Verfärbungen und unangenehme Gerüche auf, sollten sie nicht verzehrt werden. Dies gilt generell für Lebensmittel, die muffig riechen oder bereits von sichtbarem Schimmel befallen sind.

Hintergrund

Für die Sicherheit der Lebensmittel ist zunächst der Hersteller verantwortlich, der durch Eigenkontrollen sicherstellen muss, dass von dem von ihm hergestellten Lebensmittel keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Verbrauchers ausgehen. Über die Eigenkontrollen der Wirtschaft hinaus entnehmen Mitarbeiter der amtlichen Lebensmittelüberwachung Lebensmittelproben, die in amtlichen Untersuchungslaboratorien analysiert werden.

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Weiterführende Informationen

• Monitoring 2019:
www.bvl.bund.de/monitoring
• Europäische Schnellwarnsysteme:
www.bvl.bund.de/schnellwarnsysteme
• Niedersächsisches LAVES zum Thema Nüsse:
www.laves.niedersachsen.de/startseite/lebensmittel/lebensmittelgruppen/nusse/nuesse-auf-dem-pruefstand-92254.html
• Bundeszentrum für Ernährung zum Thema Nüsse:
www.bzfe.de/lebensmittel/vom-acker-bis-zum-teller/nuesse/nuesse-verbraucherschutz 

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Harald Händel
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E-Mail-Adresse: harald.haendel@bvl.bund.de


Öffentliche Anhörung zu Thema Sterbe- und Selbsttötungswünsche

 Medizin am Abend Berlin ZusatzFachLink: Impfen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:

Sehr geehrter Herr Vetter,

im Namen der Mitglieder des Deutschen Ethikrates lade ich Sie hiermit herzlich ein zu einer öffentlichen Anhörung zum Thema Sterbe- und Selbsttötungswünsche am 17. Dezember 2020:

Öffentliche Anhörung „Phänomenologie der Sterbe- und Selbsttötungswünsche“
Online-Veranstaltung (Livestream mit Chat für Publikumsfragen)

17. Dezember 2020, 09:30 – 13:40 Uhr

Zum Thema:

Nachdem in einer ersten Veranstaltung am 22. Oktober 2020 die normativen Fragen eines potenziellen „Rechts auf Selbsttötung“ im Vordergrund standen, soll nun das Spektrum des Suizidbegehrens aufgefächert werden, um es anschließend exemplarisch an ausgesuchten Lebenslagen näher zu beleuchten.

Konkret nimmt der Ethikrat Aspekte der Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen, im Zusammenhang mit psychischen Erkrankungen und im Kontext palliativer Versorgung in den Blick sowie die Selbsttötung als Form der Lebensbilanzierung.

Neben den inneren Motiven der Begehrenden sollen die sie beeinflussenden äußeren Faktoren thematisiert werden. Dabei gilt es, Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Lebenslagen herauszuarbeiten. 

Der Deutsche Ethikrat möchte mit den Expertinnen und Experten und dem Publikum u.a. folgende Fragen diskutieren:

Welche Kriterien sind aus der Suizidforschung für eine freiverantwortliche Entscheidung zum Suizid maßgeblich?

  • Lassen sich Sterbewünsche ausreichend verlässlich bestimmen und mit Blick auf Suizidalität voneinander unterscheiden?
  • Welche Rolle spielen – individuelle wie kulturdominante – ethische und/oder religiöse Deutungsmuster bei der Artikulation von Sterbewünschen?
  • Gibt es einen empirisch belegten Zusammenhang zwischen Suizidwünschen und Suizidhandlungen auf der einen Seite und dem Vorhandensein legaler (Organisationen zur) Suizidbeihilfe auf der anderen Seite?

Programm

Das vollständige Programm finden Sie unter https://www.ethikrat.org/anhoerungen/phaenomenologie-der-sterbe-und-selbsttoetungswuensche/

Aufgrund der gebotenen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen ist eine Teilnahme vor Ort leider nicht möglich.

Die Veranstaltung wird auf der Website des Deutschen Ethikrates via Livestream ohne und mit Untertitelung für gehörlose und hörgeschädigte Menschen übertragen. Den Zugang zum Livestream finden Sie unter folgendem Link: https://www.ethikrat.org/anhoerungen/phaenomenologie-der-sterbe-und-selbsttoetungswuensche/.

Das Publikum ist herzlich eingeladen, den Debatten im Livestream, via Online-Chat und auf Twitter unter #Suizidbeihilfe zu folgen.

Ein Video-Mitschnitt und eine Transkription werden im Nachgang der Veranstaltung auf der Website des Deutschen Ethikrates zur Verfügung gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrike Florian

 

Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat

Jägerstraße 22/23
D-10117 Berlin

Tel:    +49 30 203 70-246
Fax:    +49 30 203 70-252
E-Mail: florian@ethikrat.org
URL:    www.ethikrat.org

Prof. Dr. Stefan Bauernschuster: Alkoholvergiftungen von Kinder- und Jugendlichen

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: Alkohol mit 16 schadet Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien

  • Mit 16 Jahren darf man in deutschsprachigen Ländern Alkohol trinken. 

 Ein Ökonomen-Team aus Passau und Linz hat in einer umfassenden Datenanalyse erstmals die Wirkung dieses – international eher niedrigen – gesetzlichen Mindestalters am Beispiel von Österreich untersucht. 

 Prof. Dr. Stefan Bauernschuster und Hannah Lachenmaier (beide Universität Passau) haben die Studie gemeinsam mit Forschern der JKU Linz durchgeführt.

 Prof. Dr. Stefan Bauernschuster und Hannah Lachenmaier (beide Universität Passau) haben die Studie gemeinsam mit Forschern der JKU Linz durchgeführt. Universität Passau

Ein niedriges gesetzliches Mindestalter beim Alkoholkonsum schadet ganz besonders Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien. 

Zu diesem Ergebnis kommt ein Ökonom*innen-Team der Universität Passau und der Johannes Kepler Universität Linz in der Studie „Minimum Legal Drinking Age and the Social Gradient in Binge Drinking“, die kürzlich als JKU Working Paper erschienen ist.

Die Forschenden haben am Beispiel Österreich erstmals eine umfassende Datenanalyse durchgeführt, die die Wirkung der gesetzlichen Regelung untersucht. Sie kombinierten dazu Daten aus Befragungen von Jugendlichen mit Daten der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse zu Krankenhauseinweisungen von 91.208 Jugendlichen im Alter von 13 bis 21 Jahren. Dazu nutzten sie Daten einer Feldstudie, bei der minderjährige Testkäuferinnen und -käufer versuchten, eine Flasche Wodka in Geschäften zu kaufen.

Unmittelbar nach dem 16. Geburtstag zeigen die Auswertungen einen sprunghaften Anstieg im Alkoholkonsum und in der Zahl der Alkoholvergiftungen. 

Interessanterweise deuten die Analysen aber darauf hin, dass sich diese Effekte kaum mit einem einfacheren Zugang zu Alkohol erklären lassen. Vielmehr ändern die Jugendlichen nach dem 16. Geburtstag einfach ihre Einschätzung, wie schädlich Komasaufen am Wochenende ist. „Offenbar herrscht das Motto: Wenn es der Gesetzgeber erlaubt, dann kann es gar nicht mehr so tragisch sein“, fasst Stefan Bauernschuster, Professor für Public Economics an der Universität Passau, zusammen.

Die wichtigsten Erkenntnisse im Überblick

Sobald das Alter von 16 erreicht ist, macht das Forschungsteam folgende Schätzungen:
• Die Menge an Alkohol, die die Jugendlichen in der vergangenen Woche konsumierten, steigt sprunghaft – und zwar von 55 Gramm Alkohol pro Woche auf 105 Gramm. Das entspricht etwa drei 0,5l-Flaschen Bier mehr im Durchschnitt.
• Die Wahrscheinlichkeit, im vergangenen Monat bei mindestens einer oder zwei Gelegenheiten fünf alkoholische Getränke oder mehr getrunken zu haben, steigt jeweils um zehn Prozentpunkte.
• Die Wahrscheinlichkeit, mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus eingewiesen zu werden, steigt unmittelbar nach dem 16. Geburtstag um 42 Prozent.

„Männliche Jugendliche und Teenager aus Familien mit niedrigem sozioökonomischem Status reagieren am stärksten auf die gesetzliche Erlaubnis, Alkohol zu trinken“, sagt die Passauer Doktorandin Hannah Lachenmaier, die die Idee zu der Studie hatte. Bei ihrer von Professor Bauernschuster betreuten Masterarbeit, in der sie sich mit Alkoholkonsum und Kriminalität befasste, fiel ihr auf, dass es kaum Studien aus Europa zu diesem Thema gibt. Und das, obwohl Europa in Sachen Alkoholkonsum weltweit an der Spitze steht und das Mindestalter für Alkoholkonsum deutlich niedriger ist als in den USA, woher die meisten Studien stammen.

Keinen Effekt zeigten die Daten bei Jugendlichen, die Alkoholmissbrauch bei den Eltern erleben. 

Das heißt allerdings nicht, dass diese Jugendlichen keinen Alkohol konsumieren würden. Eher im Gegenteil:  

Der Alkoholkonsum sei bei dieser Risikogruppe bereits vor dem Erreichen des gesetzlichen Mindestalters hoch gewesen. Die Jugendlichen würden das Verhalten der Eltern imitieren, so die Interpretation der Forschenden.

Wenn die Politik Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien besser vor Alkoholmissbrauch schützen möchte, könnte man laut den Forschenden eine schrittweise Anhebung des gesetzlichen Mindestalters in Erwägung ziehen. Alternativ solle aber auch über Maßnahmen nachgedacht werden, die sich speziell an die Risikogruppe der Teenager aus alkoholvorbelasteten Familien richten. Genau für diese Risikogruppe helfe eine Anhebung des gesetzlichen Mindestalters nämlich nicht.

Über die Autoren und die Autorin

Prof. Dr. Stefan Bauernschuster ist Inhaber des Lehrstuhls für Public Economics an der Universität Passau. Er ist Forschungsprofessor am ifo Institut München, Research Fellow des CESifo Netzwerks, Research Fellow des IZA Netzwerks und Mitglied des Ausschusses für Sozialpolitik beim Verein für Socialpolitik. In seiner Forschung verwendet er mikroökonomische Methoden, um politikrelevante Fragen aus den Bereichen Arbeitsmarkt-, Bevölkerungs-, Gesundheit- und Bildungsökonomik zu beantworten.

Hannah Lachenmaier hat International Economics and Business studiert und promoviert an der Universität Passau am Lehrstuhl von Prof. Dr. Bauernschuster. Die Studie ist der erste Teil ihrer kumulativen Dissertation.

Prof. Dr. Martin Halla leitet die Abteilung für Wirtschaftspolitik an der Johannes Kepler Universität Linz. Er ist Research Fellow des IZA Netzwerks und wissenschaftlicher Berater der Gesundheit Österreich GmbH.

Prof. Dr. Alexander Ahammer ist Assistenzprofessor (tenure track) für Applied Econometrics und Big Data am Institut für Volkswirtschaftslehre an der Johannes Kepler Universität Linz.

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Prof. Dr. Stefan Bauernschuster
Lehrstuhl für Public Economics
Universität Passau
Innstrasse 27, 94032 Passau
+49 (0)851-509-2540
stefan.bauernschuster@uni-passau.de

Kathrin Haimerl Universität Passau

Telefon: 0851 / 509-1448
E-Mail-Adresse: kathrin.haimerl@uni-passau.de

Innstraße 41
94032 Passau
Deutschland
Bayern 


Originalpublikation:

http://www.economics.jku.at/papers/2020/wp2025.pdf

 


Prof. Sven Kehl + Prof. Michael Abou-Dakn:

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:  Neue Handlungsempfehlung: S2k-Leitlinie zur Geburtseinleitung bietet evidenzbasierte Orientierung

Wenn der lange Weg zur natürlichen Geburt mit Komplikationen einhergeht, wird – bei entsprechender Indikation – eine Einleitung vorgenommen. 

Dies geschieht bei etwa 20–25% aller Schwangerschaften. 

Die neue deutschsprachige S2k-Leitlinie bietet zusammengefasste wissenschaftlich gestützte Handlungsempfehlungen für diese gängige geburtshilfliche Maßnahme. 

Dabei liegt der Fokus auf Indikationen, Methoden und generellem Management.

 Wenn der lange Weg zur natürlichen Geburt mit Komplikationen einhergeht, wird – bei entsprechender Indikation – eine Einleitung vorgenommen. 

Dies geschieht bei etwa 20–25% aller Schwangerschaften.  

Aus wissenschaftlicher Sicht ist die Evidenz aufgrund einer Vielzahl von Studien zur Geburtseinleitung hoch. Dennoch besteht noch zu viel Verunsicherung bei dieser Thematik. Die neue deutschsprachige S2k-Leitlinie bietet zusammengefasste wissenschaftlich gestützte Handlungsempfehlungen für diese gängige geburtshilfliche Maßnahme. Dabei liegt der Fokus auf Indikationen, Methoden und generellem Management. Federführende Fachgesellschaften sind die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (ÖGGG) sowie der Schweizerischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (SGGG).

„Die Geburtseinleitung gehört zu den häufigsten Maßnahmen im geburtshilflichen Alltag. Gleichwohl gibt es trotz ausreichend vorliegender Evidenz ein sehr heterogenes Vorgehen, weshalb wir in dieser Leitlinie die Indikationen und die verschiedenen Methoden mit ihren Vor- und Nachteilen einschließlich der Risiken darstellen.“
Prof. Sven Kehl,
Leitlinienkoordinator

  • Die Autoren der Leitlinie betonen, dass die Indikation für eine Geburtseinleitung in jedem Einzelfall kritisch gestellt werden muss. 

Es sollte sorgsam begründet sein, warum der natürliche Verlauf der Schwangerschaft medizinisch beeinflusst wird. 

Die vermuteten Vorteile müssen hierbei mit den möglichen Nachteilen abgewogen werden. 

Generell gilt, dass eine Geburtseinleitung dann durchgeführt wird, wenn durch diesen Eingriff ein besseres Geburtsergebnis für Mutter und Kind erreicht werden kann, als bei einer abwartenden Haltung.

Voraussetzungen für eine Geburtseinleitung
Wissenschaftlich gesicherte Indikationen für eine Geburtseinleitung können sein:

• Terminüberschreitung und Übertragung
• (Früher) vorzeitiger Blasensprung
• Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes)
• Abnorme Fruchtwassermenge
• unzureichendes Wachstum des Kindes im Mutterleib
(SGA-Fetus oder intrauterine Wachstumsrestriktion)
• akut in der Schwangerschaft auftretende Leberkrankheit mit Gallestau
(Intrahepatische Schwangerschaftscholestase)
• Bluthochdruck in der Schwangerschaft
(Hypertensive Erkrankungen)
• Verdacht auf ein zu großes Kind
([nicht-diabetogene] Makrosomie)


Es kommt auch vor, dass sich schwangere Frauen ohne einen vorliegenden medizinischen Grund wünschen, dass die Geburt eingeleitet wird. Dieser Schritt ist möglich, sollte aber nicht vor 39 Schwangerschaftswochen (SSW) durchgeführt werden.

Kontraindikationen für eine Geburtseinleitung
In bestimmten Situationen überwiegen die Risiken den gewünschten Nutzen einer Einleitung. Die Autoren weisen u.a. darauf hin, dass eine medikamentöse Geburtseinleitung bei vorhandenen, regelmäßigen Wehen zu einer Überstimulation mit Beeinträchtigung des kindlichen Zustands führen kann. Hinzu kommen generelle Kontraindikationen für eine vaginale Geburt, wie etwa Querlage, Zustand nach Uterusruptur oder aktiver Herpes simplex.

  • „Weder eine SARS-CoV-2-Infektion noch die COVID-19-Erkrankung allein stellen eine Entbindungsindikation dar. Eine relevante mütterliche Beeinträchtigung der Atemwege kann jedoch eine Entbindung erforderlich machen.“
  • Prof. Michael Abou-Dakn,
  • Leitlinienkoordinator


Geburtseinleitung bei Zwillingsschwangerschaften
Die optimale Schwangerschaftsdauer ist bei Geminigraviditäten mit 36 bis 38 SSW kürzer als bei Einlingsgraviditäten (39–41 SSW). Die Autoren geben an, dass die normal verlaufende Schwangerschaft mit Zwillingen mit einem gemeinsamen Mutterkuchen ab 36 SSW beendet werden kann; ab 37 SSW sollte sie beendet werden.

Geburtseinleitung bei Schwangeren nach Sectio caesarea
Die Indikation für eine Einleitung bei Schwangeren mit vorherigem Kaiserschnitt sollte kritisch gestellt werden, betonen die Autoren. Die Risiken nach Einleitung liegen höher als bei einem spontanen Wehenbeginn. Die Erfolgsrate für eine vaginale Entbindung nach Kaiserschnitt liegt insgesamt etwa bei 75 %. Vor diesem Hintergrund sollte ein vaginaler Entbindungsversuch unternommen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür vorliegen. Nach einem Kaiserschnitt soll nicht mit Prostaglandin E1-Analoga eingeleitet werden. Hintergrund ist ein – in kleinen übereinstimmenden Studien – nachgewiesenes erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Uterusruptur. Nach zwei Kaiserschnitten wird keine Einleitung mehr empfohlen.

Die medikamentöse Geburtseinleitung
Neben der mechanischen Geburtseinleitung gehen die Autoren in einem eigenen Kapitel auch auf die medikamentöse Geburtseinleitung ein – einschließlich Empfehlungen für die viel diskutierte Gabe von Prostaglandin-E1-Analoga (Misoprostol). Demzufolge herrscht wissenschaftlicher Konsens: Misoprostol ist das wirksamste Medikament zur Geburtseinleitung bei einem unreifen Zervixbefund. Die Applikation von Misoprostol sollte oral erfolgen. Auch Dosierungen von 25 µg bei vaginaler Applikation gelten als sicher. 

Wichtig zu wissen: 

Eine Nebenwirkung wie eine uterine Überstimulation führt nicht zwangsläufig zu einem pathologischen CTG, einem Kaiserschnitt und/oder einem schlechten kindlichen Outcome. 

  • Erstgaben von > 50 µg und Einzelgaben von > 100 µg sollten dennoch grundsätzlich vermieden werden. 
  • Ebenfalls nicht geeignet ist das eigenhändige Zerstückeln von Tabletten höherer Dosierung und/oder Auflösen in Flüssigkeit sowie Gabe von bestimmten Trinkmengen aufgrund der Ungenauigkeit der Stabilität und Wirkstoffkonzentration. 

Eine korrekte Herstellung durch eine Apotheke ist deshalb unabdingbar. 

Bis zum Erhalt einer neuen Zulassung zur Geburtseinleitung soll über den Off-Label-Use aufgeklärt werden.

Die Leitlinie gilt fünf Jahre bis zum 01. Dezember 2025.

Die Kurz- und Langversion der Leitlinie finden Sie auf der Seite der AWMF:
https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/015-088.html

Medizinische Leitlinien haben das Ziel, den aktuellen Stand des Wissens über ein Fachgebiet zusammenzustellen und daraus möglichst klare Handlungsempfehlungen für die Beratung und Behandlung von PatientInnen abzuleiten. Die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für ÄrztInnen zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Die Leitlinien sind für ÄrztInnen rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.

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Die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e. V. (DGGG) ist eine der großen wissenschaftlichen Fachgesellschaften in Deutschland. Sie hat sich der Stärkung der Fachgebiete der Frauenheilkunde und Geburtshilfe verschrieben und fördert das gesamte Fach und seine Subdisziplinen, um die Einheit des Faches Frauenheilkunde und Geburtshilfe weiter zu entwickeln. Als medizinische Fachgesellschaft engagiert sich die DGGG fortwährend für die Gesundheit von Frauen und vertritt die gesundheitlichen Bedürfnisse der Frau auch in diversen politischen Gremien.


Originalpublikation:

https://www.awmf.org/leitlinien/detail/anmeldung/1/ll/015-088.html


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Prof. Dr. Berthold Hocher: Blutdrucksenkende Medikamente

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:  Erhöhen blutdrucksenkende Mittel das Risiko für eine Infektion mit SARS-CoV-2?

In Mannheim durchgeführte Meta-Analyse einschlägiger klinischer Studien gibt Entwarnung

Patienten mit Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen werden häufig mit blutdrucksenkenden Medikamenten behandelt, die in das Renin-Angiotensin-Aldosteron-System (RAAS) eingreifen, etwa mit Hemmern des Angiotensin-Converting-Enzyme 1 (ACE-Hemmer) und Angiotensin II-Rezeptor-Blockern (ARB). 

Das Angiotensin-Converting-Enzym 2 (ACE2) ist ein Isoenzym von ACE1 und wie dieses wichtiger Bestandteil des RAAS – und es dient einigen Coronaviren, darunter auch SARS-CoV-2, als Haupteintrittspunkt in die Wirtszelle. 

Sind Patienten, die regelmäßig Medikamente einnehmen die auf das RAAS-System einwirken, daher besonders gefährdet, sich mit SARS-CoV-2 zu infizieren, oder laufen sie Gefahr von schwereren Verläufen?

Eine große Zahl klinischer Studien befasst sich mit genau dieser Frage. 

Wissenschaftler der V. Medizinischen Klinik der Universitätsmedizin Mannheim (UMM) haben nun systematisch die Ergebnisse vieler dieser Einzelstudien in einer Meta-Analyse untersucht und die Ergebnisse in einem systematischen Review zusammengefasst. 

Sie kommen zu folgendem Schluss: 

  • Die Daten geben keinerlei Hinweis darauf, dass RAAS-blockierende Medikamente das Infektionsrisiko für Coronaviren erhöhen. 
  • Es gibt daher keinen Grund, ACE-Hemmer oder ARBs in der klinischen Praxis abzusetzen.
  • Das RAAS ist ein endokrines Hormon-System, das den Flüssigkeits- und Elektrolythaushalt des Körpers reguliert und damit auch entscheidend auf den Blutdruck einwirkt. ACE-Hemmer und ARBs wirken auf unterschiedliche Weise auf das RAAS. Beide Wirkstoffgruppen werden häufig als Medikamente der ersten Wahl bei Bluthochdruck eingesetzt, wie auch zur Behandlung von Herz- und Niereninsuffizienz.


Tierexperimente zeigten, dass ACE-Hemmer und ARBs die Expression des ACE2 in der Lunge erhöhen können. Coronaviren wiederum sind in der Lage, mit ihren Spike-Proteinen an den Rezeptor ACE2 zu binden und mit diesem zu fusionieren, und gelangen auf diesem Wege in die Wirtszelle. 

SARS-CoV-2, der Erreger der Atemwegserkrankung COVID-19, scheint dabei eine deutlich höhere Affinität zu ACE2 zu besitzen als das SARS-Coronavirus 1.

Die Besonderheit der vorliegenden Meta-Analyse ist einerseits der Umfang der Studie: 

Die Gruppe um Professor Dr. Berthold Hocher, Leiter der Arbeitsgruppe für experimentelle und translationale Nephrologie, und Professor Dr. Bernhard Krämer, Direktor der V. Medizinischen Klinik, erfasste systematisch alle bis dato in internationalen Journalen publizierten Studien, die die Auswirkungen von RAAS-blockierenden Medikamenten (ACE-Hemmer, ARBs) auf das Risiko, an einer Lungenentzündung zu erkranken und daran zu versterben, untersuchen – soweit sie den Qualitäts-Standards entsprachen.

Die zweite Besonderheit ist, dass die Effekte von RAAS-blockierenden Medikamenten auf das Infektionsrisiko und die Gesamtsterblichkeit einerseits bei COVID-19-Patienten und parallel dazu bei Patienten mit einer Lungenentzündung (Pneumonie), die nicht mit einer SARS-CoV-2 Infektion in Verbindung steht, untersucht wurden. Dies ermöglicht den direkten Vergleich des Wirkungsprofils von ACE-Hemmern und Angiotensin II-Rezeptor-Blockern auf COVID-19-Patienten und Nicht-COVID-19-Patienten.

In den COVID-19-Studien analysierten die Forscher das Risiko, sich mit dem SARS-Cov-2-Virus zu infizieren, das Risiko schwerer negativer klinischer Ergebnisse – Notwendigkeit der Aufnahme auf eine Intensivstation, invasive und nicht-invasive Beatmung sowie Tod – und das Risiko der Gesamtsterblichkeit bei COVID-19-Patienten, die entweder mit ACE-Hemmern oder ARBs behandelt wurden.

Die Analyse sämtlicher Studien brachte zutage, dass sowohl ACE-Hemmer als auch Angiotensin II-Rezeptor-Blocker das Erkrankungs- und Sterblichkeitsrisiko weder in Bezug auf COVID-19 noch auf eine Lungenentzündung anderen Ursprungs erhöhen.

  • Vielmehr scheinen Patienten, die ACE-Hemmer einnehmen, im Vergleich zu Patienten ohne Medikamenteneinnahme dieser Wirkstoffklasse, ein um 13 Prozent verringertes Risiko für eine SARS-CoV-2 Infektion zu haben (11 Studien; insgesamt 8,4 Mio. Patienten), sowie ein um 26 Prozent reduziertes Risiko für eine Lungenentzündung anderen Ursprungs (25 Studien; insgesamt 330.780 Patienten).


Im Vergleich dazu hat die Einnahme von Angiotensin II-Rezeptor-Blockern offenbar keinen Effekt auf das Infektionsrisiko, weder für SARS-CoV-2 (10 Studien; insgesamt 8,4 Mio. Patienten) noch für eine nicht durch SARS-CoV-2 hervorgerufene Pneumonie (10 Studien; insgesamt 275.621 Patienten).

Auch in Bezug auf die Gesamtsterblichkeit spricht nichts gegen eine Medikamenteneinnahme: Die Blockade des RAAS – entweder durch ACE-Hemmer oder durch ARBs (beide Substanzklassen wurden hinsichtlich dieses Endpunktes zusammen ausgewertet, da die bisherigen Studien zur Gesamtsterblichkeit keine Differenzierung von ACE-Hemmern bzw. ARBs erlauben) – reduzierte die Gesamtmortalität von COVID-19-Patienten um 24 Prozent (34 Studien; insgesamt 67.644 Patienten). Die mit einer Lungenentzündung anderen Ursprungs verbundenen Todesfälle waren unter Einnahme von ACE-Hemmern um 27 Prozent reduziert. Todesfälle unter Einnahme von ARBs wurden in dieser Gruppe in nur einer Studie untersucht, waren aber auch dort reduziert.

„Die Ergebnisse unserer Studie deuten darauf hin, dass die blutdrucksenkenden Medikamente das Risiko, an einer Lungenentzündung zu erkranken, nicht erhöhen. 

Sie scheinen vielmehr einen gewissen Vorteil für den Patienten haben: 

Sie reduzieren das Infektionsrisiko und das Risiko schwerer Verläufe“, fasst Hocher zusammen. Dies gelte sowohl für Infektionen mit SARS-CoV-2 als auch durch andere Erreger verursachte Infektionen. 

„Allerdings stützen sich unsere Ergebnisse vor allem auf Beobachtungsstudien. Um eine solche Aussage sicher treffen zu können, müssten die Effekte in Placebo-kontrollierten Interventionsstudien überprüft werden.“ 

  • Das insgesamt bessere Abschneiden der ACE-Hemmer im Vergleich zu Angiotensin II-Rezeptor-Blockern führt er darauf zurück, dass ACE-Hemmer über das Bradykinin-System eine gewisse schützende Wirkung vor Pneumonien entfalten.


„Interessant ist auch, dass sich der mögliche Benefit einer RAAS-Blockade in COVID-19-Patienten und Nicht-COVID-19-Patienten nicht grundsätzlich unterscheidet“, ergänzt Professor Krämer.

  • Die Autoren des systematischen Reviews raten daher davon ab, diese Medikamente „der ersten Wahl“ abzusetzen.


Publikation
Comparison of Infection Risks and Clinical Outcomes in Patients with and without SARS‐CoV‐2 Lung Infection under Renin‐Angiotensin‐Aldosterone‐System Blockade ‐ Systematic Review and Meta‐Analysis
Chang Chu, Shufei Zeng, Ahmed A. Hasan, Carl‐Friedrich Hocher, Bernhard K. Kraemer, Berthold Hocher
British Journal of Clinical Pharmacology
First published: 20 November 2020
DOI: https://doi.org/10.1111/bcp.14660

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Prof. Dr. Berthold Hocher
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Originalpublikation:

Comparison of Infection Risks and Clinical Outcomes in Patients with and without SARS‐CoV‐2 Lung Infection under Renin‐Angiotensin‐Aldosterone‐System Blockade ‐ Systematic Review and Meta‐Analysis
Chang Chu, Shufei Zeng, Ahmed A. Hasan, Carl‐Friedrich Hocher, Bernhard K. Kraemer, Berthold Hocher
British Journal of Clinical Pharmacology
First published: 20 November 2020
https://doi.org/10.1111/bcp.14660

 

PD OA Dr. Johannes Dietrich + OA Dr. Assem Aweimer: Takotsubo-Kardiomyopathie + Stress-Kardiomyopathie ´+ Broken Heart Syndrome

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit:Wie die Schilddrüse stressbedingte Herzprobleme beeinflusst

  • Brustschmerz, Atemnot, Herzstolpern und Herzklopfen: 

Diese Symptome charakterisieren nicht nur einen Herzinfarkt, sondern können auch durch ein anderes, noch wenig erforschtes Krankheitsbild hervorgerufen werden. 

Bei der sogenannten Takotsubo-Kardiomyopathie handelt es sich um eine seltene, aber lebensbedrohliche Erkrankung des Herzens, die bei extremen Stressereignissen eintreten kann. 

Teams aus Herz- und Hormonforschung in Bochum und Mannheim haben jetzt gezeigt, dass offenbar ein starker Zusammenhang besteht zwischen dem Auftreten eines Takotsubo-Syndroms und einer gestörten Schilddrüsenfunktion von Betroffenen. 

 Johannes Dietrich und Assem Aweimer (rechts) haben das Broken Heart Syndrome näher untersucht.

 Johannes Dietrich und Assem Aweimer (rechts) haben das Broken Heart Syndrome näher untersucht. M. Kalwey M. Kalwey, Bergmannsheil

Die multizentrische Studie, an der federführend das Berufsgenossenschaftliche Universitätsklinikum Bergmannsheil, Klinikum der Ruhr-Universität Bochum (RUB), beteiligt war, wurde am 12. November 2020 im Journal of Internal Medicine publiziert.

  • Schwerwiegende Funktionsstörung des Herzmuskels


Die Takotsubo-Kardiomyopathie – auch Stress-Kardiomyopathie oder Broken Heart Syndrome genannt – ist als Krankheitsbild erst seit rund 30 Jahren bekannt. 

  • Sie ist gekennzeichnet durch eine akute schwerwiegende Funktionsstörung des Herzmuskels, meist ausgelöst durch eine extreme emotionale und psychische Belastungssituation. 

Frühzeitig erkannt und richtig behandelt, ist die Prognose für die meisten Patienten günstig. 

Allerdings kann es in der Akutphase der Erkrankung zu komplizierten und sogar lebensgefährlichen Verläufen kommen. 

  • Forscher vermuteten schon länger, dass es eine enge Beziehung zwischen dem Auftreten einer Takotsubo-Kardiomyopathie und Erkrankungen der Schilddrüse gibt. 

Eine Arbeitsgruppe aus Bochum und Mannheim hat jetzt in einer größeren Fallserie Patienten mit Takotsubo-Syndrom systematisch hinsichtlich ihres Schilddrüsenstoffwechsels untersucht und sie mit Gesunden und mit Personen nach einem Herzinfarkt verglichen.

Mithilfe künstlicher Intelligenz und systembiologischen Modellen fand sich ein starker Zusammenhang zwischen Schilddrüsenfunktion und Takotsubo-Syndrom, und zwar in zwei Unterformen. 

Bei der einen Form, endokriner Typ genannt, liegt eine Überfunktion der Schilddrüse vor, die zur Entwicklung der Herzkrankheit beiträgt. 

Die zweite Form, der sogenannte Stresstyp, ist durch einen erhöhten Sollwert der Schilddrüsenregulation bedingt, der wahrscheinlich direkt mit dem Stressereignis zusammenhängt. Hierbei ist kein direkter Beitrag der kreislaufrelevanten Schilddrüsenhormone auf das Herz nachweisbar.

Wie Hormone die Herzempfindlichkeit beeinflussen

„Es war bislang unklar, warum sich Stressereignisse sehr unterschiedlich auf das Herz auswirken“, erklärt Dr. Assem Aweimer, Oberarzt der Kardiologischen Klinik im Bergmannsheil. 

„Die Ergebnisse unserer Studie liefern ein neues Erklärungsmodell, das eine erhöhte Empfindlichkeit des Herzmuskels für Stresshormone auf eine Sensibilisierung durch Schilddrüsenhormone zurückführt.“ Privatdozent Dr. Johannes Dietrich, Oberarzt der Medizinischen Klinik I im Bergmannsheil, ergänzt: 

„Die Ergebnisse der Studie streichen die Bedeutung psychoendokriner Zusammenhänge auch bei schweren Erkrankungen heraus. 

Die Schilddrüsenfunktion könnte künftig als Biomarker für den individuellen Entstehungsmechanismus eines Takotsubo-Syndroms dienen und helfen, die medikamentöse Therapie personalisiert zu optimieren.“

Originalveröffentlichung

Assem Aweimer et al.: Abnormal thyroid function is common in Takotsubo syndrome and depends on two distinct Mechanisms: Results of a multicenter observational study, in: Journal of Internal Medicine, 2020, DOI: 10.1111/joim.13189, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/joim.13189

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Robin Jopp
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44780 Bochum
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44780 Bochum
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Telefon: 0234/32-26952
Fax: 0234/32-14136
E-Mail-Adresse: meike.driessen@presse.rub.de

Originalpublikation:

Assem Aweimer et al.: Abnormal thyroid function is common in Takotsubo syndrome and depends on two distinct Mechanisms: Results of a multicenter observational study, in: Journal of Internal Medicine, 2020, DOI: 10.1111/joim.13189, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/joim.13189

 

Die Risikoabschätzungen: Patienten mit chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen - Atmungsorgane

Medizin am Abend Berlin - MaAB-Fazit: DGP: Pneumologen legen aktualisierte Stellungnahme zur Risikoabschätzung vor

Chronische Atemwegserkrankungen und SARS-CoV-2: 

Nicht Jeder ist ein Risikopatient

Wie hoch ist mein Risiko für einen schweren Verlauf? 

Für Patienten mit chronischen Lungen- und Atemwegserkrankungen, aber auch anderen chronischen Krankheiten stellen sich mit besonderer Dringlichkeit diese Fragen angesichts der Covid-19-Pandemie. 

Um der Verunsicherung von Patienten und behandelnden Ärzten entgegenzuwirken, hat die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) gemeinsam mit dem Bundesverband der Pneumologen, Schlaf- und Beatmungsmediziner e. V. (BdP) nun eine aktualisierte Stellungnahme veröffentlicht.

Diese soll die Risikoabschätzung bei unterschiedlichen chronischen Erkrankungen – insbesondere der Atmungsorgane - erleichtern. 

Darin wird der bisherige Wissensstand zusammengefasst, wie Vorerkrankungen das Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf beeinflussen und welche Schutzmaßnahmen notwendig sind.  

  • Heute geht man davon aus, dass eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nur bei einer Minderheit von weniger als fünf Prozent der Infizierten einen schweren Verlauf nimmt. 
  • Bereits im Frühjahr zeichnete sich ab, dass Senioren, Männer, Menschen mit Diabetes und Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen hiervon besonders betroffen sind. 
  • Auch Patienten mit bestimmten Lungenerkrankungen wie COPD, fortgeschrittener interstitieller Lungenerkrankung wie der Lungenfibrose, Lungenkrebs und Lungentransplantierte sind nach derzeitigem Kenntnisstand stärker gefährdet. 

„Das trifft jedoch längst nicht für alle Krankheiten aus unserem Fachgebiet zu“, sagt Professor Dr. med. habil Marek Lommatzsch, Oberarzt der Abteilung für Pneumologie des Zentrums für Innere Medizin der Universitätsmedizin Rostock und Hauptautor der aktualisierten Stellungnahme.

Für die große Gruppe der Asthma-Patienten etwa könne weitgehend Entwarnung gegeben werden – Asthma gleich welchen Schweregrades habe sich in bisherigen Studien nicht als eigenständiger Risikofaktor für einen schweren COVID-19-Verlauf erwiesen.  

Allerdings könne eine Anpassung der Medikation ratsam sein: 

  • „Es gibt Hinweise darauf, dass hoch dosierte inhalative Steroide, ebenso wie eine systemische Steroidtherapie das Risiko für einen schweren Verlauf erhöhen“, sagt Lommatzsch. 

Hier biete sich eine Umstellung auf eine Therapie mit Biologika an. 

  • Niedrig- oder mittelhochdosierte inhalative Steroide (dies betrifft die übergroße Mehrheit aller Patienten mit Asthma) seien dagegen unbedenklich.

Ähnliche Empfehlungen gelten auch für die Therapie von chronischen Erkrankungen wie der Sarkoidose oder bestimmten anderen interstitiellen Lungenerkrankungen. „Auch hier wird die Fortführung der immunsuppressiven oder immunmodulatorischen Therapie mit der niedrigsten noch wirksamen Dosis in jedem Fall empfohlen“, sagt Professor Dr. med. Torsten Bauer, stellvertretender Präsident der DGP und Mitautor des Positionspapieres. 

Bei einer Unterbrechung der Therapie sei davon auszugehen, dass der Schaden durch eine Verschlechterung der Grunderkrankung den Nutzen in Bezug auf das COVID-19-Risiko überwiege.  

Lediglich bei nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion könne die Therapie kurzfristig pausiert werden.

Trotz der immer besser werdenden Datenlage bleibt die Risikoabschätzung für die verschiedenen Lungenerkrankungen, die das DGP-Statement anhand von 13 konkreten Fällen und Fragen praxisnah beleuchtet, kompliziert: Denn für das COVID-19-Risiko spielt die Lungenerkrankung selbst oft nicht die wichtigste Rolle. Selbst das Vorliegen einer COPD, die bereits früh als eigenständiger Risikofaktor genannt wurde, erhöht die Gefahr eines schweren COVID-19-Verlaufs für sich genommen nur mäßig. „Hier liegen jedoch häufig Begleiterkrankungen und zusätzliche Risikofaktoren vor, deren Effekt nur schwer von dem der Lungenschädigung zu trennen ist“, erklärt Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Universität Regensburg, Chefarzt der Klinik für Pneumologie, Klinik Donaustauf und der Klinik für Pneumologie und konservative Intensivmedizin, KH Barmherzige Brüder, Regensburg und Präsident der DGP. Die Patienten seien meist älter, viele wiesen auch Herz-Kreislauf-Risikofaktoren auf – „allein dadurch ist das Risiko für einen schweren Verlauf deutlich erhöht.“

Auch das Stadium der Erkrankung oder der Allgemeinzustand des Patienten – etwa bei Krebspatienten – beeinflusst das individuelle COVID-19-Risiko erheblich. 

  • Einen vorbeugenden Daueraufenthalt zu Hause empfehlen die DGP-Experten jedoch selbst bei erhöhtem Risikoprofil nicht. 

„Dieser ist meist nicht erforderlich und angesichts der vielen positiven Aspekte von körperlicher Bewegung auch nicht sinnvoll“, so Pfeifer. 

Die vom RKI empfohlenen Hygiene- und Abstandsregeln seien allerdings für all diese Patienten konsequent einzuhalten. 

Je nach Risikokonstellation und in Absprache mit dem Arzt können auch FFP-Masken getragen werden. 

Außerdem raten die Lungen-Experten Lungenpatienten unbedingt zu einer Impfung gegen Pneumokokken, die eine Vielzahl der bakteriellen Lungenentzündungen verursachen.

Das vollständige Positionspapier der DGP können Sie unter dem folgenden Link abrufen: https://pneumologie.de/covid-19

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